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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Gesetzliches Pfandrecht - Gesicht (Antlitz)
lebenden Gatten, oder doch wenigstens, sofern Ab-
kömmlinge neben ibm zur Erbfolge bernfen sind,
lediglich ein Nießbrauchsrecht gewährt. - Der ^oä^
civil und das Vadische Landrecht kennen die Be-
rnfnng des Ehegatten, dann aber anf den ganzen
Nachlaß, nnr dann, wenn der Erblasser nicht erb-
fähige Verwandte lzwölfte Grad) und auch nicht
anerkannte (natürliche) Kinder hinterläßt sArt. 767).
^ Das Osterr. Bürgerl. Oesetzb. H. 757-759 ge-
wäbrt dem Überlebendell Gatten lediglich das Nieß-
drauchsrecht an einem Viertel, sofern aber mehr als
drei Kinder vorhanden sind, an einem Kopfteil (er
ist insoweit nicht Erbe); neben andern gesetzlichen
Erben beruft es ihn zum Erben auf ein Viertel, so-
fern aber aus den sechs Linien ein Erbe nicht vorhan-
den ist, zum Erben auf die ganze Erbschaft. - Der
Deutsche Entwurf §. 1971 legt dem Ehegatten ein
Erbrecht bei, neben Abkömmlingen auf ein Viertel,
neben Verwandten der zweiten Linie und Groß-
eltern auf die Hälfte, in Ermangelnng der vorbe-
zeichneten auf die ganze Erbschaft. Daneben gewährt
er dem Ehegatten in dem Falle, wenn er auf die
Hälfte erbberechtigt ist, noch einen sog. Voraus, iu
dem Haushaltsinventare bestehend, das gewöhnlich
gebraucht wurde. Vgl. Motive V, 367 fg.
Welche Stellung den unehelichen Kindern, den an
Kindcsstatt Angenommenen, den dnrch Reskript
Legitimierten in der Erbfolgeordnung angewiesen
ist, darüber s. Uneheliche Kinder, Annahme an Kin-
desstatt und Legitimation. Wegen der Kinder aus
einer Putativehe s. d.
über die Erbfolge zum Throne s. Thronfolge.
Gesetzliches Pfandrecht, s. Pfandrecht.
Gesetzliche Zinsen, s. Zinsen.
Gesetzrolle, s. Thora.
Gesetzsammlung, Gesetzblatt (frz. Vull^in
<lft81^018), dient zur Verkündigung der Gesetze. Die
Verkündigung von Gesetzen kann in keiner andern
Weise gültig erfolgen als durch Abdruck in der G.'
ein Gesetz kann demnach so lange noch keine recht-
liche Wirkung äußern, bis die Verkündigung durch
die G. erfolgt ist. Im Gegensatz dazu ist der Ab-
druck in Zeitungen (z. B. im "Reichsanzeiger" oder
andern offiziellen Blättern) nnr thatsächliche Be-
kanntmachung ohne Rechtswirtung. Alle sanktio-
nierten Gesetze müssen vollständig und nach ibrem
richtigeil Wortlaut zum Abdruck kommen, und in
die G. darf kein Gesetz aufgenommen werden, wel
ckes nicht verfassungsmäßig zu stände gebracht ist.
Über die G. des Deutschen Reichs s.Rcichsgesetzblatt.
Gesetzsprecher, s. Rechtsprecher.
Gefetztafeln, s. Zehn Gebote.
Gesicht heißt sowohl das Sehvermögen als das
Antlitz. Über G. im erstem Sinne s. Accommoda-
tionsvermögen, Auge, Sehen.
G. in der Bedeutung von Angesicht, Antlitz
stacies) heißt die vordere Fläche des Kopfes, also
derjenige Teil des Körpers, wo auf dem kleinsten
Raume die größte Menge der verschiedenartigsten
Organe sich zusammenfindet, dessen Bau daher auch
einer der zusammengesetztesten und künstlichsten ist.
Man unterscheidet am G. die Stirn, die Augen-
brauen, die Augenlider, die Augen, die Nase, die
Wangen, den Mnnd, die Lippen, die Zähne und
den Unterkiefer mit dem Kinn. Begrenzt ist es durck
die Haare, die Schläfe, die Ohren und den Hals.
Bei dem männlichen Geschlecht gesellt sich noch der
Bart dazu. Ein Teil dieser Organe ist vermöge zahl-
reicher unter der Haut liegender kleiner Muskeln
sehr beweglich. Die Haut selbst ist im G. zarter und
feiner als an andern Körperteilen, und unter ibr
liegt eine verhältnismäßig sehr bedeutende Menge
von Gefäßen und Nerven. Die Grundlage, das
Gerüst des G. bilden das Stirnbein, die Schlä'fen-
knochen und die sog. 14 Gesichtstnochen, von
denen 6, nämlich die Oberkieferbeine, die Gaumen-
beine, die Wangenbeine, die Thränenbeine, die Nasen-
beine und die untern Nasenmuscheln paarig, die bei-
den letzten aber, das Pflugscharbein und der Unter-
kiefer unpaarig, aber symmetrisch gebaut sind, und
zu denen noch die 32 Zähne kommen. (S. Schädel.)
Von allen diesen Knochen ist nur der Unterkiefer be-
weglich, die übrigen sind teils unter sich, teils mit
den Schädelknochen durch unbewegliches Gelenk ver-
bunden. Die ursprüngliche Bildung aller dieser Or-
gane und ihr Verhältnis zueinander bringen die
Gesichtsbildung hervor, die jedem Menschen so
eigentümlich ist, daß er gewöhnlich nur daran erkannt
wird. Die Form und die Lage der Muskeln, die
größere oder geringere Spannung der Haut bilden
im Verein die Gesichts züge oder Mienen, die
durch Alter, alldauernde Gemütsstimmungen, Krank-
heiten und ähnliche Einflüsse oft gänzlich verändert
werden. Der Charakter, oft auch der Wille, momen-
tane Aufregungen und länger genährte oder auch
bekämpfte Leidenschaften geben den Gesichtsaus-
druck. Die Gesichtsfarbe gleicht im allgemeinen
der übrigen Hautfarbe und ist somit bei den verschie-
denen Menschenrassen verschieden, nimmt auch durch
gewisse Krantheitszustände (Blutarmut, Gelbsucht,
Herz- und Lungenkrankheiten u. a.) verschiedene
Nüancierungen an. Dies alles zusammen, Bildung,
Züge, Färbung und Ausdruck des G., begreift man
uuter dem Worte Physiognomie (s. d.). Einen
entschiedenen Einfluß auf die Physiognomie haben
das Klima und die Abstammung und die aus bei-
den resultierende Lebensart und Gewöhnung. Viele
Familien, ja ganze Völker, wenn sie sich rein erhal-
ten haben, z. B. die Tscherkessen, die Neger, die Es-
kimos, haben eine Physiognomie, die der ihrer Fa-
milienmitglieder und ihrer Landsleute gleicht. Auf
diese Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten ist die Phy-
siognomik begründet, die durch Beobachtungen und
Schlüsse, wenn auch zuweilen zu sehr unrichtigen,
doch im allgemeinen zu sehr überraschenden Resul-
taten gelangt. Auch die ärztliche Diagnostik benutzt
die Beobachtung des G. zu dem Zwecke, um von
dem Aufdruck, den Zügen, der Bildung und der
Farbe desselben Schlüsse auf den Zustand eines in-
nern Organs oder des ganzen Körpers zu machen.
(S. Hippokratischcs Gesicht.) So wie Leidenschaften
und überhaupt Gemütsstimmungen, so äußern aucl)
Geisteskrankheiten einen mächtigen und dauernden
Einfluß auf die Physiognomie.
Diejenigen Tiere, bei denen überhaupt von G.
die Rede sein kann, unterscheiden sich in ihrer Ge-
sichtsbildung hauptsächlich dadurch von dem Men-
schen, daß der untere Teil ihres G. viel weiter nach
vorn steht als bei jenem, wodurch der Kopf bedeu-
tend an Rundung verliert und sich von der Schön-
heit der menschlichen Bildung entfernt. Auf diese
Beobachtung ist die von Pet. Camper aufgestellte
G csichtslinie gegründet. Er zog nämlich in der
Seitenansicht eines Menschen- oder Ticrkopfs eine
Linie vom äußern Gehörgang nach der Wurzel der
obern Schneidezähne oder überhaupt nach dem her-
vorragendsten Teile des Oberkiefers und von da
eine andere nach dem hervorragendsten Teile der