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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Prins - Privatposten
gesammelt heraus (mit Biographie, Lond.
H Bde.).
"Prin S, Adolphe, bela. Rechtsgelehrter, geb. 1845 zu Brüssel, war zuerst Advokat in seiner Vaterstadt und veröffentlichte zu Anfang der 70er Jahre einige Gedichte und Romane, die sehr beifällig aufgenommen wurden. 1878 wurde er an die Brüsseler Hochschule berufen, an der er zuerst natürliches und Strafrecht lehrte, behielt aber nach seiner 1884 erfolgten Ernennung zum Generalinspektor der Gefängnisse des Königreichs nur noch den Lehrstuhl für Strafrecht bei. Sein erstes bedeutenderes Werk: »I.H ä6moci'atie et 16 i'6^iui6 s»ari6in6ntllir6 < (Brüss. 1884 u. öfter), eine geist- und sinnvolle Verteidigung der Interessenvertretung, wie sie P. angesichts der Übelstände namentlich des belgischen Parlamentarismus wünschenswert erscheint, machte seinen Namen auchm Deutschland bekannt. Zwei Jahre später folgte in 'Oi'imi'n Niitö 6t r6pl688i<»n<c eine Darstellung der heutigen Anschauungen der Kriminalistik, die P. mit hervorragenden Gelehrten Deutschlands teilt. Im Verein mit diesen begründete er 1888 die Internationale Kriminalistische Vereinigung, deren Schriftführer er wurde. 1886 von der Regierung in den Ausschuß zur Ausarbeitung von sozialpolitischen Vorschlägen berufen, zeichnete er sich als Berichterstatter über die Fragen der Unfallversicherung und der Oewerkvereine aus und trat noch später als Redner und Schriftsteller auf, um eine Sozialreform in deutschem Sinn zu befürworten.
^Prinsrp, Valentin, engl. Maler, geboren im Februar 1838 zu Kalkutta, war ursprünglich für den Zivildienst der Ostindischen Kompanie bestimmt, deren Direktor sein Vater war, wandte sich aber, nachdem er ein Jahr auf dem Haileybury College zugebracht, dem Studium der Kunst zu. Er war anfangs ein Schüler von G.F.Watts, studierte später in Paris unter Gleyre (1859), dann in Rom (18W) und stellte l862 sein erstes Gemälde aus. 1870 erhielt er den Auftrag, die Erklärung Indiens zum Kaiserreich zu malen, welches Bild von der indischen Nation der Königin zum Geschenk bestimmt war. Er verließ Indien, um Material für das Bild zu sammeln, und nahm seinen Wohnsitz in London, wo er das 27 Fuß lange Gemälde vollendete. Von seinen übrigen Genrebildern und Landschaften sind hervorzuheben: die Wäscherinnen, ein Nachmittag am Ganges, Schmücken des heiligen Stiers zu Tanjore, die schwarze Perle und die goldene Pforte. Seine Beobachtungen über Indien hat er in einem 1879 erschienenen Werk: Imphriki Inäia.«, niedergelegt. Im April 1874 wurde er Associate der königlichen Akademie.
^Prittwitz und Gaffron, Konrad von (genannt non Kreckwitz), Dichter, geb. 1.Aug.1826aufSchloß Guhlau bei Nimptsch in Schlesien, studierte Nechtsnnd Staatswissenschaften in Breslau und lebt jetzt als Majoratsherr auf tzennersdorf. P. hat sich durch seine in formeller Beziehung und durch Gedankentiefe ausgezeichneten lyrischen Produktionen ("Lieder <, Bresl. 1865; »Neue Lieder«, 1875;. Lieder und Balladen«, das. 1882) einen auch in weitern Kreisen geachteten Namen erworben. Daneben veröffentlichte er Vorträge über »Emanuel Geibel (Reichenbach 1880), »Joseph dcm Eichendorff« (das. 1881), .August Graf Platen< (das 1881) und > Chr. R. Graf von Zinzendorf< (das. 1881).
> V3Nr'°'"l'I°ll>ned°rlagen(Bd.i6).
"Privatpoften, Anstalten, welche gegen Bezahlung die gewerbsmäßige Beförderung und Bestellung von
Briefsendungen und Paketen unternehmen, soweit die genannten Gegenstände nicht nach dem Gesetz überdasPostwesendesDeutschenReichsvom28.Okt.
1871 durch die Staatspost befördert werden müssen.
8 1 dieses Gesetzes verbietet die Beförderung aller versiegelten, zugenähten oder sonst verschlossenen Briefe sowie aller Zeitungen politischen Inhalts, welche öfter als einmal wöchentlich erscheinen, gegen Bezahlung, von Orten mit einer Postcmstalt nach andern Orten mit einer Postanstalt des In- oder Auslandes auf andre Weise als durch die Post. Hinsichtlich der politischen Zeitungen erstreckt dieses Verbot sich nicht auf den zweimeiligen Umkreis ihrec? Ursprungsortes. Das Gesetz enthält keine Bestimmung, was unter einem Brief zu verstehen ist. Sowohl bei der Beratung des Postgesetzes vom 2. Nov.
1867 als auch bei der Beratung des Gesetzes vom 28. Okt. 1871 ist wiederholt die Frage aufgeworfen worden, ob nicht eine bestimmte Begriffsbestimmung des Wortes »Brief« in das Gesetz aufzunehmen sei.
Man hat aber in der Überzeugung davon Abstand genommen, daß eine vollständig zutreffende Erklärung von Brief so überaus schwierig sei, daß es richtiger schien, den Sprachgebrauch und die Postordnung entscheiden zu lassen (vgl. Bericht des Bundesratsausschusses vom 23. April 1871, S. 2). In der That sind auch in der praktischen Anwendung noch nie Zweifel darüber entstanden, ob eine Post. sendung in die Kategorie der Briefe gehöre, während anderseits die Versuche, eine Erklärung von Brief zu geben, stets mißglückt sind, denn es gehört durch, aus nicht zum Wesen eines Briefs im Sinn des Postgesetzes, daß derselbe z. B. eine geschriebene oder gedruckte :c.-Mitteilung enthält. Ein verschlossener Umschlag, in welchem sich ein Stück leeres Papier befindet, das nach Verabredung der Korrespondenten eine bestimmte Bedeutung hat, würde unzweifelhaft als Brief im Sinn des 8 1 des Gesetzes vom 28. Okt.
1871 anzusehen sein, und dasselbe würde sogar von emem verschlossenen Umschlag qelten, welcher gan, leerist (Laband, Staatsrecht, Bd.2,S.309, Anm.1,. Es dürfen somit durch P. befördert werden, 1) in. nerhalb desselben Ortes: alle Arten Sendungen.
2) zwischen verschiedenen Orten, an welaicn sich Postanstalten befinden: unverschlossene Briefe, falls sie nicht in verschlossene Pakete gelegt werden, Karten, Kreuzbandsendungen, Pakete ohne verschlossene Begleitadresse, politische Zeitungen, innerhalb eines Umkreises von 2 Meilen (jetzt 15km) von ihrem Erscheinungsort gerechnet, und politische Zeits ch rif ten (periodische Druckschriften, welche in größern Heften erscheinen). Auf allen der Privatunternes^ nmng gesetzlich nicht verschlossenen Gebieten haben die P. sich versucht, zunächst in der Beförderung und Bestellung von Paketen, wo der Kampf gegen di? Staatspost am aussichtsvollsten schien. Im Ausland, wo die Post den Paketverkehr überhaupt nicht oder doch erst seit kurzer Zeit vermittelt, haben es einige Privat-Paketbeförderungsanstalten zu hohem Ansehen und erheblichem finanziellen Erfolg gebracht, so die »Oomiuk Mal Oail^ I^i-cs^ Ixpre^ in London, gegründet 1849 für die Beförderung von Paketen, Warenproben 2c. zwischen England und dem Festland, »I^rnäen's Nxpi'688^ und »^äani'k Nxpr 88« in den Vereinigten Staaten von Nordamerika und einzelne 2iE88^F6lie8 in Frankreich. Die 1888 in Paris eingerichtete »1^l)8t6 aux ^0li8<, übrigens eine von der französischen Regierung mit Alleinberechtigung ausgestattete und 'inter Staatsaufsicht stehende Aktienunternehmung, ist noch zu