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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Irländisches Perlmoos; Irmák; Irmensäulen

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Irländisches Perlmoos - Irmensäulen.

an die Stelle der Landliga traten neue Organisationen, insbesondere diejenige einer umfassenden Nationalliga, und weder die Freilassung der Verhafteten (April 1882) noch neue Zwangsmaßregeln oder Reformgesetze (Mai bis August 1882) verhinderten, daß Gesetzlosigkeit und Verbrechen in I. die Herrschaft behaupteten.

Gladstones Bündnis mit den Homerulers.

Da entstand bei Gladstone der Gedanke, diesen unheilvollen Zuständen durch Nachgiebigkeit gegen die politische Hauptforderung der irischen Homerulers ein Ende zu machen. Schon seine demokratische Reformbill von 1884 hing mit diesem Plan zusammen. Sie gewährte nicht nur in England denjenigen Elementen der Bevölkerung, welche naturgemäß am meisten mit den Iren sympathisierten, den unbemittelten Bewohnern des platten Landes, den größten Einfluß auf die Zusammensetzung des Unterhauses, sondern sie veränderte auch in I. das Wahlrecht zu gunsten der Parnelliten dergestalt, daß diese über nicht weniger als 86 Sitze in dem Ende 1885 neugewählten Parlament verfügten, und daß sie dadurch, da keine der beiden großen Parteien im Unterhaus für sich allein die Mehrheit hatte, die ausschlaggebende Macht in demselben erhielten. Bei den Wahlen waren zwar die Parnelliten noch mit den Tories zusammengegangen; gleich nach dem Zusammentritt des neuen Parlaments aber trat Gladstone mit ihnen in Verbindung und stürzte mit ihrer Hilfe im Januar 1886 das im Vorjahr gebildete Ministerium Salisbury. Dann legte er dem Unterhaus zwei Gesetzentwürfe vor, welche die irische Frage endgültig regeln sollten. Der eine derselben führte das Homerule ein, der andre bewilligte englische Geldmittel, um den Grundbesitz in I. in das Eigentum irischer Bauern überzuführen. Nur der erste dieser Entwürfe gelangte im Unterhaus zu eingehender Beratung. Er bestimmte die Errichtung eines irischen Parlaments in Dublin, das mit einem ihm verantwortlichen Ministerium die Regierung des Landes führen sollte. Der Kompetenz dieses Parlaments sollten die auswärtigen, die Heeres- und Flottenangelegenheiten, endlich die Zollpolitik entzogen sein; zu den Ausgaben für jene sollte I. einen fixierten Anteil entrichten. Das irische Parlament sollte ferner zu keiner Veränderung dieses Grundgesetzes befugt sein. Im übrigen wurden ihm die ausgedehntesten Rechte der Landesregierung beigelegt, wogegen die irischen Abgeordneten und Peers aus dem englischen Parlament ausscheiden sollten.

Während dies Gesetz in London beraten wurde, herrschte in I. die größte Erregung. Wenn auch die Homerulers den Vorschlag Gladstones mit Begeisterung aufnahmen und unterstützten, so bekämpften ihn doch die in I. angesessenen Protestanten, die besonders in Ulster mächtig waren, auf das entschiedenste. Sie erblickten in demselben eine Preisgebung aller ihrer Interessen; in einem irischen Parlament zu Dublin mußten unfehlbar die Ultramontanen die Herrschaft gewinnen, der sie sich nicht unterwerfen wollten. Sie verlangten für den Fall der Annahme des Gesetzes die Trennung Ulsters von I., sie drohten mit bewaffnetem Widerstand und rüsteten sich dazu.

Im Parlament wurde das Homerulegesetz 7. Juni abgelehnt, da ein beträchtlicher Teil der liberalen Partei Gladstone die Heeresfolge verweigerte. Nun löste dieser das Unterhaus auf, und bei den Neuwahlen verbanden sich die Gladstonianer und die Parnelliten einer-, die liberalen "Unionisten" unter Hartington und Chamberlain und die Konservativen anderseits. Erstere unterlagen, und Gladstone mußte einem Ministerium Salisbury Platz machen. Alsbald wurde die für kurze Zeit unterbrochene Agitation in I. aufs lebhafteste wieder aufgenommen. Die Führer der Nationalliga gaben das Losungswort aus, die Zahlung der Pachtzinsen einzustellen oder diese vielmehr, statt an die Grundherren, an eigne Vertrauensmänner zu entrichten, die aus den Kreisen der Liga genommen wurden. Die Regierung schritt dagegen auf Grund alter Gesetze aus mittelalterlicher Zeit energisch ein, erklärte das "neue System" für eine Verschwörung gegen die Gesetze und stellte einige der Führer, namentlich den Abgeordneten Dillon, im Dezember 1886 vor Gericht. Der Erfolg dieser Bemühungen steht dahin.

[Litteratur.] Vgl. die Sammlung der alten irischen Chroniken: "Rerum hibernicarum scriptores veteres", mit lateinischer Übersetzung von O'Connor (Lond. 1814-26, 4 Bde.); Cox, Hibernia anglicana (das. 1689-90, 2 Bde.); Leland, The history of Ireland from the invasion of Henry II. (das. 1773, 3 Bde.; Dubl. 1814); Plowden, Historical review of Ireland (Lond. 1805, 2 Bde.); Gordon, History of Ireland from the earliest account to the accomplishment of the union with Great Britarn (das. 1806, 2 Bde.); Hegewisch, Übersicht der irländischen Geschichte (Altona 1806); die Darstellungen der Geschichte Irlands von Burdy (Lond. 1819), O'Driscol (das. 1827, 2 Bde.), Lindau (fortgesetzt von Brandes, Leipz. 1829-46, 2 Bde.), Th. Moore (Lond. 1839, 4 Bde.), Lappenberg (in Ersch und Grubers "Encyklopädie", Bd. 24, Leipz. 1846), O'Grady (Lond. 1881, 2 Bde.), Walpole (das. 1882), O'Conor ("History of the Irish people", Manchester 1883, 2 Bde.). Von Spezialwerken: Hassencamp, Geschichte Irlands von der Reformation bis zu seiner Union mit England (Leipz. 1886); Bagwell, Ireland under the Tudors (Lond. 1885, 2 Bde.); Gilbert, History of the Viceroys of Ireland (Dubl. 1865); Lecky, The leaders of public opinion in Ireland (Lond. 1871); O'Brien, Parliamentary history of the Irish land question (das. 1881); Thebaud, The Irish race in the past and the present (New York 1873); Froude, The English in Ireland in the eighteenth century (Lond. 1874, 3 Bde.); Collier, Staats- und Kirchengeschichte Irlands (Berl. 1845); Murray, Ecclesiastical history of Ireland (2. Aufl., Lond. 1848); K i llen, Ecclesiastical history of Ireland (das. 1875, 2 Bde.); über das alte irische Recht ("Breton laws") vgl. Maine, Early history of institutions (das. 1875).

Irländisches Perlmoos, s. Sphaerococcus.

Irmák (türk.), s. v. w. Fluß.

Irmensäulen (Irminsûli), die dem deutschen Gott Irmin (s. d.) geweihten Säulen, deren berühmteste bei der Eresburg, dem heutigen Marsberg (Stadtberge) in Westfalen, stand und 772 von Karl d. Gr. bei einem Sieg über die Sachsen zerstört wurde. Es waren hoch ragende (hölzerne) geweihte Säulenschäfte, die wahrscheinlich auch das Bild des Gottes trugen und das Hauptheiligtum des Volkes bildeten. Die im Hildesheimer Dom aufbewahrte "steinerne" Säule wird mit Unrecht als Irmensäule bezeichnet. Sie besteht nach neuern Untersuchungen aus Kalksinter, wie er sich in römischen Wasserleitungen findet, und mag aus den Niederlassungen der Römer am Rhein ins Innere von Deutschland gekommen sein. Schwartz reiht die Verehrung der I. dem weit über Abend- und Morgenland verbreiteten Säulen- und Baumkultus überhaupt an und findet den Ursprung desselben in der Auffassung und Verehrung des aufsteigenden