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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Gewerbestatistik - Gewerbesteuer
technischen Mittelschulen der niedern Stufe, einer
Werkmeister-, einer Baugewerken- und einer Ge-
werbzeichenfchule. Die Gesamtfrequenz dieser Lehr-
anstalten betrug Ostern 1892: 1109 Schüler, der
Lehrkörper bestand aus 18 Professoren, 27 Lehrern,
3 Assistenten: die Sammlungen und die Bibliothek
repräsentieren einen Wert von 200000 M., die
von der Schulkasse verwalteten Stiftungen einen
solchen von 130000 M.
Zu derselben Schulgattung gehören die Staats-
gewerbeschulen (s. d.) Österreichs.
InVaden hingegen, vereinzelt auch anderwärts,
bezeichnet man die Gewerblichen Fortbildungsschulen
(s. d.), also technische Schulen niederer Stufe, als G.
(S. auch Fachschulen, Kunstgewerdeschulen und Tech-
nisches Unterrichtswesen.) - Vgl. Sachse, Artikel
"Gewerbliches Unterrichtswesen" in von Stengel,
"Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts"
(Freib.i.Vr. 1889-90); Gallenkamp, Artikel G. in
Schmids "Encyklopädie des gesamten Erziehungs-
und Unterrichtswesens" (2. Aufl., Gotha u. Lpz.
1876 fg.); Das Technische Unterrichtswescn in
Preußen (Sammlung amtlicher Aktenstücke, 1879).
Gewerbestatistik, die staust. Aufnahme der
Verhältnisse der Gewerbe im wcitern Sinne, nicht
nur der Handwerke und der Fabrikindustrie, sondern
auch der Handelsgewerbe, des Bergbaues und der
an die Landwirtschaft grenzenden Gewerbe, wie
Kunstgärtnerei und Fischerei. Es handelt sich dabei
hauptsächlich um die Feststellung der Zahl der in
den einzelnen Gewerbsarten beschäftigten Personen
und der Zahl der Betriebe. Die Personen sind wei-
ter zu unterscheiden nach dem Geschlecht und nach
ihrer Stellung als Geschäftsleiter, Gehilfen, Arbei-
ter und Lehrlinge; die Betriebe aber nach ihrer
Größe, d. h. nach der Zahl der beschäftigten Per-
sonen und ihrer Art (Hauptgeschäfte oder Neben-
betriebe). Hieran schließt sich die Erhebung der in
den Gewerben benutzten mcchan. Kräfte, also die
Zahl und Leistungsfähigkeit der Dampf-, Gas-,
Wind- und Wassermotorcn (Umtriebsmaschinen),
sowie Zahl und Art der charakteristischen Werkzeug-
maschinen und Apparate (Arbcit^maschinen). Die
Hauptschwierigkeit der G. liegt in der richtigen
Unterscheidung und Gruppierung der einzelnen
Gewerbe und es wird sich zwischen den verschiedenen
Industrieländern kaum ein übereinstimmendes
Schema feststellen lassen, so wünschenswert dies im
Interesse der Vergleichbarkeit der Ergebnisse ist.
Die G. läßt sich mit den Volkszählungen vereini-
gen, da bei ihnen meistens nach Stand und Beruf
gefragt wird. Doch muß bei einer eigentlichen Ge-
werbezählung den Volkszählungslisten ein beson-
derer Fragebogen für die Gowerbtreibenden beige-
fügt werden, wie es bei der deutschen Volks- und
Gewerbezählung vom 1. Dez. 1875 geschehen ist.
Dagegen wurde die treffliche deutsche Verufszählung
vom 5. Juni 1882 als völlig selbständiges Unter-
nehmen durchgeführt. Bei ihr handelte es sich neben
der Ermittelung der Verufsvcrhältnisso der Bevöl-
kerung (s. Verufsstatistik) um eine besondere statist.
Aufnahme sämtlicher Gewerbebetriebe mit Aus-
nahme der Land- und Forstwirtschaft. Die Er-
hebung betraf im wesentlichen die obcngenannten
Punkte. Es wurden im ganzen 3 609 801 Gewerbe-
betriebe gezählt, darunter 3 005 457 Haupt- und
604 344 Nebenbetricbe. Sämtliche Betriebe beschäf-
tigten im Jahresdurchschnitt 7 340 789 Personen
und zwar 1912 886 oder 26,i Proz. in Kleinbetrie-
ben ohne Gehilfen, 2576092 oder 35,i Proz. in
Kleinbetrieben mit höchstens 5 Gehilfen, 346 941
oder 4,? Proz. in Mittelbetrieben mit 6 - 10 Per-
sonen, 891 623 oder 12,i Proz. in Mittelbetrieben
mit 11-50 Personen und 1613 247 oder 22,0 Proz.
in Großbetrieben mit mehr als 50 Pn^omn (vgl.
auch die Tabellen Deutschland und Deutsches Reich,
Bd. 5, S. 124,130 k; Fabrik, Bd. 6, S. 499 und 500).
Litteratur. Ernst Engel, Die Reform der G. im
Deutschen Reiche und in den übrigen Staaten von
Europa und Nordamerika (Berl. 1872); ders., Die
industrielle Enquete und die Gewerbezählung im
Deutschen Reiche und im preuß. Staate (ebd. 1878);
ders., Die deutsche Industrie 1875 und 1861(2. Aufl.,
ebd. 1881); derf., Das Zeitalter des Dampfes in
technisch-statist. Beleuchtung (2. Aufl., ebd. 1881);
ferner: Kollmann, Die gewerbliche Entfaltung im
Deutschen Reiche, nach der Aufuahme vom 5. Juni
1882 (in Schmollers "Jahrbuch", Jahrgang 11 u. 12,
Lpz. 1887 -88); ders., Artikel "Gewerbestatistik"
im "Handwörterbuch der Staatswissenschaften",
Bd. 3 (Jena 1892), S. 1039 fg.; "Statistik des
Deutschen Reichs" (hg. vom kaiserl. Statistischen
Amt), Neue Folge, Bd. 6 u. 7.
Gewerbesteuer (mitunter auch, namentlich in
Asterreich, Erwerbssteuer genannt), eine Ertrags-
steuer (s. d.), deren Wesen und Aufgabe je nach
der Gestaltung des Steuersystems verschieden ist.
Als Glied eines an die Berufsgliederung anschlie-
ßenden Ertragssteuersystems hat sie die Aufgabe,
den Reinertrag der selbständigen Gewerbebetriebe
zu erfassen, während die liberalen Berufe, die Land-
wirtschaft und die Lohnarbeit auszuschließen und
gegebenenfalls besondern Steuern vorzubehalten
sind. Ursprünglich trat die G. als eine Art von
jährlich zu entrichtender Gebühr für die Erlaubnis
zum Gewerbebetrieb auf, während gleichzeitig der
Zunftzwang aufgehoben wurde. So wurde sie in
Frankreich durch'das Gesetz vom 2. März 1791,
welches die Gewerbefreihett proklamierte, als fog.
"Oontriliution ä63 pHt6nt68" eingeführt. Ebenso
wurde in Preußen bei der Aufhebung des Zunft-
zwangs die Berechtigung zum Gewerbebetrieb durch
das Edikt vom 2. Nov. 1810 und das Gesetz vom
7. Sept. 1811 von der Lösung eines Gewerbe-
scheins abhängig gemacht, an welche sich die G.
knüpfte. Bei dieser Art der Veranlagung der G.
wird selbstverständlich auf die verschiedene Leistungs-
fähigkeit der Steuerpflichtigen einige Rücksicht ge-
nommen, aber eine wirklich rationelle Verteilung der
Last, namentlich im Verhältnis zu den übrigen
Steuern, ist nicht zu erwarten. Überhaupt ist die
Durchführung der G. sehr fchwierig, weil die Ermitte-
lung des Reinertrags auf große Hindernisse stößt.
Eine allgemeine Detlarationspflicht der Steuerpflich-
tigen ist schon deshalb nicht möglich, weil die Ge-
werbetreibenden Scheu tragen, ihre Geschäftsgeheim-
nisse bekannt zu geben. Auch fehlt es an Mitteln, die
Richtigkeit der Deklaration zu prüfen. Man begnügt
sich daher in der Praxis damit, die Steilerpflichtigen
zur Anmeldung ihrer Betriebe zu zwingen und im
übrigen den Reinertrag nach äußern Merkmalen ab-
zuschätzen, wie nach dem Umfang des stehenden Kapi-
tals (Pferdekraft der Mafchinen, Anzahl der Mahl-
gänge bei Mühlen u. a.) oder des umlaufenden
Kapitals (Zahl und Lobndöhe dn Av^e^er, Größe
der Geschäftsumfätze u. s. w.), nach der Größe des Ab-
satzes u. s. w. Alle diese Merkmale gestatten freilich
keinen sichern Schluß auf die Höhe des Neinertrags;