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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Pflug - Pfuhl
beide Reuß, Schwarzburg-Rudolstadt) auf Freiexemplare verzichtet. Im übrigen Deutschland besteht die Verpflichtung in verschiedenem Umfang (eine Über^ ficht im Jahrgang 1870 des »Börsenblatts für den deutschen Buchhandel«). In Preußen ist auf Grund der Kabinettsorder vom 28. Dez. 1824 je ein Exemplar an die Universitätsbibliothek der Provinz und an die königliche Bibliothek zu Berlin abzugeben.
Ebenso fordern Freiexemplare Österreich (Preßgesetz vom 7. Dez. 1862), dieser Staat jedoch unter Gewährung einer Vergütung für besonders kostspielig ausgestattete Werke, Frankreich (Preßgesetz vom 29.
,^uli1881), Italien, Schweden, Dänemark, Griechenland, Rumänien, Serbien und der Kanton Genf.
In einer Anzahl von Staaten wird auch der Zweck, den Bibliotheken den unentgeltlichen Zuwachs neu^scheinender Druckwerke zu sichern, dadurch erreicht, daß eine besondere Einregistrierung des in mehreren Exemplaren einzureichenden Werkes die Bedingung des Schutzes des Autorrechts bildet; so schon' das französische Urhebergesetz von 1793 und noch gegenwärtig in England (nach einer auf die Parlamentsakte von 1709 zurückgehenden Einrichtung), in den Niederlanden, Spanien, Portugal und den Vereinigten Staaten von Nordamerika.
Die Opposition des Buchhändlerstandes gegen die Pflichtexemplare ist fast so alt wie die Einrichtung selbst. In diesem Jahrhundert hat sie sich bei allen Heratungen deutscher Preßgesetze, besonders auch bei der des Reichspreßgesetzes, mit Lebhaftigkeit geltend gemacht. Dagegen sind ebenso entschiedene Stimmen namentlich aus Universitätskreisen für Beibehaltung der Freiexemplare laut geworden. Während die letztern besonders das wissenschaftliche Interesse geltend inachen, welches an einer umfassenden Sammlung und Konservierung auch der leichter vergänglichen Druckerzeugnisse des Inlandes zweifellos stattfindet, und zugleich aufdieverhältnismäßige Geringfügigkeit des dem Vuchhändlerstand durch die Freiexemplare zugemuteten Opfers hinweisen, wird von der andern Seite neben Bestreitung des letztgedachten Arguments in thatsächlicher Beziehung besonders die Ungleichheit und Unbilligkeit, welche dieser Verpflichtung ihrer Natur nach innewohne, vor allem aber der Umstand betont, daß dieselbe nach Beseitigung von Zensur und Bücherprivilegien einen jedes Rechtsqrundes entbehrenden Eingriff in das Privateigentum bilde. Diese letztere Ansicht verkennt zwar die Natur der Pflichtexemplare als einer im öffentlichen Interesse zu leistenden, auch mit den Vorschriften der Michsgewerbeordnung nicht ohne weiteres unverl'inbaren Abgabe. Ein rechtfertigender Grund für letztere dürfte jedoch in der Gewährung des Schutzes »^egen Nachdruck, seitdem derselbe Bestandteil der allgemeinen Rechtsordnung geworden ist, nicht mehrM finden sein. Vgl. Franke, Die Abgabe der Pflichtcxemplare von Druckerzeugnissen (Berl. 1889).
*Pfiug,2) Ferdinand, Schriftsteller, geb. 5. März «82^ zu Berlin, studirte daselbst Philosophie und Geschichte und widmete sich dann dem litterarischen Beruf. Als Journalist wußte er sich das Gebiet der unlitärtechn^chen Fragen zu einer Spezialität auszubilden, während sein belletristisches Schaffen sich vorzugsweise auf dem Gebiet der historischen Erzählung (oft mit militärischem Hintergrund) bewegt.
Seme volkstümliche Schreibweise hat namentlich den folgenden Werken: »Aus den Tagen des großen Königs« (2. Aufl., Leipz. 1867), »Auch Blut und Eisen, Erzählungen (2. Aufl., das. 1867), »Unter den Fittichen des schwarzen Adlcrs<-, historisches Skizzenbuch
(das. 1868),.Geschichtsbilder. (12. Aufl., Glog. 1886), »Der Alte aus dem Busch, Hans Joachim v. Zieren und seine Braven« (Leipz. 1885), »Leopold von Anhalt-Dessau« (Glog. 1887) und dem kulturgeschichtlichen Roman »Hodica« (Rost. 1886,3 Ade.) Gettuna. verschafft. Er starb 28. Febr. 1888 in Berlin, dessen städtischer Vertretung er seit 1862 angehört hatte.
^Psiügcr, Eduard Friedrich Wilhelm, Physiolog, geb. 7. Juni 1829 zu Hanau, studierte zuerst die Rechte, dann in Marburg und Berlin Medizin. Unter dem Einfluß von Johannes Müller und Du Bois-Reymond widmete er sich der Physiologie, habilitierte sich für dieses Fach 1858 an der Berliner Universität und ging 1859 als Professor der Physiologie und Direktor des Physiologischen Instituts nach Bonn, wo er auf die Entwickelung seiner Wissenschaft einen gro? hen Einfluß ausübte, zahlreiche Schüler ausbildete und selbst eine lange Reihe wichtiger Forschungen lieferte. Er arbeitete über die sensorischen Funktionen des Rückenmarks, über das Hemmungsnervensystem des Darms, über die Physiologie des Elektrotonus, über die Abhängigkeit der Atembewegungen vom Nervensystem, über die Regulierung der Körpertemperatur durch das Nervensystem zc. Auch über die Blutgase, Phosphoreszenz, Vererbung, Bastardierung stellte er Untersuchungen an und bearbeitete verschiedene Methoden aus dem Gebiet der physiologischen und analytischen Chemie. Er schrieb: »Die sensorischen Funktionen des Rückenmarks der Wirbeltiere« (Berl. 1853); »Das Hemmungsnervensystem für die peristaltische Bewegung der Gedärme^ (das. 1857); »Untersuchungen über die Physiologie des Elektrotonus« (das. 1859); »Über die Eierstöcke der. Säugetiere und des Menschen« (Leipz. 1863); »Über die Kohlensäure des Blutes« (Bonn 1864); »Untersuchungen aus dem physiologischen Laboratorium zu Bonn« (Berl. 1865); »Die teleologische Mechanik der lebendigen Natur« (Bonn 1877); »Wesen und Aufgaben der Physiologie« (das. 1878). Seit 1868 redigiert er das von ihm begründete »Archiv für die gesamte Physiologie«.
Pfiugt-Harttung, Iuliusvon, Historiker, erinnerte 1889 diejenigen Deutschen in der Schweiz, welche aus Anlaß des Falles Wohlgemuth (s. d., Bd. 17) Entrüstungsversammlungen und Erklärungen gegell die deutsche Regierung veranstalteten, an ihre Reichspflichten, erlitt deshalb aber die heftigsten Angriffe von feiten der Schweizer demokratischen Presse und Demonstrationen der Baseler Studenten, weshalb er seine Professur in Basel niederlegte. Vgl. seine Schrift »Mein Fortgang von Basel« (Stuttg. 1889).
*Pforr, Franz, Zeichner und Maler, Sohn des Tiermalers Johann Georg P. (geb. 4. Jan. 1745 zu Ulten in Niederhessen, gest. 9. Juni 1798 zu Frankfurt a. M), geb. 5. April 1788 zu Frankfurt a. M., bildete sich in Kassel unter Tischbein aus, lebte von 1806 bis 1810 in Wien und ging dann mit Overbeck und andern gleichgesinnten Künstlern nach Rom, wo er sich an Cornelius anschloß und außer verschiedenen Zeichnungen ein Ölgemälde: Rudolf von Habsburg schenkt sein Roß einem Priester (Frankfurt, Städelsches Institut), ausführte. Er starb bereits 16. Juni 1812 in Albano bei Rom. Seine Kompositionen und Zeichnungen, worunter eine Folge von Blättern aus Goethes »Götz von Berlichingen«, gab der Kunstverein zu Frankfurt a. M. (1832-35, 3 Hefte nebst einem Supplement) heraus.
"Pfuhl, Johannes, Bildhauer, geb. 1846 zu Löwenberg in Schlesien, besuchte die Akademie zu Berlin und war Schüler von Schiovclbein, bei dem