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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Zoller; Zöller

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Zoller - Zöller.

Staaten kommen, die deutsche Schiffe oder Waren deutscher Herkunft ungünstiger behandeln als diejenigen andrer Staaten, soweit nicht Vertragsbestimmungen entgegenstehen, mit einem Zuschlag bis zu 50 Proz. des Betrags der tarifmäßigen Eingangsabgabe belegt werden. Rückzölle (draw-backs) heißen die bei der Ausfuhr von Waren zurückerstatteten Beträge, welche früher bei der Einfuhr der Waren oder des für Herstellung derselben benutzten Rohstoffs als Z. erhoben wurden. Im weitern Sinn rechnet man dahin überhaupt alle Ausfuhrvergütungen (Exportbonifikationen), also auch die Rückerstattung von bereits entrichteten innern Verbrauchssteuern.

Die für die verschiedenen Waren gültigen Zollsätze bilden in ihrer Zusammenstellung den Zolltarif. Derselbe ist entweder alphabetisch oder sachlich oder teils sachlich (Hauptgruppen von Waren), teils alphabetisch (Namen der Waren einer einzelnen Gruppe) geordnet. Der deutsche Zolltarif ist nach Warengruppen (diese alphabetisch) mit fortlaufenden Nummern (Tarifnummern) geordnet. Im Interesse der leichtern Aufsuchung und Anwendung ist demselben noch ein alphabetisch geordnetes amtliches Warenverzeichnis beigegeben worden. (Weiteres über Zolltarif s. unter Handelsverträge.) Die Verkündigung des Zolltarifs erfolgt in Verbindung mit dem Zolltarifgesetz, welches zu dem Tarif in ähnlichem Verhältnis steht wie das Finanzgesetz zu dem Finanzetat. Es liegt im volkswirtschaftlichen Interesse, daß Z. nicht allzu häufig geändert werden, und daß beschlossene Abänderungen erst nach Verlauf einiger Zeit nach ihrer Bekanntmachung (in Deutschland in der Regel acht Wochen) in Kraft treten.

Unter Zollkredit versteht man die Stundung der Entrichtung fälliger Z. auf spätere Zeit. Der Zahlungspflichtige bekennt seine Schuld in einem der Zollbehörde zu übergebenden Kreditanerkenntnis, einem Schein, der nach erfolgter Zollzahlung zurückgegeben wird. Die Zollbehörde führt über die schuldigen Summen ein Kreditkonto und ein Kreditregister (vgl. Kontieren). Weiteres über die Erhebung der Z. s. in den Artikeln Zollordnung, Zollniederlagen, Zollstrafrecht etc.

Vgl. Ulmenstein, Pragmatische Geschichte der Z. in Deutschland (Halle 1798); Joh. Falke, Geschichte des deutschen Zollwesens (Leipz. 1868); Krökel, Das preußisch-deutsche Zolltarifsystem in seiner historischen Entwickelung (Jena 1881); V. Neumann, Die deutschen Zoll-, Steuer- und Stempelgesetze (Berl. 1881); Appelt-Behrend, Kommentar zum deutschen Zolltarif (3. Aufl., Wittenb. 1889); »Die Zolltarife des In- und Auslandes« (amtlich, Berl. 1883); Löbe, Das deutsche Zollstrafrecht (das. 1881); v. Mangoldt, Das deutsche Zoll- und Steuerstrafrecht (Leipz. 1886).

Zoller, Edmund von, Schriftsteller, geb. 20. Mai 1822 zu Stuttgart, studierte in Tübingen Philosophie und Sprachen, ließ sich 1846 als Schriftsteller an seinem Geburtsort nieder, wo er bibliographisch, ästhetisch und sprachwissenschaftlich thätig war und nach größern Reisen 1852 Redakteur des »Zentralorgans für die deutschen Bühnen«, 1853 der »Illustrierten Welt«, 1858 von »Über Land und Meer« sowie 1863 der »Romanbibliothek«, später von »Zu Hause« und den »Illustrierten Romanen aller Nationen« wurde, welche Stellung er bekleidete, bis er 1885 als Direktor an die königliche Hofbibliothek berufen wurde, nachdem er bereits 1867 den Hofratstitel erhalten. Er schrieb außer seinen zahlreiche Fächer umfassenden journalistischen Arbeiten: »Die Bibliothekwissenschaft« (Stuttg. 1846, die erste wissenschaftliche Begründung dieser Lehre), »Leopold Robert«, Biographie (Hannov. 1863), ein Werk über die »Orden und Ehrenzeichen Deutschlands und Österreichs« (2. Aufl., Frankf. 1881), die »Orden von Tunis« (Wien 1877), den »Orden vom Goldenen Vlies« (Altenb. 1877) und den »Orden Karls III.« (Frankf. 1888). Er übersetzte zahlreiche Dichter aus dem Französischen, Englischen, Schwedischen, Dänischen, Norwegischen, Holländischen, Vlämischen, Spanischen und Portugiesischen, ist als Dolmetsch bei den württembergischen Gerichten thätig und besorgte die Prachtausgabe von Münchhausen mit Dorés Illustrationen (2. Aufl., Stuttg. 1877) sowie die Redaktion der »Porträtgalerie der regierenden Fürsten und Fürstinnen Europas« (das. 1889).

Zöller, 1) Philipp, Agrikulturchemiker, geb. 1833 zu Winnweiler in der bayrischen Pfalz, studierte in München, habilitierte sich daselbst 1856, wurde 1857 Chemiker der dortigen landwirtschaftlichen Versuchsstation, 1860 Adjunkt am pflanzenphysiologischen Institut, 1863 Professor an der Universität, 1864 Professor der angewandten Chemie in Erlangen, 1872 in Göttingen und 1873 Professor der allgemeinen und Agrikulturchemie an der Hochschule für Bodenkultur in Wien, wo er 31. Juli 1885 starb. Er schrieb: »Die Nährstoffe der Cerealien« (Münch. 1856); »Ergebnisse agrikulturchemischer Versuche« (Erlang. u. Münch. 1859-61); »Ökonomische Fortschritte« (Erlang. 1867-72, 6 Bde.); auch besorgte er auf Liebigs Bestimmung die 9. Auflage von dessen »Chemie in ihrer Anwendung auf Agrikultur und Physiologie« (Braunschw. 1876).

2) Hugo, Journalist und Reisender, geb. 12. Jan. 1852 zu Oberhausen bei Schleiden in der Eifel, studierte in Berlin und Bonn die Rechtswissenschaften, sah sich aber infolge eines Lungenleidens genötigt, nach dem Süden zu gehen, und hielt sich 1872-74 am Mittelmeer, insbesondere in Nordafrika, auf. Seine Beobachtungen in Algerien veranlaßten ihn, in der Presse für die Erwerbung von Kolonien seitens des Deutschen Reichs einzutreten. Diesem Gedanken gab er kräftigern Ausdruck, nachdem er 1874 in die Redaktion der »Kölnischen Zeitung« eingetreten und von derselben 1879-80 zu den Weltausstellungen von Sydney und Melbourne entsandt worden war und sich dabei auch über die Verhältnisse Polynesiens und Niederländisch-Indiens unterrichtet hatte. Die Ergebnisse seiner Beobachtungen legte er nieder in dem Werk »Rund um die Erde« (Köln 1881, 2 Bde.). Darauf durchreiste Z. Südamerika und Westindien und schrieb: »Der Panamakanal« (Stuttg. 1882); »Die Deutschen im brasilischen Urwald« (das. 1883, 2 Bde.) und »Pampas und Anden« (das. 1884). Während des englisch-ägyptischen Kriegs war er Berichterstatter für die »Kölnische Zeitung«, in deren Auftrag er auch den Kronprinzen des Deutschen Reichs nach Spanien und Rom begleitete. Als das Deutsche Reich durch Nachtigal seine ersten Kolonialerwerbungen an der westafrikanischen Küste machte, wurde er entsandt, um über diese Gebiete zu berichten. Hier machte sich Z. durch selbständige Forschungen wie durch im Auftrag des Reichskommissars abgeschlossene Verträge mit den Häuptlingen der Eingebornen um die Kenntnis und Erweiterung unsers neuen Kolonialbesitzes sehr verdient. Er entdeckte im Togoland den Hahofluß, führte die Togolagune auf ihren wahren Umfang zurück, entdeckte den Agomifluß, schloß in Camerun für das Reich mit acht eingebornen Häuptlingen Schutzverträge, entdeckte den