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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Archipoeta; Archipresbyter; Archiprêt; Architekt; Architektenvereine

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Archipoeta - Architektenvereine

Cerigo (Kythera), Cerigotto (Antikythera), Kreta (Kandia), Karpathos, Kasos und Rhodos gebildeten Grenzreihe ordnen sich die Inseln in folgende natürliche Gruppen an: Die Cykladen, die von Attika und der Mittelgriechenland dicht benachbarten großen Insel Euböa in mehrern Reihen nach SO. ziehen; die Sporaden, unter welchem Namen man jetzt meist die Inseln zusammenfaßt, welche die kleinasiat. Westküste begleiten: Kos, Samos, Chios, Psara, Lesbos, Tenedos u. a. m.; die sog. nördlichen Sporaden östlich von Thessalien (Skyros, Skiathos, Skopelos u. a.); und schließlich die thrazischen Inseln, nahe der Nordküste (Thasos, Samothraki, Imbros, Lemnos). Diese Inseln sind, abgesehen von einigen vulkanischen Bildungen, ihrer ganzen Beschaffenheit und geolog. Geschichte nach, losgelöste Glieder des griech. und kleinasiat. Festlandes; sie sind die Bruchstücke einer zusammenhängenden Landmasse, die noch zur jüngern Tertiärzeit Kleinasien und Griechenland verband, wie die auf den Inseln sich vorfindenden Binnenseeablagerungen und Knochen großer Säugetiere beweisen, und die erst seit jener Zeit durch das eindringende Mittelländische Meer in Inseln aufgelöst wurde. (S. Ägäisches Meer und Cykladen.) - Wie die natürliche, so war auch die Geschichte der Bewohner der einzelnen Inseln und Gruppen an die Griechenlands und Kleinasiens geknüpft. Von 475 v.Chr. bis zur Schlacht bei Ägospotamoi (405) von dem seebeherrschenden Athen, später von Sparta, seit 376 v. Chr. wieder von Athen abhängig, wurden sie nach der Schlacht bei Chäronea (338) Macedonien einverleibt und kamen mit Griechenland und den Staaten der Diadochen später unter die Herrschaft der Römer. Nach der Teilung des Römischen Reichs 395 n. Chr. blieb der A. den Kaisern von Byzanz bis zum Lateinischen Kreuzzuge (1204). Der Venetianer Marco Sanudo eroberte 1207 die Inseln Naxos, Paros, Antiparos, Thira (Santorin), Anaphi, Melos (Milo), Siphnos u. a. und nahm, seit 1210 Vasall des lat. Kaisertums (Romanien) von Konstantinopel, den Titel eines Herzogs von Dodekannesos oder vom A. an. Seine Nachkommen herrschten als Herzöge von Naxos bis 1383 über die meisten der genannten Inseln; seiner Dynastie folgte die des Hauses Crispo (seit 1383), indem damals der mit diesem Hause verschwägerte Lombarde Francesco Crispo, Dynast von Milo, die Herrschaft in offenem Aufstand an sich riß. Die neue Dynastie behielt ihre Inseln, bis durch Sultan Selim II. 1566 der letzte Herzog, Jacopo IV. Crispo, gefangen gesetzt und die Inseln dem jüd. Bankier des Sultans, Juan Miguez, verliehen wurden, der nun als "Don Joseph Nasi" Herzog von Naxos und den Cykladen ward. Als dieser neue Herzog 2. Aug. 1579 starb, wurden die Inseln unter sehr milden Formen unmittelbar mit dem Osmanischen Reiche vereinigt. Bei diesem verblieb der A. bis zur Begründung des Königreichs Griechenland, an welches die Cykladen, die nördl. Sporaden und Skyros abgetreten wurden.

Archipoeta (d. i. Erzpoet) nannten sich mehrere lateinisch dichtende Vaganten des Mittelalters. Der bedeutendste, wahrscheinlich Walter geheißen, war ein genialer Sänger, der 1102-65 in Diensten des Kölner Erzbischofs Reinald von Dassel die Thaten Friedrich Barbarossas in Italien feierte; bekannter als diese polit. Dichtungen ist seine wundervolle Generalbeichte ("Meum est propositum in taberna mori"), der Erstling und ein Prachtstück deutscher Kneippoesie, die man mit Unrecht Walter Mapes (s. d.) beilegte und die Bürger frei verdeutscht hat: "Ich will einst bei Ja und Nein vor dem Zapfen sterben". - Vgl. J. Grimm, Gedichte des Mittelalters auf Friedrich I. den Staufer (Berl. 1844).

Archipresbyter (grch.), s. Erzpriester.

Archiprêt (frz., spr. arschipräh, d. h. erzbereit), Antwort des franz. Kriegsministers Leboeuf, als er vor Beginn des Krieges von 1870 interpelliert wurde, ob alles in Kriegsbereitschaft sei.

Architekt (grch.) heißt ein jeder, welcher die Hochbaukunst praktisch ausübt, indem er einesteils die Entwürfe zu den auszuführenden Bauwerken und den Bauanschlag (s. d.) anfertigt, andernteils aber auch deren Ausführung leitet und die Arbeiten der mitwirkenden Handwerker prüft und überwacht. Das Wort A. deckt sich nicht völlig mit dem Ausdruck Baumeister; letzteres ist ein weiterer Begriff, es giebt Baumeister, wie die Wasser-, Brücken-, Mühlen-, Maschinenbaumeister u. s. w., die nicht A., sondern Ingenieure genannt werden. Obgleich jeder, der Bauten selbständig ausführt, das Recht hat, sich Baumeister zu nennen, so ist doch außerdem diese Bezeichnung ein Grad, ein Titel, den man in den meisten deutschen Staaten durch Ablegung eines Staatsexamens erwirbt. Man unterscheidet daher Regierungsbaumeister, aus deren Zahl der Staat seine Baubeamten nimmt, von Privatbaumeistern. Ein A., der höhern Ansprüchen genügen will, muß nicht bloß mit der Technik der Baugewerbe bis ins einzelne vertraut sein, sondern er bedarf auch ausgedehnter wissenschaftlicher Kenntnisse und eines durchgebildeten Geschmacks, vor allem Kenntnis der Geschichte der Architektur und der Bauformenlehre. Sodann muß er eine gründliche Kenntnis der Baumaterialien besitzen, die Gesetze der Statik und Mechanik kennen und mit den Maschinen bekannt sein, die zur Bewegung und Aufstellung von Materialien und Bauteilen verwendet werden. Zum Künstler erhebt ihn aber erst die Fähigkeit, selbständig den Baugedanken in schöner Form zum Ausdruck zu bringen. Seine Ausbildung erlangt der A. auf den Bauschulen (s. d.) und Technischen Hochschulen. Das dem A. seitens des Bauherrn zu gewährende Honorar wird einerseits in Prozentsätzen nach der Kostenhöhe der Bauten, andererseits nach der geleisteten Arbeit berechnet. Für Berechnung der Höhe des Honorars haben sich durch seitens der Architektenvereine aufgestellte Normen Bestimmungen herausgebildet, die in neuerer Zeit auch von den Gerichten immer mehr als Gewohnheitsrecht anerkannt werden.

Architektenvereine, zur Vertretung der Interessen der Architekten geschlossene Vereinigungen. Dergleichen giebt es jetzt in fast allen Ländern der Welt. Unter den deutschen A. ist der älteste der zu Berlin (gegründet in den dreißiger Jahren, zur Zeit 1887 Mitglieder, darunter jedoch nur 595 in Berlin lebende). Die Gründung des Württembergischen Vereins für Baukunde (253 Mitglieder) sowie des Sächsischen Architekten- und Ingenieurvereins (486 Mitglieder) gehört noch den vierziger Jahren an. Seit 1842 finden an wechselnden Orten Architektentage statt (neuerdings 1892 in Leipzig, 1894 in Straßburg). Seit 1874 vereinigten sich die deutschen A. zu einem Verbände deutscher Architekten- und Ingenieurvereine, welcher im Aug. 1891 30 Zweigvereine mit 6816 Mitgliedern umschloß. Die bedeutendsten sind neben den genannten der zu