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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Dambach - Damenfriede
wurden1672zuParis,1754zuNom gedruckt.- Vgl.
Rade, D., Bischof von Nom (Freib. i. Br. 1882).
D. II., vorher Bischof Poppo vonBrixen, 1048
von Kaiser Heinrich III. zum Papst ernannt und
17. Juli in der Peterskirche geweiht, starb schon
<). Aug. desselben Jahres.
Dambach, Stadt im Kanton Varr, Kreis ^chlett-
stadt des Bezirks Unterelsaß, 8 km nördlich von
Schlettstadt, ander Linie Zabern-schlettstadt der
Msaß-Lotbr. Eisenbahnen, am Fuße der Vogcsen,
mit alter Ringmauer und 3 Thoren, hat (1890)
2819 meist kath. E., darunter 174 Israeliten,
Post, Telegraph, eine schöne neue Kirche; Acker- und
den bedeutendsten Weinbau des Unterelsasses (539^3,
Weinberge). Nahebei die St. Sebastianskapelle mit
prächtigem Altar. Oberhalb D. die Ruine Bern-
stein. Zu Anfang des 13. Jahrh, gehörte die Burg
den Grafen von Dagsburg; nach deren Aussterben
wurde sie 1227 vom Bischof von Strahburg ein-
genommen und 1236 ihm vom Kaiser zugestanden.
Nach dem Dreißigjährigen Krieg verlassen, wurde
sie in der Französischen Revolution zerstört.
Dambach, Otto Wilh. Nud., Jurist, geb.^6. Dez.
183 l zu Querfurt in der preuß. Provinz wachsen,
studierte in Berlin die Rechte und war 1857-62 als
Assessor bei der Staatsanwaltschaft am damaligen
Stadtgericht daselbst thätig. 1862 erhielt er den
Ruf als Iustitiarius des Generalpostamtes, jetzigen
Rcichspostamtes, in Berlin, in welcher Stellung er
noch als Wirkl. Geh. Oberpostrat thätig ist. Seit
1873 wirkt er außerdem als außerord. Professor der
Rechte an der Berliner Universität. D. ist auch
lebenslängliches Mitglied des preuß. Herrenhauses
und Kronsyndikus sowie Vorsitzender der sämtlichen
königlich preuß. Sachverständigenvereine zur Begut-
achtung von Fragen über Nachdruck und Nachbil-
dung. Vorzugsweise bewegt sich die wissenschaftliche
Thätigkeit D.s auf dem Gebiete des Urheberrechts.
Die gegenwärtig geltenden Gefetze über Urheberrecht
<Nachdrucksgesetz, Kunstgesetz, Photographiegesetz,
Gebrauchs-Musterschutzgcsetz) sind wesentlich von
ihm entworfen und im Reichstage vertreten worden.
Unter feinen Schriften auf diesem Gebiete sind zu
nennen: "Die preuft. Nachdrucksgesetzgebung, erläu-
tert durch die Praxis des tönigl. preuß. litterarischen
l^achverständigenvereins" (gemeinschaftlich mit Hcy-
demann herausgegeben, Verl. 1863), "Gutachten des
preuß. litterarischen Sachverständigenvereins aus
den 1.1864-73" (Lpz. 1874), "Die Gesetzgebung
des NorddeutschenVundes, betr. das Urheberrecht an
^chriftwerken"(Berl.1871), "Das Musterschutzgesetz"
<ebd. 1876), "Das Patentgesetz" (ebd. 1877), "über
Nachdruckund Nackbildung"(in Holtzendorffs "Hand-
buch des deutschen Strafrechts", Vd.3-4, ebd. 1874
-77), "Der deutsch - franz. Litterarvertrag" (ebd.
1883), "Die internationalen Verträge über Urheber-
recht u. s. w.'> (in Holtzendorffs "Handbuch des
Völkerrechts", Bd. 3, Hamb. 1887), "Fünfzig Gut-
achten über Nachdruck und Nachbildung" (Lpz. 1891).
Außerdem veröffentlichte D. "Beiträge zur Lehre
von der Kriminalverjährung" (Berl. 1860), "Das
Telegraphen-Strafrecht" (ebd. 1872; auch ins
Französische überfetzt), "Das Gefetz über das Post-
wesen des Deutschen Reichs erläutert" (5.Aufl., ebd.
1892). D. ist auch der Verfasser des Postgesetzes.
Dambonrt, s. Dambose.
Damböse, eine im Kautschuk vorkommende,
früher für eine Zuckcrart gebaltene Substanz, die
identisch mit dem Inosit ist. Sie findet sich als
Dimethylätber (Dambonit), ^"H^Os, im Kau-
tschuk von Gabon, als Monomethyläther (Bor-
nesit), ('714i40g, im Kautschuk von Borneo.
Dame (frz., vom lat. domina, "Herrin"), in der
Anrede fpäter Madame, lange Zeit nur der Titel
adliger Frauen zum Unterfchiede von den bürger-
lichen. Welche Ehrfurcht mit diefem Titel ver-
bunden war, beweist der Name Notre-Dame, der
in Frankreich der Mutter Gottes gegeben wurde.
Die Töchter der Könige von Frankreich hießen
I)Äin68 (^l68äHin68 äß ^ranck). Als Napoleon sich
die Kaiserkrone aufsetzte, ließ er seine Mutter den
Titel ^VlHäNM6 Ner6 annehmen, und während des
Julikönigtums hatte Ludwig Philipps Schwester,
Adclaide,denTitelNÄäam6. DiefrühernKönigevon
Frankreich nannten nur die Ritterfrauen D.; die
Frauen der Schildknappen hießen Demoiselles (ehe-
mals äHM0i36ii68, Verkleinerung von äaine). Auch
die verheirateten Bürgerfrauen wurden sonst nur
mit Mademoiselle angeredet und bezeichnet. Die
Pariser Marktweiber hießen ausnahmsweise D.
(Deines äs I3 Ilaiis), weil sie dem König bei ge-
wissen Gelegenheiten gratulieren und einen Blumen-
strauß überreichen durften. Zu Beginn des 17. Jahrh,
kam das Wort D. auch nach Deutschland, wo es zu-
näckst nur in anrüchiger Bedeutung gebraucht ward
und erst allmählich zu Ehren gelangte. In Frank-
reich dient jetzt das Wort Madame in der An-
rede als Höslichkeitstitel für alle Frauen und für
erwachsene Mädchen (wenn man von letztern nicht
bestimmt weiß, ob sie noch unverheiratet sind). In
Deutschland blieb der jetzt veraltete Ausdruck auf
die Frauen aus den bessern Ständen beschränkt.
In Wien nennt man die Hebamme Madame. -
Vgl. Dietrich, Frau und D. (Marb. 1864).
Im Schachspiel bezeichnet man mit D. die
Königin; im Damen spiel (s. d.) ist D. der dop-
pelt aufgelegte Stein; in der franz. Karte entspricht
die D. dem Ober der deutschen Karte.
vanie H'Htonrs (frz., fpr. dam datuhr), vkins
Ä'konnenr (fpr. donnöhr), f. Dame äu Mais.
vHins Än pa.1a.is (frz., spr. dam dü paläh,
"Palastdame"), am franz. Hofe früher Bezeichnung
für alle Damen, die zum Hofstaat der Prinzessinnen
gehörten und diesen gemäß ihrer Rangordnung,
der Art und der Zeit ihres Dienstes, aufwarteten.
Der Ursprung der v. ä. p. geht auf Franz I. zurück,
der Name selbst kam erst 1673 auf. Unter ihnen
hatte den ersten Rang die äaui6 ä'1ionii6ur; die-
jenige, welche fpeciell mit der Toilette beauftragt
war, hieß ä^m" ä'atoui-8.
Damenbrett, f. Damenfpiel.
Damenbrett (^iLlallai-^^a^t^ 7^., s. neben-
stebende Abbil-
dung),ein bis50min
spannender, imIuli
auf Berg- und
Waldwiesen gemei-
ner Tagschmetter-
ling aus der Fami-
lie der Nymphali-
den, mit braun-
schwarzen, weißge-
scheckten Flügeln.
Die graue, gelbge-
streifte Raupe lebt
an Gräsern.
Damencoupe, s. Fraueucoupe.
Damenfriede, s. Cambrai.