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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Erskine (Thomas) - Erstgeburt
gegenüber bei Singoni am Kap San Sebastian,
reiste längs der Küste nach Inhambane, erreichte
diese Stadt 10. April und schiffte sich dier nach Na-
tal ein. Als wertvollstes Ergebnis dieser Reise ist
die sorgfältige Ansnahme des untern Sabi und sei-
nes weitverzweigten, bis dahin fast unbekannten
Deltas zu bezeichnen.
Auf seiner dritten Reise durchstreifte E. vom Nov.
1874 bis Juni 1875 den Distrikt Mazibbi des Gasa-
landes in verschiedenen Nichtungen und besuchte auf
Verlangen Umzilas dessen neue Residenz Utschaniud.
Doch ebenso wie 1873 war auch diesmal Umzila
nicht zu bewegen, den Durchgangsverlebr von der
portug. Küste nach dem westlich gelegenen Matabele-
Reich zu gestatten. E.s Reisebricfe sind enthalten in
dem "Journal ol tlis Iv0)^1 l^eo^illpliical 80ci6t))>,
1868 und 1875, und in den "^i-oceedin^s ok t1i6
Ko^a,! (^60Fi'HpUic^I 8oci6t^", 1875 und 1878. !
Erskine(spr.örßkln), Thomas, engl.Advokat und!
Staatsmann, seit 1806 Lord E., war 1750 als dritter !
Sohn des schott. Grafen Henry David von Vuchan
geboren. 1764 trat er in die Marine, 1768 in das
Landheer, begann aber 1775 mit dem Studium der
Rechte und wurde 1778 Sachwalter in London.
Gleich in seinem ersten Prozeß für den als Libellist
angeklagten Kapitän Vaillie errang er einen glän-
zenden Sieg und wurde nun in den bedeutendsten
polit. Prozessen als Verteidiger herangezogen. Der
Prinz von Wales (nachmals Georg IV.) ernannte ibn
zu seinem Generalanwalt, doch verlor er die Stelle
durch seine Verteidigung des Tbomas Paine (s. d.),
des Verfassers von "Ili^Iitg ot' inan", worin die
tönigl.Familie angegriffen wurde. 1800 sührie er die
Sache Hadsields, der im Wahnsinn auf den Konig
geschossen hatte. Im Unterhaus hielt er als Whig zur
Opposition gegen Pitt; 1806 wurde er Peer und
unter Grenville Lordkanzler, rechtfertigte aber in
dieser Stellung nicht die von seinem Talent geheg-
ten Erwartungen. Auch stand seine Beredsamkeit
und Wirkung im Parlament nicht entfernt der ge-
richtlichen gleich. Von feinen Schriften fand schon
das anonyme Pamphlet "/Vdu863 in t^6 ^i-in)-"
(1772) weite Verbreitung, besonderes Aufsehen er-
regte aber sein "Vie^v ot' td6 ciiu868 anä conLe-
HU^UC68 ttk td6 ^i'636Qt ^VÄI'" (1797), das 48 Aus-
lagen erlebte. In seinen spätern Jahren schrieb er
einen polit. Roman "^rmata" (Lond. 1817), trat
auch noch bei einzelnen wichtigen polit. Fragen in:
Oberhaus hervor und starb 17. Nov. 1823. Eine
Sammlung seiner Reden ("lüoiiEcteä 8p66cli63")
gab er selbst heraus (4 Bde., Lond. 1810-11; neue
Aufl. mit Biographie von Lord Vrougham, 1847).
Eine Auswahl derselben nebst einer Biographie E.s
veröffentlichte Walford (2 Bde., Lond. 1870).
Erslev, Christian, dän. Geschichtsforscher, geb.
28. Dez. 1852 zu Kopenhagen, ist seit 1883 Pro-
fessor der Geschichte an der Universität zu Kopen-
hagen. Seine hauptsächlichsten Schriften sind "Konge
og Lcnsmand i det 16de Aarhundrede" (Kopenh.
1879), eine für die Anffassung der königl. Gewalt
im 16. Jahrh, grundlegende Schrift, und "Tron-
ning Margrete og Kalmarunionens Grundläg-
gelse" (ebd. 1882), welche letztgenannte Arbeit
eine neue Auffassung der Union und der Pläne der
Königin bietet. Seine Werke zeichnen sich überdies
aus durch scharfe Kritik. Außerdem hat er sich ver-
dient gemacht durch eine musterhafte Ausgabe der
Verhandlungen des Reichsrats in den Zeiten Chri-
stians IV. ("Aktstykker og Oplysninger til Rigsraa-
dets og Ständermodernes Historie i Christian IV'Z
Tid", 2 Bde., Kopenh. 1883-90).
Erstarren, s. Gefrieren.
Erstarrungsgesteine, f. Geologie.
Erstarrungspunkt, Grstarrungstempera-
tur, f. Gefrieren.
Erstattung, Rückerstattung, Restitution,
im Kassenwesen die Rückgabe zu viel erhobener Ein-
nahmen, bei den Staatskassen namentlich die vor
dem Abschluß der Rechnungen und vor deren Ein-
reichung an die Prüfungsbehörde (Oberrechnungs-
kammer) erfolgende Rückgabe. Die E. erscheint
unter den Ausgabeposten, da Radierungen und
Streichungen in den Büchern unzulässig sind. Im
bürgerlichen Reckt spricht man von E. vornehmlich
beim Schadenersatz (s. d.) und beim Regreß (s. d.);
im Civilprozeß bezüglich der Kosten des Verfahrens.
Erste Bitte ^i8 xi-iinHi-iHi'uin pi-souui), s. Ex-
spektanzen.
Erstein. 1) Kreis im Bezirk Unterelsaß, hat
497,81 tiliin, (1890) 61711 (30008 männl., 31703
weibl.) E., darunter 443 Militärpersonen in 50 Ge-
meinden und zerfällt in die 4 Kantone Venfeld, E.,
Geispolsheim und Oberehnheim. - 2) Hauptstadt
des Kreises und Kantons E. (135,23 hkm, 13 Ge-
meinden, 14016 E.), 21,i kni südlich von Straßburg,
links an der III, deren Hochwasser durch den 8 km
langen Illhochwasserkanal in den Rhein geleitet wer-
den, an den Linien ^traßburg-Basel derElsaß-Lothr.
Eisenbabnen (Bahnhof 2 km westlich) und an der
Straßenbahn von Straßburg nach Markolsheim, ist
<^itz der Kreisdirektion, eines Amtsgerichts (Land-
gericht Straßburg), Steueramtes und hat (1890)
4807 E., darunter 609 Evangelische und 116 Israe-
liten, Post, Telegraph, kath. Dekanat, evang.Pfarrei,
Bürgerfpital; röm.Reste; groheKammgarnfpinnerei,
Bleicherei, Gerberei, Lohmühle, Mahl- und Säge-
mühlen, Ziegelei, ergiebigen Tabak-, Hanf-, Hopfen-
und Gemüfebau. -- Vgl. Bernhard, Ilistoirs äs
1'HdI)H)'6 6t (16 111. vilie ä'I5. (Rirheim 1883).
Erstgeborener Sohn der Kirche (^iiä aw6
ä6 1'1^3ii36), Titel der franz. Herrscher, angeblich
seit Cblodwig.
Erstgeburt. Bei den alten Israeliten besaß
der erstgeborene Sohn ein Vorzugsrecht und genoß
großes Ansehen in der Familie. Er erhielt nach des
Vaters Tode ein doppeltes Erbteil und die väter-
liche, vormundschaftliche Aufsicht über seine noch
unverebelichten Geschwister. Die Erstgeborenen
waren so die geborenen Häupter der Familien oder
auch die Häuptlinge der Geschlechter und der Stämme
(Erstgeburtsadcl), und in der Regel war auch der
erstgeborene königl. Prinz der Thronfolger seines
Vaters. In den Geschlechtsregistern wurden darum
auch die Erstgeborenen regelmäßig als solche beson-
ders bezeichnet. Doch konnte das Recht der E. auck
mit einer gewissen Beschränkung übertragen werden
(vgl. 5 Mos. 21, i6, i<; 1 Mos. 48,5; 1 Chron. 5, i, 2).
Wie die Erstlinge der Naturerzeugnisse, so waren
die E. des reinen (opserbaren) Viehs Iahwe geweiht
und mußten zu Opferfchmäufen verwendet werden.
Im 7. Jahrh. v. Chr. drang aus der heidn. Religion
de^ Ätolochdienstes das Opfcrdes erstgeborenen Soh-
nes ein. Es hat in dem Gesetze, das die Lösung des
erstgeborenen Sohnes befiehlt, eine bleibende Spur
binterlassen. Ebenso sind die E. des nicht opferbaren
Viehs zu löfen oder durch Tötung dem profanen
Gebrauch zu entziehen. Auch hierin dürfte eine jün-
gere Verallgemeinerung des ursprünglich nur von