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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Sachsen (Königreich: Finanzen etc.; Geschichte).

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Sachsen, Königreich'

Anmerkung: Fortsetzung von [Kultus.]

tholische Kirche hat in den drei Bezirken Dresden, Leipzig und Zwickau (Erblanden) als oberste Behörde das apostolische Vikariat zu Dresden, dem das katholische Konsistorium zu Dresden untergeordnet ist. In der Lausitz ist nach dem Traditionsrezeß vom 30. Mai 1635 das Domstift St. Petri zu Bautzen nebst dem domstiftlichen Konsistorium die geistliche Behörde. Nur in der Lausitz bestehen noch zwei Nonnenklöster (zu Marienstern und Marienthal); neue Klöster dürfen nicht errichtet, auch darf kein religiöser Orden aufgenommen werden. Für die deutsch-katholischen Glaubensgenossen, deren Rechtsverhältnisse durch Gesetz vom 2. Nov. 1848 festgestellt sind, besteht nach Gesetz vom 21. Febr. 1849 als Mittelbehörde der Kirchenvorstand zu Dresden. Die griechische Kirche hat eine Parochie (Leipzig) mit Kapelle und einem Geistlichen. Der israelitische Kultus hat 2 Synagogen (Dresden und Leipzig) und 2 Rabbiner.

Finanzen, Wappen, Orden.

Der Stand der Finanzen ergibt sich aus dem für 1888/89 festgesetzten Budget wie folgt:

A. Ordentlicher Staatshaushaltsetat.
Einnahmen:Mark
Nutzungen des Staatsvermögens u. der Staatsanstalten42 838 242
Direkte Steuern20 939 640
Zölle und Verbrauchssteuern19 580 432
Zusammen:83 358 314
Ausgaben:
Zivilliste2 940 000
Apanagen392 036
Sammlungen für Kunst und Wissenschaft417 879
Verzinsung und Tilgung der Staatsschuldv30 982 395
Jahresrenten407 060
Ablösungen und Abfindungen5 000
Landtagskosten126 900
Stenographisches Institut30 250
Allgemeine Regierungs- u. Verwaltungsangelegenheiten82 300
Gesamtministerium191 535
Departement der Justiz3 586 232
Departement des Innern9 887 165
Departement der Finanzen6 203 924
Departement des Kultus und öffentlichen Unterrichts8 540 529
Departement des Auswärtigen148 970
Ausgaben zu Reichszwecken14 088 891
Pensionsetat3 291 589
Dotationen und Reservefonds2 035 659
Zusammen:83 358 314

B. Außerordentlicher Staatshaushaltsetat.
Ausgaben:Mark
Wasser- und Eisenbahnbauten28 744 500
Einnahmen:
Ertragsüberschuß der Finanzperiode 1884/858 657 956
Aus dem mobilen Staatsvermögen20 086 544
Zusammen:28 744 500

Die Staatsschuld beträgt einschließlich einer 1876 behufs Ankaufs von Privateisenbahnen aufgenommenen 3proz. Rentenanleihe von 101 Mill. Mk. nominell 643½ Mill. Mk., der aber ein Staatsvermögen von weit höherm Betrag gegenübersteht, indem allein für den Bau der Staatsbahnen bis Ende 1886: 662¾ Mill. Mk. verausgabt worden sind. Die Abgabenverwaltung führt die Zoll- und Steuerdirektion in Dresden, die Erhebung der indirekten Abgaben geschieht durch 6 Hauptzollämter und 11 Hauptsteuerämter, für die der direkten Steuern ist das Land in 4 Steuerkreise mit 23 Steuerbezirken eingeteilt. Zum Reichsheer stellt S. das 12. Armeekorps; die aktive Armee besteht aus 11 Linieninfanterieregimentern, einem Schützenregiment, 3 Jägerbataillonen, 6 Kavallerie- und 2 Feldartillerieregimentern, ↔ einem Fußartillerieregiment, einem Pionier-, einem Eisenbahn- und einem Trainbataillon. Die Friedensstärke beläuft sich auf 1261 Offiziere und 31,810 Mann. Den Korpskommandanten (gegenwärtig Prinz Georg) ernennt der Kaiser, die übrigen Generale der König. Das Staatswappen (s. Tafel »Wappen«) ist ein deutscher Schild, welcher fünf schwarze Balken im goldenen Feld mit schräg rechts darübergelegtem grünen Rautenkranz zeigt, vom Hausorden der Rautenkrone umhangen ist, von der Königskrone bedeckt und von zwei Löwen gehalten wird. Die Landesfarben sind seit 1815 Weiß und Grün. Orden hat S. fünf: den Hausorden der Rautenkrone (s. Tafel »Orden«, Fig. 3), gestiftet 20. Juli 1807 nach Annahme der Königswürde; den Militär-Sankt. Heinrichsorden, benannt nach dem Kaiser Heinrich II. und gestiftet 7. Okt. 1736 von Friedrich August II. zu Hubertusburg, 23. Dez. 1829 mit neuen Statuten versehen (s. Heinrichsorden); den Verdienstorden, gestiftet 7. Juni 1815, und den Albrechtsorden (s. d. 1), zum Andenken an den Stammvater der Albertinischen Linie 31. Dez. 1850 gestiftet (s. Tafel »Orden«, Fig. 1); den Sidonienorden, 14. März 1871 gestiftet für die von dem weiblichen Geschlecht auf dem Gebiet der freiwillig helfenden Liebe im Krieg oder im Frieden erworbenen Verdienste. Residenz des Königs ist Dresden; königliche Lustschlösser sind: Pillnitz, Moritzburg und Sedlitz.

Vgl. v. Bose, Handbuch der Geographie, Statistik und Topographie des Königreichs S. (2. Aufl., Dresd. 1847); Engelhardt, Vaterlandskunde für Schule und Haus im Königreich S. (neue Bearbeitung von Th. Flathe, 3. Aufl. 1877); Opitz, Staatsrecht des Königreichs S. (Leipz. 1883-87, 2 Bde.); Leuthold, Das Staatsrecht etc. (in Marquardsens "Handbuch des öffentlichen Rechts", Freiburg 1884); Naumann und Cotta, Geognostische Beschreibung des Königreichs S. (Dresd. u. Leipz. 1845, 5 Hefte); Credner, Die geologische Landesuntersuchung des Königreichs S. (Leipz. 1885); v. Langsdorff, Die Landwirtschaft im Königreich S. bis 1885 (Dresd. 1889); Jüchtzer, Handbuch der Kirchenstatistik für das Königreich S. (12. Ausg., das. 1882) und der Schulstatistik (14. Ausg., das. 1888); »Staatshandbuch für das Königreich S.« (das. 1887); »Zeitschrift des königlich sächsischen Statistischen Büreaus«; »Kalender und statistisches Jahrbuch für das Königreich S.« (hrsg. vom Statistischen Büreau, das. 1871 ff.). Karten: Topographischer Atlas des Königreichs S., bearbeitet bei der königlichen Militärplankammer (Dresd. 1836-60, 20 Bl.); Lange, Atlas von S. (Leipz. 1860-61, 12 Bl.); Süßmilch-Hörnig, Topographische Spezialkarte des Königreichs S. (Dresd. 1858, 4 Bl.); »Geographische Spezialkarte des Königreichs S.«, herausgegeben vom topographischen Büreau (1:25,000, in 156 Blättern, Leipz., seit 1875).

Geschichte.

Kursachsen bis zur Teilung.

Seit der Erwerbung Thüringens durch den Markgrafen Heinrich den Erlauchten von Meißen im J. 1263 (s. Meißen, Markgrafschaft) besaßen die Wettiner ein zusammenhängendes Gebiet, das von der Oder bis zur Werra, vom Erzgebirge bis zum Harz reichte. Doch die in den deutschen Fürstenhäusern üblichen Teilungen riefen auch bei den Wettinern öfters Zerwürfnisse hervor. Heinrich trat noch bei Lebzeiten seinem ältesten Sohn, Albrecht dem Entarteten, Thüringen, dem zweiten, Dietrich, Landsberg, dem jüngsten, Friedrich dem Kleinen

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 134.