Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Hanf

120

Hänel - Hanf.

das römische Recht, zu durchsuchen. Als nächstes Resultat dieser Reise erschienen seine "Catalogi librorum manuscriptorum" (Leipz. 1829-30) und die "Dissensiones dominorum, sive controversiae veterum juris romani interpretum, qui glossatores vocantur" (das. 1834). An diese schlossen sich an die Varianten zu Arndts Ausgabe des "Paulus" (Bonn 1834), die "Antiqua summaria codicis Theodosiani" (Leipz. 1834) und die "Codicis Gregoriani et codicis Hermogeniani fragmenta" (Bonn 1837). Letztere Arbeiten waren die Vorläufer einer vollständigen kritischen Ausgabe des "Codex Theodosianus" (Bonn 1837-42), welchem großartigen Unternehmen H. eine Ausgabe der "Novellae constitutiones imperatorum Theodosii II., Valentiniani III., Maximi, Majoriani, Severi, Anthemii" (das. 1844) mit den "XVIII constitutiones, quas Jac. Sirmondus divulgavit" folgen ließ. Außerdem haben wir von ihm einzelne wertvolle Mitteilungen in Richters "Kritischen Jahrbüchern" und andern Zeitschriften, die Gratulationsschrift an Hugo: "Legis romanae Visigothorum particula" (Leipz. 1838) und die Ausgabe der unter dem Namen des "Ulpianus de edendo" (das. 1838) bekannten Schrift über den Prozeß. 1838 wurde H. zum Hofrat und ordentlichen Professor ernannt. Durch die von ihm nach 76 Handschriften herausgegebene "Lex romana Visigothorum" (Leipz. 1849) wurden die Untersuchungen über dieses wichtige Gesetzbuch abgeschlossen. Seine letzten größern Arbeiten sind das "Corpus legum ab imperatoribus romanis ante Justinianum latarum" (Leipz. 1857-60), eine Sammlung der außerhalb der Konstitutionen-Kodices zerstreuten Gesetze der römischen Kaiser, und die Ausgabe von "Juliani epitome latina Novellarum Justiniani" (das. 1873). Er starb 18. Okt. 1878. - Sein gleichnamiger Vetter Gustav Friedrich, gewöhnlich bloß Friedrich, geb. 18. April 1792 zu Annaberg, promovierte 1817 in Leipzig, wurde daselbst 1818 außerordentlicher Professor der Rechte, 1823 Oberkonsistorialrat in Dresden, 1827 Appellationsgerichtsrat, 1831 Geheimer Kirchenrat im Kultusministerium, 1841 Rat und später erster Vizepräsident des Oberappellationsgerichts. Er starb 1. Aug. 1858. Von ihm besitzen wir die Bearbeitung des 4. Teils von K. Fr. Curtius' "Handbuch des im Königreich Sachsen geltenden Zivilrechts" (Leipz. 1819-20, 2. Aufl. 1831) und eine kleine Monographie über die "Lehre vom Schadenersatz" (das. 1823).

2) Eduard, Buchdrucker und Schriftgießer, geb. 2. April 1804 zu Magdeburg, erlernte die Buchdruckerkunst im Geschäft seines Vaters Jakob H. und bildete sich auf Reisen, namentlich in Paris und London, aus. Mit den Fortschritten der Franzosen und Engländer vertraut geworden, führte er dann arbeitfördernde Maschinen in die von ihm 1824 übernommene väterliche Druckerei ein, brachte 1828 die erste Congrevedruckmaschine (s. Schnellpresse) nach Deutschland u. wandte überhaupt der Pflege des Buntdrucks große Sorgfalt zu. 1830 gründete er eine Schriftgießerei, bei deren Erzeugnissen er namentlich darauf bedacht war, daß sie der Buchdruckerei die Mittel geben möchten, mit der aufblühenden Steindruckerei konkurrenzfähig zu bleiben, zu welchem Zweck er eine große Anzahl von Polytypen (s. d.) schuf. Auch war es H., welcher 1844 die erste Schriftgießmaschine, die in Amerika von David Bune erfunden worden war, nach Deutschland brachte und zwar in seiner Schriftgießerei in Berlin, wohin er in der ersten Hälfte der 30er Jahre mit seinem Geschäft übergesiedelt war. H. starb 16. Dez. 1856 in Berlin. Seine Buchdruckerei erwarb ausgebreiteten Ruhm durch ihre kunstfertige Herstellung von Wertpapieren, seine Schriftgießerei ging später an seinen Mitarbeiter Wilh. Gronau über, der sich 1885 zurückzog.

3) Albert, angesehener Germanist, Neffe von H. 1), geb. 10. Juni 1833 zu Leipzig, wo sein Vater Albert Friedrich H. Professor der Medizin war, studierte in Wien, Leipzig und Heidelberg. 1857 in Leipzig zum Doktor der Rechte promoviert, habilitierte er sich daselbst 1858 als Privatdozent, wurde 1860 in Königsberg außerordentlicher, 1862 ordentlicher Professor und ging 1863 in gleicher Eigenschaft nach Kiel. Erst Mitglied der schleswig-holsteinischen Landespartei, ward er nach der Annexion der Herzogtümer durch Preußen Mitbegründer der liberalen Partei, welche ihn 1867 zugleich in das Abgeordnetenhaus und in den Reichstag des Norddeutschen Bundes, dann in den deutschen Reichstag sandte. Seitdem dauernd Mitglied bei der Volksvertretungen, 1874 Vizepräsident des Reichstags, 1876 auch des Abgeordnetenhauses, gehört er zu den Führern der deutschen freisinnigen, frühern Fortschrittspartei. Seine die deutsche Rechtsgeschichte und das Staatsrecht betreffenden Schriften sind: "Das Beweissystem des Sachsenspiegels" (Leipz. 1858); "Decisiones consulum Goslariensium" (das. 1862); "Die Garantien der Großmächte für Schleswig" (das. 1864); "Das Recht der Erstgeburt in Schleswig-Holstein" (Kiel 1864); "Zur Frage der stehenden Gefälle in Schleswig-Holstein" (mit Seelig, das. 1870-73, 3 Beiträge); "Studien zum deutschen Staatsrecht" (Leipz. 1873-80, 2 Hefte). Mit Th. Lesse gab er heraus: "Die Gesetzgebung des Deutschen Reichs über Konsularwesen und Seeschifffahrt" (Berl. 1875). Auch beteiligte er sich als Mitarbeiter an der beim Bundestag eingereichten "Nachweisung des Erbrechts Herzog Friedrichs VIII. auf die Herzogtümer Schleswig-Holstein" (Kiel 1865).

Hanf (Cannabis L.), Gattung aus der Familie der Kannabineen, mit nur einer Art, C. sativa L. (s. Tafel "Spinnfaserpflanzen"), ein einjähriges, aufrechtes, rauh kurzhaariges Kraut mit meist ästigem, bis 1,5 m (var. chinensis bis 6 m) hohem Stengel, langgestielten, gefingerten, 5-7- (selten 9-) zähligen Blättern, grob gesägten, lanzettlichen Blättchen, in terminalen, unterwärts belaubten Rispen stehenden männlichen Blüten und bis fast zum Gipfel laubigen weiblichen Blütenständen, welche der Pflanze ein buschiges, kräftiges Aussehen geben. Die Frucht bildet eine Nuß. Der H. riecht frisch unangenehm, betäubend und ist narkotisch. Er stammt aus Persien und Ostindien, wurde aber als Spinnfaserpflanze schon in den ältesten Zeiten in Europa verbreitet. C. indica Lam., oft als Stammpflanze von C. sativa unterschieden, ist nur eine tropische Kulturform des gemeinen Hanfes, von welcher vorzüglich die weibliche Pflanze reichlich ein gelblichgrünes Harz (Churus, Charras, Tschers) absondert, welches der europäischen und nordamerikanischen Pflanze fehlt. Dies Harz dient, mit Tabak geraucht, als Berauschungsmittel (vgl. Haschisch). In der Landwirtschaft unterscheidet man gemeinen oder Spinnhanf und Riesen- oder Schleißhanf (bolognesischer oder piemontesischer H.). Letzterer wird höher, keimt langsamer, reift später und liefert kräftigern Bast als der gemeine H. Beide Kulturarten zeigen sich aber sehr wenig konstant und gehen leicht ineinander über. Auch der 4-5 mm langen, ovalen, grauen bis grünlichen Früchtchen halber, welche einen 25-35 Proz. fettes Öl enthaltenden Samen einschließen, wird der H. vielfach gebaut. Man benutzt den Samen zur Gewinnung des Öls und als