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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Giebel (Fisch) - Gien
Giebel oder Gibel heißt in manchen Gegenden
Dentschlands die Teichkarausche (s. Karausche).
Giebelfeldes. Giebel.
Giebichenftein, Dorf im Saalkreis des preusi.
Reg.-Bez. Merseburg, an der Saale, über die seit
1890 eine eiserne Brücke führt, unmittelbar nördlicb
an Halle anstoßend, hat (1890) 14487 (7199
männl., 7288 weibl.) E., darnnter 456 Katholiken:
Post, Telegraph, alte evang. Bartholomänskirche
mit Kreuzschiff, im 17. Jahrh, umgebaut, kath.
St. Norbertkirche, Baptistenbetsaal, 2 Bürgerschu-
len, kath. Privatschule, Wasserwert (1893), gleich-
zeitig für die Nachbarorte Trotha und Cröllwitz',
Baumwollspinnerei (400 Arbeiter, 24000 Spin-
deln), 3 Maschinenfabriken, Eisengießerei mit Ma-
schinenfabrik, Metallgießerei sowie Fabrikation von
Kupferwaren (2 Fabriten), Kunsteis (Hallesche Eis-
werke), Chamottewaren, Bierbrauerei mit Eisfabrik,
Mehl- und Schneidemühle, Vraunkohlenwerk, große
Porphyrsteinbrüche sowie eine der größten preusi.
Domänen. Am Fuße der hart am Saale-Ufer auf-
steigenden Trothaer Felsen steht seit 1890 ein Denk-
mal (Reliefbild, von Kaffsack) zur Erinnerung an dic
Kaiser Wilhelm I. und Friedrich III. G. ist durch
seine reizende Lage, besonders aber historisch merl-
würdig wegen der Ruinen des alten Doppelschlosses
G. Das obere Schloß, die alte Festung, ursprüng-
lich Reichsschloß, wird urkundlich zuerst 961 unter
Kaiser Otto I. erwähnt. Otto schenkte 965 G. nebst
dem ganzen Bezirk um Halle der Kirche zu Magde-
burg, und seitdem entstand am Fuße der Burg die
feste Residenz der Erzbischöfe. SeitKaiserHeinrich II.,
der seit 1013-14 hier zuerst lombard. Große inter-
nierte, diente das obere Schloß wegen seiner festen
und einsamen Lage als Staatsgefängnis, in welchem
unter andern noch unter ihm Heinrich von Österreich,
später Herzog Ernst von Schwaben (1027-29) und
Herzog Gottfried von Lothringen (1044 - 46) fest-
gehalten wurden. Die Burg wurde 1442 neu be-
festigt, im 16. Jahrh, verfiel sie mehr und mehr,
1572 wurde sie durch Wetterschaden und Brand
verheert. Im Dreißigjährigen Kriege zerstörten sie
1636 die Schweden unter Bane'r vollends. Das
hier 29. Juli 1846 eröffnete Solbad Wittekind
(s. d.) mit Sanatorium ist zugleich Vergnügungsort
der Hallenser, ebenso die nahe Saalschloßbrauerei
und der Reilsberg mit Park und Aussichtspunkten.
- Vgl. Hendel, Chronik von G. (Halle 1818);
Hagen, Die Stadt Halle (2 Bde., ebd. 1867; nebst
4 Ergänzungshcsten, 1868-73); Müldener, G.,
Wittetind, Cröllwitz (ebd. 1874).
Gieboldehaufen, Marktflecken im Kreis Duder-
stadt des prenh. Neg.-Vez. Hildesheini, 16 kni süd-
lich von Osterode, an der rechts zur Leine stießenden
Rhnme und an der Nebenlinie Wulften-Duderstadt
der Preuh. Staatsbahnen, Sitz eines Amtsgerichts
(Landgericht Göttingen), hat (1890) 2125 E., Post,
Telegraph, kath. und evang. Kirche; Dampfsäge-
wert, holzMeiserei, Nesselweberei.
Giech, altes frank. Geschlecht, das seinen Stamm-
sitz, die Burg G., schon im 12. Jahrh, an Bamberg
verlor und als erstes bleibendes Besitztum Ellern
(jetzt Burgellern) bei Scheßlitz erwarb. Gegen 1350
teilte es sich in zwei Hauptlinien, von denen die
ältere, zu Brunn, im 17. Jahrh, erlosch, wäh-
rend die jüngere (Ellern-Kröttendorf) noch gegen-
wärtig dlüht. Durch eine Erbtochter der 1564 im
Manns stamme erloschenen Förtsch zu Thurnau
kam der Markt Thurnau mit anderm bedeutenden
Grundbesitz erst zur Hälfte, 1731 ganz an das
Haus G., das 1680 in den Reichsfteiherrenstand
und 1695 in den Reichsgrafenstand erhoben worden
war. Karl Gottfried, Graf von G., führte 1723
das Erstgeburtsrecht in feinem Hause ein. Scholl
vorher (1699) hatte er zur endlichen Beseitigung
hundertjähriger Irrungen und Streitigkeiten mit
dem benachbarten fürstl. Hause Brandenburg-Kulm-
bach einen Vergleich abgeschlossen, in welchem den
Grafen von G. von feiten Brandenburgs die Lan-
deshoheitsrechte über die Herrfchaft Thurnau zu-
gestanden wurden. AlswirklicheInhaberderLandes-
hoheit und als Landesherren erlangten sie hieraus
1726 Sitz und Stimme im frank. Reichsgrafen-
kollegium. Seit 1731 bildete Thurnau den eigent-
lichen Mittelpunkt des G.fchen Besitzes, an den sich
das ältere Eigentum des Haufes, das sich im reichs-
ritterfchaftlichen Verbände befand, anschloß. Jedoch
entzog die Krone Preußen, weil jener Receß von
1699 mit Brandenburg-Kulmbach ohne Preußens
Einwilligung abgeschlossen war, dem Hause G. 1796
die Landeshoheit, gewährte ihm aber vermöge einer
eigenen Staats- und Assekurationsakte vom 10. Nov.
1796 sehr wesentliche Rechte, Vorzüge und Ein-
künfte. Gleichwohl fuhr das frank. Grafenkollegium
bis zur Auflösung des Deutschen Reichs fort, den
Grafen von G. als ein Kollegialmitglied zu be-
trachten. 1806 ging das G.fche Haus in die franz.
Landesadministration, 1810 an die Krone Bayern
über, führt seit 1831 das Prädikat "Erlaucht" und
übt alle standesherrlichen Rechte. Die Standes-
herrlichkeit des Hauses im Sinne des Art. 14 der
Deutschen Bundesakte wurde 9. April 1861 von
Bayern ausdrücklich anerkannt.
Graf Franz Friedrich Karl von G. (geb.
29. Okt. 1795, gest. 2. Febr. 1863) war erst Re-
gierungsrat, dann Regierungsdirektor in Würz-
burg, bis er 1838 als Regierungspräsident von
Mittelfranken nach Nürnberg übersiedelte. Sein
Austritt aus dem Staatsdienst (1810), dessen Mo-
tive er offen dem Könige in einer ohne fein Wissen
im Druck erschienenen (Stuttg. 1840) Denkschrift
darlegte, erregte allgemeine Aufmerksamkeit. Noch
gesteigert ward das Interesse, als er seine "Ansich-
ten über Staats- und öffentliches Leben" (2. Aufl.,
Nnrnb. 1843) herausgab. Als Protestant nahm er
an dem Kniebeugungsstreite (s. Kniebeugung) mit
einigen Schriften thätigen Anteil. G. ward 1848
in das Frankfurter Parlament gewählt. Seit dem
Tode feines Bruders (1846), dem er im Besitz von
Thurnau und der Würde eines erblichen Reichsrats
folgte, beteiligte er sich an den wichtigsten Verhand-
lungen der bayr. Ersten Kammer. Das von ihm
entworfene "Hausgesetz im Geschlechte der Grasen
und Herren von G." (1855) ist eine in ihrer Art be^
deutende Arbeit. Sein Sohn, Graf Karl Gott-
fried von G., geb. 15. Sept. 1847, ist das jetzige
Haupt des Hauses.
Gien(spr. schlang). 1)Arrondisfement des franz.
Depart. Loiret, hat 1441,39 c^wn, (1891) 62 650 E.,
49 Gemeinden und zerfällt in die 5 Kantone Vriare
"323,92 (ikm, 16141E.), Chätillon-sur-Loire (222,73
hkm, 10 967 E.), G. (359,58 ykiu, 18473 E.),
Ouzouer-sur-Loire (208,08 ykm, 6905 E.), Sully-
sur-Loire (327,08 cikin, 10164 E.). - 2) Hauptstadt
des Arrondissements G., an der Loire, über welche
bier eine Brücke von 12 Bogen führt, und an den
Linien Paris-Nevers-Lyon, Fontenoy-G. (56 km)
der Franz. Mittelmeerbabn und G.-Orle'ans (63 km)