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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Health Acts - Hebamme

Health Acts (engl., spr. helth äckts), Gesundheitspflegegesetze. Die engl. gesetzlichen Bestimmungen über die öffentliche Gesundheitspflege sind neuerdings in der Public Health Act von 1875 zusammengefaßt worden. Dieselben haben eine Anzahl von Behörden begründet, deren Geschäftskreis folgende Gegenstände in sich begreift: Wasserversorgung, Kanalisierung, Verhinderung gesundheitsschädlicher Einwirkungen (Nuisances, dazu gehören Kellerwohnungen, Rauch, Vergiftung von Flüssen durch Fabrikbetriebe oder Kloaken u. s. w.), die Errichtung von Hospitälern und Begräbnisplätzen u. s. w. Dazu kommen in den Städten Verbesserungen (Improvements, z. B. neue Straßen, Brücken, Markthallen u. s. w.), Beleuchtung, Straßenreinigung und Aufsicht über Straßenverkehr. Für diese Zwecke ist das ganze Land eingeteilt in: 1) Urban Sanitary Districts (städtische Bezirke für Gesundheitspflege) und 2) Rural Sanitary Districts (ländliche Bezirke für Gesundheitspflege). Zu der erstern Klasse gehören a. die Boroughs (s. Municipial Corporations), b. die Local Government Districts und Improvement Act Districts (s. Local Boards). Als Rural Sanitary Districts gelten die Bezirke der Verbände für Armenpflege (Unions, s. Poor Law), die städtische Behörde. Für Gesundheitspflege ist daher entweder der Borough Council, der Local Board oder die Improvement Commissioners die zustehende Behörde. Die ländliche Behörde ist der Board of Guardian (s. Union). Die Ausgaben werden in den Boroughs aus der Stadtkasse bestritten; sonst sind dieselben von den Kirchspielen (s. Parish) beizusteuern, und die betreffenden Steuern werden zusammen mit der Poor Rate (s. Poor Law) erhoben. Außer den oben erwähnten H. A. giebt es noch eine Reihe anderer Gesetze über gesundheitliche Angelegenheiten, so die Gesetze über Impfzwang, die Verhinderung von Viehseuchen u. s. w. In neuerer Zeit werden häufig sog. "Adoptive Acts" in Bezug auf Gesundheitspflege erlassen. Es sind dies Gesetze, die nur in solchen Bezirken Geltung haben, in welchen sie von den zuständigen Behörden angenommen werden. Zu denselben gehören die Gesetze von 1889 und 1890 zur Verhütung ansteckender Krankheiten (52-53 Vict. c. 72; 53-54 Vict. c. 34 - beide in der Hauptstadt obligatorisch), ebenso wie die Public Health Acts Amendment Acts von 1890 (für die ländlichen Bezirke nur teilweise anwendbar), welche den Gesundheitsbehörden umfangreiche Befugnisse in Bezug auf eine Reihe von Gegenständen giebt (gefährliche Telegraphendrähte, öffentliche Aborte, Aborte in Fabriken und Privathäusern, Schlachthäuser, Tauglichkeit von Gebäuden für Wohnungszwecke, genügende Anzahl von Ausgängen in Kirchen, Theatern u. s. w., Stadtuhren, öffentliche Tanz- und Konzertlokale u. s. w.).

Healy (spr. hihlĕ), Timothy, irischer Politiker, Anhänger des Home Rule, geb. 17. Mai 1855 zu Bantry in der Grafschaft Cork, wurde Lehrling in einem kaufmännischen Geschäft und ging nach London, von wo er für die in Dublin erscheinende Home Rule-Zeitung "The Nation" korrespondierte. Im Febr. 1880 begleitete er Parnell und Dillon nach Amerika, wurde nach seiner Heimkehr wegen einer in Bantry gehaltenen aufrührerischen Rede unter Anklage gestellt, aber freigesprochen. Im Nov. 1880 ins Unterhaus gewählt, nahm er sogleich eifrigen Anteil an den Debatten im Parlament, wo er die sog. Healy-Klausel in die irische Landakte hineinbrachte. Von Okt. 1881 bis März 1882 folgte wieder eine Agitationsreise in Amerika. 1883 zog er sich durch eine aufrührerische Rede eine sechsmonatige Gefängnisstrafe zu. Im Nov. 1884 wurde er als Sachwalter an die irische Barre berufen. Bei den Neuwahlen von 1886 wurde er geschlagen, kehrte aber im Febr. 1887 als Abgeordneter für Longford ins Parlament zurück. 1892 wurde er in Louth gewählt. Bei der Spaltung der irischen Nationalpartei schloß er sich den Antiparnelliten an. In seinem Buch "Why is there an Irish land question. A word for Ireland" (1886) gab er eine Geschichte der irischen Landfrage.

Heanor (spr. hihn'r), Stadt in der engl. Grafschaft Derby, im NW. von Nottingham, hat (1891) 9779 E. und Kohlengruben. In der Nähe drei Seen.

Heanzen, s. Hienzen.

Heard- und Macdonald-Inseln (spr. hörd, mäckdónnĕld), zwei Inseln des Indischen Oceans in 53° 10' südl. Br. und zwischen 72 und 73° östl. L. Der Firn reicht weit hinab und Gletscher fließen jeder Einbuchtung zu. Das Klima ist viel rauher als in Kerguelenland. Die Robbenfänger schmelzen 4 Monate hindurch Schnee, um Wasser zu. erlangen. Nares fand im Februar, also im südhemisphärischen Spätsommer, in der Luft und an der Meeresoberfläche 2-4° C. Die Gruppe ist 3. Jan. 1854 durch den engl. Kapitän Macdonald entdeckt worden.

Heat-Lauf (spr. hiht), in der Turfsprache das einmalige Durchlaufen der für ein Rennen festgesetzten Distanz. Der Regel nach wird der Preis nach einem Heat, bei Trabrennen meist erst nach mehrern Heats zuerkannt.

Heaton-Norris (spr. hiht'n), Stadt in der engl. Grafschaft Lancashire, zwischen Stockport und Manchester, hat (1891) 7164 E., Baumwollindustrie und Seidenmanufaktur.

Heautontimorumenos (grch., "Selbstquäler"), Titel eines verloren gegangenen Lustspiels des griech. Dichters Menander, das nur noch in einer lat. Nachbildung des Terenz erhalten ist.

Hebamme, Wehmutter (lat. obstetrix; frz. sage-femme), eine Frau, welche innerhalb gewisser Grenzen befugt ist, Schwangern, Gebärenden und Wöchnerinnen mit Rat und That beizustehen. Der Beruf der H. läßt sich bis in die ältesten Zeiten verfolgen; schon in den heiligen Büchern der Inder, Ägypter und Israeliten und bei den alten griech. und röm. Klassikern wird ihrer als einer besondern Klasse gedacht, und bis in das 17. Jahrh. hinein lag die gesamte Geburtshilfe fast ausschließlich in ihren Händen, wenn auch in einzelnen besonders schwierigen Fällen ab und zu männliche Ärzte, im christl. Abendlande auch Mönche zu Rate gezogen wurden. Für den Unterricht der H. wurde gar nicht oder nur sehr dürftig gesorgt, die meisten huldigten einer rohen Empirie, und nur wenige Wehmütter, wie die Bourgeois, die kurbrandenb. Hofwehmutter Justine Siegmundin, Marie Anne Victorine Boivin, erste H. an der Maternité in Paris, Charlotte von Siebold u. a., verdienen durch hervorragende wissenschaftliche Leistungen rühmende Anerkennung. Erst seit Ludwig XIV. wurden die H. wenigstens bei schwierigen Entbindungen mehr und mehr durch die Geburtshelfer verdrängt und ein sorgfältigerer Unterricht der H. in staatlichen, an Universitäten und in größeren Städten errichteten Hebammenschulen (Entbindungshäusern, Gebärhäusern) eingeführt, wie