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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0114,
von Handlungsunkostenbis Handschrift |
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aus der Leibeigenschaft, die nicht durch Brief und Siegel, durch Testament oder eine andre Urkunde, sondern durch mündliche Erklärung vor Zeugen geschah. Der Freizulassende wurde dabei im Kreis (Rad) herumgeführt und empfing den Handschlag der Zeugen
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0192,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) |
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Vertrag
Addictio in diem
Aufkündigung
Auslobung
Codebitor
Commodatum
Commodum
Constitutum
Do
Forderung
Handschlag
Interesse
Klausel
Kommodat, s. Commodatum
Konfusion
Konsensualkontrakte, s. Kontrakt
Konstitut, s
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0111,
von Handflüglerbis Handicap |
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durch Handschlag an die Person, der man es leistet, bekräftigt wird. Das außergerichtliche, einer Privatperson gegebene H. hat rechtlich keine andre Wirkung als jede andre Versicherung. Das gerichtliche H. (Versicherung an Eides Statt) hat die Bedeutung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0545,
von Andamanenbis Andelys |
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, Entrichtung einer Sache an einen andern; dann das symbolische Zeichen des Handschlags, welches bei Abschließung von Kontrakten, Übergabe von Schenkungen, Einweisungen in Ämter etc. im Mittelalter gebräuchlich war.
Andelfingen, zwei Orte im schweizer
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0828,
von Carrierindianerbis Carstens |
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schrieb er: "Vom Geist. Schwert- und Handschlag für Franz Baader" (Weilb. 1841), "Die Religion in ihrem Begriff, ihrer weltgeschichtlichen Entwickelung und Vollendung" (das. 1841), "Der Kölner Dom als freie deutsche Kirche" (Stuttg. 1843), "Abälard
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0029,
von Dokimasiebis Doktor |
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beschränkt sich jetzt fast nur noch auf eine kurze Anrede des Dekans, einen Handschlag und die Ausfertigung einer Urkunde (Doktordiplom) über die erteilte Würde. Für besondere Verdienste um die Wissenschaft wird die Doktorwürde, namentlich bei
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0602,
von Emigrierenbis Emission |
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gebraucht wird.
Emissa manu (lat.), durch Handschlag.
Emissär (lat.), der von einer Person, Gesellschaft oder Partei zu geheimen Zwecken Ausgesandte.
Emissaria Santorini (lat.), die kleinen Venen, welche durch besondere Öffnungen in den Schädelknochen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0945,
von Gasteiner Konventionbis Gastfreundschaft |
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das Gastfreundschaftsverhältnis in dieser Weise aus. Es wurde hier durch gegenseitiges Gelöbnis, Handschlag und Austausch eines schriftlichen Gastvertrags (tabula hospitalis) oder eines statt desselben dienenden Zeichens (tessera oder
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0680,
Griechenland (Alt-G.: geistiges Leben, Staatswesen, Kriegswesen) |
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Gebräuche beobachtet; im Angesicht beider Heere verrichteten die Anführer oder deren Abgeordnete gesetzmäßige Opfer und Libationen, riefen die den Meineid rächenden Götter zu Zeugen an und gaben sich einander den Handschlag. In Sparta bildeten den
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0044,
Hamburg (Geschichte) |
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Handschlag begnügen; gegen weitere Prätensionen von seiten Dänemarks ward H. dadurch geschützt, daß Kaiser Maximilian I. 1510 H. zur Reichsstadt erklärte, was nach langen Verhandlungen 1618 auch vom Reichskammergericht anerkannt wurde.
[Innere Kämpfe
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0066,
von Handbis Handarbeiten, weibliche |
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und des Affen s. Daumen.
Als Rechtssymbol war die H. im Mittelalter das Zeichen der Gewalt und infolgedessen auch der Münzgerechtigkeit, wie sie sich als solches auf alten Hellern und Kreuzern (Händleinsheller, Händelpfennige) findet. Der Handschlag
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0112,
von Handkußbis Handlungsbevollmächtigter |
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, Judas und Hohenpriesters zugeteilt; in der Erzählung wechseln beide ab. Volk, Synedrium etc. werden von beiden vereint dargestellt.
Handlehen, ein Lehen, bei welchem an die Stelle des förmlichen Lehnseides der Handschlag des Vasallen trat (vgl
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1011,
von Invertebratabis In vino veritas |
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der Bestätigungsurkunde und Abnahme des Handschlags.
Inveterieren (lat.), veralten, verjähren; Inveteration, Verjährung.
Inviabel (lat.), unwegsam.
Invicem (lat.), wechselweise, gegenseitig.
Invidiös (lat.), neidisch, mißgünstig, gehässig
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0632,
Lehnswesen (Quellen und wesentliche Grundsätze des Lehnrechts) |
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, dem Lehnsherrn treu, hold und gewärtig sein zu wollen (Lehnseid, homagium, vassallagium); nur ausnahmsweise genügte der bloße Handschlag des Vasallen (sogen. Handlehen). Das über die Investitur von der zuständigen Behörde (Lehnsgericht, Lehnshof
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0774,
von Regenwurmbis Regimentsnamen |
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eine Schicht von ^^ ulm angenommen wird, so berechnet sich eins Erdmasse von 20 odm (^- 20 starke Fuhren pro Hektar); diese Überdeckung mit Komposterde wiederholt sich Jahr für Jahr, ohne daß ein Handschlag gethan wird.
Die Oberfläche des Niesen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0593,
von Andantebis Andelys |
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anderes ist als "Handlangen" und soviel wie Überreichung, Einhändigung bedeutet. Es kommt in Urkunden des Mittelalters, besonders fränk., burgund. und langobard. Diplomen des 9. bis 11. Jahrh. als Symbol des Handschlags bei der Übergabe einer Sache an
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0963,
von Carrierabis Carrington |
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war, trug er Kunstgeschichte vor. C.s erste Schriften, wie namentlich «Vom Geist. Schwert- und Handschlag für Franz Baader» (Weilb. 1841) ^[Spaltenwechsel] und «Die Religion in ihrem Begriff, ihrer weltgeschichtlichen Entwicklung und Vollendung» (ebd
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0082,
von Emirbis Emission |
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(lat.), durch Handschlag.
Emissär oder Emissär (lat.), der von einer
Person oder Partei zu geheimen Zwecken abgesandte
Agent: E. oder Emissarium heißt auch der Ab-
zugskanal eines Sees; berühmt ist namentlich das
Emissarium des Fucinersees (s
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0776,
von Fidesbis Fidschi-Inseln |
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völkerrechtlichen Inhalts, Verträge mit fremden Völkern u. dgl. aufbewahrt wurden. Die Priester, die
dort opferten, umwanden die Hand mit weißen Binden, zum Zeichen der Heiligkeit des Handschlags. Die Göttin wird auf den
Münzen der Kaiserzeit
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0775,
von Handmagazinbis Handschrift |
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, die durch Handarbeit vorqe
nommene Scheidung der Erze (s. Aufbereitung).
Handschlag hatte im frühen Mittelalter die Be-
deutung einer gesetzlichen Form für die Gültigkeit
des Vertrags (Gelübde mit Hand und Mund). In
der deutschen ^itte hat sich der H
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0807,
von Hantelbis Hanwell |
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wird eine Freilasfung psr kkuärHäkni er-
wähnt, bei welcher der Leibeigene losgesprochen
wurde und, im Kreise herumgeführt, von jedem der
Freilassungszeugen (bei den Chamaven 11) den
Handschlag empfing. sHire
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0541,
von Symbiosebis Symbolik |
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einer rechtlichen Handlung, zur Andeutung des Gegenstandes, auf welchen sich die Handlung bezieht. Seit uralter Zeit sind das Scepter (Stab) und das Schwert (oder die Lanze) das Zeichen der Herrschaft; der Handschlag bekräftigt das Versprechen, die Hand
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 1040,
von Vergeßlichbis Verheißen |
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. Wer es hält (dns Maul), der wird sich mit Worten nicht vergreifen, Sir. 23, 7.
Verhaften
Sich durch Worte oder Handschlag verbindlich machen, Sprw. 6, 1.
Sei nicht bei denen, die ihre Hand verhaften, und für Schuld Bürge werden, Sprw. 22, 26.
Verhalten
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0415,
Vormundschaft |
Öffnen |
abgelehnt werden kann (s. Ablehnung), vgl. ebenda §§. 1781, 1782, 1786.
Die Form der Verpflichtung des Vormundes ist zumeist die Verpflichtung mittels Handschlags an Eidesstatt, z. B. in der Preuß. Vormundschaftsordnung §. 24, im Deutschen Bürgerl
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