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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Gut (wirtschaftlich) - Gúta
überall da, wo es auf die Handlungsweise einer be-
wußt wollenden Person und vollends auf die blei-
bende Gesinnung oder den Charakter bezogen wird.
Einen guten Menschen heißen wir noch nicht den,
der bloß bestimmte an ihn gestellte Anforderungen
vollständig erfüllt (wie man jemand einen guten
Nedner oder Gefellschafter u. s. w. nennt), sondern
allein den, der der höchsten Forderung genügt, die
wir an den Menschen überhaupt und als solchen
glauben stellen zu müssen, nämlich der Forderung
des Sittengesetzes. Das Gute in diesem Sinne, oder
das "sittlich Gute", deckt sich mit dem Pflichtgemäßen.
Unbedingt gut ist nur der sittlich reine Wille, alles
andere ist nur gut in dem Maße, als es aus einer
sittlichen Beschaffenheit des Willens fließt, bez. auch
sie zu fördern geeignet ist. Daher ist z. B. der sehr
verbreitete Begriff eines guten oder gütigen Men-
fchen,worunterman dell Wohlwollenden und Freund-
lichen versteht, zu eng, um den sittlich Guten im vollen
iHinne des Wortes zu bezeichnen. Wohlwollen ist
zwar eins der Erfordernisse zur Sittlichkeit, aber es
gehören dazu noch andere Forderungen, die auf die
des Wohlwollens nicht ohne weiteres zurückzuführen
sind, z. V. die der Gerechtigkeit; es kann einer sehr
wohl zu gütig (nämlich zu sehr bloß gütig) sein, um
unter allen Umständen gerecht, und also im höchsten
Sinne gut zu sein. Die einzelnen Seiten des sittlich
Guten heißen Tugenden (s. d.), der Inbegriff der
Tugenden, also die vollständige Übereinstimmung
des Willens mit dem sittlichen Gesetz, (sittliche) Voll-
kommenheit (s. d.). Der Gegensatz des Guten ist
das Böse (s. d.).
Vom Begriff des Guten ist streng zu uuterscheiden
der des Gutes, der wenigstens nur mit dem allge-
meinsten und unbestimmtesten Sinn des Guten noch
etwa zusammenfällt. Ein Gut (im Gegensatz zum
Übel) heißt ein Jedes, was geschätzt wird, sei es nun
um der unmittelbaren Annehmlichkeit oder um des
Nutzens willen oder auch aus sittlichem Interesse.
Die Vergleichung der Güter hinsichtlich ihres Wertes
führt auf die Frage uach dem "höchsten Gut" (3um-
mum donum), d. h. nach demjenigen Gegenstande,
dem von allen der höchste Wert zukommt. Das höchste
Gut ist nach den meisten alten und neuen Philosophen
die Glückseligkeit, nach andern die Tugend oder
sittliche Willensbeschasfenheit selbst, wobei aber meist
die Vorstellung zu Grunde liegt, daß in ihr zugleich
und von selbst auch eine höchste init keiner andern
zu vergleichende Seligkeit liege. Selbst Kant, so
streng er das Gute oder die Tugend von der Glück-
seligieil scheidet, behauptet als höchstes Gut den Ver-
ein von Sittlichkeit und Glückseligkeit, indem nach
ihm der sittlich Gute nicht ebendamit schon glück-
selig, wohl aber der Glückseligkeit allein würdig,
und zugleich, als bedürftiger Mensch, genötigt ist,
sie sich zu wünschen. - Vgl. Paulsen, System der
Ethik (2. Aufl., Verl. 1891).
Gut, in der Wirtschaftslehre alles dasjenige,
was menschliche Bedürfnisse unmittelbar oder mittel-
bar zu befriedigen geeignet ist. Zum Unterschied von
sog. moralischen G., wie Ehre, Tugend, Zufrieden-
heit u. s. w., und persönlichen G., wie Gesundheit,
welche unvertauschbar, unabschätzbar und unver-
äußerlich sind, lassen sich die wirtschaftlichen (oder
ökonomischen) G. dadurch charakterisieren, daß sie des
Austausches und Verkehrs fähig sind und Tauschwert
besitzen. Es giebt außerdem auch noch sog. freie G.,
wie Luft, Wasser, welche die Natur in solcher Fülle
darbietet, dcch bestimmte Mengen derselben keinen
Wert haben, weil beliebig und kostenlos für sie Ersatz
zu gewinnen ist. Doch ist die Unterscheidung Zwischen
freien und wirtschaftlichen G. nur von relativer
Bedeutung, da dieselben Gegenstände an einem Orte
und zu einer Zeit als freie, an einem andern Orte
oder zu einer andern Zeit als wirtschaftliche an-
gesehen werden können (z. B. Wasser unter gewöhn-
lichen Verhältnissen oder in der Wüste, Holz im
Urwald oder in Kulturländern u. s. w.). Einige
Nationalökonomen wollen nur körperliche Dinge,
sog. Sachgüter, zu den G. rechnen; die meisten unter-
scheiden jedoch drei Kategorien von wirtschaftlichen
G.: 1) die beweglichen und unbeweglichen Sachen;
2) persönliche Dienste, welche nicht durch Sachgüter,
sondern nur in ihrer Wirkung auf Personen zur
Erscheinung kommen, z. B. die Dienste des Arztes,
Lehrers, Richters u. s. w.; 3) Verhältnisse zu Per-
sonen und Sachen, die oft ebenso genau wie Sach-
güter abgeschätzt werden können, z. V. Kundschaft
von Handelsfirmen, Monopole und Patente, oder
der Name und Leserkreis einer Zeituug.
Man hat die G. ferner eingeteilt in Genußmittel,
Produktionsmittel und Erwerbsmittel, insofern sie
unmittelbar dem Genuß dienen, oder bei der Pro-
duktion von G. verwendet werden können, oder wie
das Geld den Erwerb schon vorhandener G. ver-
mitteln. Man hat auch wohl die Genuhmittel G.
von unmittelbarem Wert genannt und die Produk-
tions- und Erwerbsmittel als G. von mittelbarem
Wert zusammengefaßt, weil sie die Bedürfnisse der
Menschen nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar,
durch Erzeugung und Beschaffung von Genußmit-
teln befriedigen. Beachtenswert ist auch die Unter-
scheidung der G. in objektive, absolute oder volks-
wirtschaftliche und bloß relative oder privatwirt-
schaftliche. Die tetztern vermehren nicht, wie die
erstern, unmittelbar den reellen Nationalreichtum,
sondern sie bilden nur Bestandteile des privatwirt-
schaftlichen Vermögens einzelner mit gleich großer
Belastung des Vermögens anderer. Hierher gehören
z. B. die auf den Inhaber lautenden Obligationen,
die ja in neuerer Zeit zu wichtigen Handelsgegen-
ständen geworden sind. Andere Einteilungen der
G. von geringerer Bedeutung sind diejenigen in
allgemeine und individuelle, in Notwendigkeits-,
Annehmlichkeits- und Lnxusgüter. Je nachdem die
G. bei der Nutzleistung durch einen Akt ganz ver-
brauckt und vernichtet, oder nur allmählich zerstört
werden, spricht man von Genuß- oder Verbrauchs-
gütern und von Abnutzungs- oder Gebrauchsgütern.
Zu den erstern gehören z. V. die Speisen, zur zwei-
ten Kategorie die Werkzeuge, Häuser u. s. w. Auch
spricht man von komplementären G. in Anbetracht
der wirtschaftlichen Thatfache, daß die wirksamsten
Produktionsprozesse nicht durch ein G., sondern
durch das Zusammenwirken von mehrern sich gegen-
seitig ergänzenden und bedingenden G. zu entstehen
pflegen. Endlich giebt es veräuherliche und nicht
veräußerliche G. Zu den letztern zählen die aus that-
sächlichen oder rechtlichen Gründen nicht übertrag-
baren G., also insbesondere auch diejenigen, welche
durch menschliche Bestimmungen dem Verkehr ent-
zogen nnd, wie Staats- und Kirchengüter u. s. w. -
Im landwirtschaftlichen Sinne wird das Wort
G. gleichbedeutend mit Landgut (s. d.) gebraucht.
Gut (Taugut), in der Seemannssprache, s.
Takelage und Laufendes Gut.
Güta, Groh-Gemeinde im Stuhlbezirk Nemes-
Ocsa des ungar. Komitats Komorn, auf der Großen
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