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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Selbsthilfeverkauf - Selbstverbrennung.

Anordnung des dinglichen Arrestes bei Gericht beantragt werden und im Fall der Festnahme des Verpflichteten unverzüglich dessen Vorführung vor das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Festnahme erfolgte, stattfinden. Unerlaubte S. ist im deutschen Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht, wenn dabei der Thatbestand eines bestimmten Verbrechens, z. B. einer Erpressung oder einer Nötigung, vorliegt. Dies ist besonders dann der Fall, wenn die S. in einen Widerstand gegen die Staatsgewalt oder, von mehreren verübt, in einen Landfriedensbruch oder Aufruhr übergeht. Von der Masse des Volkes unternommen, führt die S. zur Revolution. Zur Beseitigung und zur Sühne eines Unrechts, welches von dem einen Staate dem andern gegenüber begangen ward, sind die Staaten, wofern die Ausgleichung der Differenz auf friedlichem Weg nicht gelingt, auf die S., d. h. auf die Entscheidung durch Waffengewalt, angewiesen. Übrigens ist auch von S. im Gegensatz zur Staatshilfe noch in einem andern Sinn die Rede, indem man darunter die Förderung wirtschaftlicher Interessen durch eigne Kraft und durch gemeinsames Wirken der Interessenten versteht, ein Prinzip, auf welchem das Institut der modernen wirtschaftlichen Genossenschaften beruht.

Selbsthilfeverkauf, s. Verkaufsselbsthilfe.

Selbstlauter, s. v. w. Vokal, s. Lautlehre.

Selbstliebe, s. Egoismus.

Selbstmord (Suicidium), die mit bewußter Absicht vollbrachte gewaltsame Zerstörung des eignen Lebens. Die Beweggründe zum S. sind meist unsittlicher Art. Sehr viele Selbstmorde sind insofern schon lange vorbereitet, als das ganze Vorleben mit ihnen einen Abschluß findet. Insbesondere sind es geschlechtliche Unsittlichkeit und Trunksucht, welche oft auf ein gewaltsames Lebensende hinsteuern. Doch spielen neben Leidenschaften und Lastern auch Kummer und Sorge über unverschuldetes Mißgeschick eine nicht geringe Rolle. Dazu kommt der Einfluß von körperlichen und Geisteskrankheiten, welche übermächtig auf den Menschen einwirken und ihn zur Selbsttötung führen. Da aber eine Feststellung der Zurechnungsfähigkeit des Selbstmörders regelmäßig nicht möglich ist, so erscheint auch eine Ahndung des Selbstmordes durch unehrliches Begräbnis und eine Bestrafung des Versuchs eines solchen als unstatthaft. Doch gilt letzterer Grundsatz in England und Nordamerika nicht, und in Ungarn wird auch die Beihilfe zum S. bestraft. Eine scharfe statistische Gruppierung vorgekommener Fälle nach den Beweggründen zum S. ist geradezu unmöglich. Die hierüber vorliegenden Zahlen sind nur als mehr oder weniger fehlerhafte Näherungswerte zu betrachten. Aber auch eine statistische Erfassung der Gesamtheit aller Selbstmorde ist mit Schwierigkeiten verknüpft, weil natürlicher Tod, Ermordung und Verunglückung vom S. nicht immer zu unterscheiden sind. Immerhin aber bilden die wirklich verzeichneten Fälle des akuten Selbstmordes, da gerade bei diesen die Fehlerzahl verhältnismäßig klein ist, ein hinreichendes Material für wissenschaftliche Untersuchungen. So konnte denn mit genügender Zuverlässigkeit festgestellt werden, daß im allgemeinen in Zeiten zunehmenden Wohlstandes die Neigung zum S. sich mindert, während eine Verschlechterung, insbesondere eine plötzliche und unerwartete Zerrüttung der Vermögensverhältnisse, eine Steigerung derselben hervorruft. Demgemäß weisen auch die Jahre 1870-73 eine kleinere, dagegen die Folgezeit bis 1879 und 1883 eine größere Zahl von Selbstmorden auf. Es wurden gezählt in 20 Ländern, welche den größern Teil von Europa ausmachen (nicht eingerechnet sind die Pyrenäische und die Balkanhalbinsel, Ungarn und Holland):

im Jahr im ganzen auf 1 Mill. Einw.

1874 20,306 Fälle 80 Fälle

1875 20,208 Fälle 80 Fälle

1876 21,638 Fälle 85 Fälle

1877 23,654 Fälle 92 Fälle

1878 24,910 Fälle 97 Fälle

Insbesondere kamen in folgenden Ländern Fälle vor a) im ganzen, b) auf eine Million Einwohner:

Jahr England u. Wales Deutschland Frankreich Belgien Österreich Italien

a b a b a b a b a b a b

1871 1495 66 4903 135 4490 123 367 72 2040 99 836 31

1873 1518 65 5241 142 5525 152 377 72 2463 119 975 36

1875 1601 67 5420 143 5472 150 336 62 2741 129 922 33

1877 1699 69 7261 187 5922 160 470 87 3598 168 1139 41

1879 2035 80 7790 197 6496 175 553 100 3469 159 1225 43

1881 1955 75 8136 201 6741 180 550 98 3504 158 1343 47

1883 1962 73 9133 222 7267 190 599 105 3595 160 1456 51

Vgl. Frau v. Staël, Sur le suicide (Stockh. 1812); Stäudlin, Geschichte der Vorstellungen und Lehren vom S. (Götting. 1824); Schopenhauer, Über den S., in dessen "Parerga und Paralipomena"; Emminghaus, Die Behandlung des Selbstmordes in der Lebensversicherung (Leipz. 1875); Öttingen, Über akuten und chronischen S. (Dorp. 1881) Richter, Die Zunahme des Selbstmordes in Sachsen (Leipz. 1882); Masaryk, Der S. als soziale Massenerscheinung der Zivilisation (Wien 1881); Schriften von Morselli (Mail. 1880), Legoyt (Par. 1881), Carrieri (Neap. 1883), Ferri (2. Aufl., Turin 1884), Garrisson (Par. 1885), Westcott (Lond. 1885).

Selbstöler, s. Schmiervorrichtungen.

Selbstsatzung, s. Autonomie.

Selbstschuldner (Selbstzahler), der Bürge, welcher dem Gläubiger gegenüber auf die Einrede der Vorausklage gegen den Hauptschuldner verzichtet (s. Bürgschaft).

Selbstschuß, ein Schießgewehr, welches man in der Weise einrichtet und auslegt, daß es sich bei Berührung des Schlosses selbst entladet und den Berührenden verwundet oder tötet, wird zum Fangen von Raubtieren und gegen Diebe benutzt, letzteres aber nur mit obrigkeitlicher Erlaubnis und unter Anbringung von Warnungstafeln.

Selbstsucht, s. Egoismus.

Selbstverbrennung, angeblich durch Annäherung einer Flamme an die ausgeatmete Luft erfolgende Entzündung und Verbrennung des menschlichen Körpers, namentlich von Säufern. Am häufigsten will man derartige S. in Frankreich, seltener in Italien, Dänemark, England, Nordamerika, Rußland, am seltensten in Deutschland beobachtet haben. Der Verbrennungsprozeß soll schnell und ohne Vorboten ausgebrochen sein und den Körper teils ohne, teils mit bläulicher, lebhaft bewegter Flamme und unter Entwickelung eines äußerst widerwärtigen Geruchs in wenigen Stunden eingeäschert haben. Die Räume, in denen die S. stattgefunden, sollen mit dickem, stinkendem Qualm erfüllt, die Wände mit schwarzem Ruß oder mit einer klebrigen, höchst übel riechenden Substanz überzogen gewesen sein. Als Rückstände der Verbrennung will man nur einen formlosen Haufen Asche oder Kohle, einzelne Stücke des Kopfes, namentlich der Schädeldecke und des Gehirns, und einzelne Teile der Extremitäten gefunden haben. Es wird angegeben, daß meist Feuer, glühende Kohle,