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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Chavannes - Check
träge zur Klimatologie von Österreich-Ungarn" (ebd.
1872), "Die Sahara" (ebd. 1878), "Afghanistan"
(ebd. 1879), "Afrika im Lichte unferer Tage" (ebd.
1881), "Die mittlere Höhe Afrikas" (ebd. 1881),
"Afrikas Ströme und Flüsse" (ebd. 1883), "Reisen
und Forschungen im alten und neuen Kongostaat
in ven I. 1884 und 1885" (Jena 1887), "Physik.-
statist. Handatlas von Osterreich-Nngarn" (Wien
1884-87). Auch besorgte C. die 7. Auflage von
Balbis "Allgemeiner Erdbeschreibung" (ebd. 1882-
84) und lieferte mehrere .starten, z. V. die "Physik.
Wandkarte von Afrika" (2. Aufl., ebd. 1882).
Chavannes (spr. schawann), Alexandre Ce'sar,
schweiz. Anthropolog, geb. 1731 in Montreux, war
1759 -^6 franz. Pfarrer in Bafel, dann Professor
der Theologie in Lausanne, wo er 1808 starb. Durch
sein großartig angelegtes Hauptwerk "^ntliropolo-
Zi6 adi'^^66" (Lausanne 1788) wurde er der Be-
gründer der anthropol. Wissenschaft.
Ehavantes, Indianerstamm, s. Amerikanische
Rasse(Bd. 1, S. 527 a).
Ehaves (spr. schahwesch), das ^ua6 ^1a,via6
der Römer, ^tadt und Festung zweiter Klasse im
portug. Distrikt Villa Real, am linken Ufer des
Tamega (Provinz Traz os Montes), 18 km von
der fpan. Grenze, in 364 m Höhe, hat (1878) 6524
E., Post, Telegraph, drei Forts, ein altes festes
schloß (jetzt Gouverneurswohnung) und verfallene
Festungswerke, die zum Teil in der durch eine 154 in
lange Brücke von 12 (ehemals 18) Bogen aus der Zeit
Trajans mit C. verbundenen Vorstadt Sta. Ma-
ria Magdalena liegen; eine Kollegialkirche, ein
Armenhaus, zwei Spitäler und zwei Klöster; Lein-
weberei und Seidenindustrie. In der Nähe viel-
besuchte Salzquellen (50-56° ('.) und Reste alter
Römerbäder. Die Umgegend, die sog. Veiga daC.,
ist überaus fruchtbar; doch herrschen Wechselfieber.
vkavioa., s. ?ip6i-.
Ehawäridsch, s. Chäridschiten.
Chawas, türk. Ehrenwache, s. Kawwäs.
Ehazal (spr. schasäll), Pierre Emanuel Felix,
Baron, belg. General, geb. 1808 inTarbes (im franz.
Depart. Hautes Pyre'nees), erlernte das Kaufmanns-
fack und leitete1830 ein Tuch gefchäftinVrüssel, wurde
aber bald von der revolutionären Bewegung fortge-
rissen, nahm am Kriege gegen Holland teil und avan-
cierte rasch bis zum Generalintendanten der Armee.
Fortgesetzte militä'r. Studien befähigten ihn, das
Kommando eines Infanterieregiments zu überneh-
men ; 1842 wurde er Brigadegeneral, 1847 Divisions-
general und 1844 wurde ihm das große Indigenat
gewährt. Am 12. Aug. 1847 trat er als Kriegs-
minister in das liberale Kabinett Frere-Rogier und
verwaltete sein Amt mit bestem Erfolg, bis er 1850
infolge seiner Opposition gegen die Herabsetzung
des Militärbudgets seine Entlassung nahm. Nach-
dem ihm 1859 aufs neue die Leitung des Kriegs-
ministeriums anvertraut worden war, setzte er das
neue Landesverteidigungssystem und die damit ver-
bundene Neubefestigung Antwerpens bei den Kam-
mern durch und verteidigte diefes Projekt standhaft
und erfolgreich der stürmischen Opposition der Stadt
Antwerpen gegenüber. Nov. 1866 gab er sein Porte-
feuille an General Goethals ab und wurde wieder
Divisionär und Adjutant des Königs. Bei Beginn
des Deutsch-Französischen Krieges 1870 wurde ihm
das Oberkommando der zwei zur Sicherung der
belg. Neutralität mobil gemachten Armeekorps an-
vertraut. 1874, nach der Organisation der zwei
großen Militärbezirke, wurde er an die Spitze des
einen gestellt; Gesundheitsrücksichten nötigten ihn
jedoch, die Entlassung aus dem aktiven Dienste nach-
zusuchen, worauf er zum Generaladjutanten des Kö-
nigs ernannt wurde. Er starb 25. Jan. 1892 in Pau.
Ehazaren, Volksstamm, s. Cha^aren.
Chazor, Ortschaften des alten Palästina, s.
Hazor. ^Konvent.
SIi. V., studentische Abkürzung für Cbargierten-
Ehebra kadlscha (heiliger Verein), ein in den
meisten israel. Gemeinden bestehender Verein zur
Vornahme der bei Beerdigungen üblichen Ritualien.
Eheciny, s. Chenziny.
Check oder Cheque (engl., spr. tscheck; frz.
<^öyu6, fpr. fchähk), eine Geldanweisung auf einen
Dritten, bei dem man Gelder deponiert oder in an-
derer Weise gut hat. Seine Ausbildung bangt mit
der Entwicklung des Depositen- und Girowesens
eng zusammen. Die Sitte, Gelder einer Bank
oder einem Bankier gegen eine mäßige Zinsver-
gütung zu überlassen und dieselben bei Bedarf durch
Anweisungen auf die Bank oder den Bankier all-
mählich wieder abzunehmen, oder eine Schuld an
einen Dritten durch solche Bankanweisungen zu be-
zahlen, hat sich in England und in den Vereinigten
Staaten von Amerika viel früber und intensiver
verbreitet als in Deutschland und den meisten konti-
nentalen Staaten. Damit steht im Zusammenhang,
daß sich in jenen Ländern ein großartiges Verrech-
nungssystem ausbildete, welches in den großen
Clearinghäusern von London und Neuyork seinen
Mittelpunkt gefunden hat. Speciell in Deutschland
hat erst die Einführung des Giroverkehrs (s. d.) bei der
Reichsbank zur Hinterlegung von Geldsummen bei
einer Bank und zur Verfügung über diefelben ver-
mittelst C. in größerm Maßstabe Anregung gegeben.
Außer in England und Nordamerika bat das
Checksystem in Frankreich, in Deutschland, in Oster-
reich (siir welches Land hierbei namentlich die Post-
sparkasse in Betracht kommt), Italien, der Schweiz,
in Holland, Belgien und in andern Staaten Wurzel
gefaßt. Zur Regelung der den C. betreffenden Rechts-
verhältnisse sind Gesetze erlassen, u. a. in England
die zugleich das Wechselrecht umfassende Vili" of
6xcdauF6 act (1882), die franz. Checkgesetze von 1865
und 1874, das belg. Checkgesetz von 1873, in Italien
(Handelsgesetzbuch von 1882, Art. 338-343), in der
Schweiz (Bundesgesetz über das Obligationenrecht
von 1881, Art. 830-837), in den Handelsgesetz-
büchern von Spanien (1885), Portugal (1888) und
Rumänien (1887). Am längsten ist der C. heimisch
in Holland, wo er als Kassierspapier auftrat,
d. h. als eine Quittung, in welcher der Aussteller
bekannte, von seinem Kassenhalter einen bestimmten
Betrag erhalten zu haben, der eben geaen Aus-
händigung der Quittung auszufolgen war. Dort
finden sich Bestimmungen über den Inhabercheck im
Wettbook von Koophandel (1838). In Deutschland
wurdeimMärz1892demReichstagderEntwurf eines
Checkgefetzes vorgelegt, der jedoch keine Erledigung
gefunden hat. Ein großartiger Checkverkehr kann sich
auch ohne Checkgesetz entwickeln. Es sind dann die
Bestimmungen des bürgerlickenRechts anzuwenden.
Der C. wird in der Regel in Form einer Anweisung
gefaßt. Das engl. Gesetz definiert: ^ cli6<iu6 i8
9. dili 0t" 6xokailZ6 (ein Wechsel) äi'Nvvn 0113. daulv6i-
(auf einen Bankier gezogen) paddle 011 äöuikuä
(zahlbar bei Sicht). Das franz. Gesetz: 1^6 c1i6Hii6
68t 1'60lit Hui 80U8 1a, l0I'IN6 ä'im INHuäat (16
Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K aufzusuchen.