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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Flußschiffahrt
Die Zahl der auf dem deutschen Rheinstrom verkehrenden Segelschiffe, Schleppkähne und Dampfschiffe
betrug 1892:
Segelschiffe und Schleppkähne
Personen- und Güterdampfer

Heimat
Hölzerne
Eiserne
Raddampfer
Schraubendampfer

der Fahrzeuge
Zahl
Tragfähigkeit
Zahl
Tragfähigkeit
Zahl
Effektive Pferdestärken
Zahl
Effektive Pferdestärken
Baden............ Bayern............
358 279 17 210
585 12
36 404 22 557 1281 20 757 104 830 1 143
123 14
94
73 889 7 851
57 650
8 7
13 110
1730 818
1220 11715
26
8
34
164
7
834 161
Elsaf;-Lothringen....... Hessen
957 6 593 59Z
Preußen........... Württemberg.........
616 3
393 319 1023

Zusammen dcntsche Belgien .
1461 550 35 2740 21
186 972 109 826 4 531 350 302 3 299
850 ^ 538 732 126 ! 36 483
138 3
34
15 483
185
2 672
239 62
241
9 140 2 003
6 471
Großbritannien........ Niederlande.......... Andere............
1
746
936 300 204

Fahrzeuge Überhaupt j 4807 i 654 930 l 1723 > 576 354 > 175 > 18 340
542
593 257 000 M. bewilligt worden. Allein eine Wen-
dung zum Bessern ist namentlich seit dem groß-
artigen Erfolge der Mainkanalisation unverkenn-
bar. Auch Frankreich, Rußland, England, Nord-
amerika u. a. verwenden alljährlich große Summen
zur Verbesserung der F.
In Bezug auf die Fahrzeuge hat sich im Laufe
der Zeiten eine Wandlung vom einfachen Nachen bis
zum Dampfer, von der Holland. Treckschuite (s. d.)
bis zu den neuerdings eingeführten riesigen Fracht-
schiffen vollzogen. Auf den ostpreuß. Flüssen und
auf der Weichsel verkehren jetzt schon Fahrzeuge
von 4000 und 5000 Ctr., auf der Oder solche von
7500, auf der Spree von 8000, auf der Elbe von
mehr als 16 000 Ctr. Tragfähigkeit. Zurückgeblieben
ist in dieser Beziehung die F. auf Weser und Ems.
Dagegen haben die neuesten Rhein-Schleppkähne
der Mannheimer Dampfschleppschiffahrts-Gesell-
schaft fowie die der Firmen M. Stinnes (Mülheim-
Nuhr) und Fr. Kamel (Ruhrort) 24361, 30413
und 31139 Ctr. Ladefähigkeit. Neben den großen
Schiffen sind indes großenteils die kleinern, der
Besonderheit der zu befahrenden Gewässer ange-
paßten Fahrzeuge in Gebrauch geblieben; so die
turischcn Neisekähne, die Wittinnen, Voydacks,
die Oderkähne, Finowkähne, Elbzillen, Weserböcke,
Emspünten u. s. w.
Für die Güterbeförderung auf Flüssen und Ka-
nälen bildete anfänglich, außer Menschenkraft, der
Pferdeschleppzug das wichtigste Beförderungsmittel.
Seitdem die Dampfkraft für die F. nutzbar gemacht
wurde, betragen die Frachtkosten etwa ein Viertel der
des Pfcrdezugs. Eine weitere Minderung des Trans-
portaufwands sowie größere Schnelligkeit wurde auf
dazu geeigneten Flüssen zeitweise durch Einführung
der Ketten- und Drahtseilschisfahrt erzielt. (S. Ketten-
schleppfchiffabrt.) Neuerdings gewinnen die Bestre-
bungen, die Elektricität mehr als bisher in den Dienst
der F. zu stellen, durch dieVorschlägevonVüsser(Oder-
berg-Mark) und de Vovet (Paris) an Bedeutung.
Zunächst ist jedoch der elektrische Betrieb ebenso wie
der mit Petroleummotorcn noch auf kleinere Fahr-
zeuge beschränkt und der Dampferverkehr noch im
Zunehmen begriffen. Fast auf allen bcdeutendern
Flüssen und Seen Europas und Amerikas, auch auf
einigen Strömen Afrikas und Asiens (Nil, Tigris)
findet ein mehr oder minder regelmäßiger Dampfer-
verkehr statt; am ausgedehntesten ist derjenige von
Nordamerika, wo allein im canad. Seengebiet
470 Passagier-, 894 Frachtdampfer, teilweise von
40000 Cts. Ladefähigkeit, verkehren.
Rechtliches. Die Flüfse gehören je zum Terri-
torium desjenigen Staates, durch welchen sie stießen;
sie und die auf ihnen betriebene F. sind also dessen
Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit, Polizei, überhaupt
Staatshoheit unterworfen; bei Grenzflüssen ist die
Mittellinie derselben, bisweilen nach den getroffenen
Vereinbarungen der Thalweg (s. d.) die Grenze. Die
Staaten sind indessen bestrebt gewesen, bezüglich der-
jenigenFWe, welche verschiedene Staaten durchströ-
men, gemeinsame Grundsätze im Interesse der F. zur
Erleichterung des internationalen Verkehrs zu
vereinbaren, solche Konventionen sind sowohlbezüg-
züglickaußereurop.Ströme (Amazonenstrom, St. Lo-
renz, Parana, St. John), als namentlich bezüglich der
europäischen abgeschlossen. Man hat bei den letztern
folgende Ziele im Auge gehabt: 1) Die Schiffahrt der
Kauffahrteischiffe auf den die Gebiete mehrerer Staa-
ten durchfliepeuden Strömen mit deren Zuflüssen vom
Anfangspunkt der Schiffbarkeit bis zur Ausmün-
dung in das Meer für alle freizugeben. Dabei bleibt
den einzelnen Staaten selbstverständlich die Freiheit
sanitärer Maßnahmen, die Handhabung der Zoll-
gesetzgebung, die Maßnahmen im Falle eines Krie-
ges. 2) Die Beseitigung von die Schiffahrt und den
Handel einschränkenden Privilegien und Begünsti-
gungen einzelner Gesellschaften oder Personen (mit
Ausnahme etwa der Fähren und Überfahrtsanstal-
ten), sowie Beseitigung der Stapel-, Niederlags-,
Umschlags- und Vorkaufsrechte. 3) Schiffahrtsab-
gaben entweder soweit zu beseitigen, daß sie nur
für die Benutzung besonderer Anstalten, welche zur
Erleichterung des Verkehrs bestimmt sind, zu ent-
richten sind, oder dahin einzuschränken, daß sie die
zur Unterhaltung und gewöhnlichen Herstellung er-
forderlichen Kosten nicht übersteigen dürfen; oder
vorzuschreiben, daß die Schiffahrtsabgaben un-
abhängig vom Wert und der Beschaffenheit der
Waren bestimmt werden sollen, jedoch nicht über
den Betrag eines Normaljahres (1815). 4) Daß
eine und dieselbe Schisfahrtspolizei für die gemein-
same Schiffahrtsstrecke durch gemeinsames Einver-
ständnis hergestellt werden soll; jeder Uferstaat
für die Unterhaltung der Leinpfade und die not-
wendige Vertiefung der Stromwege (durch Vag-
gerungen und Sprengungen) zu sorgen hat. Freilich
sind diese Ziels nicht sämtlich und nicht voll in den
einzelnen Konventionen und Schissahrtsakten er-