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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Dupiu (Maurice) - Duplikat
Dupin (spr. düpäng), Maurice, Vater der Ro-
manschriftstellerin George Sand, s. Dudevant.
Dupin (spr. düpäng), Pierre Charles Francois,
Baron, franz. Politiker und nationalökonomi-
scher Schriftsteller, Bruder von Andrö Marie Jean
Jacques D., geb. 6. Okt. 1784 zu Varzy (Depart.
Niövre), wirkte als Marine-Ingenieur bei dem Bau
dcr Flottille von Boulogne mit. Seit 1816 bereiste
er Großbritannien, studierte hier die Kriegs-, See-
und Handelszustände und veranlaßte wichtige Ver-
besserungen. Nach der Rückkehr ward er 1818 Mit-
glied der Akademie der Wissenschaften und 1819
Professor an dem neugestifteten Konservatorium der
Künste und Handwerke. Nach einer zweiten Reise
nach England wurde er 1824 zum Baron ernannt.
Das Depart. Tarn wählte ihn 1828 zum Abgeord-
neten in die Kammer, wo er 1830 die Adresse
der 221 unterzeichnete; 1832 wurde er Mitglied
der Akademie der polit. und moralischen Wissen-
schaften. In dem dreitägigen Ministerium des Her-
zogs von Bassano (1834) war D. Marineminister.
Nachdem er 1837 zum Pair von Frankreich erhoben
war, hielt er sich zur gemäßigten Opposition. Nach
der Februarrevolution von 1848 wurde er in die
Konstituierende, 1849 in die Gesetzgebende Versamm-
lung gewählt, in der er zur royalistischen Majorität
hielt. Der Staatsstreich Napoleons vom 2. Dez.
1851 setzte seiner öffentlichen Laufbahn zunächst ein
Ziel. Doch wurde er schon 1852 zum Senator er-
nannt und that sich als solcher durch seiue Reden
für die weltliche Herrschaft des Papstes und gegen
das prot. Deutschland hervor. Die Konfiskation der
Orlöansschen Güter veranlaßte ihn, seine Stelle
als Generalinspektor des Seegeniewesens nieder-
zulegen. Er starb 18. Jan. 1873 zu Paris. Bei
allen polit., wissenschaftlichen und industriellen Fra-
gen beteiligt, hat D. eine außerordentlich große
Menge Berichte, Beiträge, Abhandlungen und
Aufsätze über Geometrie, Seewesen, Volksmoral,
Handel, Staatsbauten u. s. w. geschrieben und sich
als Beförderer gemeinnütziger Zwecke und Anstal-
ten aller Art gezeigt. Sein Hauptwerk sind die
"Vo^kF68 äan8 ia Araiiä^Li^taFno ä6 1816 a 1821"
(6 Bde., Par. 1820-24, mit Atlas; deutsch, Stuttg.
1825). Außerdem verfaßte er eine Reihe voltswirt-
schaftlicher Schriften: "DiscourZ 6t I6hoii8 8ur 1'in-
(1n8ti-i6) Io c0mni6re6 6tc." (2 Bde., 1825), "1^6
petit pi'oäucteur lran<M8" (7 Bde., 1827 fg.),
"^oi'c68 pi'oäuctiv68 6t coinn^reiait^ ä6 1a^ranc6"
(2 Bde., 1827), "^oi'O6 proänctiv6 ä<38 natioii8
li6pui8 1800 .sti3(iu'H 1851" (4 Bde., 1851).
Dupin (spr. düpäng), Philippe, franz. Advokat,
Bruder von Andre und Pierre D., geb. 7. Okt.
1795 zu Varzy (Depart. Nievre), wurde 1816 Ad-
volat und machte sich sofort bemerklich durch leb-
haften Anteil an mehrern polit. Prozessen. Nach
der Revolution von 1830 zum Deputierten im De-
part. Nievre gewählt, trat er bald aus der Kammer,
um seine jurist. Praxis fortzuführen. Er wurde
Advokat der Civilliste und hatte den Herzog von
Nemours in der Rechtskunde zu unterrichten. 1842
trat er wieder in die Kammer als Deputierter von
Avallon, erkrankte aber 1845, reiste nach Italien
und starb 14. Febr. 1846 zu Pisa. Er war Mit-
arbeiter an den "^nnai68 äu darr6au li-an^aiz;".
Später gab sein Sohn Eugene seine "I'ia.iäo^rL"
gesammelt beraus (3 Vde./Par. 1868).
Duplcssis (spr. düplessih), Georges, franz.
Kunsthistoriker, geb. 19. März 1834 zu Chartrcs,
wurde 1853 im Kupferstichkabinett der National-
bibliothek angestellt und später Konservator des-
selben. Er schrieb: "Mtic6 8ur 1a vi6 6t 168 tia-
vaux ä6 (^6iaill ^uärau" (Lyon 1858), "lliätoire
ä6 1a Fravui^ 6n^raiic6" (1861), "^88ai äodidlio
ßrapliw ä68 0uvraZ68 r6iatil8 a 1'1ii8toii-6 äo 1a
8I-3.VUI-6 6t ä<38 F1'av6!ir3" (1862), tt(^08tUIN68 Ki8t0'
1-1(11163 ä68 XVI", XVII', XVIII" 8160168" (2 Bde.,
1864-73), "1^889,1 (I'uii6 I)iIi1i0Fraz)kj6 F6U6ral6
ä681)6aux-ai't8" (1866), "1)61a Fravui'6 ä6 Portrait
6n ^rauc6" (1875), "IIi8t0ii'6 ä61a Fravur6" (1880),
"Ic0U68 V6t6i'i8 t68tam6Qti ä6 II. 11011)6111" (1884),
"N8tamp68 ä6 1'6coi6 ä6 N. 8cQ0nZau6r" (1885),
"Diotiounaii^ ä68 mar(iu68 6t m0U0^ramiri68 ä6
8i'av6ur8" (3 Bde., 1886-87), "1.68 ^uäran" (1892).
Zu mehrern Bildwerken lieferte er den Text, auch
redigierte er Bd. 9-11 von Robert-Dumesnils
"1'6inti 6 - ssrav6ur " (1865).
Duplessis (fpr. düplessih), Ios. Sifrede, franz.
Vildnismaler, geb. 6. April 1725 zu Carpenlras bei
Avignon, lernte 1745-49 in Rom bei P. Subleyras
von Versailles. D. hat viele Bildnisse bekannter
Männer gemalt, z. V. von Bossuet, Franklin, Gluck
(1775; Wien, Hofmuscum), Marmontel, Necker u. a.
Duplessis-Marly (spr. düplessih), s. Mornay.
vnpisx (lat., "doppelt", zu ergänzen: l63wm),
in der kath. Liturgie die höhern Feste; die kleinern
heißen 8imp1ex und 86miäupi6x. Es werden unter-
schieden einfaches äupwx, äupi6x ina^u8, dupi6x
86cunäa6 o1a88i8 und änpi6x priniao c1a88i8.
Duplex, Münze, s. Double.
Duplexbrenner, s. Petroleumlampen.
Duplex.drehbank, eine zur Metallbearbeitung
dienende Drehbank (s. d.) mit zwei einander gegen
überstehenden Supporten, sodaß zwei Drehstählc
gleichzeitig zur Wirkung gelangen tonnen.
Duplextelegraphie, soviel wie Gegensprechen
(s. d.), eine Art "der Doppcltelegraphie (s. d.).
Duplieren, s. Doublieren.
Dupliermaschine, s. Spinnerei.
Dupltk (vom lat. äupi6x), in der Nechtssprache
eine Behauptung, die auf Entkräftung der Replik
(s. d.) des Gegners abzielt, sich also zur Replik ver-
hält, wie diese zur Einrede und letztere zur Klage.
Beispiel: Klage auf Rückzahlung eines Darlehns;
Einrede, der Beklagte sei, als er das Darlchn erhielt,
Haussohn gewesen und hafte deshalb nicht; Replik:
der Beklagte habe, nachdem er selbständig gewor-
den, die Schuld anerkannt und dürfe sich deshalb
auf das 86uatu8 c0U8ii1tuni inacocioniauum nicht
berufen; D.: der Kläger habe den Beklagten zu
der Anerkennung durch Betrug verleitet. Im frü-
hern deutschen schriftlichen Civilprozcsse verstand
man unter D. den auf dic Replik des Klägers fol-
genden Schriftsatz des Beklagten, mit welchem regel-
gemäh der Schriftenwechscl der Parteien zum Ab-
schluß gelangte. Die Deutsche Civilprozeßordnung
führt die D. an mehrern Stellen als Verteidigungs-
mittel auf (ߧ. 137, 251) und sieht systemgemäß,
freilich nur zur Vorbereitung der mündlichen Ver-
handlung, die Mitteilung einer Duplikschrift fei-
tens des Beklagten an den Gegner vor (§. 245).
Duplikat (lat.), Doppelschrift, das zweite Exem-
plar einer Urkunde, insbesondere einer Prozeßschrift,
welche doppelt (W änpio) einzureichen ist und von
der das eine Exemplar bei den Akten bleibt, wäh-
rend das andere dem Pvozeftgegner zugefertigt wird.
S. auch Wechselduplikat.