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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Wagner von Frommenhansen - Währung
Wagner t»on Frommcnhausen, Rudolf, Freiherr, Württemberg. Kriegsminister, geb. 19. Dez.
1822zu Frommenhausen, trat in die württembergische Armee und ward 1867 zum Generalmajor und Kriegsminister ernannt. Er erhielt den Auftrag, die nach dem Kriege von 1866 als notwendig erkannte Reform des württembergischen Heerwesens nach preußischem Muster durchzuführen; dieselbe erschien auch als eine unabweisbare Pflicht für Württemberg, nachdem dasselbe das Schutz- und Trutzbündnis mit Preußen abgeschlossen hatte. Dennoch widersetzte sich die damals im Landtag sehr einflußreiche Volkspartei der Reform aufs hartnäckigste, indem sie eine bloße Miliz bewilligen wollte, und trotz aller Anstrengungen Wagners wurde im Frühjahr 1870 die Reorganisation von der Mehrheit des Landtags so beschränkt, daß W. sie für nutzlos hielt und seinen Abschied nahm. 1871-74 vertrat er als Mitglied der Reichspartei den Wahlkreis Reutlingen-Tübingen im Reichstag. Er starb 10. Febr. 1891 in
Stuttgart.
Wahadimu, die Ureinwohner der Insel Sansibar, welche in zwei Hauptstämme zerfallen, die Watumbatu an der Nordspitze der Insel und auf der kleinen Insel Tumbatu, und die W. im O. und S. Erstere gelten für die besten Seeleute und Fischer, letztere sind kleine Ackerbauer. Sie sind von hohem Wuchs, mit geraden Nasen, die Männer zeichnen sich durch große Bärte aus. Ihre Sprache ist gänzlich verschieden von der der Suaheli sowie der Bewohner der gegenüberliegenden Küste des Festlandes. Noch vor 15 Jahren ständen sie unter einem eignen Sultan, welcher im Zentrum der Insel in Dunga residierte. Dem Sultan von Sansibar gegenüber haben sich die W. eine große Selbständigkeit bewahrt, die früher an ihn gezahlte Steuer ist in neuester Zeit ganz weggefallen. Über die Herkunft der W. gibt es drei verschiedene Angaben. Nach der ersten sollen sie Nachkommen der Sklaven der frühern portugiesischen Ansiedler sein, nach der zweiten sollen sie aus Persien stammen, nach der dritten reine Bantu sein.
Währung. Die Valutaregelung hat als wichtige Frage einer angemessenen Regelung des Geldwesens in Österreich schon seit längerer Zeit die all.-gewnne Aufmerksamkeit auf sich gelenkt. Öster reich-Ungarn hat gesetzlich die Silberwährung.
Aus einem Pfund Feinsilber werden 45 Guld. aus? gebracht, und zwar in Stücken zu 2, 1 und ^4 Guld.
Diese müssen als Kurantmünzen zu jedem Betrag in Zahlung angenommen werden. Nun war aber die österreichische W. schon seit langer Zeit durch allzu starke Ausgabe von Papiergeld mit Zwangskurs untergraben worden. Das Metallgeld wurde durch das Papier größtenteils aus dem Verkehr verdrängt, indem es ein Agio erhielt, d. h. indem ein Gulden in Silber mehr galt als ein Gulden in Papier.
Dieser Zustand der Papierwährung änderte sich seit 1878 in auffallender Weise, indem das Disagio des Papiers verschwand. Die Ursache hiervon war zum Teil die Hebung des Staatskredits, mehr aber noch der Umstand, daß der Preis des Silbers auf dem internationalen Metallmarkt fortwährend gesunken war. Mit Rücksicht hierauf wurde die Ausprägung auf Rechnung von Privaten, welche seither gegen Zahlung eines Schlagschatzes von I Proz. frei prägen lassen konnten, im März 1879 eingestellt. Im Umlaufe befanden sich nunmehr eine beschränkte Menge Silber, 455 Mill. Guld. in Banknoten, welche zu 60 Proz. durch Metall gedeckt waren (im I. 1891), ferner 3-400 Mill. Guld. Staatsnoten. Staats und Banknoten sind uneinlöslich und haben Zwangskurs. Gegenüber den Ländern der Gold- und der Doppelwährung befand sich Österreich seither in einer für dieses nachteiligen, isolierten Stellung. Seine W. unterlag im Verhältnis zu derjenigen andrer Länder fortwährenden Schwankungen; sein vorhandener Goldbestand konnte bei Regelung von Ein- und Ausfuhr nicht zum Zwecke der Ausgleichung benutzt werden, was einen ungünstigen Einfluß auf die Warenpreise ausübte. Dazu kam die drohende Gefahr einer noch weitern Erniedrigung des Silberpreises. So wurde denn der Wunsch nach einer Änderung der Währungsverhältnisse immer dringender.
Nachdem die Minister beider Reichshälften sich verständigt hatten, wurde März 1892 je eine Enquete in Wien und in Budapest veranstaltet. Den geladenen und vernommenen Sachverständigen wurden die folgenden Fragen zur Beantwortung vorgelegt: 1) Welche W. foll bei Regelung der Valuta zur Grundlage genommen werden? Man sprach sich überwiegend, in Budapest ausschließlich für die Goldwährung aus. 2) Ist für den Fall der Annahme der Goldwährung auch ein kontingentierter Umlauf von Kurantsilber zulässig und in welcher Höhe? Österreich kann ebensowenig wie Deutschland sich seines Silbers in kürzester Frist entledigen; vorläufig werden, wie auch vorgesehen ist, noch Silbermünzen als gesetzliches Zahlungsmittel in unbeschränktem Betrage gelten müssen. Allerdings darf die umlaufende Menge keine unbegrenzte sein, die Prägung nicht frei gegeben werden. Österreich hat alsdann eine Zeitlang die sogen, hinkende W. 3) Wäre ein gewisser Umfang von jederzeit gegen Kurantgeld einlöslichen, nicht mit Zwangskurs ausgestatteten unverzinslichen Staatskassenscheinen zulässig und unter welchen Bedingungen? Bei gesunder Staatswirtschaft ist die Ausgabe eines begrenzten Betrages solcher Scheine nicht nachteilig; die deutschen Reichskassenscheine in Abschnitten zu 5, 20 u. 50 Mk. bilden eine gute Ergänzung zu den Banknoten. 4) Welche Grundsätze wärenfürdie Umrechnungdesbestehenden Guldens in Gold zur Richtschnur zu nehmen? Bei den bestehenden Interessengegensätzen ist es unmöglich, allen Wünschen gerecht zu werden. Die Relation 1 :: 15,5 wurde, da der Silberpreis viel tiefer steht, allgemein verworfen. Man entschied sich für den Tageskurs, und zwar wurde das Mittel der Kurse aus den Jahren 1879-91 empfohlen (118^/4-119 Guld. Silber - 1 Guld. Gold., bez. 1 Guld. Silber - 1,66-1,70 Reichsmark). 5) Welche Münzeinheit wäre zu wählen? Eine Übereinstimmung mit allen Ländern zu erzielen, ist unmöglich. Da nun im Verkehr mit andern Ländern doch der Wechselkurs in Betracht kommt, da ferner derselbe keineswegs immer ai pali steht und darum doch eine Rechnung nötig macht, so entschied man sich überwiegend für Annahme einer eignen österreichischen Goldmünze.
Eine Reihe theoretischer Gründe, dann der Hinweis auf Deutschland und Frankreich wurden zu gunsten einer kleinern Münzeinheit als der Gulden geltend
gemacht.
Hierauf wurden im Mai 1892 sechs Gesetzentwürfe im österreichischen Abgeordnetenhause eingebracht.
Der erste derselben handelt von Einführung der Kronenwährung. An Stelle der bisherigen österreichischen W. soll die Goldwährung treten, deren Rechnungseinheit die in 100 Heller eingeteilte Krone ist. Von Landesgoldmünzen werden 20- und 10-Kronenstücke mit einem Mischungsverhältnis von 0,9 Gold auf 0,i Kupfer ausgeprägt. Aus IK^Münz-