Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Diese Seite ist noch nicht korrigiert worden und enthält Fehler.

320
Ertragssteuer - Ertragstafeln
eben genannten Punkte eine Änderung erfahren.
Zuletzt ist der Geldwert für das stehende Kapital,
das sich aus lebendem und totem Inventar zusam-
menfetzt, und für das umlaufende oder Betriebs-
kapital zu veranschlagen. Ersteres ergiebt sich aus
der Absckätzung des Inventars, letzteres beträgt im
Mittel 40-50 Proz. des stehenden Kapitals.
Es folgt dann die Berechnung des Roh-
ertrags, die zweckmäßig nach den einzelnen Be-
triebszweigen vorgenommen wird, z. V. Rohertrag
des Ackers, der Wiesen, der Rindviehhaltung u. s. w.,
wobei der Übersichtlichkeit wegen jeder Zweig wieder
in Untergruppen zerlegt wird, wie bei der Rindvieh-
haltung: für Molkereiprodutte, für Kälber, für
Mastvieh u. s. w. Die Höhe der dem Anschlag zu
Grunde liegenden Preise ist im allgemeinen nach
denen der letzten 20 Jahre zu normieren; nur bei
Produkten, welche thatsächlich eine schnelle Preis-
steigerung aufweifen, z. B. Butter und Milch, kann
man besser die Preise der letzten 10 Jahre benutzen.
Hierauf sind die Aufwendungs kosten festzu-
stellen, die der beabsichtigte Wirtschaftsplan er-
fordert; sie setzen sich namentlich zusammen aus
den Kosten für die Verwaltung, für die menschliche
Arbeitskraft, für die gesamte Viehhaltung, für die
Unterhaltung und Abnutzung der Gebäude und des
toten Inventars, für Saat und Dünger, für Ver-
sicherungen und Kapitalzinsen u. s. w.
Endlich ergicbt sich der Reinertrag aus dem
Abzüge der Äufwendungskosten von dem Roher-
trage. Der Geldwert des Grund und Bodens und
der Gebäude wird repräsentiert durch die Kapitali-
sierung des Reinertrags; sür Deutschland beträgt
der Zins des im Boden angelegten Kapitals im
Mittel 4 Proz., sodaß die Höhe des Reinertrags in
diesem Falle mit 25 zu multiplizieren ist. Bei hohen
Landpreisen sind nur 3^ Proz. und bei niedrigen
4^/2 Proz. Zinsen anzunehmen. Die Werte sür das
stehende und laufende Kapital ergeben die Höhe der
iür den Pächter zur Wirtschaftsübernahme nötigen
^umme. Der Sicherheitswcrt ist in der Regel um
ein Viertel bis ein Drittel niedriger als der Ver-
kaufswert. - Vgl. Graf zur Lippe, Der landwirt-
schaftliche E. (Lpz. 1802); von der Goltz, Landwirt-
schaftliche Taxationslehre (2. Aufl., Verl. 1891).
Grtragssteuer, eine direkte Steuer, welchevon
dcn verschiedenen Ertragsquellen als solchen (s. Er-
trag) nach Maßgabe ihrer Erträgnisse erhoben wird.
Sie richtet sich also nicht nach dem Einkommen und
der persönlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
der Steuerpflichtigen, und sie wird daher im Gegen-
satz zu den Personalsteuern auch als Real- oder
Objektsteuer bezeichnet. Doch paßt diese Be-
nennung nicht wohl für die Besteuerung des auf
rein persönlicher Thätigkeit beruhenden Verdienstes,
obwohl auch in diesem Falle eine eigentliche E. vor-
liegt, wenn keine Rücksicht darauf genommen wird,
wie viel von dem Ertrage feiner Berufsthätigkeit
z. B. der Arzt, Advokat u. s. w. als wirkliches Ein-
kommen behält und wie viel er als Schuldzinsen
abgeben muß. Die Nichtberücksichtigung der Zin-
sen und Renten, welche die Inhaber der Ertrags-
auellen aus den ihnen zufließenden Erträgen ent-
richten müssen, ist überhaupt das Charakteristische
in dem System der E. und zugleich der Grund,
weshalb dasselbe weniger rationell erscheint als
die personale Besteuerung des Einkommens. Die
Grundstücke und in geringerm Maße die Häuser
bieten, als Ertragsquelle betrachtet, allerdings für
jenen Übelstand dadurch eine Ausgleichung, daß die
Steuer mit ihnen zu einer Art von Reallast ver-
wächst und von dem Käufer bei feinem Preisgebot
in Anschlag gebracht wird. Grund- und Gebäudc-
steuer sind die am allgemeinsten verbreiteten Arten
der E., was sich schon daraus erklärt, daß ihre Ob-
jekte offen daliegen und auf die bequemste Weise
zu erfahren sind. Die Gewerbesteuer ist schon we-
niger ausgebildet, indem sie als besondere E. ent-
weder ganz fehlt, wie in England, oder in gar kei-
nem bestimmten Zusammenhang mit dem wirk-
lichen Ertrag der geschäftlichen Unternehmer steht,
wie in Frankreich und früher in Preußen. Die
Kapitalrentenstcuer fehlt in Preußen und England
als selbständige E. ganz und in Frankreick ist sie
nur in ganz unvollständiger Gestalt vorhanden.
Am konsequentesten ist das System der E. in
Bayern und Württemberg ausgebildet. So besteht
in Bayern die Grundsteuer, Haussteuer, Gewerbe-
steuer, Kapitalrentensteuer und die sog. Einkom-
mensteuer, welche das den übrigen Steuern nicht
unterliegende Einkommen, also hauptsächlich das
durch wissenschaftliche Berufsthätigkeit erworbene
und die Besoldungen und Pensionen der Beamten
trifft, wobei aber ausdrücklich das Abziehen von
Schuldzinsen, sofern dieselben nicht zu den für den
Erwerb notwendigen Ausgaben- gehören, verboten
ist. Die E. sind ein wichtiges Glied im Steuer-
system eines Staates, weil sie einen sickern und
gleichbleibenden Ertrag haben, können aber an-
dererseits dem wachsenden Bedarf des Staates
nur unvollkommen angepaßt werden.
Grtragstafeln, forstliche, auch Zuwachs-
tafeln genannt, die tabellarische Darstellung des
Ganges des Massenzuwachses eines Bestandes. Sie
sollen für alle vorkommenden Holz- und Betriebs-
arten und Bonitätsklassen auf die landesübliche
Flächeneinheit (Hektar) reduzierte Angaben von Zeit
zu Zeit (gewöhnlich in 10-, mindestens 5jähriger Ab-
stufung) über die Bestandsmasse und die siebedingen-
den Faktoren sowie über die verschiedenen Sorti-
mente (Derbholz, Reisig) enthalten. Die Angaben
der E. erstrecken sich meist nur auf die Masse des
Hauptbestandes (ausgeschlossen Stockholz), da über
die des Zwischen- oder Ncbcnbestandes noch keine
recht genügenden Untersuchungen möglich waren.
Schon Ende des vorigen Jahrhunderts erkannte
man die Wichtigkeit der E. für alle Arbeiten der
Ertragsregelung und Waldwertrechnung; infolge-
dessen besitzt schon die ältere forstliche Litteratur
eine große Anzahl folcher Tafeln, z. B. von Hartig,
König, Vurckhardt, Feistmantel, Grebe, Preßleru.a.
Die große Schwierigkeit der Aufstellung der E. war
aber Ursache, daß die ältern derselben meist zu künst-
lich ausgebaut worden waren. Deshalb betrachtete
es der Verband der deutschen forstlichen Versuchs-
anstalten (s. Forstliches Versuchswesen) neuerdings
als eine seiner wichtigsten Aufgaben, auf Grund
ausgedehntester, genauester Untersuchungen in ganz
Deutschland neue Tafeln aufzustellen. Dergleichen
liegen nun vor für die Fichte von Baur, Kunze und
Lorey, für Kiefer von Weife, für Tanne von Lorey,
für Buche von Baur. Die Untersuchungen werden
noch fortgefetzt, indem die Maffen einer großen
Menge dazu bestimmter Probebestände von 5 zu
5 Jahren neu aufgenommen werden. Auch außer den
genannten haben sich mehrere Forstleute neuerdings
mit der schwierigen Frage der Aufstellung von E.
beschäftigt, fo z/V. Guttenbcrg, Schuberg u. a.