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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Ingemann; Inkasso

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Ingemann - Inkasso.

Eine von Sir W. Thomson erdachte Wasserinfluenzmaschine wirkt nach demselben Prinzip wie die gewöhnliche I. (s. d., Bd. 8). Aus einem mit der Erde leitend verbundenen gegabelten Rohr αβ fließen zwei Wasserstrahlen durch die metallenen Hohlcylinder A und B, so daß die Stellen, wo die Wasserstrahlen in Tropfen zerreißen, innerhalb der Cylinder liegen. Die Tropfen aus A fallen in den innen mit einem Trichter versehenen Metallcylinder b, und die Tropfen aus B in den ebenso beschaffenen Cylinder a. A und a sind mit der Elektrode P, B und b mit der Elektrode N leitend verbunden, P und N durch die Glasgefäße p und n von der Erde isoliert. Elektrisiert man den Cylinder B durch eine geriebene Kautschukplatte schwach negativ, so werden die durch ihn fallenden Wassertropfen durch Influenz positiv elektrisch, geben ihre positive Elektrizität an a, A und P ab und fließen unelektrisch aus. Nun macht die positive Elektrizität des Cylinders A die durchtretenden Tropfen durch Influenz negativ, diese geben ihre negative Elektrizität an b, B und N ab, wodurch die negative Ladung von B gesteigert wird, u. s. f., so daß die Konduktoren p P und n N zu einem weit höhern Potenzial geladen werden, als das ursprünglich mitgeteilte war.

^[Abb.: Fig. 3. Wasserinfluenzmaschine.]

Ingemann, Bernhard Severin, dän. Dichter. Vgl. Petersen, Mindeskrift om B. S. I. (Kopenh. 1889), Festschrift zum hundertjährigen Geburtstag des Dichters.

Inkasso. Inkassogeschäft ist die Einziehung von Forderungen im Auftrag des Gläubigers. Neben dem Wechselinkasso spielt das Inkassogeschäft unsrer modernen Auskunftsbüreaus (s. Auskunftswesen) eine beachtenswerte Rolle. Diese Büreaus pflegen in zwei Abteilungen zu zerfallen, von denen die erste kaufmännische Informationen jeder Art, insbesondere Krediterkundigungen, besorgt, die zweite kaufmännische Forderungen vertritt. Der letztern Abteilung werden natürlich von den Abonnenten nur zweifelhafte Forderungen zur Einziehung übertragen, sei es nun, daß schwierigere Rechtsfragen das Rechtsverhältnis verdunkeln, sei es, daß der Schuldner ein säumiger Zahler ist. Im erstern Falle steht das Büreau einem Mandanten mit Rat zur Seite, was besonders bei Forderungen ins Ausland von Wichtigkeit ist. Zu diesem Zwecke unterhält das Bureau Verbindungen mit Rechtsanwalten und andern Rechtskundigen. Im letztern, dem bei weitem häufigern Falle, wo es sich also um die Einziehung fälliger Forderungen handelt, bei denen der Schuldner in Verzug geraten ist, erfolgt zunächst schriftliche Mahnung. Das erste Schreiben ist höflich abgefaßt, das zweite läßt zugleich auf die Absicht energischen Vorgehens schließen und deutet auf die Stellung des Büreaus als Berater des Kredits hin. Bei dem großen Einfluß, welchen die Büreaus auf den Kredit der Geschäftswelt üben, sind derartige Schreiben nicht selten vom Erfolg begleitet. Führt aber dieser erste Versuch zu keinem Ziele, so wird den Abonnenten Bericht erstattet; hierbei verwertet das Büreau das Archivmaterial der Abteilung I oder die Erfahrungen seines Korrespondenten am Platze, um seinen Abonnenten über die Vermögensverhältnisse des Schuldners genau zu informieren. Je nach dem Resultate dieser Erkundigungen rät das Büreau seinem Mandanten eiliges Vorgehen (z. B. wenn ein Konkurs zu befürchten ist) an, oder aber es empfiehlt ihm, sich mit Abschlagszahlungen zu begnügen oder auch die Forderung wegen Insolvenz des Schuldners einstweilen als uneinbringbar zu betrachten und nicht noch weitere Kosten aufzuwenden. Der Abonnent kann sich nun zur Beilegung der Sache der persönlichen Vermittelung der Korrespondenten des Büreaus an Ort und Stelle bedienen, oder aber sich für den Rechtsweg entscheiden. Der Prozeß wird auf Wunsch des Mandanten vom Büreau, welches sich mit einem Anwalt am Platze in Verbindung setzt, durchgeführt. Der Ausgang der Sache wird natürlich in jedem Falle der Abteilung I des Büreaus mitgeteilt. Diese berichtet über jede in den Vermögensverhältnissen des Schuldners etwa eintretende Verbesserung der Abteilung II, welche den Gläubiger davon in Kenntnis setzt, damit er nunmehr seine Rechte geltend mache. Der beschriebene Geschäftsgang ist der des Schimmelpfengschen und einiger andrer Auskunftsbüreaus.

Über den Umfang des Geschäftsbetriebs des Schimmelpfengschen Inkassobüreaus geben die folgenden Zahlen Aufschluß. Seit 1888 sind die Daten für Österreich nicht mehr mit eingerechnet (s. Auskunftswesen):

Jahr Zahl der überwiesenen Forderungen im Gesamtbetrag von Mark Durch Zahlung beglichene Forderungen im Gesamtbetrag von Mark

1883 4285 2186979 2133 503129

1885 4967 2166806 2678 738636

1886 5489 2427774 - 870224

1887 6845 2415998 2910 825126

1888 6307 2734540 2855 822142

1889 5488 1971087 - 737977

Schwarze Listen. Andre Auskunftsbüreaus schlagen einen ganz andern Weg ein, um säumige Schuldner zur Zahlung zu veranlassen. Bezeichnend für diese Richtung ist das Institut von Wys Müller u. Comp. (Mutua Confidentia) in Frankfurt a. M., welches periodisch Listen schlechter Zahler veröffentlicht und seinen Abonnenten zur Warnung vor unvorsichtiger Kreditgewährung zustellt (schwarze Listen). Das Verfahren ist folgendes: Der vom Büreau auf Veranlassung des Abonnenten trotz des Hinweises auf eventuelle Aufnahme in die Listen zweimal vergeblich gemahnte Schuldner wird in den Privatmitteilungen, welche allmonatlich den Abonnenten des Instituts zugehen, mit seinem Namen, dem Betrag