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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Fremdenrecht; Fremdenregimenter; Fremdentruppen; Fremdkörper

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Fremdenrecht - Fremdkörper

Offiziere mußten Franzosen sein, die Mannschaft wurde auf 3-5 Jahre geworben, in Toulon ausgerüstet und dann nach Algerien verschifft. Die Uniform war die der franz. Infanterie ohne roten Kragen, an der Kopfbedeckung befand sich ein metallener Stern. Die F. wurde zuerst in die Maison carrée bei Algier, nach Kolea und in die Blockhäuser der Metidscha gelegt. Ende 1831 war die F. bereits 1800, im folgenden Jahre 4000 Mann stark in 4 Bataillonen, 1834 sogar 5600 Mann in 6 Bataillonen, von denen das 1., 2., 3. und 6. aus Deutschen und Schweizern, das 4. aus Spaniern, das 5. aus Polen und Italienern zusammengesetzt war. Zur Bekämpfung des Karlistenaufstandes trat die franz. Regierung die F. an Spanien ab; da jedoch die Truppe hierbei (in den Kämpfen der J. 1836 und 1837) nahezu aufgerieben wurde, so errichtete man in Frankreich 1837 eine neue F., die später auf 2 Fremdenregimenter (s. d.) anwuchs. Diese Truppe nahm im Oktober ruhmvollen Anteil am Sturm auf Constantine und lieferte bei dem Zuge nach Miliana 30. April 1840 ein glänzendes Gefecht gegen Abd el-Kader. 1849 wurde die F. in ein Regiment formiert und als Fremdenregiment bezeichnet; doch errichtete Napoleon III. bald nach der Thronbesteigung ein zweites und sendete die ganze Truppe 1854 nach der Krim. 1857 focht die F. in Kabylien, 1859 in Italien. 1862 wurde das zweite Regiment aufgelöst und 1864 nahmen 800 Mann der F. an der Expedition nach Mexiko teil. In Algerien wurde die F. zur Besetzung der am weitesten vorgeschobenen Posten in den Provinzen Oran und Constantine verwendet und hatte beständig Kämpfe gegen die Araber zu bestehen: ihr Standquartier war, wie noch jetzt, Sidi-bel-Abbès. Am Kriege 1870-71 nahm die F. erst nach dem Sturze des Kaiserreichs teil und kämpfte an der Loire; man errichtete damals ein zweites Regiment, welches 1872 aufgelöst worden ist. Das verbleibende Regiment nahm 1874 wieder den Namen Légion étrangère an. Die Erwerbung von Tunesien bestimmte die franz. Regierung, die Besatzungstruppen in den nordafrik. Besitzungen zu vermehren, und 1882 wurde mit der Vermehrung der F. begonnen, um diese bewährte Truppe auf den Stand von 2 Regimentern zu je 4 Bataillonen nebst Depot zu bringen. An den kriegerischen Ereignissen in Tongking hat eins der beiden Regimenter in hervorragender Weise teilgenommen; dasselbe gehört noch zu den dort befindlichen europ. Truppen. - Vgl. Historie de l'ancienne légion étrangère 1831-38 (Par. 1850); Riel, Siége de Sébastopol (ebd. l858); Campagne de l'empereur Napoléon III en Italie 1859 (3. Aufl., ebd. 1865); Fiessé, Histoire des troupes étrangères au service de France (2 Bde., ebd. 1854; deutsch von Symon de Carneville, Münch. 1856 - 60); M. Jähns, Das franz. Heer von der großen Revolution bis zur Gegenwart (Lpz. 1873); Heim, Geschichte der Kriege in Algier (2 Bde., Königsb. 1861).

Fremdenrecht, im allgemeinen, s. Fremde. Im besondern wurde unter F. (auch Fremdlingsrecht) verstanden, was die Franzosen mit droit d'aubaine bezeichneten (s. Heimfallsrecht).

Fremdenregimenter, die aus geworbenen Ausländern, namentlich Deutschen, Spaniern, Polen, Italienern, auch Belgiern und Schweizern, geworbenen Regimenter, die in Frankreich namentlich für den Dienst in Algerien aufgestellt wurden und von 1831 bis 1838 sowie seit 1874 die Bezeichnung Fremdenlegion (s. d.) führten. Auch in andern Staaten sind zeitweilig die für bestimmte Feldzüge errichteten Fremdentruppen (s. d.) F. genannt worden; dagegen heißen die holländischen, aus Ausländern geworbenen und für die ind. Besitzungen bestimmten Kolonialtruppen niemals so.

Fremdentruppen, selbständig organisierte Truppenteile, welche entweder, wie die holländ. Kolonialtruppen und die franz. Fremdenlegion (s. d.), auch im Frieden einen Bestandteil des Heers bilden oder nur vorübergehend in Kriegszeiten aufgestellt werden, wie die Deutsche Legion (s. d.) 1803, die Englisch-Spanische Legion 1835, die Englisch-Deutsche Legion 1855, die Russisch-Deutsche Legion 1813 u. s. w. Schon in den Heeren des Altertums kommen F. vor, meist leichte Truppen (Bogenschützen und Reiterei), in der spätröm. Zeit lieferten german. Stämme häufig die erforderlichen Elemente, und im Mittelalter werden häufig deutsche, schweiz., engl. und spanische F. genannt. Schweizer traten bis in die neueste Zeit als F. im Dienste Frankreichs, Neapels, des Kirchenstaates auf, in letzterm auch Franzosen und Belgier. Im amerik. Befreiungskriege kämpften auf amerik. Seite deutsche und französische F., auf engl. Seite deutsche, und deutsche Landsknechte standen während des Mittelalters im Solde der verschiedensten Mächte. In Frankreich sind, abgesehen von den Schweizertruppen, unter dem ersten Kaiserreiche F. in außerordentlich großer Zahl verwendet worden, und zwar deutsche, spanische, italienische, portugiesische und polnische, und während des Krieges 1870-71 verwendete die Regierung der nationalen Verteidigung ebenfalls italienische und polnische F.

Fremdkörper (lat. corpora aliena), in der Medizin Bezeichnung der festen Körper, die entweder von außen her in die Gewebe und Höhlen des menschlichen Körpers eingedrungen sind oder dem letztern zwar ursprünglich angehört hatten, aber (wie z. B. Knochensplitter und Konkremente) ihren Zusammenhang mit demselben eingebüßt haben und nun in irgend einem Organ eingelagert sind. Am häufigsten dringen F. durch Wunden in den Körper ein; so werden gewöhnlich in den Schußwunden Kugeln, Bleistücke, Knochensplitter, Tuchfetzen u. dgl. vorgefunden. Ebenso gelangen häufig infolge von Spielerei und Unachtsamkeit fremde Körper (Nadeln, Knöpfe, Münzen, Gräten, Knochen, Fleischbissen und falsche Zähne) durch den Mund in die Speiseröhre und Luftwege und können hier die schwersten Symptome, selbst plötzlichen Erstickungstod zur Folge haben. Alle F. erregen in denjenigen Geweben, mit denen sie in Berührung kommen, eine Entzündung, die nun weiterhin entweder eine ausgedehnte Eiterung und Verschwärung zur Folge hat und dem eingedrungenen Körper mitsamt dem entstandenen Eiter einen Ausweg nach außen verschafft, oder nur eine entzündliche Bindegewebswucherung in den anstoßenden Geweben hervorruft, durch welche der betreffende F. von einer festen schwieligen Masse eingekapselt und so dauernd unschädlich gemacht wird. Auf diese Weise werden Splitter, Schrotkörner und selbst größere Kugeln häufig eingekapselt und oft Jahrzehnte hindurch ohne alle weitern Störungen im Körper zurückgelassen, und zwar erfolgt dies, wenn nicht gleichzeitig mit dem F. die Fäulniserreger der Luft in die Wunde eindrangen; nur wenn das letztere geschieht, ist der Ausgang in Eiterung und Verschwärung nicht ab-^[folgende Seite]