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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Gottesvergeß - Gottfried (von Bouillon)
scheinlich aus dem geweihten Bissen entstandenen
Abendmahlsprolie (Abendmahlsgericht, i)ni'-
83.ti0 per 6uc1illi'i8tiHm) unterwarfen sich besonders
Geistliche und Mönche, die zum Beweise der Unschuld
das Abendmahl nahmen, indem man glaubte, daß
Gott den Schuldigen nach dessen Genusse sogleich
töten oder krank inachen werde.'Das Vahrrecht
i^u8 fsretri) oder die Blutprobe wurde haupt-
sächlich bei Erforschung der Mörder angewendet
und bestand darin, das; man den Ermordeten auf
eine Bahre legte und den vorgeblichen Mörder die
Leiche, insbesondere die Wunden berühren ließ.
Floß dabei Blut aus denselben oder trat Schaum
aus dem Munde des Gemordeten, oder veränderte
und bewegte sich der tote Körper, so bestrafte man
den Verdächtigen als Mörder. Visweilen hatte
der bis auf die Hüften entblößte Angeschuldigte
bloß die vor Gericht gebrachte Hand des Ermordeten
zu ergreifen, wobei er für schuldlos galt, wenn sich
keine Zeichen an ihm ereigneten. Trotz mehrfacher
Verbote der Kaiser seit Ludwigs des Frommen Zeit
erhielten sich die G., bis sie im 15. Jahrh, durch das
Umsichgreifen des kanonischen Nechts, das den Nei-
nigungseid einführte, noch mehr aber durch die Auf-
nahme des röm. Rechts abkamen. Jetzt gelten G. noch
bei vielen außereurop. Völkern als Überführungs-
mittel. - Vgl. Maser, Geschichte der Ordalien, ins-
besondere der gerichtlichen Zweikämpfe in Deutsch-
land (Jena 1795); Grimm, Deutsche Necbtsalter-
tümer (2. Ausg., Gott. 1854); Zwicker, über die
Ordale (ebd. 1818); Wilda in der "Allgemeinen
Encyklopädie" von Ersch und Gruber, Sekt. 3, Bd. 4
(Lpz. 1833) ;Ungcr, Der gerichtlicheZweikampf(Gött.
1847); Dahn, Studien zur Geschichte der germani-
schen G. (Münch. 1857); Pfalz, Die german. Orda-
lien (Lpz. 1805); Kägi, Alter und Herkunft der
germanischen G. (in der "Festschrift zur 39. Deut-
schen Philologenversammlung", Zür. 1887).
Gottesvergetz, Pflanzenart, s. NMota.
Gottfried der Bärtige, Herzog von Loth-
ringen, Sohn des Herzogs Gozelo i., erhielt nach
dessen Tode 1044 von Kaiser Heinrich III. nur Obcr-
lothringen, während sein Bruder Gozelo II. und
nach dessen baldigem Tode Friedrich von Luxemburg
mit Nicdcrlothringen belehnt wurde. Als nun G.
in offener Auflehnung gegen den Kaiser ganz Loth-
ringen an sich reiften wollte, unterlag er nach hef-
tigen Kämpfen, wurde abgesetzt und kam nach Gie-
bichenstein in Haft. Nach seiner Begnadigung erhob
er sich wieder gegen den Kaiser und wurde 1049
nochmals unterworfen, 1051 aber wieder aus der
Haft entlassen. G. begab sich nun nach Italien
und vermählte sich (1054) mit Beatrix, der auch in
Lothringen reich begüterten Witwe des Markgrafen
Vonifaz von Tuscien, welche ihm die Vormundschaft
über ihre Erbtochter Mathilde übertrug. Von Ita-
lien aus suchte G. nun auch in Lothringen seine
frühere Stellung zurückzugewinnen; er geriet jedoch
nochmals in die Gewalt Heinrichs III., der ihn in-
dessen auch diesmal wieder freigab. Während der
Minderjährigkeit Heinrichs IV. dehnte G. in Ita-
lien seine Macht immer mehr aus. Mit den tus-
cischen Besitzungen vereinigte er 1057 auch das Her-
zogtum Spolcto, und sein Bruder Friedrich wurde
gleichzeitig als StephanIX. Papst. Dieser starb schon
1058, aber auch seine Nachfolger fanden in ihrem Be-
streben, den unter Heinrich III. so stark hervor-
getrctenen Einfluß des Kaisers auf die Besetzung
des päpstl. Stuhles ganz zu beseitigen, an dem
mächtigen Nachbar eine willkommene Stütze. Die
deutschen Erzbischöfe endlich, die für Heinrich IV.
regierten, überließen dem gefährlichen Nebenbuhler
nach dem Tode des Herzogs Friedrich von Nieder-
lothringcn 1065 auch dieses Herzogtum. Als G.
21. Dez. 1069 in Verdun starb, blieb alles, was er
in seiner Hand vereinigt hatte, zusammen, da sein
Sohn Gottfried der Bucklige (s. d.) sich mit G.s
Stieftochter Mathilde von Tuscien verheiratete.
G.s einzige Tochter Ida, die Gattin des Grafen
Eustach von Voulogne, wurde die Mutter der bei-
den ersten christl. Könige von Icrusalcnv. Gv^neds
von Bouillon und Valduins I. - Vgl. Jung, Herzog
G. der Bärtige unter Heinrich IV. (Marb. 1884).
Gottfried der Bucklige, Herzog von Loth-
ringen, durch den Tod seines Vaters Gottfried des
Bärtigen (s. o.) 1069 Herzog von Niedcrlothringen
und Spoleto und durch seine Heirat mit dessen
Stieftochter Mathilde von Tuscien auch zur Herr-
schaft über einen großen Teil von Ober-und Mittel-
italien berufen, war fern davon, die Politik Gre-
gors VII. zu unterstützen; dies mag der nächste
Grund gewesen sein, weshalb Mathilde sich von ihm
trennte und G. selbst sich mehr auf seine Stellung
in Deutschland beschränkte. Er tral culschieden
auf die ^eite Heinrichs IV., unterstützte ihn im
Kampfe mit den Sachsen und billigte es, daß Hein-
rich auf der Wormscr Synode Gregor VII. absetzen
ließ. Er wollte selbst, um diesen zu bekämpfen, nack
Italien ziehen, wurde aber 26. Febr. 1076 in Utrecht
von einem Ministerialen des Grafen Thcoderich von
Holland ermordet. G. war kinderlos, und das Her-
zogtum Niederlothringen ging später auf feinen
Neffen Gottfried von Bouillon über. - Vgl. Pan-
nenborg, Studien zur Geschichte der Herzogin Ma-
thilde von Canossa (Gott. 1872); Dieckmann, G. II.
der Bucklige (Erlangen 1885).
Gottfried von Bouillon, Herzog von Nie-
derlothringen, geb. 1061, war der älteste Sohn
des Grafen Eustach II. von Voulogne und Idas,
der Schwester Gottfrieds des Buckligen von Nieder-
lothringcn. Als dieser 1076 starb, erhielt G. Ver-
dun, die Stammgütcr des Hauses und die Mark
Antwerpen zu Lehn, während das HerzoZwn zu-
nächst an des Kaisers Sohn Konrad kam, bis G.,
der sich der Sache des Kaisers angeschlossen hatte,
1088 auch dieses erhielt. Die Sage machte ihn früd
zum Obcranführer des ersten Kreuzzugs, zu dem er
im Frühjahr 1096 in Begleitung seiner Brüder
Eustach und Valduin aufbrach. In Konstantinopel
mußte er dem Kaiser Alerios I. dafür, daß diefer
sich verpflichtete, die Kreuzfahrer mit Lebensmitteln
zu versehen, versprechen, ihm alle den Ungläu-
bigen zu entreißenden Plätze zu übergeben, und
setzte dann nach Kleinasien (April 1097) über. An
der Eroberung von Nicäa und dem Siege bei Dory-
i läum hatte G. nur geringen Anteil. Erst bei der
Erstürmung Jerusalems (1099) trat G. mehr in
den Vordergrund; doch wurde, als es nach der Er-
oberung Jerusalems zur Wahl eines Königs kam
(23. Juli 1099), nicht ihm, sondern Raimund von
Toulouse die Krone angetragen, und erst als die-
ser ablehnte, G. erwählt. Allein dieser lehnte den
Königstitel ab und begnügte sich mit dem Titel
eines Herzogs des Heiligen Grabes. Den mit einem
gewaltigen Heere gegen die Kreuzfahrer heranrücken-
den Sultan von 'Ägypten besiegte G. 12. Aug. 1099
in der Ebene von Askalon und setzte sich dadurch
in den Besitz fast des ganzen Gelobten Landes.