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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Nebenklage; Nebenkrone; Nebenlinie; Nebenmonde; Nebennieren; Nebenplaneten; Nebenreiser; Nebensache

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Nebenklage - Nebensache.

wurde im März 1846 Präsident des Staatsrats. Infolge der Revolution vom Mai 1849 mit dem Ministerium zurückgetreten, lebte er seitdem litterarischen Arbeiten und trat nur bei den Verhandlungen über die deutsche Verfassungsreform in der Broschüre "Baden in seiner Stellung zur deutschen Frage" (Karlsr. 1850) öffentlich hervor. Er starb erblindet 8. Juni 1857 in Karlsruhe. Noch sind von seinen vortrefflichen volkswirtschaftlichen Schriften hervorzuheben: "Betrachtungen über den Zustand Großbritanniens in staatswirtschaftlicher Hinsicht" (Karlsr. 1818); "Der öffentliche Kredit" (das. 1820, 2. Aufl. 1829); "Über technische Lehranstalten" (das. 1833); "Über die Herabsetzung der Zinsen der öffentlichen Schulden" (Stuttg. 1837); "Über die Zölle des Zollvereins zum Schutz der einheimischen Eisenproduktion" (Karlsr. 1842) und "Die katholischen Zustände in Baden" (das. 1842), eine Entgegnung aus Mones gleichnamige (anonyme) Schrift. Aus seinem Nachlaß erschienen eine Biographie des Großherzogs Karl Friedrich von Baden (Karlsr. 1868) und "Geschichte der Pfalz" (Heidelb. 1874). Vgl. Beck, Karl Friedrich N. (Mannh. 1866).

Nebenklage, in der deutschen Strafprozeßordnung Bezeichnung für den Anschluß des Privatbeteiligten an die öffentliche Klage der Staatsanwaltschaft. In der Regel werden nämlich strafbare Handlungen von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen mit der öffentlichen Klage verfolgt. Nur bei Beleidigungen und leichten Körperverletzungen, die lediglich auf Antrag des Verletzten strafrechtlich verfolgt werden, ist es Sache des letztern, als Privatkläger aufzutreten. Nur wenn es im öffentlichen Interesse liegt, erhebt in diesen Fällen die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage. Dann aber ist es demjenigen, welcher sonst als Privatkläger aufzutreten berechtigt gewesen wäre, gestattet, als Nebenkläger neben dem Staatsanwalt in der Untersuchung aufzutreten und sein Interesse wahrzunehmen. Ebenso kann derjenige, welcher die Zuerkennung einer Buße (s. d.) beansprucht, als Nebenkläger sich der Staatsanwaltschaft anschließen. Dasselbe gilt für die Verwaltungsbehörden bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Erhebung öffentlicher Abgaben und Gefälle. Endlich ist eine N. noch statthaft bei strafbaren Handlungen, die unmittelbar gegen Leben, Gesundheit, Freiheit, Personenstand oder gegen die Vermögensrechte einer Person gerichtet sind, und zwar in folgendem Falle: Lehnt die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage ab, so kann der Verletzte, wenn auch der Vorgesetzte des Staatsanwalts einen ablehnenden Bescheid erteilt, auf gerichtliche Entscheidung antragen. Wird nun auf diese letztgedachte Weise die Erhebung der öffentlichen Klage erzwungen, so hat der Verletzte das Recht, neben dem Staatsanwalt als Nebenkläger seine Sache zu führen und mit zu vertreten. Vgl. Deutsche Strafprozeßordnung, § 435 ff., 467 ff.

Nebenkrone, s. Ligularbildungen.

Nebenlinie, die Nachkommenschaft eines jüngern Sohns, im Gegensatz zu der des Erstgebornen (Hauptlinie).

Nebenmonde, s. Hof, S. 604 f.

Nebennieren (Glandulae suprarenales, Renes succenturiati) bilden bei den niedern Wirbeltieren um sympathische Ganglien des Bauches kleine gelbliche oder weißliche Umhüllungen und liegen über eine größere Strecke der Bauchhöhle verteilt, sind hingegen bei den höhern Wirbeltiere stets über den Nieren und zwar jederseits zu Einem Organ vereinigt an der hintern Bauchwand (s. Tafel "Blutgefäße des Menschen", Fig. 5, und "Eingeweide I", Fig. 2) angebracht. Beim Menschen haben sie platte, halbmondförmige oder dreieckige Gestalt, weiche, schwammige Konsistenz und rötlichbraune Farbe. Sie bestehen aus einer dünnen, aber festen Bindegewebshülle und aus einer Rinden- und Marksubstanz. Die Rinde wird aus fächerartig angeordneten Bindegewebsbalken gebildet, in deren Maschen feine Arterien sowie Kapillaren verlaufen; in der Marksubstanz, deren bindegewebiges Gerüst netzförmig ist, verzweigen sich zahlreiche Venen. Die sehr zahlreichen sympathischen Nerven dringen, ohne an die Rinde Zweige abzugeben, bis ins Mark vor und enthalten dort Haufen von Ganglienzellen. Was sonst noch an Raum in der Drüse vorhanden ist, wird von rundlichen Zellen ausgefüllt. Die N. entwickeln sich beim Embryo sehr zeitig und sind anfänglich viel größer als die Nieren. Bei dem zwölfwöchentlichen Embryo sind N. und Nieren etwa gleich groß; beim sechsmonatlichen Fötus sind erstere ungefähr halb so groß wie letztere; beim reifen Kind verhalten sie sich wie 1:3, beim Erwachsenen wie 1:8. Ihr Gewicht beträgt bei letzterm 5-7 g. Sie haben keinen Ausführungsgang. Gewöhnlich werden sie zu den sogen. Blutgefäßdrüsen (s. Drüsen) gestellt, doch ist ihre Bedeutung für den Organismus gänzlich dunkel. Krankheiten der N. kommen selten vor; man kennt nur die Blutung, die Tuberkulose, die kropfartigen Geschwülste (Adenome, Strumen) und den Krebs der N. Doch knüpft sich an diese Affektionen der N., zumal die Tuberkulose, ein besonderes Interesse, seitdem der englische Arzt Addison beobachtet hat, daß Kranke, welche an dieser Krankheit leiden, eine eigentümliche bronzefarbige, rotbraune oder braungrüne Haut besitzen (die sogen. Addisonsche Krankheit; vgl. Addison, On the constitutional and local effects of disease of the suprarenal capsules, Lond. 1855). Bei der Entwickelung der N. kommt es nicht selten vor, daß kleine Gewebsstückchen in andre Nachbarorgane versprengt werden, namentlich in das Gewebe der Nieren, in die breiten Mutterbänder, in das Bindegewebe längs der Beckenarterien. Aus Keimen dieser Art entwickeln sich zuweilen gutartige, zuweilen aber auch krebsartige Geschwülste, welche dem Sitz nach den Nieren angehören, thatsächlich aber aus dem Gewebe der N. stammen.

Nebenplaneten (Trabanten, Monde, Satelliten), diejenigen Weltkörper unsers Sonnensystems, welche sich um die Hauptplaneten bewegen und dieselben bei ihrem Lauf um die Sonne begleiten. Außer der Erde (s. Mond) werden nur die fünf größten Planeten von N. begleitet, und zwar hat Mars deren 2, Jupiter 4, Saturn 8, Uranus 4, Neptun 1, so daß es in unserm Sonnensystem 20 N. gibt. Das Dasein eines Mondes der Venus, den mehrere Astronomen zu sehen geglaubt, ist nicht erwiesen. Mit Ausnahme unsers Mondes ist keiner dem unbewaffneten Auge sichtbar. Alle bewegen sich um ihren Hauptplaneten nach den Keplerschen Gesetzen von W. nach O. Alle N. stimmen wahrscheinlich darin überein, daß ihre Rotationszeit der Dauer eines Umlaufs um den Hauptplaneten gleich ist, weshalb sie diesem immer dieselbe Seite zukehren. Weiteres s. Planeten (mit Tafel).

Nebenreiser, s. Wasserreiser.

Nebensache (Res accessoria, Accessio), im juristischen Sinn die zu einer andern Sache (Hauptsache) in einem untergeordneten Verhältnis stehende, ihr zugehörige und folgende Sache (s. Accession).