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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Schmerzensgeld; Schmerzensmann; Schmerzensmutter; Schmerzstillende Mittel; Schm. et Kze.; Schmettau

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Schmerzensgeld - Schmettau.

Fläche ab. Der S. gehört vielmehr zu den sogen. Gemeingefühlen, also zu denjenigen Empfindungen, welche in dem Bewußtsein das ganz allgemeine Gefühl des körperlichen Wohl- und Unwohlbefindens hervorrufen. Die Schmerzempfindung sowohl als die Schmerzensäußerung ist nach Intensität, Art etc. in hohem Grad abhängig vom Alter, Geschlecht und von der ganzen Individualität des betreffenden Menschen. Den Sitz des Schmerzes zu bestimmen, verursacht häufig große Schwierigkeit. Im allgemeinen kann der S. seinen Sitz in jedem Organ oder Gewebe haben, welches sensible Nerven besitzt, und zwar ist derselbe um so lebhafter, je nervenreicher dasselbe ist. Der S. ist verschieden zunächst nach den schmerzmachenden Ursachen, wobei auffällig ist, daß die am schnellsten wirkenden Ursachen, z. B. Nervendurchschneidung, ebenso wie die ganz chronischen Veränderungen der Nerven häufig fast schmerzlos sind. Der Grad der Schmerzen ist ferner verschieden nach der Erregbarkeit des Individuums: Gesunde ertragen S. besser als Rekonvaleszenten, Erwachsene besser als Kinder. Die Aufmerksamkeit steigert den S. Ein heftiger und kurz dauernder S. ist dem Kranken oft lieber als ein gleichmäßig und länger fortdauernder S. von geringem Grad. Von wissenschaftlicher Bedeutung ist die Unterscheidung des lokalen, des exzentrischen und des irradiierten Schmerzes. Der S. ist bei weitem am häufigsten eine wirklich lokale Erscheinung, d. h. die Stelle, an welcher er empfunden wird, ist auch diejenige, wo die abnorme Erregung der Nerven stattfindet. Der lokale oder peripherische S. ist dadurch charakterisiert, daß er auf Druck, Bewegung und örtliche Reize aller Art zunimmt, daß er an seiner Stelle bleibt, nicht herumspringt und meist auch keine Unterbrechungen zeigt. Seltener ist der S. eine exzentrische Erscheinung, d. h. er hat seine Ursache an einem andern Ort als da, wo er empfunden wird. Störungen, welche die Nervenzentralorgane oder irgend eine Stelle im Verlauf eines Nervs betreffen, verursachen uns S., welcher dem Bewußtsein als an den peripherischen Enden der betreffenden Nervenfasern erregt erscheint. Charakteristische Kennzeichen des exzentrischen Schmerzes sind, daß er auf Druck, Bewegung und andre Reize des schmerzenden Organs nicht zunimmt. Häufig finden sich gleichzeitige Funktionsstörungen des schmerzenden Teils, oder es bestehen Kopf- und Rückenschmerzen daneben. Nicht selten zeigt sich der exzentrische S. über eine größere oder viele zerstreute Stellen verbreitet und ist manchmal wandernd. Irradiiert ist der S., wenn sich die Erregung von einer sensibeln Faser auf andre nicht unmittelbar betroffene überträgt (Mitempfindung). Irradiierte Schmerzen können in großer Entfernung von der kranken Stelle vorkommen und heißen dann sympathische Schmerzen (z. B. Knieschmerz bei Hüftgelenksentzündung, Schulterschmerz bei Leberabscessen). Zu den irradiierten Schmerzen gehören besonders manche Formen des Kopf- und Zahnschmerzes. Der S. kann zeitweise fehlen, d. h. nicht empfunden werden, bei Abwendung der Aufmerksamkeit, durch örtliche Einwirkung der Kälte, bei gehemmter Leitung durch die Nerven (z. B. nach Nerven- oder Rückenmarksdurchschneidung) und bei gehinderter Perzeption durch das Gehirn, z. B. im Rausch oder der Narkose. In den betreffenden Nerven hinterläßt der S. keine Folgen; nach dem Aufhören des Schmerzes ist der Nerv wieder normal erregbar. Im Gehirn werden Empfindungen andrer Art während und nach dem S. entweder gar nicht oder doch nur unvollständig wahrgenommen; es entstehen unter Umständen Schlaflosigkeit, Bewußtlosigkeit, Delirien; häufig finden Reflexbewegungen statt: Verziehen des Gesichts, Schreien, Zuckungen, veränderte Herz- und Atmungsbewegungen. Die gewöhnlichste Folge und Äußerung des Schmerzes besteht im Weinen. Veränderung der Ernährung findet nur bei sehr heftigen und bei lang anhaltenden Schmerzen statt. Bei der Behandlung der Schmerzen werden sehr verschiedene Wege eingeschlagen. Sie geht bald darauf hinaus, die Ursache des Schmerzes zu entfernen (Abwendung äußerer Schädlichkeiten, Anwendung der Kälte, der Blutentziehungen), zumal bei peripherischen Schmerzen, bald darauf, die Leitung des abnorm erregten Nervs zu unterbrechen (Ausschneidung eines Stückes aus dem Verlauf des Nervs), bald endlich darauf, die Perzeptionsfähigkeit des Gehirns herabzusetzen oder zeitweilig ganz aufzuheben (örtlicher und allgemeiner Gebrauch der Narkotika, Einatmen von Chloroform- und Ätherdämpfen). - Dem gewöhnlichen körperlichen, physischen S. steht gegenüber der Seelenschmerz, der psychische, ein bis zum Affekt gesteigertes geistiges Gefühl, welches entsteht durch gewisse Vorgänge in der geistigen Sphäre, im Gebiet der Vorstellungen, sei es, daß dieselben mehr intellektueller oder mehr moralischer Natur sind, so bei großem Verlust, Reue, Trauer etc. Ist der Seelenschmerz dauernd und tief, so macht er allmähliche Übergänge zur Melancholie; ist er heftig und plötzlich, so kann er sich ebenso wie der körperliche zu Exaltationszuständen steigern. Vgl. Dumont, Vergnügen und S. (Leipz. 1876).

Schmerzensgeld, Entschädigung, die früher für erlittene Körperverletzung der Verletzte neben dem Ersatz der Vermögensnachteile an Kurkosten, entgangenem Arbeitsverdienst u. dgl. vom Thäter fordern konnte. Das deutsche Strafgesetzbuch kennt ein besonderes S. nicht mehr; es bestimmt nur (§ 231), daß bei Körperverletzungen auf Verlangen des Verletzten neben der Strafe auf eine an denselben zu erlegende Buße bis zum Betrag von 6000 Mark erkannt werden kann, welche die Geltendmachung eines weitern Entschädigungsanspruchs ausschließt. Dagegen ist der Anspruch auf S. im preußischen, österreichischen und sächsischen Recht anerkannt.

Schmerzensmann, s. Ecce homo.

Schmerzensmutter, s. Mater dolorosa.

Schmerzstillende Mittel, s. Betäubende Mittel.

Schm. et Kze., bei botan. Namen Abkürzung für J. K. ^[Johann Karl] Schmidt, geb. 1793 zu Bernstadt (Oberlausitz), gest. 1850 als Konservator des Schuttlewortschen ^[richtig: Shuttleworthschen] Herbariums in Bern; Pilze. Kze., s. Kunze.

Schmettau, 1) Samuel, Reichsgraf von, preuß. Generalfeldmarschall, geb. 26. März 1684 zu Berlin, focht in einem ansbachischen Regiment unter Prinz Eugen und Marlborough bei Höchstädt und Malplaquet sowie später am Rhein, trat 1714 in polnische Dienste und avancierte hier zum Obersten der Artillerie. 1717 ging er in österreichische Dienste über und focht gegen die Türken, dann gegen die Spanier in Sizilien, leitete 1720 die Belagerung von Messina, kämpfte 1733 als Feldmarschallleutnant am Rhein und ward 1735 zum Feldzeugmeister und 1741 zum Feldmarschall befördert. Er hatte 28 Schlachten und 32 Belagerungen beigewohnt. Beim Ausbruch des ersten Schlesischen Kriegs berief ihn Friedrich II. als preußischen Unterthan in seine Dienste; da indes S. nicht gern gegen Österreich fechten mochte, verwendete ihn der König als Gesandten an den Höfen von Frankreich und des Kaisers. Nach Beendigung des ersten Schlesischen Kriegs von Friedrich zum Präsidenten der Akademie der Wissenschaften zu Berlin er-^[folgende Seite]