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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Abführmus; Abgabe; Abgaben; Abgänge; Abgangsfehler; Abgangswinkel; Abgar

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Abführmus - Abgar

salz (schwefelsaures Natron), Bittersalz (schwefelsaure Magnesia), Cremor Tartari, Seignettesalz und die vielen abführenden künstlichen und natürlichen Mineralwässer. Die drastischen oder scharfen Purgiermittel (Drastica, d. h. wirksame Mittel) reizen die Nerven der Darmmuskelwände durch eigentümliche scharfe Stoffe, welche sie enthalten, zu kräftigen, den Darminhalt fort- und hinaustreibenden Zusammenziehungen, können aber auch leicht Unterleibsentzündungen oder Mutterblutungen, Abortus u. dgl. hervorrufen. Dahin gehören Aloe, Jalape, Scammonium, Gummigutti, Koloquinten, Krotonöl, Podophyllin u. a. Sie werden von den Ärzten deshalb fast nur in besonders hartnäckigen und dringlichen Fällen angewendet. Wo es sich um einfache Entleerung des vorhandenen Darmkots handelt, benutzt man öfters eine Klasse milderer Drastica (Eccoprotica), d. h. kotausleerende Mittel), besonders die Sennesblätter und ihre Präparate (Laxierthee, St. Germainthee, Wienertränkchen, Sennalatwerge, Brustpulver u. a.), den Rhabarber und seine Präparate (Kinderpulver, wässerige oder weinige Rhabarbertinktur, Rhabarbersaft), den Kreuzdornsaft, den Aufguß der Faulbaumrinde, die Schwefelblumen. Die Laien aber bedienen sich zu diesem Zwecke oft zu ihrem großen Schaden starker drastischer, vorzugsweise aloehaltiger Geheimmittel, z. B. der Morrisonschen Pillen, der Schweizerpillen, der Salzunger Tropfen, der Augsburger Lebensessenz u. dgl. Die abführende, reichlich laxierende Heilmethode war unter den Ärzten im 18. Jahrh. eine Zeit lang sehr in Aufnahme (die sog. gastrische Schule), während sich die neuere Medizin derselben weit seltener, meistens nur da bedient, wo wirklich auszuleerende Stoffe im Darmkanal oder seinen Anhängen nachweisbar sind, oder bei Entzündungen gewisser lebenswichtiger Organe (Herz, Lungen, Leber, Hirn) eine Ableitung des Blutes von den entzündeten Organen beabsichtigt wird. Die Hydropathen ersetzen die Abführmittel durch kalte Klystiere, kalte Umschläge auf den Leib und reichliches Kaltwassertrinken. Die Heilgymnastiker bewirken Stuhlentleerungen durch Knetungen und Massage des Bauchs und durch solche Turnübungen, welche die Bauchmuskeln stärken. In sehr vielen Fällen reichen einfache diätetische Mittel zur Stuhlbeförderung aus, z. B. Klystiere, Stuhlzäpfchen, der Genuß von ein paar Löffeln guten Öls, von Butter im Kaffee, warmer oder kalter Kuhmilch, Buttermilch, Zuckerwasser, Kompotten, Limonaden oder Brausewässern; letztere Mittel besonders bei nüchternem Magen. Überhaupt gilt für Laien durchaus die Regel, nur im Notfalle zu abführenden Arzneien zu greifen und sich womöglich mit den angeführten diätetischen Mitteln zu helfen; wenn diese keinen Erfolg haben, sind kalte Klystiere, wenn nötig täglich, anzuwenden. (S. Stuhlverstopfung.)

Abführmus, s. Sennalatwerge.

Abgabe, im Wechselgeschäft gleichbedeutend mit Tratte (s. Wechsel).

Abgaben, einmalige oder fortlaufende Entrichtungen, namentlich solche, welche für das Einführen oder Ausführen von Sachen, die Benutzung öffentlicher Einrichtungen, vom Grundbesitz oder von nutzbaren Rechten, von der Person an das Reich, den Staat, die Kirche (s. Kirchensteuer), die Gemeinde, den Kreis oder an einen zum Bezuge berechtigten Privaten (z. B. den Gutsherrn) zu leisten sind. Sie beruhen teils auf öffentlich-rechtlichem Grunde, wie die Steuern, Zölle, die Gebühren von Erfindungspatenten, zum Teil die Veränderungsgebühr beim Besitzwechsel, teils auf einem Privatrechtsverhältnis. Die öffentlichen A. können auf persönlicher Verpflichtung beruhen, auch wenn sie vom Grundbesitzer zu zahlen sind, oder sie sind vom Grundstück oder vom nutzbaren Recht zu zahlen. Hier ist der Pflichtige derjenige, welcher die Nutzung hat: der Eigentümer, statt dessen der Nießbräucher, der Pächter, wenn er sie übernommen hat. Die dinglichen Lasten geben, sie mögen öffentliche oder privatrechtliche sein, auf den Sonderrechtsnachfolger (z. B. den Käufer) über, auch wenn er sie nicht übernommen hat; ob es dazu des Eintrags ins Grundbuch bedarf, ist aus den Partikulargesetzen zu ersehen. Ebenso, ob der neue Erwerber für Rückstände haftet und ob er gegen seinen Verkäufer einen Regreßanspruch hat, wenn ihm dieser die Last verschwiegen hat. Öffentliche A. genießen Vorrechte im Konkurse (s. Konkursordn. §§. 41, 54). – Die Landesgesetzgebung hat Prozesse über öffentliche A. auf Grund des Gerichtsverfassungsgesetzes (§. 70) mehrfach den Landgerichten (statt den Amtsgerichten) zugewiesen, so daß schon in höchster Instanz beim Reichsgericht ein Prozeß über 15 Pfennige Brückenzoll geschwebt hat. Unter Strafe gestellt ist die wissentliche widerrechtliche Erhebung (Strafgesetzb. §. 353) und die Defraudation von Zöllen, Stempeln und indirekten Steuern.

Abgänge, s. Abfälle.

Abgangsfehler, auch Abgangsfehlerwinkel, in der Ballistik der bei den einzelnen Feuerwaffen verschiedene Unterschied zwischen dem Erhöhungswinkel der Waffe und dem Abgangswinkel (s. d.) des Geschosses; er entsteht bei den gezogenen Feuerwaffen namentlich durch die Schwingungen des Laufs und dadurch, daß weder der Unterstützungspunkt noch der Schwerpunkt der Waffe in die Richtung der Seelenachse fällt. Die Größe des A. beträgt meist nur wenige Minuten.

Abgangswinkel, in der Ballistik die Neigung eines den Lauf verlassenden Geschosses gegen die Horizontale. Er weicht meist von dem Erhöhungswinkel der Feuerwaffe um ein bei den verschiedenen Waffen verschiedenes Maß, den Abgangsfehler (s. d.) oder Abgangsfehlerwinkel, ab. Die Größe des A. bestimmt – bei gleichem Geschoß und gleicher Anfangsgeschwindigkeit – die Schußweite und Krümmung der Flugbahn.

Abgar, Name von 29 Herrschern des Osrhoenischen Reichs zu Edessa (s. d.), welches 137 v. Chr. gegründet und 216 n. Chr. unter Caracalla vernichtet wurde. Am bekanntesten ist der 15. A., mit dem Beinamen Ukkama, d. i. der Schwarze (13‒50 n. Chr.), durch seinen angeblichen Briefwechsel mit Christus, den im Anfange des 4. Jahrh. Eusebius von Cäsarea auf Grund syr. Aktenstücke aus dem Edessenischen Archiv in griech. Übersetzung mitteilt. In vielfach erweiterter Form findet sich die Erzählung in der syr. Schrift «Doctrina Addaï» (mit engl. Übersetzung hg. von George Phillips, Lond. 1876) und in mehrern griech. Bearbeitungen. Nach Eusebius bittet A. in schwerer Krankheit Jesum um Hilfe und bietet ihm zugleich seine Residenz als Zufluchtsort an. Jesus lehnt ab, weil seine göttliche Sendung ihn an Jerusalem binde, verspricht aber, nach seiner Himmelfahrt einen seiner Jünger zu senden, der des Königs Krankheit heilen werde. Nach der Himmelfahrt habe der Apostel Thomas den Thaddäus nach Edessa gesandt; derselbe habe A. geheilt und in