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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Landwirtschaftliche Arbeiterfrage

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Landwirtschaftliche Arbeiterfrage.

Landwirtschaftliche Arbeiterfrage (in Deutschland). Die Besserung der Verhältnisse der landwirtschaftlichen Lohnarbeiter bildet eine wichtige soziale Aufgabe. Denn es gibt in dieser Arbeiterklasse zahlreiche Mißstände materieller und moralischer Art, die im Widerspruch mit den Zielen und Aufgaben des modernen Staats und der heutigen Gesellschaft stehen und durch die Selbsthilfe der Betroffenen allein nicht beseitigt werden können.

In der Lage dieser Klassen besteht ein großer durchgreifender Unterschied zwischen Norddeutschland (Ost- und Westpreußen, Pommern, Posen, Schlesien, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hannover, der nördliche Teil der Provinzen Sachsen, Westfalen und Rheinprovinz, ferner Braunschweig, Mecklenburg und Oldenburg) und dem übrigen Teil von Deutschland. Eine l. A. existiert als ein soziales Problem eigentlich nur in den erstgenannten Gebieten, während in Süd- und Südwestdeutschland die Lage der Arbeiter im allgemeinen eine bessere ist. Bei höherm Einkommen, gesünderm Familienleben und besserer wirtschaftlicher und sittlicher Bildung stehen die landwirtschaftlichen Arbeiter Süd- und Westdeutschlands im allgemeinen auf einer höhern Kulturstufe als diejenigen Norddeutschlands. Die ganze geschichtliche Entwickelung war hier seit langer Zeit eine für die landwirtschaftliche Bevölkerung günstigere, insbesondere hat die Leibeigenschaft hier nie so allgemein und drückend auf ihr gelastet. Dazu kommt, daß dort die großen Güter, hier weitaus die kleinen und mittlern überwiegen. Die Lohnarbeiter sind dort zum größten Teil Arbeiter auf großen Gütern, eine für sie unübersteigliche soziale Kluft trennt sie von den Arbeitgebern; hier sind sie zum größten Teile Lohnarbeiter auf mittlern Gütern, zu einem erheblichen Teil selbst kleine Besitzer, der soziale Unterschied zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist in der Regel kein so großer. Dann sind wegen der gegebenen örtlichen Verteilung der Bevölkerung die landwirtschaftlichen Arbeiter viel mehr von der übrigen Bevölkerung geschieden als hier, wo der ländliche Arbeiter mit jener mehr Verkehr pflegen kann und nicht bloß auf Gütern, sondern auch anderweitig leicht Arbeit findet und infolgedessen von den einzelnen Arbeitgebern weniger abhängig ist. Ein wesentlicher Unterschied besteht aber noch darin, daß es dort für die große Mehrzahl der Arbeiter unmöglich ist, zu einer eignen Gutswirtschaft als Eigentümer oder Pachter zu gelangen, während hier der Arbeiter viel leichter durch Fleiß, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit jenes Ziel erreichen kann. Man kann die landwirtschaftlichen Arbeiter nach ihrer ökonomischen Stellung und Lage in vier Klassen scheiden. 1) Dienstleute oder kontraktlich auf längere Zeit gebundene Lohnarbeiter, Instleute, Gärtner, Gutstagelöhner, Hoftagelöhner etc. Dieselben sind Lohnarbeiter ohne Grundeigentum, wohnen auf dem Gut, führen eigne Hauswirtschaft und haben für den Gutsherrn das ganze Jahr hindurch zu arbeiten, wofür sie außer einem bestimmten Geldlohn gewisse Naturalemolumente beziehen. 2) Einlieger, freie landwirtschaftliche Lohnarbeiter ohne Grundeigentum. Dieselben binden sich nicht durch Arbeitsvertrag auf längere Zeit; sie suchen sich Arbeit überall da, wo sie eine angemessene Bezahlung finden. 3) Häusler, Eigenkätner, Katenleute, Büdner, Kolonisten, Stellenbesitzer etc. Sie besitzen etwas Land, gewöhnlich auch ein Haus und verdienen noch einen größern oder geringern Teil ihres Lebensunterhalts als unständige Tagelöhner. 4) Dienstboten, Gesinde, Lohnarbeiter, die sich auf längere Zeit zu bestimmten landwirtschaftlichen Dienstleistungen verpflichtet haben und dafür außer einem festen Geldlohn volle Naturalverpflegung in dem Haus ihres Brotherrn empfangen. Von den Dienstleuten unterscheiden sie sich unter anderm noch dadurch, daß sie nicht für bestimmte Stunden täglich dem Arbeitgeber zum Dienst verpflichtet sind, sondern diesem beständig zur Verfügung stehen müssen.

Die Lage der einzelnen Klassen ist eine sehr verschiedene; wir versuchen in folgendem sie zu charakterisieren. 1) Die Dienstleute finden sich fast ausschließlich in Norddeutschland und zwar vorzugsweise auf großen Gütern, wo sie den wesentlichsten Teil der landwirtschaftlichen Lohnarbeit verrichten. Das Institut derselben bildete sich nach Aufhebung der Gutsunterthänigkeit und Ablösung der persönlichen Dienstleistungen im Anfang dieses Jahrhunderts als ein Vertragsverhältnis heraus. Die Dienstverträge wurden wesentlich in gleicher Art festgesetzt. Der Gutsherr gab freie Wohnung, Futter für eine Kuh, etwas Land, auch wohl Brennholz etc. und einen, freilich niedrigen, Zeitlohn. Der Dienstmann mußte täglich auf den Hof zur Arbeit kommen, in der Regel noch einen sogen. Scharwerker oder Hofgänger (einen jungen Burschen oder ein junges Mädchen) mitbringen, auf Verlangen auch noch als dritte Arbeitskraft die eigne Frau. Dies Verhältnis erwies sich als notwendig überall da, wo bei dünner Bevölkerung und spärlich vorhandenen Dörfern der große Grundbesitzer die erforderlichen Arbeitskräfte sich nur dadurch sichern konnte, daß er Leute auf dem eignen Grund und Boden ansiedelte und dieselben vertragsmäßig auf längere Zeit zu Arbeitsleistungen verpflichtete. Die Höhe des Einkommens, welches diese Dienstleute beziehen, ist zwar keineswegs unbefriedigend; doch ist die thatsächliche Lage derselben oft deswegen eine schlechte, weil die Qualität der Naturalien, aus welchen ein großer Teil ihres Einkommens besteht, vielfach Anlaß zu berechtigten Klagen gibt, und weil ferner Unwirtschaftlichkeit und großer Kinderreichtum eine gute Verwendung des Einkommens erschweren. Auch in moralischer Beziehung bleibt viel zu wünschen. Die Kindererziehung ist eine mangelhafte, das Schulwesen ungenügend. Sind die Kinder 14 Jahre alt, so werden sie in der Regel einige Jahre Scharwerker. Diese Zeit ist für sie meist eine Zeit der Verwilderung. Infolge des steten, oft unbewachten Verkehrs der Mädchen und Burschen wird die weibliche Ehre nur von einem geringen Teil bis zu der meist frühzeitig geschlossenen Ehe bewahrt, und uneheliche Kinder zu haben, gilt kaum als unmoralisch. Das Familienleben ist oft ein wenig erfreuliches. Es leidet oft noch darunter, daß Mann und Frau viel außer dem Haus im herrschaftlichen Dienst, zum Teil auch Sonntags, beschäftigt sind und, während ihnen der Branntweingenuß zur Gewohnheit wird, Ordnung, Reinlichkeit und eine gemütliche Häuslichkeit nicht kennen lernen. Zur Arbeit sind die Leute willig, aber sie haben selten das Streben, vorwärts zu kommen, eigentlicher Sparsinn ist kaum vorhanden. Bei aller Unterwürfigkeit gegen den Herrn hegen sie in der Regel großes Mißtrauen gegen denselben, und damit pflegt der Neid untereinander Hand in Hand zu gehen. Daher ist es auch begreiflich, daß in jenen Gegenden die Auswanderungslust nach Amerika eine so große ist, ferner daß die Arbeiter, wenn sie es irgend können, in die Städte übersiedeln oder eine Beschäftigung als Tagelöhner bei Eisenbahn-, Chaussee-, Wasserbauten oder