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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Papst

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Papst (Geschichte des Papsttums bis zur Gegenwart).

daß der Westfälische Friede, die Grundlage der modernen Staatenverhältnisse, vom P. allein vergeblich verworfen wurde, daß sich seit Karl V. kein deutscher Kaiser mehr vom P. krönen ließ, daß die Nationalkirchen, besonders in Frankreich, wieder nach Selbständigkeit verlangten (s. Gallikanische Kirche). Die Päpste der siebenten Periode (227-259) sind:

^[Liste]

Hadrian VI. (1522-23),

Clemens VII. (bis 1534),

Paul III. (bis 1549),

Julius III. (1550-55),

Marcellus II. (1555),

Paul IV. (bis 1559)

Pius IV. (bis 1565),

Pius V. (1566-72),

Gregor XIII. (bis 1585),

Sixtus V. (bis 1590),

Urban VII. (1590),

Gregor XIV. (bis 1591),

Innocenz IX. (1591),

Clemens VIII. (1592-1605),

Leo XI. (1605),

Paul V. (bis 1621),

Gregor XV. (bis 1623),

Urban VIII. (bis 1644),

Innocenz X. (bis 1655),

Alexander VII. (bis 1667),

Clemens IX. (bis 1669),

Clemens X. (1670-76),

Innocenz XI. (bis 1689),

Alexander VIII. (bis 1691),

Innocenz XII. (bis 1700),

Clemens XI. (bis 1721),

Innocenz XIII. (bis 1724),

Benedikt XIII. (bis 1730),

Clemens XII. (bis 1740),

Benedikt XIV. (bis 1758),

Clemens XIII. (bis 1769),

Clemens XIV. (bis 1774),

Pius VI. (1775-99).

Die achte Periode reicht von Kaiser Joseph II. bis auf die Gegenwart. Die Päpste dieser letzten Periode (260-265) sind:

^[Liste]

Pius VII. (1800-1823),

Leo XII. (bis 1829),

Pius VIII. (bis 1830),

Gregor XVI. (1831-46),

Pius IX. (bis 1878),

Leo XIII. (seit 1878).

Stürme, wie sie seit den Zeiten Bonifacius' VIII. und Leos X. nicht wieder vorgekommen waren, brachen in dieser Periode über den Stuhl Petri herein und führten ihn an den Rand des Abgrundes. Sie begannen auf dem kirchlichen Gebiet mehrere Dezennien früher als auf dem Boden des Staats. Nicht allein die dogmatische Grundlage des Katholizismus war durch die Einreden der englischen und französischen Freigeister längst erschüttert, sondern durch die kirchenrechtlichen Untersuchungen eines Justinus Febronius (Hontheim) war auch die päpstliche Universalherrschaft in ihrer Unhaltbarkeit dargethan und eine aristokratische Regierung der Landeskirchen mit den Primaten an der Spitze als der Normalzustand empfohlen worden. Solcherlei fand damals in der katholischen Welt allgemein Anklang; die vier Erzbischöfe Deutschlands traten in Bad Ems (1786) zusammen, um der päpstlichen Nunziatur in München zum Trotz die Unabhängigkeit der bischöflichen Gewalt von der römischen festzusetzen (s. Emser Kongreß). Noch weiter ging der Kaiser Joseph II., indem er den gesunkenen kirchlichen Zustand aus landesherrlicher Machtvollkommenheit umzugestalten und einen aufgeklärten, von Rom unabhängigen Priesterstand heranzuziehen versuchte. Die französische Revolution schien nicht nur dem Priestertum und der Hierarchie, sondern der Kirche überhaupt, ja dem Christentum ein Ende machen zu wollen, und selbst die weltliche Souveränität des Papstes über den Kirchenstaat wurde aufgehoben, als französische Armeen Italien überschwemmten und auch Rom in eine Republik verwandelten. Napoleon I. erkannte zwar bald die Herstellung einer Nationalkirche als dringendes Erfordernis zur Organisation der zerrütteten Zustände und ließ sich deshalb mit Pius VII. in Unterhandlungen ein; aber in dem Konkordat von 1801 ist kein Schatten der alten Papstgewalt mehr zu finden, und auch daß der französische Kaiser sich 1804 vom heiligen Vater in Paris krönen ließ, hatte nichts Analoges mit den Kaiserkrönungen der frühern Jahrhunderte, denn der P. erschien dabei nur als Vasall des neugeschaffenen Herrscherthrons. Die politische Gesetzgebung Frankreichs stieß gegen die alten Satzungen der Kirche fast durchgehends an, besonders in den Bestimmungen über Schließung und Trennung der Ehe; auch die weltliche Stellung des Kirchenfürsten sah sich durch des Kaisers Pläne vielfach beengt und verdunkelt. Als Pius VII. sich weigerte, zu des Kaisers Absichten auf Österreich und England die Hand zu bieten, verlor er 1809 weltliche Macht und persönliche Freiheit zugleich. Vergeblich griff er zu der alten geistlichen Waffe des Bannes. Die Wiederherstellung des Papsttums mit voller Souveränität über den Kirchenstaat 1814 war nicht Wirkung des Bannes, sondern ein diplomatischer Akt des Wiener Kongresses, wozu vornehmlich Rußland, England und Preußen mitgewirkt hatten. Von nun an verfolgte Pius VII. einen Restaurationsplan der päpstlichen Herrschaft, wodurch er unbemerkt, bei wenigen fehlgeschlagenen Versuchen, der Kurie eine Prärogative nach der andern wiedergewann. Die Wiederherstellung des Jesuitenordens (7. Aug. 1844), der Abschluß günstiger Konkordate mit katholischen Staaten, die Wiedereinführung der Inquisition in Rom (1814), der Index, das Verbot des Freimaurerordens, der Stil seiner Bullen, Breven und Hirtenbriefe charakterisieren das unausgesetzte Streben dieses Papstes nach neuer Begründung der Hierarchie. Leo XII. und Pius VIII. fuhren fort, im Geiste der begonnenen kirchlichen Restauration zu handeln; aber sie besaßen nicht die kluge Umsicht ihres Vorgängers, gerieten in harte Konflikte und ließen den Kirchenstaat im Zustand höchster politischer Aufregung zurück.

Gregor XVI. verkannte als Regent des Kirchenstaats die Forderungen des Zeitgeistes und erregte immer von neuem Empörungsversuche gegen sein hartes, mittelalterliches System, für dessen Aufrechterhaltung er auf fremden Schutz zählte. Mit besserm Erfolg trat er als Kirchenfürst den katholischen und akatholischen Staaten gegenüber. Einer seiner ersten Erlasse war die Konstitution "Sollicitudo ecclesiarum" (vom 31. Aug. 1831), worin erklärt wurde, daß der heilige Stuhl aus Rücksicht auf das Wohl der Christenheit und zur Aufrechterhaltung der geistlichen Verbindungen die faktisch bestehenden Regierungen jedesmal anerkennen werde, ohne dadurch in der Rechtsfrage irgendwie zu entscheiden. Sein Nachfolger Pius IX. schien als Mann der Reform das Pontifikat einer bessern Zeit entgegenführen zu wollen, und nie ist eine Papstwahl mit solchem Enthusiasmus begrüßt worden wie diese; aber nur zu bald wurden Wünsche laut, denen der Inhaber des Stuhls Petri nicht gerecht werden konnte, und nur durch französische Hilfe ward die päpstliche Autorität 1849 in Rom hergestellt. Den empfindlichsten Schlag aber erlitt das Papsttum, als auch Kaiser Napoleon III. die Frage der weltlichen Herrschaft des Papstes als eine rein weltliche Frage ansah und zuließ, daß Viktor Emanuel 1860 den größten Teil des Kirchenstaats dem Königreich Italien annektierte. Dem Verlangen desselben, Rom zu seiner natürlichen Hauptstadt zu erheben und den P. mit Verwilligung seiner Residenz daselbst sowie einer entsprechenden Besoldung abzufinden, widerstand Frankreich bis zum großen deutschen Krieg. Im September 1870 zogen die italienischen Truppen in Rom ein. Seitdem ist der P. eigentlich nur noch Kirchenhaupt, und es ist daher sein Verhältnis zu den Staatshäuptern Europas, zu welchen er bisher gezählt, auf einen neuen staats- und völkerrechtlichen Ausdruck zu bringen. Alle Proteste Pius' IX. dagegen, seine Zurückweisung des italienischen Garantiegesetzes änderten an dieser Sachlage nichts. Da-^[folgende Seite]