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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Österreichisch-Ungarische Monarchie

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Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte: 1871-1874).

len, daß sie im oberösterreichischen und mährischen Landtag die Mehrheit erhielt; aus beiden schieden die Deutschen aus. Indem aber nun die Abgeordneten für Oberösterreich und Mähren der Regierungspartei zufielen, verfügte diese mit Einschluß der Böhmen auf 203 gegen nur 66 verfassungstreue Stimmen und damit über die zu Verfassungsänderungen erforderliche Zweidrittelmehrheit. In dem Reskript an den böhmischen Landtag erkannte der Kaiser 14. Sept. die Rechte des Königreichs Böhmen an und erklärte sich bereit, diese Anerkennung mit seinem Krönungseid zu erneuern; er forderte den Landtag auf, über die zeitgemäße Ordnung der staatsrechtlichen Verhältnisse Böhmens zu beraten. Ein Ausschuß dessen entwarf sofort im Einverständnis mit Hohenwart die 18 Fundamentalartikel, welche dem Königreich Böhmen eine ähnliche Stellung wie Ungarn gaben und Österreich in einzelne Staaten mit einem Delegiertenkongreß und einem Senat als gemeinsamen Vertretungen auflösten. Die Artikel wurden 10. Okt. dem Kaiser zur Genehmigung vorgelegt.

Die Aufregung, ja Erbitterung, welche diese Vorgänge in der verfassungstreuen deutschen Bevölkerung hervorriefen, bewog den Reichskanzler Grafen Beust, den Kaiser in einer besondern Denkschrift auf die Unzulässigkeit der Fundamentalartikel und ihre Unvereinbarkeit mit dem ungarischen Ausgleich aufmerksam zu machen. Auch die übrigen Reichsminister und der ungarische Ministerpräsident Graf Andrássy sprachen ihre Bedenken gegen die Hohenwartschen Pläne aus, deren Verwirklichung die zentrifugalen Bestrebungen der ungarischen Slawen stärken würde. Da selbst ein paar Kollegen Hohenwarts, Holzgethan und Scholl, von ihm abfielen, lehnte der Kaiser die Genehmigung der Fundamentalartikel ab, und nachdem ein Versuch, die Tschechen zur Ermäßigung ihrer Ansprüche zu bewegen, gescheitert war, reichte das Ministerium Hohenwart 26. Okt. seine Entlassung ein. Nach längern Verhandlungen kam 25. Nov. ein neues verfassungstreues Ministerium unter dem Fürsten Adolf Auersperg zu stande, dessen hervorragendste Mitglieder Lasser, Stremayr, Glaser, Unger, Chlumecky und Depretis waren.

Unmittelbar nachdem er durch sein Einschreiten die österreichische Verfassung gerettet, stürzte Beust. Der Kaiser machte ihm zum Vorwurf, daß er im Frühjahr 1870 zum Ausgleich mit den Böhmen gedrängt, dadurch das damalige Ministerium erschüttert und jetzt mit seiner Warnung so lange gewartet hatte, bis der Monarch durch seine Erklärung vom 14. Sept. sich persönlich stark gebunden hatte. Außerdem schien die Annäherung an Deutschland, die im Sommer 1871 durch die persönliche Begegnungen der beiden Kaiser Wilhelm und Franz Joseph in Ischl und Gastein angebahnt wurde, einen andern auswärtigen Minister zu erfordern als Beust, der 1870 zum Kriege gegen Deutschland entschlossen gewesen war, überdies als Fremder und Protestant in Österreich keine festen Wurzeln schlagen konnte. Er erhielt daher 6. Nov. seine Entlassung und wurde 14. Nov. durch Andrássy ersetzt. An dessen Stelle als ungarischer Ministerpräsident trat der bisherige Reichsfinanzminister, Graf Lónyay, für den Holzgethan das Reichsfinanzministerium übernahm.

Das verfassungstreue Ministerium Auersperg.

Das erste, was die neue Regierung that, war die Auflösung der im Sommer neugewählten Landtage. Die von Mähren, Oberösterreich und der Bukowina wurden für die verfassungstreue Partei zurückgewonnen und dadurch die Beschlußfähigkeit des Reichsrats sichergestellt, trotzdem der böhmische Landtag, erbittert über die Zurückweisung der Fundamentalartikel, die Wahl der Reichsratsabgeordneten verweigerte und von den bei den darauf befohlenen direkten Wahlen gewählten Vertretern nur die 24 deutschen ihr Mandat auszuüben bereit waren. Der neue Reichsrat mit einer verfassungstreuen Mehrheit wurde 28. Dez. 1871 eröffnet. Die von den Führern dieser Mehrheit geforderte und vom Ministerium auch beabsichtigte sofortige Einführung der direkten Wahlen wurde von den Polen vereitelt, welche zuerst für Galizien die versprochene Ausnahmestellung verlangten. Daher ward im Februar 1872 ein neues Notwahlgesetz vorgelegt und angenommen, das die direkten Wahlen auch dann gestattete, wenn nicht der Landtag die Wahl, sondern der Gewählte die Ausübung des Mandats unterlasse. Der Ausgleich mit Galizien kam aber nicht zu stande, weil die Polen jede Abweichung von der galizischen Landtagsdeklaration von 1868 ablehnten, und das Ministerium legte im Februar 1873 das neue Wahlgesetz dem Reichsrat vor, der es schon im März annahm; dasselbe führte die Wahl durch die Bevölkerung statt durch die Landtage ein und vermehrte die Zahl der Abgeordneten von 203 auf 353, wobei besonders die Städte bevorzugt wurden, die 137 Vertreter erhielten, während der Großgrundbesitz 85, der Bauernstand 131 zählte.

Die Wiener Weltausstellung, welche 1. Mai 1873 eröffnet wurde, sollte die großartigen Errungenschaften der neuen liberalen Ära verherrlichen. Der Besuch der Ausstellung war ein großartige, fast alle Fürsten Europas erschienen, auch die Kaiser Wilhelm und Alexander II. sowie König Viktor Emanuel. Ihr Glanz wurde freilich erheblich verdunkelt durch den gleichzeitig eintretenden Krach an der Wiener Börse (Mai 1873), eine Folge der schwindelhaften Gründungen der letzten Jahre; durch denselben wurde das Volksvermögen bedeutend geschädigt (man schätzte den Verlust 1873-75 auf 3 Milliarden Gulden) und auch der Staat in Mitleidenschaft gezogen. Dennoch fielen die ersten direkten Reichsratswahlen, welche nach der Auflösung des Abgeordnetenhauses (7. Sept. 1873) stattfanden, überwiegend regierungsfreundlich aus, indem 233 Abgeordnete verfassungstreu waren. Die Tschechen traten nicht in das Haus ein, die 81 Mitglieder starke Opposition bestand aus den Polen und der ultramontanen Rechtspartei unter Hohenwart. Bei der Stärke der liberalen Partei mußte das Ministerium deren Wünschen einigermaßen entgegenkommen, und so kündigte denn die Thronrede, mit welcher der neue Reichsrat 5. Nov. 1873 eröffnet wurde, die Vorlage der kirchlichen Gesetze an, welche 21. Jan. 1874 erfolgte. Es waren deren vier: das erste handelte von der Regelung der äußern Rechtsverhältnisse der katholischen Kirche, das zweite von den Beiträgen aus den Pfründen zum Religionsfonds, aus welchem die Bedürfnisse des katholischen Kultus bestritten werden sollten, das dritte von den Rechtsverhältnissen der klösterlichen Gemeinschaften, das vierte von der gesetzlichen Anerkennung der noch nicht anerkannten Religionsgesellschaften. Das erste, zweite und vierte Gesetz wurde von beiden Häusern des Reichsrats im Mai angenommen, das dritte scheiterte daran, daß die liberale Mehrheit des Abgeordnetenhauses die Gründung von neuen Klöstern von einem Spezialgesetz abhängig machen wollte, was vom Herrenhaus abgelehnt wurde. Ebenso verweigerte dies dem vom andern Haus beschlossene Zivilehegesetz seine Zustimmung.

Verschiedene Bischöfe hatten sich in heftigen Aus-^[folgende Seite]