Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Diese Seite ist noch nicht korrigiert worden und enthält Fehler.

950
Gesteinsbohrmaschinen - Gesundheit
iniu^ranx et (Ie8I0<lio3", Par. 188^.) Ein quarz-
j^altigl's Eruptivgestein, wie z.B. Granit, künst-
lich darzustellen, ist noch nicht möglich gewesen.
Gesteinsbohrmaschinen, zum Herstellen von
Bohrlöchern im Gestein, werden mit der Hand oder
mit mechan. Kräften ls. Mechanische Gesteinsbohr-
maschillen) bewegt. VeideArten sind entweder stoßend
oder drehend. Von den Handbohrmaschinen
haben sich nur drehende und auch diese nur in Salz-
bergwerken dauernd eingeführt. Dahin gehören
die Maschinen von Lisbeth und von F. Ulrich
iD. R. P. 58027). Bei beiden werden schlangen-
bohrer (s. Bohrer, Bd. 3, ^. 239 a) durch Drehen
einer Kurbel bewegt. Bei der Lisbethschen Maschine
steckt der Stangenbohrer in einer Schraubenspin-
dcl, welche in einer von einem Gestelle gehaltenen
Schraubenmutter ruht, während bei der Ulrichschen
Maschine Vor- und Nückwärtsbewegung durch In-
einandergreifen von Schnecken bewirkt wird. Die
Bohrspitzen sind mit Stahlzähnen oder -Schneiden,
bei sehr hartem Gestein mit Diamanten besetzt.
Gesteiusgäuge, s. Gang.
Gesteinslehre oder Gesteins künde, s. Ge-
steine und Petrographie.
Gestell, der Inbegriff derjenigen Bestandstücke
ciner Maschine, die gegen den Erdkörper in Ruhe
sind, also in der Bedeutung von Bock, Gerüst, Stän-
der oder Rahmen: so bei Dampfmaschinen, Dreh-
bänken, Sägen, Walzwerken, beim Spinnrad; das
Wort bezeichnet auch den untern, tragenden Teil eines
Fuhrwerks; in der Metallurgie den untern, ver-
engten Teil eines Schachtofens.
Gestellfrist, die Frist, innerhalb welcher Waren,
die unter Zollkontrolle stehen, der Zollbehörde ge-
stellt, d. h. zur zollamtlichen Abfertigung vorgeführt
werden müssen.
Gestellung, im Zollwesen die Vorführung zoll-
oder kontrollpflichtiger Waren Zur zollamtlichen Ab-
fertigung. - Im Militärwesen ist G. die Vor-
stellung der Militärpflichtigen vor den Ersatzbehör-
den (s. d.) behufs Herbeiführung einer endgültigen
Entscheidung über ihre Dienstverpflichtung; auch
das Eintreffen des Rekruten oder Soldaten bei
seinem Bezirkskommando zur Einstellung in den
Truppen-(Marine-)teil oder zur Ableistung einer
Übung. Die G. findet höchstens zweimal jährlich
statt. Nach der "Deutschen Wehrordnung von 1888",
i;< W, ist jeder Militärpflichtige in dem Äushebungs-
bezirk gestellungspflichtig, in dein er sich zur Stamm-
rolle zu melden hat. <S. Ersatzwesen.) Gestel-
lungsbefehl, schriftliche Aufforderung zur G.
Gestemmte Arbeit, im Bauwesen/s. Füllung.
Gestikulation, s. Geste. sführung.
Gestion(lat.), Führung, besonders Geschäfts-
Lrvstio pro ksrvÄs (lat.) heißt das Verhalten
des als Erbe Berufenen, welches als stillschweigende
Annahme der Erbschaft erscheint (vgl. darüber Erb-
schaftserwerb).
Gestirne, soviel wie Sterne.
Gestler, Berg, s. Chasseral.
Gestohlene Sache, s. 1'nitiv^ i-68 und Fehler.
Vsstor slat.), Träger, Geschäftsführer; l^. tendi,
Lcbnsträger; (^. Q^otioi-nm, einer, der fremde Ge-
icbäftc ohne Auftrag besorgt (s. Geschäftsführung).
Gestrandete Sachen, d. h. solche vom Meere
an dcn Strand geworfene Sachen, welche im Eigen-
tum eines Menschen stehen oder gestanden haben,
werden nicht mebr wie andere gefundene Sachen
Eigentum des Finders, auch nicht nach der vor-
geschriebenen Anmeldung und nach vergeblichem
Aufgebot, der Finder hat nur Anspruch auf Berge-
lohn. (S. Strandgut und Strandrecht.)
Gestrecktes Feld, s. Grubenfcld.
Gestreifter Sand heißen weiße Quarzsande
mit streifigen Einlagerungen von braunen und
schwarzen bituminösen Sanoen, die bäufig Bernstein
führen. Sie gehören zum untern Oligocän. Der
Bernsteinreichtum derG.S. ist im Samlande stellen-
weise so groß, daß im vorigen Jahrhundert der Ver-
such gemacht wurde, durch Stollenanlagen dsn Born-
stein bergmännisch daraus zu gewinnen.
Gestreng (Übersetzung des lat. 8ti ennuz", ver-
altete Titulatur für Personen von niederm Adel,
Doktoren und andere den Adligen Gleichgestellte.
Gestrenge Herren, die Tage vom 11. bis
18. Mai, Mamertus, Pankratius und Eervatiu^
(die drei Eismänner), oder auch 12. bis 14. Mai,
an denen die Kälterückfälle ff. d.) besonders däufig
und stark auftreten sollen.
Gestrickte Gläser, s. NMeüoi-i.
Gestrikland (spr. je-), schwed. Landschaft, die
südlichste in Norrland. Der Dal-elf bildet zum Teil
die Grenze gegen S.; von Helsingland wird G.
durch den Wald Odmorden getrennt, westlich stößt
es an Dalarna, östlich an den Vottnischen Busen.
G. hat 75 000 E. und bedeckt 4446 <ikm, darunter
zwei Drittel Wald und 443 hkm Gewässer. Im
westlichen G. finden sich Eisengruben, auch der Süden
und der mittlere Teil sind reich an.Hütten, Hockösen
und Bessemerwerken. Hauptort ist Gefle (s. d.j.
Gestübe oder Gestübbe, in der Metallurgie
ein Kitt von Thon und Kohlenstaub, mit dem das
Innere von Ofen und Tiegeln verkleidet wird. Je
nachdem mehr oder weniger Thon hierzu verwendet
wird, unterscheidet man schweres, mittlere und
leichtes G.
Gestümmelt heißt in der Heraldik ein Mensch
oder ein Tier, wenn ihm zugehörige Körperteile feb-
len, wobei angegeben werden muß, an welchen Glied-
mahen die betreffende Wappenfigur gestümmelt ist.
Gestürzt heißt in der Heraldik eine umgekehrt
(gewissermaßen auf den Kopf) gestellte Wappenfigur.
Vostns (lat.), s. Geste. Mandzeickc-n.
Gestütbrand, soviel wie Gestütszeicken, s.
Gestütbuch, eine Zusammenstellung von Auf-
zeichnungen, die die Abstammung von Pferden nach-
weist. Die Gesamtheit der Aufzeichnungen über ein
Pferd stellt dessen ^tammbaum oder Pedigrce
dar. Das älteste und bedeutendste aller G. ist das
in England geführte (General 8tuä dook. Fast in
allen civilisierten Ländern bestehen solche G., beson-
ders bezüglich des engl. Vollblutpferdes, das nur
für Vollblut gilt, wenn es sich an der Hand dieses
G. auf das (leuLial Lwcldook zurückführen läNt.
Gestüte, s. Pferdezucht.
Gestütszeichen, s. Brandzeichcn. ^Geld).
Gesucht, auf Kurszetteln soviel wie Gefragt (s.
Gesundbrunnen, s. Mineralwässer.
Gesunde Taxe, die Abschätzung des Wertes
einer Ware, dcn sie in gesundem Zustand, d. b. vor
Eintritt einer Beschädigung oder Verderbnis datto.
Eine solche Taxierung kommt besonders im See-
wesen bei Havereiberechnungen in Betracht.
Gesundheit (8a<niw8), derjenige Zustand eines
organischen Körpers, in dem alle Teile desselben in
einem richtigen Verhältnis zueinander stehen und
alle Verrichtungen, die zur Erhaltung dieses Ver-
hältnisses nötig sind, ihren normalen Gang geben.