Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Diese Seite ist noch nicht korrigiert worden und enthält Fehler.

556
Coulombzähler - Country
Abstohung (und ebenso auch die Anziehung) derselben
Ladungen umgekehrt proportional dem Quadrat der
Entfernung ist. Dies ist der erste Teil von C. G.
Teilt man die Ladung der einen der beiden Kugeln
durch Berührung mit einer gleichgroßen in die
Hälfte, so wird die Abstohung nach Entfernung der
berührenden Kugel bei gleicher Entfernung nur halb
so groß. Dasselbe geschieht, wenn die Ladung der
zweiten Kugel halbiert wird. Hiernach ist die Ab-
stoßung oder Anziehung proportional dem Produkt
beider Ladungen, sodah, wenn y und ^ die Elektri-
citätsmengen, r ihre Entfernung und l die Kraft be-
deutet, bei passender Wahl der Einheiten l^ -^
gesetzt werden kann, worin das vollständige C. G.
besteht. Für zwei gleiche Ladungen y hat man
f^ "^ und daher, wenn man die Menge durch die
Kraft mißt, h^ 1"/? Wählt man absolute Maße
und legt Centimeter, Gramm, Sekunde zu Grunde
(s. Maß und Gewicht im absoluten (^inne), so ist
T^ cn/i'2 860^2 dje Dimension der Elettricitäts-
menge. Coulomb hat seine umständlichen Versuche
nicht mit dein Pendel, sondern mit der Torsions-
wage (s. d.) aufgeführt, wobei die Abstoßungcn durch
die bei Drillung eines dünnen Drahtes auftretende
Kraft gemessen wurden. Heute haben die Coulomb-
schen Versuche größtenteils nur noch histor. Wert,
da sich aus der Thatsache, daß die Ladung eines
Leiters nur auf der Oberfläche sitzt (s. Elektrische
Ö bcrflächenladung), sofort das Gesetz der umgekehrt
quadratischen Wirkung folgern läßt. Auch für die
Wirkung der Magnetpole aufeinander bat Cou-
lomb das obige Gesetz als gültig nachgewiesen.
Coulombzähler, s. Eletttic'itätszähler.
Coulommicrs (spr.kulomnüeh). 1) Arrondisse-
ment des franz. Depart. Seine-et-Marne, hat
951,30 ykm, (1891) 51279 E., 77 Gemeinden und
zerfällt in die 4 Kantone C. (180,23 hkm, 16056 E.),
La Fertt-Gaucher (246,45 ykm, 11542 E.), Nebais
(203,62 hkm, 10272 E.), Nozoy (321,00 ykm,
13409 E.).- 2) Hauptstadt des Arrondissements C.,
47 km nordöstlich von Melun, an dem zur Marne
gehenden Grand-Morin und an der Linie Gretz-C.-
Sszanne-Vitry le Francois der Franz. Ostbahn, hat
(1891) 4432, als Gemeinde 6158 E., in Garnison
einen Teil des 76. Infanterieregiments, Post, Tele-
graph, Reste eines 1613 erbauten Schlosses, Mühlen,
Gärtnereien, Stärke- und Käsefadriken (I^iom^s
ä<3 Li-io) und Handel mit Getreide, Wolle und Vieh.
vounoi! (engl., spr. kaunhil), Beratung, Nats-
versammlung (s. ^.läm-man und Oouut^ (^ounoils).
0adiu6t0., Kabinettsrat; lriv^ 0. (s. d.). Das
Ätitglicd eines (^. hcistt ^onueiiior.
Eouucil-Bluffs (spr. kaunßll blüffs), Hauptstadt
des County Pottawattame im nordamerik. Staate
Iowa, an der Westgrenze des Staates am Missouri,
wurde 1846 unter dem Namen Kancsville als Mor-
monenniederlassung gegründet, 1853 unter seinem
jetzigen Namen als Stadt inkorporiert. C. hatte 1860
2011, ^880 18059 und 1890 21474 E. Es ist vom
Fluß durch eine 5 km breite Niederung getrennt und
liegt am Fuße abschüssiger Klippen (dwssg). Mit
dem auf der andern Seite des Flusses im Staate
Nebraska liegenden Omaba ist es durch die 838 in
lange Missouri-Niver-Vrücke verbunden, welche für
Eisenbahn-, Wagen- und Fußvcrkehr eingerichtet ist.
C. ist ein wichtiger Eisenbahnknotenpunkt; es treffen
sich hier die Union-Pacific, die Chicago-Rock-Island-
Pacisic, Chicago and Northwestern, Chicago-Bur-
lington and Quincy, Omaha and St. Louis, Kansas
City, St. Ioe and C. Die Stadt ist hübsch ange-
legt, hat mehrere schöne öffentliche Gebäude, dar-
unter das Rathaus und Gerichtshaus, bedeutende
Fabriken von Ackerbaugeräten, Handel mit Holz,
Getreide, Vieh, Häuten und Fleisch. Der Groß-
handel betrug 1887 33 Mill. DoU., wovon allein
ein Drittel auf Ackerbaugeräte entfiel.
<3oinioi11or (engl., spr. kaunß'lörr), s. Oouncii.
vonnssi (spr. kaunßel), Bezeichnung eines engl.
Barrister (s. d.) seiner Funktion nach, in ähnlicher
Weise wie im Deutschen der Ausdruck Rechtsdeistand
angewandt wird. So heißt es in der Urteilsfor-
mel: "^lter liaviuF liearä (^.", d. h. "nach Anhörung
der Varristers, welche als Advokaten für die Par-
teien auftraten". Der Solicitor sagt in seinen schrift-
lichen Instruktionen: "0. 13 i-ehueFtsä to 6to.",
d. h. "der Nechtsbeistand wird ersucht u. s. w." Das
Gutachten eines Varrister wird als 0.'8 opiniou
bezeichnet. Als Titel wird nur der Ausdruck Lar-
i'i8wi- angewandt.
voniit (engl., spr. kaunt), in England der Titel der
nichtengl. Grafen; der engl. Graf heißt Nai-1 (s. 0.).
<3ounts83 (engl., spr. kaunteß), Femininum zu
Ooimt und gleichzeitig auch zu Narl (s. d.).
tkount-out (engl., spr. kauntaut), im engl.
Parlament die "Auszählung" der Mitglieder, um
zu sehen, ob sie in beschlußfähiger Anzadl (Huoi-niu)
vorbanden sind. Schaft, auch Land.
vonntr^ (engl., spr. kö'nntn), Gegend, Land-
vonnt^ (engl., spr. kaunti), Grafschaft, gleich-
bedeutend mit 81iir6. Die Grafschaften sind die
Hauptunterabteilungen des Landes. Es giebt derer"
40 in England und 12 in Wales. Doch zerfallen
die Grafschaften Jorkshire und Lincolnshire je in
drei Abteilungen (im ersten Falle Riäw^8, im
zweiten DivizionL genannt), welche wie selbständige
Grafschaften behandelt werden. Ferner giebt es eine
Reihe von Städten, welche zu keiner Grafschaft ge-
hören (so z. B. die City of London, Hüll, Bristol
u. s. w.) und als selbständige Abteilungen des Lan-
des betrachtet werden. Man nennt dieselben teil-
weise (^0unti68 of (^68, teilweise (^0unti68 0s
1">vli8. Die 1^003.1 l^0V6rnin6Qt ^ct von 1888 hat
die Verwaltung der 0. vollständig umgestaltet. Sie
hat sür die Zwecke der neuen Verwaltung eine selb-
ständige Einteilung geschaffen. Die sog. ^ciuiiui8-
tt-Htiv6 l^0uiiti68, welche die neuen Einheiten bil-
den und von (^ount)' ^0uueii8 verwaltet werden,
decken sich zwar meistens mit den alten ^ouini63,
jedoch nicht immer; die erwähnten Abteilungen von
Dorkshire und Lincolnshire sind ^ämiiii8tr3.tiv6
(^onuUsL, und vier andere Grafschaften sind in je
zwei ^(1inini8t,i-ativL (^ouiiti68 eingeteilt. Die City
of London bildet mit den zur Hauptstadt gehörigen
Stücken von Middleser, Surrey und Kent die ^6-
Niwi8ti-Htiv6 0. ot' I^onäon. Ferner sind 61 Städte,
welche (^. LorouFQä genannt werden, als ^ä-
miiiizti-ktive Oouiiti68 organisiert. Diese 0. Vo-
r0UFN8 bestehen teilweise aus den erwähnten, auch
den frühern Grafschaften nicht zugehörigen Städten'.
teilweise sind sie nur für die Zwecke der neuen Graf-
schaftsverwaltung aus den alten Grafschaften ber-
ausgenommen; außer der bereits erwähnten City
of London sind fünf der keiner Grafschaft ange-
hörenden Städte nicht zu 0. Lorou^lit, gemacht,
sondern vielmehr den sie umgebenden ^.äiüwiä^rg.-
Artikel, die man unter <5 nermikt. sind unter K aufzusuchen.