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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Preußen

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Preußen (Geschichte: Friedrich Wilhelm I.).

Hof ein Schauplatz schmählicher Ränke und nichtsnutziger Günstlingsherrschaft wurde, während man die alten Geheimräte des Großen Kurfürsten, welche in dessen Sinn die Regierung sparsam und umsichtig fortführen wollten, zurücksetzte oder, wie den verdienten Danckelmann, mit dem schnödesten Undank belohnte. Eine nicht unwichtige Erwerbung an neuem Ländergebiet machte zwar auch der erste König: er kaufte von Sachsen die Erbvogtei über das Reichsstift Quedlinburg und die Reichsstadt Nordhausen sowie das Amt Petersberg und später die Grafschaft Tecklenburg, und aus der Erbschaft Wilhelms III. von Oranien fielen ihm 1702 Lingen, Mörs und Neuenburg zu. Dagegen wurden 1709-11 Preußen und Pommern von einer furchtbaren Pest heimgesucht, welche ein Drittel der Bevölkerung hinwegraffte. Obwohl das Volk den gutmütigen Fürsten, als er 25. Febr. 1713 starb, betrauerte, war sein Tod doch die Befreiung aus einer Lage, in welcher der Staat hätte untergehen müssen.

Die Reorganisation des Staats unter Friedrich Wilhelm I. 1713-40.

Der Umschwung, den sein Sohn und Nachfolger, König Friedrich Wilhelm I. (1713-40), herbeiführte, war schroff und gewaltsam, aber für die Erhaltung des Staats notwendig und in seinen Folgen segensreich, wenn auch die Mitwelt fast nur die Härten des neuen Systems zu spüren bekam. Ohne feinere Bildung und rauh, wie der König war, lag ihm die Versuchung fern, die geringen Geldmittel des Staats für künstlerische u. wissenschaftliche Zwecke zu verwenden, welche über die unmittelbar Notwendigkeit hinausgingen; sein Mangel an Ehrgeiz sicherte ihn davor, die Kräfte desselben in zweifelhaften kriegerischen Unternehmungen zu vergeuden. Der Utrechter Friede, welchem er nicht lange nach seiner Thronbesteigung beitrat (15. Mai 1713), befreite ihn von der Pflicht der weitern Teilnahme am spanischen Erbfolgekrieg und verschaffte ihm noch als Ersatz für Orange den Besitz von Obergeldern; nur der Zwang der Umstände veranlaßte ihn noch, am Nordischen Krieg teilzunehmen, indem er Vorpommern erst zur Sicherung desselben gegen Rußland besetzte, dann aber seine Ansprüche auf Entschädigung gegen den halsstarrigen Karl XII. von Schweden verteidigen mußte, und nachdem er 1715 Stralsund und Rügen erobert, behielt er 1720 im Frieden von Stockholm gegen Zahlung von 2 Mill. Thlr. Vorpommern bis zur Peene mit den Odermündungen (5000 qkm). Seitdem nahm der König an keinem Krieg mehr teil; nur im polnischen Erbfolgekrieg (1733-35) schickte er ein Hilfskorps von 10,000 Mann an den Rhein zur kaiserlichen Armee. Je mehr Mühe und Opfer ihn die Reorganisation des Staats kostete, desto mehr schrak er davor zurück, den Bestand desselben durch Kriege zu gefährden.

Nachdem Friedrich Wilhelm mit einem Federstrich den ganzen Flittertand des prunksüchtigen Hofs seines Vaters abgeschafft, in seiner Familie strengste Einfachheit und Sparsamkeit zum Gesetz gemacht und sich selbst für den Kriegs- und Finanzminister Preußens erklärt hatte, widmete er sich mit der rücksichtslosen Energie und der unermüdlichen Arbeitskraft, die ihm eigen waren, der Reorganisation des Staats. Er erkannte sehr richtig, daß eine selbständige Politik neben den übrigen weit mächtigern und mit natürlichen Hilfsmitteln weit reicher ausgestatteten europäischen Staaten für das emporstrebende P. nur möglich sei, wenn es eine starke, vortreffliche und aus den eignen Einkünften bezahlte, nicht von fremden Hilfsgeldern abhängige Armee habe. Diese zu bilden, war daher vor allem seine Absicht. Den Sold, die Uniform, die Verpflegung, knapp, aber pünktlich, erhielten Soldaten und Offiziere fortan aus der königlichen Kasse, nicht, wie früher, vom Obersten, welcher das Regiment geworben. Die Rekruten wurden zur Hälfte aus den Landeskindern ausgehoben, zur Hälfte angeworben; zur Regelung der Aushebung führte der König 1733 das Kantonsystem ein, nach welchem das Land in Bezirke eingeteilt wurde, welche den einzelnen Regimentern zur Rekrutierung zugewiesen waren. Hierdurch wurde eine beträchtliche Vermehrung des Heers möglich, welches 1720 bereits 50,000 Mann, 1740: 83,000 Mann, darunter 18,000 Mann Reiterei, zählte. Die Kriegszucht war furchtbar streng, der Dienst höchst mühsam; durch unermüdliches Drillen wurde es aber erreicht, daß die Ausbildung des preußischen Fußvolkes in allen Bewegungen, die im Gleichschritt stattfanden, und im Schießen, das durch den eisernen Ladestock wesentlich erleichtert wurde, eine außerordentliche und damals unerhörte war. Für die Opfer und Entbehrungen, welche der anstrengende Dienst bei kärglicher Bezahlung den Offizieren, namentlich den niedern Chargen, auferlegte, entschädigte er sie dadurch, daß er ihren Stand zum ersten im Staat machte, in den mit der Zeit nur der Adel Aufnahme fand, und dem er selbst und sämtliche Prinzen anzugehören sich zur Ehre rechneten. Der König flößte den preußischen Offizieren hierdurch Korpsgeist und lebhaftes Gefühl für ihre Standesehre ein, welche der Gesamtheit einen festen Halt gaben, den Einzelnen stützten und zur Bewahrung ritterliche Tugenden anfeuerten.

Obwohl bei der Heeresverwaltung, mit Ausnahme des "Leibregiments der langen Kerle", für das der König große Summen verschwendete, die höchste Sparsamkeit beobachtet wurde, so erforderte sie doch immer größere Einkünfte, und diese zu beschaffen und zu vermehren, war des Königs zweite Sorge. Vor allem war für eine geregelte Finanzwirtschaft die Aufstellung und Einhaltung eines jährlichen Staatshaushalts notwendig, welche jedoch bei der bisherigen Verwaltungsorganisation, wonach die Regierungen der einzelnen Länder nur ihre Überschüsse von alljährlich wechselnder und daher unberechenbarer Höhe an die allgemeine Staatskasse ablieferten, nicht möglich war. Der König setzte daher 1723 das "Generaloberfinanz-, Kriegs- und Domänendirektorium", gewöhnlich das "Generaldirektorium" genannt, ein, welchem er selbst präsidierte, und dessen Instruktion er selbst ausarbeitete. Dieses mußte alle öffentlichen Einkünfte einnehmen und nach der berechneten Einnahme die Aufstellung sämtlicher Staatsausgaben so einrichten, daß stets ein Überschuß blieb. Nie duldete der König eine Abweichung von diesem Voranschlag. Durch Vereinfachung der Abgaben suchte er die Kosten ihrer Erhebung zu vermindern und so zugleich die Lasten der Unterthanen zu erleichtern. Die Erträge der Accisen und Zölle wurden durch strenge Kontrolle erheblich gesteigert, ebenso die Domäneneinkünfte. Privilegien und Sonderrechte beachtete er nicht. Die jährlichen Einnahmen beliefen sich infolgedessen zuletzt auf 7½ Mill. Thlr., u. er hinterließ trotz der großen Kosten des Heers seinem Nachfolger einen baren Schatz von 9 Mill.

Durch zweckmäßige Maßregeln bemühte sich der König, den Wohlstand des Landes zu vermehren, um seine Steuerfähigkeit zu erhöhen. Am segensreichsten waren seine Bestrebungen für den Ackerbau. In der Bewirtschaftung der Domänen ging er mit gutem Beispiel voran, indem er Sümpfe entwässerte, neue Kulturen einführte, die alten höher entwickelte. Unermüdlich