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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Sachsen-Merseburg; Sachsen-Teschen; Sachsen-Weimar-Eisenach

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Sachsen-Merseburg - Sachsen-Weimar-Eisenach.

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Sachsen-Meiningen'

Anmerkung: Fortsetzung von [Geschichte.]

den sollten. Die Landesregierung, Konsistorium und Rechnungskammer wurden aufgehoben. Als es dennoch im Oktober in Hildburghausen zu Unruhen kam, wurde S. von bayrischen, dann von sächsischen und später von weimarischen Truppen besetzt, während das eigne Kontingent in Schleswig-Holstein kämpfte.

Der 1849 zusammengetretene Landtag, überwiegend demokratisch gesinnt, erwirkte, daß die Domänen für Staatseigentum erklärt wurden, aus dessen Ertrag der Herzog 175,000 Gulden und der Erbprinz außerdem 25,000 Guld. beziehen sollten. Als er aber 4. Aug. 1849 den Beitritt zum Dreikönigsbündnis nicht genehmigte, ward er aufgelöst, und da die Neuwahlen ebenfalls demokratisch ausfielen, trat das liberale Ministerium v. Speßhardt ab, und v. Wechmar trat an seine Stelle, womit ein Umschwung in der politischen Haltung der Regierung eintrat. Das Dreikönigsbündnis wurde ratifiziert, was der Landtag nachträglich genehmigte, und S. hielt bis zum Ende treu zur preußischen Unionspolitik. Auch wurden 1850 ein Ablösungs- und ein Jagdgesetz erlassen und 1851 Geschwornengerichte eingeführt. Dagegen ward 1853 das Wahlgesetz von 1848 aufgehoben und ein ständisches gegeben. Die Domänenstreitfrage wurde von der Regierung wieder aufgenommen und, da sie sich mit dem Landtag nicht einigen konnte, dem Oberappellationsgericht zu Dresden als Schiedsgericht zur Entscheidung überwiesen. Dieses machte 1868 Vorschläge, auf Grund deren 1871 eine Einigung zwischen Regierung und Ständen dahin zu stande kam, daß vom Ertrag des einer Landessteuer nicht unterworfenen Domanialvermögens der Herzog vorweg eine feste Rente von 230,000 Guld. erhalten, von dem Überschuß die Hälfte ihm, die Hälfte der Landeskasse zufallen solle. Für den Fall einer Mediatisierung tritt eine Teilung des Domänenvermögens dahin ein, daß 3/5 dem meiningischen Spezialhaus und 2/5 dem Herzogtum als Landeseigentum zufallen.

Entgegen seiner Haltung 1849-50 hielt S. seit 1859 mehr zu Österreich als zu Preußen, protestierte 1862 gegen die Militärkonvention Koburg-Gothas mit Preußen, trat eifrig für die Rechte des Augustenburgers auf Schleswig-Holstein ein und stimmte 1866 in der 12. (Ernestinischen) Kurie allein für den österreichischen Mobilisierungsantrag vom 14. Juni; das meiningische Kontingent ging nach Mainz ab. Ende Juni rückten die Bayern in S. ein, um den Hannoveranern die Hand zu reichen, wandten sich aber nach der Kapitulation von Langensalza westlich. Da der Herzog sich sträubte, die preußische Bundesreform anzunehmen, besetzten die Preußen im Juli Kamburg und 19. Sept. Meiningen selbst. Hierauf dankte Herzog Bernhard 20. Sept. ab, und sein Sohn, Herzog Georg, übernahm die Herrschaft. Derselbe machte 8. Okt. mit Preußen Frieden, trat dem Norddeutschen Bund bei und schloß 1867 eine Militärkonvention mit Preußen, nach welcher das Kontingent von S. einen Teil des 95. Regiments bildet und in Meiningen selbst ein preußisches Regiment (Nr. 32) in Garnison kam. Die neuen Verhältnisse sowie die Zinsgarantie für die Werrabahn verursachten dem Land außerordentliche Ausgaben, und um das Gleichgewicht in den Finanzen herzustellen, wurde die Verwaltung vereinfacht, indem 1868 die elf Verwaltungsämter in vier Kreise umgewandelt, das Steuersystem durch Einführung einer Klassen- und Einkommensteuer und Regelung der Gebäude- und Grundsteuer umgestaltet und die Zinsen der Staatsschuld durch Konvertierung herabgesetzt wurden. Hierdurch und durch die Vermehrung der Reichseinnahmen seit 1879 ↔ wurden die Finanzen in guten Stand gebracht. Die Landtagswahlen regelte 1873 ein neues Wahlgesetz. Ein Volksschulgesetz ist 22. März 1875, eine Kirchengemeinde- und Synodalordnung 4. Jan. 1876 erlassen. Vgl. Brückner, Landeskunde des Herzogtums S.-Meiningen (Meining. 1853, 2 Bde.); Güth, Poligraphia Meiningensis (das. 1861); v. Eelking, Geschichte des sachsen-meiningischen Kontingents (das. 1863); Kircher, Das Staatsrecht des Herzogtums S.-M. (in Marquardsens »Handbuch des öffentlichen Rechts«, Bd. 3, Freiburg 1884); Sax, Die Hausindustrie in Thüringen, Heft 2: »Das Meininger Oberland« (2. Aufl., Jena 1885); die »Schriften des Vereins für Meiningische Geschichte u. Landeskunde«.

Sachsen-Merseburg, s. Sachsen, Geschichte, S. 136.

Sachsen-Teschen, Herzog von, s. Albert 5).

Sachsen-Weimar-Eisenach, ein zum Deutschen Reiche gehöriges Großherzogtum, zwischen 9° 53'-12° 16' östl. L. v. Gr. und 50° 25'-51° 28' nördl. Br. gelegen, wird von der preußischen Provinz Sachsen, dem Königreich Sachsen, von Sachsen-Altenburg, den beiden Reuß, beiden Schwarzburg, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Gotha, Bayern und der preußischen Provinz Hessen-Nassau begrenzt.

[Physische Beschaffenheit.] Das Großherzogtum, welches in drei Kreise zerfällt, wird durch fremde Gebietsteile in mehrere Gebiete zerteilt. Der westliche Hauptteil (der Eisenacher Kreis) wird vom Weimarer Kreis, der das Mittel- und Hauptland bildet, durch gothaisches und preußisches Gebiet und der im O. vom Hauptland gelegene Neustädter Kreis vom erstern durch altenburgisches Gebiet getrennt. Dem Eisenacher Kreis gehört die in Bayern liegende Enklave Ostheim zu, dem Weimarer Kreis werden die Enklaven Ilmenau (südwestlich von demselben gelegen), Allstedt und Oldisleben (nördlich von demselben in der preußischen Provinz Sachsen gelegen) zugerechnet. Außer diesen vier größern Enklaven gibt es noch eine Anzahl kleiner, zerstreut liegender Parzellen. Der Weimarer Kreis liegt im thüringischen Hügelland; der Eisenacher Kreis wird im N. vom Thüringer Wald, im Süden von der Rhön durchzogen; der Neustädter Kreis gehört dem vogtländischen Gebirgsland an; die Enklaven Allstedt und Oldisleben liegen am südöstlichen Abhang des Harzes, die Enklave Ilmenau liegt im Thüringer Wald, die Enklave Ostheim am Rhöngebirge. Nördlich bei Weimar erhebt sich der isolierte Ettersberg 463 m aus dem in der Remdaer Gegend anhebenden, nach N. und O. sich hinziehenden und von der Ilm in tiefem Thaleinschnitt durchflossenen, 200-310 m hohen Ilmplateau. Die namhaftesten Höhenpunkte sind hier noch: der Große Kalm (553 m), der Tännich (484 m), der Schloßberg (479 m), sämtlich um Remda. In der Enklave Ilmenau liegt der Kickelhahn (863 m), der höchste Berg des Großherzogtums. Zum Eisenacher Kreis gehören vom Thüringer Walde: der Wartburgberg (413 m), Ottowald bei Wilhelmsthal (640 m), der Wachstein (549 m), Ringberg (642 m), Hohe Vogelheid ^[richtig: Vogelherd] (719 m), Glöckner (679 m); dagegen von der Rhön (im Südteil des Kreises): der Ellenbogen (816 m), Bayerberg (719 m), Hohe Rain (724 m), Gläserberg (672 m) und der Öchsen bei Vacha (630 m). Im Neustädter Kreis ist der Kesselberg bei Neustadt (430 m) zu nennen. Die Hauptflüsse des Landes sind die Saale und Werra. Erstere durchströmt nur den östlichen Teil des Kreises Weimar, die Werra den Kreis Eisenach. Die Saale nimmt die Ilm, die Elster und die Unstrut auf. Die Elster durchfließt den Kreis Neustadt, die Unstrut berührt bloß die Enklaven Oldisleben und Allstedt, in welch letzterer sie die aus

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 154.

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 154.