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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Apodanthes Flacourtiana; Apotheke; Appel; Appert; Apperzeption

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Apodanthes Flacourtiana - Apperzeption.

Apodanthes Flacourtiana, s. Schmarotzerpflanzen.

Apotheke. Die Zahl der Apotheken in Deutschland betrug 1890: 4798 und zwar in Preußen 2640, in Bayern 630, Sachsen 269, Württemberg 261, Elsaß-Lothringen 221, Baden 194. Von den preußischen Provinzen besaßen Rheinland 439, Hannover 296, Schlesien 287, Westfalen 265, Sachsen 210, Brandenburg 205, Hessen-Nassau 204, Berlin 130, Ostpreußen 129, Posen 124, Pommern 123, Schleswig-Holstein 112 Apotheken. Auf 10,000 Einw. kommen im Reiche 1,02 Apotheken und zwar in Preußen 0,63, in Bayern 1,17, in Sachsen 0,86, in Württemberg 1,30, in Hessen 1,10, in Elsaß-Lothringen 1,42, in Ostpreußen 0,68, Schlesien 0,70, Westpreußen 0,75, Pommern 0,81, Sachsen 0,85, Berlin 0,86, Brandenburg 0,87, Schleswig-Holstein 0,98, Rheinland 1,01, Westfalen 1,19, Hessen-Nassau 1,28, Hannover 1,35. Die kaiserliche Verordnung, betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln im Deutschen Reich, vom 4. Jan. 1875 ist durch eine Verordnung vom 27. Jan. 1890 (Reichsgesetzblatt, S. 9) ersetzt worden, welche 1. Mai 1890 in Kraft getreten ist. Das dieser Verordnung beigefügte Verzeichnis A führt die Zubereitungen auf, welche ohne Unterschied, ob sie heilkräftige Stoffe enthalten oder nicht, nur in Apotheken feilgehalten oder verkauft werden dürfen. In dem Verzeichnis B sind dann die Droguen und chemischen Präparate aufgeführt, welche gleichfalls nur in Apotheken feilgehalten oder verkauft werden dürfen. Der Großhandel sowie der Verkauf der im Verzeichnis B aufgeführten Gegenstände an Apotheken oder an sonstige Staatsanstalten, welche Untersuchungs- oder Lehrzwecken dienen und nicht gleichzeitig Heilanstalten sind, unterliegen diesen Bestimmungen nicht. Vgl. Böttger, Die reichsgesetzlichen Bestimmungen über den Verkehr mit Arzneimitteln (2. Aufl., Berl. 1890); Meißner, Die kaiserliche Verordnung, betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln, für den praktischen Gebrauch der Droguisten etc. (Leipz. 1890).

Appel, 1) Karl, Komponist, geb. 14. März 1812 zu Dessau, ein Schüler von Friedrich Schneider, lebt in seiner Vaterstadt und hat sich durch viele Lieder für Männerchor, namentlich humoristischer Richtung (z. B. »Was hat er gesagt?«, »Ach, uns durstet gar so sehr!«), vorteilhaft bekannt gemacht.

2) Johann Nepomuk, Freiherr von, österreich. General, geb. 11. Nov. 1826 zu Sikirievci (Slawonien), Sohn des Feldmarschallleutnants Joseph Ritter von A. (gest. 1855), trat 1840 als Kadett in die Armee, wurde 1844 Leutnant, machte 1848-1849 die Feldzüge in Italien als Oberleutnant mit und beteiligte sich hierauf mit Auszeichnung an dem Feldzug in Ungarn, wo er sich rühmlichst hervorthat. 1850 wurde er Rittmeister, 1858 Major im 12. Ulanenregiment, in welcher Eigenschaft er an dem Feldzug 1859 in Italien teilnahm. Für seine in diesem Feldzug, besonders bei Montebello und Solferino, bewiesene Tapferkeit erhielt er die Ritterkreuze des Leopold- und Maria-Theresien-Ordens und ward 1860 in den Freiherrenstand erhoben. 1863 zum Oberstleutnant und in demselben Jahre zum Obersten und Kommandanten des 4. Ulanenregiments ernannt, nahm er 1866 am Feldzug gegen Preußen als Brigadier teil, wurde nach dem Kriege Kommandant des Zentralkavalleriekurses, 1867 Generalmajor, 1874 Kommandant der 25. Infanterietruppen-Division und im selben Jahre Feldmarschallleutnant. 1881 wurde er zum Militärkommandanten in Temesvár ernannt und 1882 in gleicher Eigenschaft nach Hermannstadt versetzt. Am 1. Mai 1882 avancierte er zum General der Kavallerie und wurde 12. Aug. d. J. zum Kommandanten des 15. Korps in Sarajevo und zum Chef der Landesregierung von Bosnien und der Herzegowina ernannt. A. ist seit 1883 Inhaber des 60. Infanterieregiments. Sein Bruder, der Feldmarschallleutnant Joseph Freiherr von A., geb. 1823, war zuletzt (bis 1884) dem 2. Korpskommando zugeteilt und starb 30. Sept. 1888 in Wien.

Appert (spr. appähr), Félix Antoine, franz. General, geb. 12. Juni 1817 zu St.-Rémy sur Bussy (Marne), besuchte die Schule von St.-Cyr und die Generalstabsschule, ward 1843 Kapitän, zeichnete sich in der Schlacht bei Isly aus, ward darauf ins Kriegsministerium versetzt, begleitete 1854 Pélissier nach der Krim und 1858 nach London und ward 1862 Oberst und Souschef des Generalstabs der Garde. 1870 war er Generalstabschef der zweiten Armee in Paris und leitete 1871 als Divisionskommandeur das kriegsgerichtliche Verfahren gegen die Kommunarden. 1878-82 befehligte er das 17. Armeekorps in Toulouse und war 1883-86 Botschafter in Petersburg.

Apperzeption, in der Psychologie die Aufnahme einer Sinneswahrnehmung oder Perzeption in den Zusammenhang des Bewußtseins. Wird z. B. ein Schall bloß als solcher gehört, so sprechen wir von Perzeption, wird dagegen in ihm das Schlagen der Turmuhr vernommen, so sprechen wir von A. Hieraus folgt, welche Momente für die A. von Wichtigkeit sind: 1) das Auftreten eines Empfindungskomplexes, 2) der Bestand eines Vorstellungszusammenhanges, 3) die Richtung der Aufmerksamkeit, welche die Perzeption zur A. macht. Man bezeichnet häufig, aber schlecht, 1 als apperzipierte Vorstellung, 2 als die apperzipierenden Vorstellungen. Die A. tritt in vier verschiedenen Formen auf, von denen die zwei ersten eine Änderung an der Perzeption vornehmen. 1) Ergänzende A. Diese zeigt sich z. B. darin, daß Druckfehler übersehen, d. h. die perzipierten Mängel durch den apperzeptiven Einordnungsprozeß ergänzt, ausgeglichen werden. 2) Gliedernde A. Sie äußert sich beispielsweise, wenn die zahllosen bunten Kleckse eines Gemäldes, die man ursprünglich doch bloß sieht, durch Zerlegung und Verbindung für die Auffassung zu Figuren u. Gruppen geordnet werden. 3) Identifizierende A. Sie läßt ein perzipiertes Objekt als identisch mit einem früher wahrgenommenen erkennen. 4) Subsumierende A. Sie läßt ein perzipiertes Objekt als Exemplar einer bestimmten Gattung erkennen, ordnet also das Wahrgenommene einem allgemeinern Begriff unter. Bei allen diesen vier Formen kann nun die A. nach zwei Richtungen hin wirken, nämlich entweder nach vorwärts, indem sie den weitern Ablauf des Innenlebens beeinflußt, oder nach rückwärts, indem sie frühere Thatbestände verändert.

Über das in den Stirnlappen des Großhirns vermutete physiologische Substrat der A. ist uns Sicheres nicht bekannt. Über die Zeitdauer der A. liegen Versuche mit der Reaktion (s. d.) vor. Das Mittelglied des Reaktionsprozesses, eben die A., wird erleichtert, wenn die Eintrittszeit des Reizes durch ein voraufgehendes Signal angekündigt oder durch regelmäßige Intervalle zwischen den einzelnen Reizen bestimmt wird: alsdann verkürzt sich die Reaktionszeit. Sie verlängert sich dagegen, wenn die A. erschwert ist, z. B. dadurch, daß Art und Stärke des Reizes der Versuchsperson unbekannt bleiben. Unter dieser (unbewiesenen) Voraussetzung, daß nämlich die Erleichterungen und Erschwerungen nur die A.,