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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Anam; Anarchisten; Anderledy; Anderson

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Anam - Anderson

öfters in der durchaus gleichmäßigen Masse, in Tiefen bis zu 3 m, einzelne Kreuzkröten (Bufo calamita) einfach in dem Löß eingeschlossen und wie ein flacher Kiesel umlagert. Diese Kröten machten im ersten Augenblick den Eindruck eines flachen Rollsteins, den die Arbeiter, um ihn aus dein Lehm zu entfernen, wegwerfen wollten, worauf sie sich in ihrer Hand belebten und davonhüpften. Trotz der genauesten Untersuchung konnten keinerlei Spalten oder selbstgegrabene Zugänge im Löß entdeckt werden; die Kröten lagen zum Winterschlaf fest eingebettet in demselben, und ein mit einer kleinen Lößmenge in ein Glas gethanes Exemplar grub sich nach jeder Störung wieder in denselben ein. Florschütz glaubt, daß aus diesem Verhalten die Sagen von den in Gestein eingeschlossenen Kröten zu erklären seien, denn da sie hier bei fast völligem Luftabschluß ihren Winterschlaf abhielten, so ist es nicht unwahrscheinlich, daß sie auch in erhärteten Lehmknollen eine Zeitlang ausdauern und aus diesen gelegentlich befreit werden mögen.

Anam. Das Areal (ohne Kotschinchina und Tongking) wird auf 230,000 qkm, die Bevölkerung auf 6 Mill. Seelen berechnet, wobei auch die abhängigen Laosstämme mit inbegriffen sind. Seitdem das Land durch Vertrag vom 6. Juni 1884 unter französische Schutzherrschaft gestellt wurde, womit Frankreich auch die äußere Vertretung des Königreichs übernommen hat, verwalten die anamitischen Beamten die Provinzen von der Grenze Kotschinchinas bis zur Grenze der Provinz Ninhbinh unter Kontrolle französischer Beamter. Ausgenommen sind Zölle, öffentliche Arbeiten und alle sonstigen Dienstzweige, welche einheitliche Leitung oder die Verwendung europäischer Beamter und Ingenieure erfordern. Thuannan, der Hafen von Huē, erhielt eine fortdauernde französische Besatzung, und ein französischer Oberresident residiert seitdem mit militärischer Bedeckung in Huē. Zugleich wurden die Häfen von Quinnhon, Turan und Kuanday dem Handel eröffnet. Dieser betrug 1890: 8,559,050 Fr., wovon 8,312,725 auf das Ausland und nur 246,325 auf Frankreich kamen. Seide, dann Zucker, Arekanüsse, Häute, Salz, Seidengewebe, Zimt, Rotang bilden die Hauptausfuhrartikel. 1889 liefen ein in langer Fahrt 261 Schiffe von 93,185 Ton. und in der Küstenschiffahrt 4352 Schiffe von 144,138 T. Außer 596 Offizieren und 24,000 Mann französischer Truppen, welche 1891 in A. und Tongking stationiert waren, besteht in A. ein 11,833 Mann starkes Korps aus Eingebornen Die Post beförderte 1889 in beiden Ländern durch 57 Ämter im innern Verkehr 986,900, im äußern Verkehr 1,315,708, im Transit 744,430 Briefpostsendungen; die Ausgaben betrugen 664,651 Fr. gegen nur 96,486 Fr. Einnahme. Das Budget für A. u. Tongking 1888 bezifferte die Einnahmen auf 17,321,000 Fr., davon 9,421,000 Steuern und 7,500,000 anamitische Auflagen, die Ausgaben auf 17,034,620 Fr. Die Subvention der französischen Regierung für A. u. Tongking betrug 1887 noch 30 Mill. Fr., 1888: 20, 1889: 15 und 1890: 12 Mill. Fr. Im Budget für 1891 ist dieselbe auf 10 Mill. reduziert. Auch wird seit einer Reihe von Jahren aus den Überschüssen Kotschinchinas dem Budget von A. und Tongking ein jährlicher Betrag von durchschnittlich 11 Mill. Fr. gutgeschrieben, der aber künftig auf 7 Mill, ermäßigt werden soll. Da der jetzige König Tham-Khin (seit 31. Jan. 1889), früher Bunbun, Sohn Puffurs, unmündig ist, so wird die Regentschaft vom Großen Rat unter dem Vorsitz des Prinzen Hoiadus ausgeübt. Vgl. Bouinais und Paulus, L'Indo-Chine française contemporaine, Bd. 2 (Par. 1885); Lanessan, L'Indo-Chine française (das. 1888); Silvestre, L'empire d'Annam (das. 1889); Baille, Souvenirs d'Annam (das. 1891.)

Anarchisten (Maßregeln gegen die A. in Österreich). Für die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder (Cisleithanien) ist 5 Mai 1869 ein Gesetz ergangen, das die Befugnis der verantwortlichen Regierungsgewalt zur Verfügung zeitweiliger und örtlicher Ausnahmen von bestehenden Gesetzen, insbesondere von einzelnen Bestimmungen des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dez. 1867, näher regelt für den Fall, daß in ausgedehnter Weise hochverräterische oder sonst die Verfassung bedrohende oder die persönliche Freiheit gefährdende Umtriebe sich offenbaren. Unter solchen Umständen soll durch Verordnung des Gesamtministeriums mit kaiserlicher Genehmigung nach verschiedenen Richtungen eine Beschränkung der staatsbürgerlichen Rechte für bestimmte Gebietsteile zeitweise angeordnet werden können. Auf Grund hiervon war aus Anlaß einiger bedenklicher Vorkommnisse zur Bekämpfung der anarchistischen Bestrebungen 30. Jan. 1884 eine solche Verordnung erlassen worden, die »in Ansehung von Umtrieben, welche die öffentliche Sicherheit und die Gesellschaftsordnung gefährden«, für die Gerichtshofsprengel Wien, Korneuburg und Wiener-Neustadt die Vornahme und Durchführung von Verhaftungen ohne richterlichen Befehl erlaubte, die Verweigerung der Freilassung von Verhafteten trotz Angebots von Kaution oder Bürgschaft, die Ausweisung und Konfinierung von verdächtigen Personen, die Vornahme von Haussuchungen sowie die Beschlagnahme und Eröffnung von Briefen ohne richterlichen Befehl, ferner verschiedene Beschränkungen hinsichtlich der Bildung von Vereinen und Abhaltung von Versammlungen, endlich das Verbot des Erscheinens und der Verbreitung von Druckschriften für zulässig erklärte. Nach § 10 des erwähnten Gesetzes von 1869 sind die Ausnahmeverfügungen wieder aufzuheben, wenn und insoweit die Ursachen wegfallen, welche die Erlassung derselben notwendig gemacht haben. Demgemäß sind durch Verordnung des Gesamtministeriums vom 8. Juni 1891 die aufgeführten Beschränkungen wieder aufgehoben und nur die Verweisungen aus dem Bezirk der Suspension oder aus einem Orte dieses Bezirkes aufrecht erhalten worden, die durch die Sicherheitsbehörde verfügt worden sind, unbeschadet übrigens der Befugnis der Sicherheitsbehörde, den fraglichen Personen »fallsweise« die Rückkehr zu bewilligen. Hiermit ist der Ausnahmezustand in der Hauptsache wiederum beseitigt worden.

Anderledy, Antonius, General der Jesuiten, starb 19. Jan. 1892 in Fiesole bei Florenz.

Anderson, Mary Antoinette, amerikan. Schauspielerin, geb. 28. Juli 1859 zu Sacramento in Kalifornien, siedelte, 6 Monate alt, mit ihren Eltern nach Louisville in Kentucky über und betrat dort im Alter von 17 Jahren zuerst die Bühne als Julia. Wie in dieser Stadt, so erntete sie auch in denen des Südens und Westens sowie in den großen Seestädten der Ostküste, wo sie in der Folge auftrat, außergewöhnlich reichen Beifall. Mit gleichem Erfolg spielte sie 1884-85 am Londoner Lyceum-Theater. In der zu jener Zeit stattfindenden Eröffnungsvorstellung des Stratforder Shakespeare-Theaters vertrat sie die Rolle der Rosamunde in »As you like it«. Bis 1889, wo körperliches Leiden ihrer schauspielerischen Thätigkeit ein Ziel setzte, spielte sie abwechselnd in England