Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Sachsen, Königreich'
Anmerkung: Fortsetzung von [Kultus.]
tholische Kirche hat in den drei Bezirken Dresden, Leipzig und Zwickau (Erblanden) als
oberste Behörde das apostolische Vikariat zu Dresden, dem das katholische Konsistorium zu Dresden untergeordnet ist. In
der Lausitz ist nach dem Traditionsrezeß vom 30. Mai 1635 das Domstift St. Petri zu Bautzen nebst dem domstiftlichen
Konsistorium die geistliche Behörde. Nur in der Lausitz bestehen noch zwei Nonnenklöster (zu Marienstern und Marienthal);
neue Klöster dürfen nicht errichtet, auch darf kein religiöser Orden aufgenommen werden. Für die
deutsch-katholischen Glaubensgenossen, deren Rechtsverhältnisse durch Gesetz vom 2. Nov. 1848 festgestellt sind,
besteht nach Gesetz vom 21. Febr. 1849 als Mittelbehörde der Kirchenvorstand zu Dresden. Die
griechische Kirche hat eine Parochie (Leipzig) mit Kapelle und einem
Geistlichen. Der israelitische Kultus hat 2 Synagogen (Dresden und Leipzig) und 2 Rabbiner.
Finanzen, Wappen, Orden.
Der Stand der Finanzen ergibt sich aus dem für 1888/89 festgesetzten Budget wie folgt:
A. Ordentlicher Staatshaushaltsetat. |
Einnahmen: | Mark |
Nutzungen des Staatsvermögens u. der Staatsanstalten | 42 838 242 |
Direkte Steuern | 20 939 640 |
Zölle und Verbrauchssteuern | 19 580 432 |
Zusammen: | 83 358 314 |
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Ausgaben: | |
Zivilliste | 2 940 000 |
Apanagen | 392 036 |
Sammlungen für Kunst und Wissenschaft | 417 879 |
Verzinsung und Tilgung der Staatsschuldv | 30 982 395 |
Jahresrenten | 407 060 |
Ablösungen und Abfindungen | 5 000 |
Landtagskosten | 126 900 |
Stenographisches Institut | 30 250 |
Allgemeine Regierungs- u. Verwaltungsangelegenheiten | 82 300 |
Gesamtministerium | 191 535 |
Departement der Justiz | 3 586 232 |
Departement des Innern | 9 887 165 |
Departement der Finanzen | 6 203 924 |
Departement des Kultus und öffentlichen Unterrichts | 8 540 529 |
Departement des Auswärtigen | 148 970 |
Ausgaben zu Reichszwecken | 14 088 891 |
Pensionsetat | 3 291 589 |
Dotationen und Reservefonds | 2 035 659 |
Zusammen: | 83 358 314 |
B. Außerordentlicher Staatshaushaltsetat. |
Ausgaben: | Mark |
Wasser- und Eisenbahnbauten | 28 744 500 |
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Einnahmen: | |
Ertragsüberschuß der Finanzperiode 1884/85 | 8 657 956 |
Aus dem mobilen Staatsvermögen | 20 086 544 |
Zusammen: | 28 744 500 |
Die Staatsschuld beträgt einschließlich einer 1876
behufs Ankaufs von Privateisenbahnen aufgenommenen 3proz. Rentenanleihe von 101 Mill. Mk.
nominell 643½ Mill. Mk., der aber ein Staatsvermögen von weit höherm Betrag gegenübersteht,
indem allein für den Bau der Staatsbahnen bis Ende 1886: 662¾ Mill. Mk. verausgabt worden
sind. Die Abgabenverwaltung führt die Zoll- und Steuerdirektion in Dresden, die Erhebung
der indirekten Abgaben geschieht durch 6 Hauptzollämter und 11 Hauptsteuerämter, für die
der direkten Steuern ist das Land in 4 Steuerkreise mit 23 Steuerbezirken eingeteilt.
Zum Reichsheer stellt S. das 12. Armeekorps; die aktive Armee besteht aus 11
Linieninfanterieregimentern, einem Schützenregiment, 3 Jägerbataillonen, 6 Kavallerie-
und 2 Feldartillerieregimentern, ↔ einem Fußartillerieregiment, einem
Pionier-, einem Eisenbahn- und einem Trainbataillon. Die Friedensstärke beläuft sich
auf 1261 Offiziere und 31,810 Mann. Den Korpskommandanten (gegenwärtig Prinz Georg)
ernennt der Kaiser, die übrigen Generale der König. Das Staatswappen
(s. Tafel »Wappen«) ist ein deutscher Schild, welcher fünf
schwarze Balken im goldenen Feld mit schräg rechts darübergelegtem grünen
Rautenkranz zeigt, vom Hausorden der Rautenkrone umhangen ist, von der
Königskrone bedeckt und von zwei Löwen gehalten wird. Die Landesfarben sind seit
1815 Weiß und Grün. Orden hat S. fünf: den Hausorden der
Rautenkrone (s. Tafel »Orden«, Fig. 3),
gestiftet 20. Juli 1807
nach Annahme der Königswürde; den Militär-Sankt. Heinrichsorden,
benannt nach dem Kaiser Heinrich II. und gestiftet 7. Okt. 1736 von Friedrich August II.
zu Hubertusburg, 23. Dez. 1829 mit neuen Statuten versehen (s. Heinrichsorden);
den Verdienstorden, gestiftet 7. Juni 1815, und den
Albrechtsorden (s. d. 1),
zum Andenken an den Stammvater der Albertinischen Linie 31. Dez. 1850 gestiftet
(s. Tafel »Orden«, Fig. 1);
den Sidonienorden, 14. März 1871 gestiftet
für die von dem weiblichen Geschlecht auf dem Gebiet der freiwillig helfenden Liebe im
Krieg oder im Frieden erworbenen Verdienste. Residenz des Königs ist Dresden; königliche
Lustschlösser sind: Pillnitz, Moritzburg und Sedlitz.
Vgl. v. Bose, Handbuch der Geographie, Statistik und Topographie des
Königreichs S. (2. Aufl., Dresd. 1847);
Engelhardt, Vaterlandskunde für Schule und Haus im Königreich S.
(neue Bearbeitung von Th. Flathe, 3. Aufl. 1877);
Opitz, Staatsrecht des Königreichs S. (Leipz. 1883-87, 2 Bde.);
Leuthold, Das Staatsrecht etc.
(in Marquardsens "Handbuch des öffentlichen Rechts", Freiburg 1884);
Naumann und Cotta,
Geognostische Beschreibung des Königreichs S. (Dresd. u. Leipz. 1845, 5 Hefte);
Credner, Die geologische Landesuntersuchung des
Königreichs S. (Leipz. 1885);
v. Langsdorff, Die Landwirtschaft im Königreich S.
bis 1885 (Dresd. 1889);
Jüchtzer, Handbuch der Kirchenstatistik für das
Königreich S. (12. Ausg., das. 1882) und der Schulstatistik (14. Ausg., das. 1888);
»Staatshandbuch für das Königreich S.« (das. 1887);
»Zeitschrift des königlich sächsischen Statistischen Büreaus«;
»Kalender und statistisches Jahrbuch für das Königreich S.«
(hrsg. vom Statistischen Büreau, das. 1871 ff.). Karten:
Topographischer Atlas des Königreichs S., bearbeitet bei der königlichen
Militärplankammer (Dresd. 1836-60, 20 Bl.); Lange,
Atlas von S. (Leipz. 1860-61, 12 Bl.);
Süßmilch-Hörnig, Topographische Spezialkarte
des Königreichs S. (Dresd. 1858, 4 Bl.);
»Geographische Spezialkarte des Königreichs S.«, herausgegeben vom topographischen
Büreau (1:25,000, in 156 Blättern, Leipz., seit 1875).
Geschichte.
Kursachsen bis zur Teilung.
Seit der Erwerbung Thüringens durch den Markgrafen Heinrich den Erlauchten
von Meißen im J. 1263 (s. Meißen, Markgrafschaft) besaßen die Wettiner ein
zusammenhängendes Gebiet, das von der Oder bis zur Werra, vom Erzgebirge bis zum Harz reichte.
Doch die in den deutschen Fürstenhäusern üblichen Teilungen riefen auch bei den Wettinern öfters
Zerwürfnisse hervor. Heinrich trat noch bei Lebzeiten seinem ältesten Sohn,
Albrecht dem Entarteten, Thüringen, dem zweiten,
Dietrich, Landsberg, dem jüngsten,
Friedrich dem Kleinen
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 134.