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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Hausstock - Haustelegraphen
17 (Weibchen) mm lange, branngelbe, am Hinter-
leibe mit paarigen, schwarz eingefaßten gelben Flecken
gezeichnete Spinne, die ihr wagerechtes, trichter-
förmig in eine Röhre endendes Gewebe in Haus-
fluren und Ställen anbringt (s. Winkelspinne).
Hausftock, Gipfel der Sardonagruppe in den
Glarner Alpen, 9 km westsüdwestlich von Elm,
auf der Wasserscheide zwischen Linth und Vorder-
rhein, 3152 m hoch. Nach NO., NW. und SW. fällt
der Stock mit steilen, kahlen Felshängen ab, während
die gegen den Panirerpaß (2407 m) geneigte Süd-
ostseite von dem zerklüfteten Meergletfcher bedeckt
wird. Das Grundgestell besteht aus gefalteten
Massen eocäner Gesteine (Schiefer und Nummuliten-
kalk), darüber liegen jurassischer Kalkstein und ein
schmales Band triassischen Dolomits; den obersten
Gipfel bildet Verrucano. Ein zerrissener, teilweise
vergletscherter Kamm verbindet den H. mit dem
Ruchi (3107 m); nach N. erstrecken sich bis zum
Richetlipaß (2264 m), der das Massiv des H. von
der Gruppe der Freiberge scheidet, die felsigen
Kämme des Mättlenstocks und des Leiterbergs.
Haussuchung, s. Durchsuchung.
Haustauben stammen in ihren zahlreichen
Gruppen, Rassen u. s. w. zweifelsohne von der wil-
den Felsentaube <s. Tauben) ab, da alle Nassen nach
kurzer oder längerer Verwilderung in diese Art
zurückschlagen. Die Felsentaube hat sich wohl unter
allen Vögeln dem Menschen zuerst angeschlossen.
Eine weite und regsame Taubenliebhaberei begann
sehr früh in Belgien und Holland. In der Gegen-
wart hat sich dieselbe nach mehrern Seiten hin aus-
gedehnt. In der Landwirtschaft hat die Haustaube
weniger Bedeutung gewonnen als das Haushuhn
(s. d.). Die H. teilt man in verschiedener Weise ein.
G. Prütz reiht sie in folgenden Gruppen aneinan-
der: 1) Feldtauben (eigentliche oder gemeine
Landtauben oder Feldstieger und alle Farben -
tauben), 2) Trommeltauben, 3) Tümmler
oder Flugtauben, 4) Perückentauben, 5) Möv-
chen, 6) Pfautauben, 7) Kropftauben,
8) Orientalische oder Warzentauben, 9) Hüh-
nertauben, 10) Riesentauben. (S. auch
Taubenzucht.)
Nach gemeinem Recht gelten die H., solange sie
die Gewohnheit, vom Ausfluge zurückzukehren,
nicht aufgegeben haben, als Eigentum des Be-
sitzers. Jeder der sie einfängt, setzt sich der Ge-
sahr einer Anklage wegen Diebstahls und Unter-
schlagung aus. Das Bürgerliche Gesetzbuch für
Sachsen §. 289 schreibt vor, daß zahm gemachte
Tiere dadurch allein, daß sie sich der Macht des
Eigentümers entziehen, nicht herrenlos werden, son-
dern erst, wenn sie ihre natürliche Freiheit wieder
erlangen. Danach würden in Sachsen wohl H., welche
sich nach einem fremden Schlage gewöhnen, von dem
bisherigen Eigentümer reklamiert werden können;
und eben dies lehrt der Kommentator des Bayrischen
Landrechts. Umgekehrt gehören nach Ooäs civil
und Badischem Landr. Art. 564 Tauben, wenn sie
in andere Taubenhäuser (coloiudiEi-) übergehen,
dem Eigentümer dieser Behälter, sofern sie nicht
durch Arglist und Kunstgriffe herbeigelockt worden
sind. Nach Preuß. Allg. Landr. I, 9, §. 111 sind
Tauben, welche jemand bält, ohne ein wirkliches
Recht dazu zu haden, wcnn sie im Freien betroffen
werden, also auch, wenn sie sich innerhalb desselben
Ortes verfliegen, ein Gegenstand des (berechtigten)
Tierfanges. Wer das Recht hat, H. zu halten, ist in
den Provinzialgesetzen bestimmt (§. 112). Wo diese
nichts Besonderes festsetzen, sind nur diejenigen,
welche tragbare Acker in der Feldstur eigentümlich
besitzen oder statt des Eigentümers benutzen, nach
Verhältnis des Ackermaßes H. zu halten berechtigt.
Nach der noch heute geltenden Bestimmung der
Preuß. Feldpolizeiordnung vom 1. Nov. 1847, §. 40
kann durch Gemeindebeschluß das Recht des Tier-
fanges auf H. solcher Personen, welche zur Haltung
oerechtigt sind, für den Fall ausgedehnt werden,
daß die H. zur Saat- und Erntezeit im Freien und
befonders auf den Ackern betroffen werden.
Haustaxe, foviel wie Bautaxe (s. d.).
Haustein, der natürliche Baustein, welcher in
Brüchen gewonnen (Bruchstein) und von dem Stein-
metzen zu Werkstücken verarbeitet wird. (S. Stcin-
metzarbeiten.) Der meist zu Quadern verarbeitete
H. (Granit, Syenit, Sandstein, Porphyr und Kalk-
stein) bildet sonach einen Gegensatz zu den nicht oder
nur schwer bearbeitbaren Bruchsteinen (Feldsteinen)
und zu den Backsteinen.
Haustelegraphen, meist solche elektrische Tele-
graphen, die den Zweck haben, innerhalb eines
Hauses oder mehrerer zusammengehöriger Häuser
ein Signal zu geben, das entweder beabsichtigt ist
oder zur Meldung über irgend einen Vorgang dient.
Beabsichtigte Signale bezwecken, eine Person (Be-
dienung) herbeizurufen, oder dieselbe zu einer be-
stimmten Thätigkeit aufzufordern u. s. w.; sie sind
jetzt fast ausschließlich elektrische Glockensignale und
werden durch einen Druckknopf (s. d.) oder eine
anders gestaltete Kontaktvorrichtung (s. unten) her-
vorgerufen. Eine in Gasthöfen sehr gebräuchliche
Einrichtung ist die, daß durch das Drücken auf den
Druckknopf in einem Gastzimmer eine elektrische
Klingel in der Hausflur ertönt und gleichzeitig an
einem Fallscheibenkasten (sog.Tableau) die betreffende
Zimmernummer sichtbar wird, sodaß der Zimmer-
kellner ersehen kann, nach welchem Zimmer er ge-
rufen wird. Die Schaltung einer solchen Anlage
mit Tableau ist in nachstehender Fig. 1 schematisch
dargestellt. Die Druckknöpfe 1-8 (von denen 1 in
äußerer Ansicht, 2-8 schematisch dargestellt sind)
stehen einerseits mit den entsprechenden Klemmen
des Tableaus 1, andererseits mit dem einen Pol 15
der Batterie V durch Drahtleitung in Verbindung.
Der andere Pol 2 geht über die Glocke 8 zu einer
besondern Klemme (^. in Fig. 2) des Tableaus.
Wird z. B. der Kontakt 6 geschlossen, so ertönt 8,
und zugleich erscheint im Tableau die Nummer 6.
Die innere Einrichtung eines Tableaus ist aus
Fig. 2 ersichtlich, in welcher zwei Klappen, die eine
bereits gefallen, die andere noch in Ruhelage, ge-
zeichnet sind. Ein solches Fallwerk besteht aus einem
Elektromagneten N, der seinen Anker a in dem
! Augenblick anzieht, wenn er von der Klemme II aus
> durch Schluß des Kontakts 2 (Fig. 1) Strom bo