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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Großbritannien und Irland (Verfassung)

Privy Council ein nur de jure bestehendes Kollegium. Die verschiedenen Ausschüsse (Committes) des Privy Council sind jetzt alle als Ämter organisiert; sie sind ausführende Behörden. Nur das Cabinet ist eigentlich ein dirigierender Ausschuß des Privy Council. Dieser historisch richtigen Auffassung ist man sich aber jetzt nicht mehr bewußt.

4) Die ausführenden Behörden. Als Mitglieder der Regierung und insbesondere des Cabinet bestimmen die Minister die leitenden Gesichtspunkte der Staatsthätigkeit und geben den Anstoß zu einem Teil der Gesetzgebung; als Inhaber eines Amtes nimmt jeder von ihnen Anteil an dieser Thätigkeit. Die Häupter der Hauptstaatsämter sind aber nicht nur Mitglieder der Regierung; sie haben auch ihre ganze Amtsführung und die principiellen Fragen dem Hause gegenüber, dessen Mitglieder sie sind, in ihrer Eigenschaft als Mitglieder zu erklären und zu vertreten. Auch eine Anzahl der höhern Beamten sind Parlamentsmitglieder. Neben diesen polit. Beamten giebt es in allen Ämtern fest angestellte, fachmännisch ausgebildete Oberbeamte. Diese und sämtliche andern Beamten dürfen überhaupt nicht Parlamentsmitglieder sein. Diese scharfe Scheidung zwischen polit. und nichtpolit. Beamten sichert die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Amtsführung. Unter den Ämtern sind zu erwähnen:

a. Das Schatzamt (Treasury). Für die Zwecke der Parteileitung ist die Organisation des Schatzamtes besonders geeignet, da es eine große Anzahl polit. Beamten, darunter die fünf Beamten besitzt, die kommissarisch das Amt des Lord High Treasurer verwalten (s. Englische Verfassung, Bd. 6, S. 446 b), die sog. Lords of the Treasury. Der Erste Lord ist meistens zugleich Erster Minister, der zweite steht unter dem Titel Chancellor of the Exchequer an der Spitze der Finanzverwaltung, vertritt diese im Cabinet und im House of Commons; unter den drei andern, sog. Junior-Lords, ist meist je ein Engländer, Schottländer und Irländer. Eine wichtige Persönlichkeit ist der Patronage Secretary, der Decernent für Personalangelegenheiten, zugleich der Haupteinpeitscher (Whip) der Partei, der mit den Mitgliedern derselben im Parlamente zu vermitteln und sie zur Thätigkeit anzuspornen hat. Der Financial Secretary ist der erste polit. Adjutant des Kanzlers der Staatskasse. Die technische Leitung ist in der Hand des Permanent Secretary. Direkt unter dem Schatzamt stehen das Obersteueramt und das Oberzollamt, die von Kollegien geleitet werden, die aus nichtpolit. Beamten bestehen (Commissioners of Inland Revenue, Commissioners of Customs), ferner das Generalpostamt, dessen Haupt ein polit. Beamter (häufig Mitglied des Cabinet) ist, und eine Reihe anderer Behörden, wie z. B. die für Staatsbauten, die Münze, die Prüfungskommission für den permanenten Staatsdienst u. s. w.

b. Die fünf Staatssekretariate. Die Häupter derselben sind stets einflußreiche Mitglieder des Cabinet, insbesondere der Staatssekretär für die auswärtigen Angelegenheiten, der häufig auch Erster Minister ist. Der Staatssekretär für die innern Angelegenheiten (gewöhnlich Home Secretary genannt) hat die Vermittelung zwischen der Krone und den Unterthanen. Er gegenzeichnet z. B. die königl. Erlasse, soweit nicht anderweitige Bestimmungen bestehen, und prüft die Petitionen, die an den König in Person gerichtet werden. Seine hauptsächliche Thätigkeit ist aber auf dem Gebiete der Justizverwaltung; so untersteht ihm z. B. die Entscheidung, welche Städte ein Gericht für Strafsachen haben sollen, und die Ernennung der Stadtrichter (s. Recorder), die Entscheidung der Begnadigungs- und Auslieferungsgesuche, ferner die Strafvollstreckung, das Gefängniswesen, die Organisation der Polizeigerichtshöfe, in welchen leichte Vergehen summarisch abgeurteilt werden und das Vorverfahren bei schwerern Vergehen und Verbrechen stattfindet. Er ernennt Inspektoren, die ihm Bericht über die Polizei in den Grafschaften und in der City of London abstatten; bei ungünstigem Bericht verweigert er den vom Staat bewilligten Geldzuschuß. Auf dem Gebiete der Wohlfahrt fallen ihm zu: die Fabrikinspektion, Inspektion von Bergwerken, Fischerei u. s. w. Die andern Staatssekretäre sind die für Kriegswesen und die für die Kolonien und für Indien. Jedem Staatssekretär stehen je ein polit. und ein permanenter Untersekretär bei.

c. Die Ämter für die Justizverwaltung und die Gerichtshöfe. Der Lord High Chancellor für Großbritannien ernennt die Richter der höchsten Gerichtshöfe und der Grafschaftsgerichte und hat auch das Recht, die letztern ihres Amtes zu entheben. Er hat auch die Gesetzentwürfe über Rechtspflege zu prüfen und, wenn sie von der Regierung ausgehen, im House of Lords zu vertreten. (Weiteres s. Lord Chancellor.) Er hat einen juristisch gebildeten Sekretär. Ähnliche Funktionen hat der Lord Chancellor für Irland, der ebenfalls häufig Mitglied des Cabinet ist. Die Kronanwälte, Attorney General (s. d.) und Solicitor General für England und die Beamten mit gleichem Titel für Irland beraten und vertreten die Regierung in Rechtssachen sowohl im Parlament als in den Gerichtshöfen. Ihre englische allgemeine Bezeichnung ist Law Officers. Nach einem noch herrschenden Gebrauch müssen die höchsten Richterstellen (Lord Chief Justice, Master of the Rolls u. s. w.), wenn eine Vakanz eintritt, dem Attorney General in erster, dem Solicitor General in zweiter Linie angeboten werden. Die entsprechenden Beamten für Schottland haben den Titel Lord Advocate und Solicitor General for Scotland. Der Director of Public Prosecution ist ein permanenter nichtpolit. Beamter, der bei schweren Strafsachen im Namen der Regierung die Klage in die Hand nimmt. Die ständigen Richter dürfen (mit Ausnahme des Stadtrichters der City of London) nicht Mitglieder des House of Commons sein und müssen sich vom polit. Leben fernhalten. Nur der Lord Chancellor ist während seiner Amtsdauer zugleich polit. und richterlicher Beamter. Das Kollegium der Richter (Council of Judges) des Supreme Court (s. Court) überwacht die Ausführungsbestimmungen der Prozeßordnung, die Einteilung der Geschäfte, die Einrichtung der Rundreisen (Circuits) u. s. w. Diese Richter können im Gegensatz zu den County Court Judges nur auf Grund einer von beiden Parlamentshäusern ausgehenden Petition vom König entlassen werden und unterstehen in keiner Weise der Kontrolle der Regierung.

Die hauptsächlichsten Gerichte sind das House of Lords (nur frühere Richter und speciell ernannte Lords nehmen an den Gerichtssitzungen teil); das Judicial Committee of the Privy Council (s. Privy Council); der Supreme Court, bestehend aus Court of Appeal und High Court; die County Courts; die Assisengerichte und Courts of Quarter Sessions (s. Court).