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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Friedrich IV. (König von Dänemark) - Friedrich V. (König von Dänemark)
tag in Kopenhagen, um über Abhilfe der durch den
Krieg entstandenen allgemeinen Not zu beraten.
Eine Konsumtionssteuer ward vorgeschlagen, aber
der Adel berief sich auf seine Steuerfreiheit und
wollte die ganze Last auf die niedern Stände wälzen.
Bei der großen Erbitterung dieser aber mußte der
Adel schließlich nachgeben. Zunächst ward dem
König die erbliche Regierung übertragen, dann die
Wahlkapitulation sür nichtig erklärt und ihm an-
heimgestellt, eine neue Reichsverfassung zu geben
(13., 14. Okt.). Demzufolge erhielt Y-. 18. Okt. und
15. Nov. 1660 die allgemeine Huldigung als sou-
veräner Erbkönig. Eine entsprechende Erklärung,
die sog. Souveränitätsakte, mußte 1661 von allen
Adligen, Geistlichen und hervorragenden Bürgern
in Dänemark, Norwegen und den Ncbcnlanden
unterzeichnet werden, und die absolute Königsgewalt
wurde endgültig festgestellt in dem fog. Königsgesetz
vom 14. Nov. 1665. (S. Dänemark, Bd. 4,S.'767 d.)
Die letzten Jahre F.s verliefen, abgesehen von einem
kurzen Streite mit England (1666-67), in Frieden.
Auch mit dem neuen Mitregenten in Schleswig-
Holstein, Herzog Christian Albrecht von Gottorp
l1659-94), der 1667 eine Tochter des Königs hei-
ratete, ward ein gutes Einvernehmen hergestellt.
Die Gebiete zweier apanagierter Nebenlinien,
Schleswig-Holstcin-Sonderburg 1667 und Schles-
wig-Holstein-Nordburg (die ältere) 1669, welche in
Konkurs gerieten, wurden vom Könige erworben.
Hauptsächlich war F. beschäftigt, die Verwaltung
des Königreichs neu zu ordnen, Heer und Flotte
wiederherzustellen u. s. w.; außerdem wurden be-
festigte Handelskolonien in Guinea angelegt. Das
Ansehen der Krone gegenüber dem Adel, der sich
nur widerwillig in die neuen Zustände sügte, wahrte
der König mit großer Eifersucht und Strenge. F.
starb 9. Febr. 1670 zu Kopenhagen. Er war ver-
mählt mit der Prinzessin Sophie Amalie von Vraun-
schweig-Lüneburg.
Friedrich IV., König von Dänemark und
Norwegen, Herzog von Schleswig-Holstein, geb.
11. Okt. 1671 zu Kopenhagen, bestieg nach dem Tode
seines Vaters Christian V. 25. Aug. 1699 den Thron.
Die ersten 20 Jahre seiner Regierung sielen in die
Zeit des großen Nordischen Krieges (s. d.) gegen
Karl XII. von Schweden, an dem er einen lebhaften
Anteil nahm. Vor allem hatte er es auf den gottorp-
schen Anteil von Schleswig abgesehen; vonKarlXH.
aber besiegt, mußte er im Frieden zu Travendal
18. Aug. 1700 nicht nur dem Bündnis gegen
Schweden entsagen, sondern auch dem Herzoge von
Gottorp einige weitere Zugeständnisse machen. Nach
der Niederlage Karls XII. bei Pultawa trat F. indes
wieder in den Kampf ein; doch wurde er 1710 bei
Helsingborg und 1712 bei Gadebusch vom schwed.
General Stenbock besiegt. Erst als letzterer dann in
der Festung Tönning 9. Febr. 1714 hatte kapitu-
lieren. müssen, war der Krieg für Dänemark ent-
schieden. König F. nahm nun die gottorpschen
Lande förmlich in Besitz und verkaufte die eroberten
Provinzen Bremen und Vcrden an das Kurfürsten-
tum Hannover. Dän. Truppen wirkten dann noch
mit bei der Belagerung der fchwcd. Festungen
Wismar und Stralsund und fochten in Norwegen
glücklich gegen Karl XII. Gleichzeitig behauptete die
dän. Flotte in rühmlichen Kämpfen die Herrfchaft
über dieOstsee. Endlich ward zu Frederiksborg 3.Iuli
1720 der Friede abgeschlossen. Schweden verzichtete
in demselben auf die Zollfrcihcit im Sunde, welche
es feit dem Frieden von Vrömfcbro 1645 genossen
hatte, zahlte Kriegskosten u. s. w. und gab den ver-
bündeten Herzog von Gottorp preis, worauf König
F. 22. Aug. 1721 den vormals gottorpschen Anteil
von Schleswig definitiv in Besitz nabm und dafür
eine engl.-franz. Garantie erlangte. Nur der got-
torpsche Anteil von Holstein ward, auf Geheiß des
Deutschen Kaisers, dem Herzog Karl Friedrich zu-
rückgegeben. Außerdem vereinigte F. die Reichs-
grafschaft Rantzau 1725 und das Gebiet einer apa-
nagierten Nebenlinie, Schleswig-Holstcin-Nordburg
(die jüngere), 1730 wieder mit dem königl. Anteil
der Herzogtümer. (S. Schleswig-Holstein.) Die
letzten Jahre der Regierung F.s verliefen in Frie-
den und ohne hervorragende Ereignisse. Für Han-
del und Gewerbe, Kirchen- und Schulwesen geschah
unter seiner Regierung manches. Auch ward 1702
der Bauernstand in Dänemark von der Leibeigen-
schaft befreit. König F. starb 12. Okt. 1730 zu
Kopenhagen. Er war in erster Ehe (1695-1721)
mit der Prinzessin Luise von Mecklenburg-Güstrow
vermählt, welche ihm den Thronfolger Christian VI.
gebar. Wenige Wochen nach deren Tode heiratete
er 4. April 1721 die Tochter seines Großkanzlers,
Gräfin Anna Sophia Reventlow, die schon seit
Jahren seine besondere Gunst genossen hatte und
mit ihm seit 1712 in heimlicher Ehe getraut war.
Dieselbe wurde 30. Mai 1725 förmlich als Königin
gekrönt und starb 7. Jan. 1743.
Friedrich V., König von Dänemark und
Norwegen, Herzog von Schleswig-Holstein, geb.
31. März 1723 zu Kopenhagen, war der einzige
Sohn König Christians VI., dem er 6. Aug. 1746
auf dem dän. Throne folgte. Unter seinen Ministern
war der hervorragendste Johann Hartwig Ernst von
Vernstorff (s. d.). F. regierte im Sinne des da-
maligen aufgeklärten Despotismus. So geschah
vieles, um Nissenschaft und Kunst, Handel, Gewerbe
und Ackerbau zu heben; weniger rühmlich war die
Finanzverwaltung, welche den Staat mit fchweren
Schulden belastete. Doch wirkten dazu die aus-
wärtigen Verhältnisse mit. Das Haus Gottorp,
welches 1721 seinen Anteil an Schleswig verloren,
hatte jetzt die Anwartschaft auf zwei große nordische
Throne erlangt; der Mitregent in Holstein, Herzog
Karl Peter Ulrich (1739-62), war 1742 Großfürst-
Thronfolger von Rußland, dessen Oheim Prinz
Adolf Friedrich 1743 Thronfolger in Schweden ge-
worden. In dieser Lage schien es dem dän. Kabinett
geraten, einen Vergleich zu suchen, zu dem sich auch
Adolf Friedrich 23. April 1750 verstand. Die Ver-
handlungen mit dem Großfürsten-Thronfolger blie-
ben ohne Erfolg, und kaum hatte diefer als Kaifer
Peter III. den russ. Thron bestiegen (Jan. 1762), so
traf er Anstalten zu einem Kriegszuge gegen Düne-
mark. Seine baldige Ermordung lieft jedoch den
Krieg nicht zum Ausbruch kommen. Es folgte Peters
Sohn, der Großfürst Paul, als Mitregent in Hol-
stein (1762-73), unter Vormundschaft seiner Mut-
ter, der Kaiferin Katharina II. von Rußland. Mit
dieser schloß der dän. Hof sofort einen vorläufigen
Vergleich; bald wurden sogar Unterhandlungen
über einen Austausch des gottorpischen Anteils von
Holstein gegen die Grafschaften Oldenburg und
Delmenhorst angeknüpft, welche jedoch erst nach dem
Tode F.s zum Abschluß famen. Dagegen war bc-
reits 1761 das Gebiet einer apanagierten Neben-
linie, Schleswig-Holstein-Plön, mit dem königl.
Anteil vereinigt worden. (S. Schleswig-Holstein.)