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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Freihandel

immer mehr erstarkt. Dem entspricht es, wenn in England schon im 17. Jahrh. manche Schriftsteller, wie Sir Dudley North, für die Freiheit des auswärtigen Handels eintraten, indem sie dessen Vorteile für ein fortgeschrittenes Land richtig erkannten. Jedoch bildeten erst die Physiokraten (s. Physiokratismus) eine eigentliche Freihandelsschule, indem sie die bekannte Formel des «Laissez faire, laissez passer» annahmen. Die grundlegende Darstellung der Theorie des F. mit dem Auslande rührt von Adam Smith (s. d.) her. Seine Argumentation geht davon aus, daß bei jedem ehrlichen Handel beide Teile zu gewinnen pflegen, daß die Individuen und Völker sich durch freien Austausch der Güter fördern und daß die Arbeitsteilung zwischen verschiedenen Ländern den Wohlstand jedes dabei thätigen Menschen gerade ebenso hebt wie die Arbeitsteilung zwischen den eigenen Volksgenossen. Jede Abweichung von der Freiheit, jede, künstliche Beschützung einzelner oder auch vieler Industriezweige legt allen nicht beschützten konkurrenzfähigen Industrien, sowie dem Ackerbau, dem Handel, den Angestellten und überhaupt allen Konsumenten Opfer auf, die ungerecht sind, weil sie keine Staatseinnahme schaffen und nur erhöhte Absatzpreise für die Produzenten gewisser Warengattungen zur Folge haben. Das Schutzzollsystem ist aber, wie Adam Smith lehrt, nicht nur ungerecht, sondern auch unwirtschaftlich, weil es die heimischen Arbeitskräfte von den erprobten, durch die Natur des Landes gebotenen Erwerbszweigen ablenke und künstlich auf Beschäftigungen hinleite, die in dem betreffenden Lande überhaupt nicht oder zur Zeit noch nicht mit der Arbeit und den Hilfskräften anderer Länder konkurrieren können, weil es endlich die Unternehmer in Schlaffheit versinken lasse und die Einführung technischer Verbesserungen verzögere. Die Smithsche Schule hebt ferner hervor, daß auch der Absatz einheimischer Erzeugnisse nach außen geschädigt werde, wenn man den ausländischen Waren den Eingang versperre. Wenn andere Völker so kurzsichtig seien, sich mit Zollschranken zu umgeben, so wäre dies an sich kein Grund für das eigene Land, das Gleiche zu thun und sich die Möglichkeit zu beschränken, alle Waren auf dem billigsten Markte zu kaufen. Doch will Smith Retorsionszölle (s. d.) gelten lassen, wenn gegründete Aussicht vorhanden sei, daß dadurch ein anderer Staat zur Aufhebung von Einfuhrbeschränkungen bewogen werden könne; auch einige andere Ausnahmen läßt er zu, welche indes von seinen Schülern nicht als berechtigt anerkannt wurden.

Diese Lehre Smiths und der engl. Schule, die auch in Frankreich und Deutschland bis in die neueste Zeit in der Wissenschaft das Übergewicht hatte, ist vom abstrakten Standpunkte beurteilt als richtig anzuerkennen; daraus folgt aber noch keineswegs, daß sie in der praktischen Volkswirtschaftspolitik ohne weiteres und unbedingt als Richtschnur dienen kann. Daß dem Handel im Inlande freie Bewegung zu gestatten sei, erkannte schon Colbert, und in der Zeit des Dampfes und der Elektricität wird sich alles Ankämpfen gegen diese Forderung als vergeblich erweisen, trotz einzelner Erfolge derjenigen, die in Deutschland für die Gewerbtreibenden und Kleinhändler jedes Ortes durch Abwehr der sog. Detailreisenden, der Wanderlager u. s. w. ein örtliches Schutzsystem begründen wollen. Die Frage der internationalen Handelsfreiheit jedoch ist aus andern Gesichtspunkten zu beurteilen und kann nicht lediglich nach abstrakten Erwägungen entschieden werden. Die Freihändler selbst geben zu, daß einzelne Interessen durch die Aufhebung des Zollschutzes leiden müssen. Es ist also eine Frage der konkreten Untersuchung, deren Entscheidung für jedes Land und jede Zeit anders ausfallen wird, ob die Gesamtsumme der Vorteile die der Schädigungen bei freihändlerischen Maßregeln so bedeutend überwiegt, daß man über die letztern hinwegsehen darf. Solange die Menschheit in selbständige Staaten mit eigenen, auch außerwirtschaftlichen Interessen geteilt ist, darf der einzelne Staat nicht nur im wirtschaftlichen, sondern auch im polit. und socialen Interesse sich nicht der Gefahr aussetzen, daß die Selbständigkeit der heimischen Produktion durch übermächtige ausländische Konkurrenz Schaden leide. Die einzelnen Nationen und Länder sind allerdings von der Natur ebensowenig gleichwertig ausgestattet, wie die verschiedenen Provinzen eines und desselben Staates. Nun findet aber offenbar infolge des freien Verkehrs innerhalb der Staatsgrenzen zwischen den verschieden ausgestatteten Provinzen eine Verschiebung der Bevölkerung und der Produktivkräfte statt, durch welche die einen bevorzugt, die andern benachteiligt werden. Einzelne Industriegebiete nehmen an Volkszahl und Reichtum rasch zu, in weniger günstig gestellten Landesteilen dagegen tritt oft Stagnation und Verfall ein; die großen Städte wachsen mit oft erstaunlicher Schnelligkeit, viele kleine Landstädte dagegen sind sichtlich im Absterben begriffen. Innerhalb einer staatlichen Einheit wird eine solche Verteilung der Produktion nach den günstigsten örtlichen Bedingungen trotz der Schädigung vieler Einzelinteressen im ganzen überwiegend vorteilhaft sein. Wenn aber infolge der natürlichen Verteilung der Produktivkräfte zwei Staaten bei freiem Handel gegenseitig in eine ähnliche Lage kommen würden, wie eine schlecht ausgestattete Provinz zu einer natürlich bevorzugten, so ist es vollkommen berechtigt, wenn der schwächere Staat, solange er überhaupt eine selbständige Existenz behaupten will, sich gegen die drohende Lahmlegung seiner eigenen, wenn auch unvollkommenern Produktionskräfte durch Abwehr der fremden Konkurrenz zu schützen sucht. Dauernd wird er zwar durch künstliche Mittel die Folgen des natürlichen wirtschaftlichen Übergewichts anderer Staaten nicht abwenden können; aber es gelingt ihm vielleicht, die Übergangsperiode erträglicher zu machen, und es wäre auch nicht unmöglich, daß innerhalb derselben eine Änderung der Produktionsverhältnisse und der allgemeinen Konjunkturen zu seinen Gunsten einträte.

Man wird demnach die praktische Regel aufstellen dürfen: wenn in einem Lande, wie dies thatsächlich in fast allen Kulturstaaten der Fall ist, von alters her Schutzzölle bestehen, so ist die Ermäßigung derselben nur mit großer Vorsicht unter sorgfältiger Abwägung der in Betracht kommenden Interessen vorzunehmen, die volle Beseitigung derselben aber nur in betreff derjenigen Erzeugnisse zu empfehlen, deren inländische Produktion entweder ohne Erheblichkeit oder der auswärtigen Konkurrenz gegenüber hinlänglich widerstandsfähig ist. Ist man unter solchen Umständen zu rasch mit der Wegräumung der Zollschranken vorgegangen, so mögen auch einzelne Rückschritte wieder zweckmäßig erscheinen. Die Einführung von neuen Schutzzöllen erscheint unter den heutigen Verhältnissen in wirtschaftlich gehobenen Ländern nur bei nachweislich ernstlicher Ge- ^[folgende Seite]