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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Hessen-Philippsthal - Hessen-Rheinfels-Rotenburg
Die Provinzialfarben sind Rot, Weiß,Blau.
Militärisch bildet die Provinz wesentlich
den Ersatz- und Garnisonsbezirk des 11. Armee-
korps (Generalkommando in Cassel, Kommando der
21. Division in Frankfurt a. M., der 22. in Cassel),
zu dessen Verband indes auch noch die großherzog-
lich Hess. Truppen als 25. Division (Kommando in
Darmstadt) gehören. Oberpostdirektionen be-
stehen in Cassel und Frankfurt a. M. ^
Vgl. Die Veröffentlichungen des kaiserl. statisti-
schen Amtes, weiter die des königl. Statistischen Bu-
reaus in Berlin, insbesondere Gemeindelexikon für
die Provinz H. (Berl. 1887); Viehstandslerikon für
H. (ebd. 1884); Metz, Statist. Beschreibung des
Reg.-Bez. Cassel (Cass. 1871); Statist. Beschrei-
bung des Reg.-Bez. Wiesbaden (Wiesb. 1876 fg.)
und eine Reihe von Monographien, deren Heraus-
gabe die Regierung von Wiesbaden veranlaßt hat.
Hessen-Philippsthal, die jüngere Nebenlinie
von Hessen-Cassel, ohne Landeshoheit, wurde von
Philipp (geb. 1655, gest. 1721), dem dritten Sohne
des Landgrafen Wilhelm VI. (s. Hessen-Cassel), be-
gründet. Bei seines Vaters Tode 1663 erhielt
Philipp zufolge des Testaments desselben eine
Jahresrente. Durch seinen Bruder, den Landgrafen
Karl, wurde er 1678 mit dem durch das Ausster-
ben der Familie von Wersebe heimgefallenen Dorfe
Herleshausen beliehen und ihm 1685 zur Errichtung
einer beständigen Residenz das ehemalige Kloster
Kreuzberg an der Werra eingeräumt, das er hier-
auf unter dem Namen Philippsthal, der dann auch
auf das nahe gelegene Dorf Kreuzberg überging, in
ein Schloß umwandelte. Auch ererbte er von seiner
Mutter nicht unbedeutende Güter, namentlich die
Hälfte des Schlosses und der Erbvogtei Barch feld.
Von seinen beiden ihn überlebenden Söhnen führte
Karl (geb. 1682, gest. 1770) die Linie H. fort; Wil-
helm (geb. 1692, gest. 1761) wurde der Stifter der
Linie Hessen-Philippsthal-Varchfeld(s. un-
ten). Der Landgraf Karl hatte seinen Sohn Wil-
helm zum Nachfolger, der 1810 starb. Ihm folgte,
da sein ältester Sohn, der Prinz Karl, bei der Be-
lagerung von Frankfurt a. M. 2. Jan. 1793 seinen
Tod gefunden hatte, dessen Bruder Ludwig, der als
Gouverneur von Gaeta sich großen Ruhm durch
tapfere Verteidigung dieser Festung erwarb. Ludwig
starb 15. Febr. 1816, und da er keine männlichen
Nachkommen hinterließ, so folgte ihm sein jüngster
Bruder Ernst Konstantin, geb. 8. Aug. 1771, der
bis 1796 in Holland. Diensten gewesen, 1808 Groß-
kammerherr des Königs von Westfalen geworden
und fpäter wieder in niederländ. Dienste getreten
war. Als Ernst Konstantin 25. Dez. 1849 starb,
folgte ihm sein ältester Sohn Karl und diesem, der
12. Febr. 1868 starb, sein Sohn Ernst (geb.
20. Dez. 1846).
In der Linie Hessen-Philippsthal-Barch-
feld folgte dem Stifter Wilhelm (s. oben) 1761 sein
Sohn Friedrich (gest. 1777) und diesem sein Bruder
Adolf (geb. 1742, gest. 1803), der seinen Sohn Karl
August Philipp Ludwig (geb. 27. Juni 1784, gest.
17. Juli 1854) zum Nachfolger hatte. Diesem folgte
sein Sohn Alexis Wilhelm (geb. 13. Sept. 1829),
dessen landgräfl. Titel jedoch von seiten des Kur-
fürsten von Hessen erst 1857 anerkannt wurde.
Landgraf Alexis vermählte sich 1854 mit der Prin-
zessin Luise, Tochter des Prinzen Karl von Preußen,
welche Ehe 1861 geschieden ward. Da er kinder-
los ist, beruht die Nachfolge auf der Nachkommen-
schaft seines jüngern Bruders Wilhelm (geb. 3. Okt.
1831, gest. 17. Jan. 1890), der in erster Ehe seit
1857 mit der Prinzessin Marie von Hanau, einer
Tochter des Kurfürsten Friedrich Wilhelm I., ver-
mäblt war, aus welcher Ehe, die 1872 geschieden
wurde, zwei nicht successionsfähige Söhne und zwei
Töchter hervorgingen; diesen verlieh der König von
Preußen 28. Juli 1876 den Titel Prinzen und
Prinzessinnen von Ardeck. In zweiter Ehe
1873warWilhelm vermählt mitIuliane (gest. 1878),
Prinzessin zu Bentheim-Steinfurt, aus welcher Ehe
eine Prinzessin und Prinz Clodwig (geb. 30. Juli
1876) hervorgingen; in dritter Ehe 1879 mit Adel-
heid (gest. 1880), Prinzessin zu Bentheim-Steinfurt;
in vierter Ehe, der 1887 ein ^ohn entsprossen ist,
1884 mit Auguste, Tochter des Herzogs Friedrich Zu
Schleswig-Holstein.
Hessen Rheinfels, ältere souveräne Nebenlinie
von Hessen, von Philipp II., dem dritten Sohne
Philipps des Großmütigen, 1557 gestiftet (s. Hessen,
Volksstamm), fiel nach seinem Tode 1583 an des
Stifters zwei Brüder, Wilhelm IV. von Hessen-Cassel
und Georg I. von Hessen-Darmstadt. (S.auch Hessen-
Rheinfels-Rotenburg.)
Hessen Rheinfels-Rotenburg, die ältere, im
Mannsstamm erloschene Nebenlinie von Hessen-
Cassel, hatte des Landgrasen Moritz (f. Hessen-Cassel)
jüngern Sohn Ernst zum Stifter, der, als der Vater
1627 die Regierung an seinen Sohn Wilhelm V. ab-
trat, Rheinfels erhielt und nach dem Tode seiner
Brüder, des LandgrafenHermann zu Rotenburg (gest.
1658) und des Landgrafen Friedrich zu Eschwege
(gest. 1655), alleiniger Inhaber der sog. Rotenbur -
ger Quart wurde, d. h. der sämtlichen den jüngern
Prinzen des Landgrafen Moritz unter Hoheit der
ältesten Linie überlassenen Amter, Städte und Ein-
künfte. Diese bestanden aus der niedern Grafschaft
Katzenelnbogen mit der Stadt und Festung Rhein-
fels, dem Amt und der Stadt Rotenburg, Wanfried,
Eschwege, Treffurt, Ludwigstein, der Herrschaft
Plesse, dem Amt Gleichen, nebst einem Viertel
des Landzolls. Iwar teilten sich Ernsts Söhne
Wilhelm (gest. 1725) und Karl (gest. 1711) in die
Linien Rotenburg und Wanfried; aber schon
Wilhelms Enkel Konstantin von Rotenburg (geb.
1716, gest. 1778) brachte infolge des Aussterbens
der Linie Wanfried 1755 alle Besitzungen seines
Hauses wieder zusammen; doch hatte er nach langem
Streite durch einen 1754 abgeschlossenen Vergleich
Rheinfels für immer an Hessen-Cassel abgetreten.
Konstantin hatte seinen Sohn Karl Emanuel zum
Nachfolger, dem bei seinem Tode 1812 sein Sohn
Victor Amadeus (geb. 2. Sept. 1779) folgte. Durch
den Frieden von Lunsville wurde 1801 der auf der
linken Rheinfeite gelegene Teil der Grafschaft Katzen-
elnbogen an Frankreich abgetreten und dafür durch
den Reichsdeputationshauptschluß von 1803 das
Haus Hessen-Cassel nnt den mainzischen Amtern
Fritzlar, Naumburg, Neustadt und Amöneburg, den
Stiftern Fritzlar und Amöneburg und der Reichs-
stadt Gelnhausen entschädigt, wogegen das Haus
Hessen-Rotenburg, wie es sich seit der Abtre-
tung von Rheinfels nannte, eine jährliche Rente
von 22500 Fl. erhalten sollte. Kurhessen mußte
1815 versprechen, den Landgrafen von Hessen-Rotem
bürg für den durch die Abtretung von Katzen-
elnbogen an Preußen entstandenen Verlust von
Domanialeinkünften durch grundherrlicheNutzungen
innerhalb des kurhess. Staates zu entschädigen. Aber