Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Rettungsmedaille; Rettungswesen zur See

751

Rettungsmedaille - Rettungswesen zur See.

Vinzenz von Paul in Frankreich. In den größern Städten der evangelischen Niederlande und dann auch in den protestantischen Städten Norddeutschlands entstanden öffentliche Armen- und Arbeitshäuser während des 17. Jahrh., in denen sich auch Abteilungen für "ungeratene Kinder" fanden, die dort zu Arbeit und Unterricht angehalten wurden. Die von A. H. Francke angeregte Fürsorge für verwaiste Kinder kam in vielen Fällen auch der verwahrlosten Jugend zu gute. Mit größerer Klarheit erfaßte J. H. Pestalozzi die Fürsorge für verwahrloste Kinder als eine ganz eigne Aufgabe der Menschenliebe. Von seinen ersten Versuchen in Neuhof (1775) bis zur Begründung der Anstalt in Clindy (1818) begleitete ihn dieser Gedanke. Mehr praktischen Erfolg hatten seine Landsleute v. Fellenberg und Wehrli in Hofwyl. 1788 folgte Robert Youngs mit einer großartigen Anstalt in London. Im wesentlichen die heutige Gestalt erhielten jedoch die R. erst in Deutschland nach den Franzosenkriegen. Schon 1813 sammelte Johannes Falk in Weimar den Verein der Freunde in der Not, der anfangs die verwahrlosten Kinder bei Handwerkern und Landleuten unterbrachte, 1823 aber eine eigne Anstalt, den Lutherhof, schuf. Inzwischen hatten bereits die Grafen A. und W. v. d. Recke-Volmerstein (Overdyck 1819, Düsselthal 1822), Spittler und Chr. H. Zeller in Beuggen bei Basel (Armenschule und Bildungsanstalt für Armenschullehrer, 1817), Rheinthaler in Erfurt (Martinsstift, 1819), Königin Pauline von Württemberg (Paulinenpflege in Stuttgart, 1820) derartige Anstalten ins Leben gerufen, und 1825 folgte Berlin auf Anregen des Ministers Rother mit der Anstalt am Urban. Neuen Aufschwung brachte 1833 der Vorgang J. H. Wicherns im Rauhen Haus zu Horn bei Hamburg. Das Neue seines Vorgehens bestand in der Gliederung einer umfassenden Anstalt in einzelne familienartige Gruppen mit Gartenarbeit etc., wie es ganz ähnlich auch der Pfarrer Gustav Werner in Reutlingen mit Erfolg versuchte. Das Rauhe Haus fand nicht nur in Deutschland, sondern weit darüber hinaus Beachtung und Nachfolge. In eigenartige Weise verwertete namentlich in Frankreich Demetz seine in Horn gewonnenen Anschauungen bei der Gründung seiner Colonies agricoles pénitentiaires, deren erste 1839 in Mettray entstand. Besonders wirksam erwies sich namentlich die von Wichern mit dem Rauhen Haus verbundene Brüderschaft der Helfer. Die auf dem ersten Kirchentag in Wittenberg (September 1848) erfolgte Gründung des Zentralausschusses für die innere Mission der deutschen evangelischen Kirche kam auch der Sache der R. zu gute, die sich gegenüber manchen Vorurteilen immer mehr Bahn brachen und endlich im deutschen Strafgesetzbuch vom 15. Mai 1871, namentlich in dessen revidierter Gestalt vom 26. Febr. 1876, auch offene staatliche Anerkennung fanden. § 55 erhielt damals den Zusatz: "Gegen den Begeher einer strafbaren Handlung, welcher das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, können nach Maßgabe der landesgesetzlichen Vorschriften die zur Besserung und Beaufsichtigung geeigneten Maßregeln getroffen werden. Insbesondere kann die Unterbringung in eine Erziehungs- oder Besserungsanstalt erfolgen, nachdem durch Beschluß der Vormundschaftsbehörde die Begehung der Handlung festgestellt und die Unterbringung für zulässig erklärt worden ist." Auf Grund dessen wurde in Preußen durch Gesetz vom 13. März 1878 die Zwangserziehung verwahrloster Kinder zu einer Aufgabe der provinziellen Selbstverwaltung gemacht. Die Provinzen genügen dieser Pflicht teils durch Unterbringung der Kinder in Familien, teils durch Verträge mit bestehenden Anstalten, teils durch Begründung eigner großer R. Im J. 1885 zählte man in Deutschland 291 R. mit etwa 11,000 Insassen; davon kamen 180 Anstalten mit 9000 Zöglingen auf Preußen. Auf Grund des preußischen Gesetzes vom 13. März 1878 sind bis 1888 bereits über 12,000 Kinder untergebracht. Außerhalb Deutschlands haben die R. namentlich in England große Verbreitung, mannigfache Ausgestaltung und hingebende Teilnahme gefunden. In Frankreich haben sie nach dem erwähnten Vorgang von Demetz vorwiegend die eigentümliche Form der Colonies agricoles angenommen, deren 6 umfangreiche vom Staat und 21 von Privatvereinen unterhalten werden. Außerdem bestehen noch etwa 20 anders eingerichtet R. für Mädchen. Die Zahl der Insassen sämtlicher Besserungsanstalten belief sich 1884 auf etwa 7000, wovon 5800 Knaben und 1200 Mädchen waren. In Belgien hat seit 1847 der Staat selbst die Sache der Rettung in die Hand genommen. Damals entstand die landwirtschaftliche Besserungsanstalt zu St.-Hubert für freigesprochene jugendliche Angeklagte. 1848 kamen die beiden großen Anstalten zu Ruysselede (Knaben) und Beernem (Mädchen) für die enfance abandonnée, 1864 die zu Namur für die enfance coupable hinzu. Sämtliche Anstalten sind im weiten Maßstab angelegt und militärisch geordnet. Die Schweiz besitzt gegenwärtig 58 R. mit über 2000 Zöglingen. Als eine Sache von allgemeiner menschlicher Bedeutung, hat das Jugendrettungswesen wiederholt internationale Versammlungen beschäftigt, so die Kongresse für Gefängniswesen in Stockholm (1878), für Unterrichtswesen in Brüssel (1880) und London (1884), für Jugendschutz in Paris (1883). Vgl. Ötker, Erziehungsanstalten für verwahrloste Kinder (Berl. 1879); Wichern und Henske, Rettungsanstalten (in Schmids "Encyklopädie des Erziehungs- und Unterrichtswesens", 2. Aufl., Bd. 7); "Vereinshefte des Nordwestdeutschen Vereins für Gefängniswesen" (Oldenb. 1878-79); "Das Rettungshauswesen", eine Denkschrift (Berl. 1882). S. auch Besserungsanstalten und Innere Mission.

Rettungsmedaille, ein Ehrenzeichen, welches ohne Standesunterschied an Personen verliehen wird, die mit eigner Lebensgefahr einen andern Menschen aus einer dessen Leben bedrohenden Gefahr gerettet haben. Die preußische R. wird durch den König verliehen, ist aus Silber mit der Aufschrift: "Für Rettung aus Gefahr" u. wird am gelb-weißen Band auf der Brust (Knopfloch) getragen. Fast in allen Staaten werden in demselben Sinn Rettungsmedaillen verliehen.

Rettungswesen zur See, Veranstaltungen an den Küsten zur Rettung Schiffbrüchiger, wird meist von Privatgesellschaften ausgeübt. Zweigvereine dieser Gesellschaften beaufsichtigen die einzelnen Rettungsstationen mit der Rettungsmannschaft, welche aus am Ort wohnhaften Leuten zusammengesetzt ist, und die Rettungsapparate. Zu letztern gehören ein Rettungsboot, ein Mörser- oder Raketenapparat, Rettungsringe, Beleuchtung- und Signalvorrichtungen etc. Die Rettungsboote sind verschieden konstruiert. Das englische Boot (Peakeboot) ist 10,3 m lang, 2,5 m breit, aus Holz gebaut und wiegt ohne Inventar 2500 kg. Durch verschiedene im Boot angebracht metallene Luftkasten und einen äußern Korkring ist es unversinkbar; sein Auftrieb ist so groß, daß sein zweiter Boden stets mehrere Zentimeter über Wasser bleibt und eingedrungenes Wasser durch Röh-^[folgende Seite]