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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Schwaben

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Schwaben (Geschichte des Herzogtums).

Udo von der Wetterau, eines Oheims Ottos I. Diesem folgte 997 sein Neffe Hermann II., der auch Elsaß besaß und 1003 seinen Sohn Hermann III. zum Nachfolger hatte. Derselbe ward (1012) von seiner Schwester Gisela, der Gemahlin des Markgrafen Ernst von Österreich, beerbt. Sie führte nach ihres Gemahls Tod (1015) die Vormundschaft über ihren Unmündigen Sohn Ernst II., vermählte sich aber 1016 mit dem spätern König Konrad II. Ernst II. empörte sich gegen seinen Stiefvater und verlor 1030 S., das gleichzeitig mit Burgund von Konrad II. an Giselas zweiten Sohn erster Ehe, Hermann IV., verliehen wurde. Als dieser 1038 kinderlos starb, folgte ihm des Kaisers Sohn, der Herzog von Bayern, als Heinrich I., welcher 1039 als Heinrich III. den deutschen Thron bestieg. Dieser belehnte 1045 den Pfalzgrafen Otto bei Rhein mit S. und nach dessen Tod (1047) den Markgrafen Otto von Schweinfurt, welcher jedoch 1057 starb, ohne Erben zu hinterlassen. Nun gab die Kaiserin Agnes als Regentin für Heinrich IV. das Herzogtum 1057 an ihren Eidam, den Grafen Rudolf von Rheinfelden. Dieser ward 1077 zum Gegenkönig Heinrichs IV. gewählt, aber an der Elster (15. Okt. 1080) geschlagen und starb am folgenden Tag.

Bereits 1079 hatte Heinrich IV. das Herzogtum an Friedrich I., Grafen von Hohenstaufen, verliehen. Allein nach Rudolfs Tod erhoben dessen Sohn und Schwiegersohn, Berthold von Rheinfelden und Berthold von Zähringen, Ansprüche auf S. mit den Waffen in der Hand, und Friedrich trat 1096 nicht bloß den Breisgau und die Reichsvogtei über Zürich an Berthold von Zähringen, sondern auch die welfischen Güter an Bayern ab. Ihm folgte 1105 sein älterer Sohn, Friedrich II. (der Einäugige). Als dessen Sohn Friedrich 1152 Kaiser geworden war, gab er S. dem noch minderjährigen Sohn seines Vorgängers Konrads III., Friedrich IV. von Rothenburg, und nach dessen baldigem Tod (1169) S. nebst dem Elsaß seinem eignen Sohn Friedrich V., der 1191 vor Akka starb, worauf S. an seinen Bruder Konrad III. kam. Nach dessen Tod (1196) verlieh Kaiser Heinrich VI. S. seinem jüngsten Bruder, Philipp, der 1198 zum König erhoben ward, aber im Kampf um die ihm von Otto IV. streitig gemachte Krone die staufischen Güter verschenken mußte. Nach seinem Tod (1208) und dem seiner Tochter Beatrix kam S. an Friedrich VI., den spätern Kaiser Friedrich II. Dieser brachte viele verlorne Lehnsgüter wieder an das schwäbische Haus zurück, dessen Gebiet sich durch das Aussterben der Zähringer (1218) noch bedeutend erweiterte. Schon 1219 ernannte Friedrich seinen dreijährigen Sohn Heinrich II. zum Herzog von S. Da sich derselbe aber später gegen den Vater empörte, so gab dieser 1235 das Herzogtum dem nachmaligen deutschen König Konrad IV., der es 1254 auf seinen erst zweijährigen Sohn Konrad V., gewöhnlich Konradin genannt, vererbte. Als derselbe 1266 sich rüstete, um sein Erbreich Sizilien in Besitz zu nehmen, verpfändete er den Rest seiner schwäbischen Besitzungen, darunter das Marschallamt in S., die Vogtei über Ulm und einen großen Landstrich auf der Leutkircher Heide, an den Grafen von Württemberg. Nach Konradins Tod wurde das Herzogtum S. nicht wieder besetzt. Unter den schwäbischen Dynasten, den Markgrafen von Baden, den Pfalzgrafen von Tübingen, den Grafen von Hohenzollern, den Herzögen von Teck etc., nahmen fortan, wenn auch von ihresgleichen angefeindet und von den Kaisern oft gedemütigt, die Grafen von Württemberg die hervorragendste Stelle ein. Obwohl der Versuch des Königs Rudolf von Habsburg, die Herzogswürde in S. auf seinen zweiten Sohn, Rudolf, zu übertragen, mißlang, so blieben doch die Gerechtsame derselben dem Reich vorbehalten, und die Kaiser ließen dieselben nebst andern kaiserlichen Gefällen, Nutzungen und Einkünften und den noch übrigen Reichsflecken und Kammergütern in S. durch kaiserliche Landvögte in Ober- und Niederschwaben verwalten. Die größern Stände Schwabens blieben reichsunmittelbar; den kleinern wurde zwar auch Reichsunmittelbarkeit zugestanden, doch waren ihnen die Landvögte sowie die kaiserlichen Landgerichte vorgesetzt. Schon unter Rudolf gelangte Württemberg in den Besitz der Landvogtei in Niederschwaben, später auch der im Elsaß. Nach Rudolfs Tod (1291) begannen die Parteikämpfe und Raubkriege zwischen den Reichsständen von neuem, denen Kaiser Albrecht I. endlich 1307 durch den Landfrieden zu Speier, die erste Verbindung zwischen Herren und Städten, ein Ende machte. Die Übergriffe des Grafen Ulrich III. von Württemberg und seine Begünstigung durch Kaiser Ludwig den Bayern veranlaßten 1331 die Bildung des Schwäbischen Städtebundes (s. d.). Österreich vermehrte seine Macht in S. durch Erwerbung Freiburgs (1368) sowie des Breisgaues (1369). Die kleinern schwäbischen unmittelbaren Herren stifteten um 1360 den sogen. Schleglerbund, dem sich Österreich anschloß; dagegen verband sich Eberhard mit den Städten, und es wurde S. seit 1367 in den blutigen Schleglerkrieg verwickelt. Das persönliche Erscheinen des Kaisers in S. stellte den Frieden nur auf kurze Zeit her; erst 1378 brachte er es dahin, daß Graf Eberhard die Landvogtei herausgab, die nun Herzog Friedrich von Bayern erhielt. Das Gefühl der Unsicherheit bei Wenzels schwachem Regiment veranlaßte 1382 den Schwäbischen Städtebund, sich zu Ehingen mit dem Herzog Leopold von Österreich zu verbinden; auch die Rittergesellschaften, deren es mehrere in S. gab, wie die "Martinsvögel", die Ritter "mit dem Löwen" und "zur Krone", mit Graf Eberhard an der Spitze, wurden in das Bündnis aufgenommen. Als mehrere schwäbische Städte von dem Grafen von Württemberg 1388 bei Döffingen geschlagen worden waren, ordnete König Wenzel die Auflösung aller Bündnisse an, stiftete aber dafür 1389 den Landfrieden zu Eger, an welchem außer S. auch die Rheinlande, Bayern, Franken, Hessen, Thüringen und Meißen teilnehmen sollten. Zum Bundeshauptmann für S. wurde der Graf Friedrich von Öttingen ernannt und zur Entscheidung aller Streitigkeiten ein Landfriedensgericht eingesetzt. Dennoch währten bis 1395 die Fehden der Städte am Bodensee und die der Schlegler gegen Württemberg fort, bis endlich dieses, unterstützt von mehreren Fürsten, die Schlegler zur Auflösung ihres Bundes zwang. Als nach Wenzels Absetzung (1400) König Ruprecht die Städte in ihren erworbenen Rechten verletzte, schlossen Kurmainz, Württemberg, Baden und 17 schwäbische Städte 1405 den Marbacher Bund. Kaiser Siegmund verpfändete 1415 auf der Kirchenversammlung zu Konstanz mit Bewilligung der Reichsfürsten die Landvogtei S. an Hans Truchseß zu Waldburg. Das Unwesen der Befehdungen untereinander hörte auch unter Albrecht II. und Friedrich III. nicht auf, obgleich die 1436 gestiftete St. Georgsgesellschaft die Herstellung eines allgemeinen Friedens beabsichtigte und den Kaiser Albrecht II. in seinen Plänen zu einer dauernden Friedensverfassung unterstützte.