Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Diese Seite ist noch nicht korrigiert worden und enthält Fehler.

275
Hohenzollern (Friedr. Wilh. Konst., Fürst von Hohenzollern-Hechingen)
1403 seine SöhneJohannm. und Friedrich VI.
so, dah Johann das Oberland und Friedrich das
Unterland erhielt, doch vereinigte, als Johann
ohne Erben starb (1420), Friedrich VI. (s. Fried-
rich I., Kurfürst von Brandenburg) wieder alle Be-
sitzungen, und mit ihm erstieg das Zaus der H.
eine neue Stufe der Größe. Von Kaiser Sigismund
erhielt Friedrich 1411 die Verwesung und oberste
Hauptmannschaft und 1415 die Kurwürde von
Brandenburg (s. d.). Sein elfter Nachfolger, der
Kurfürst Friedrich III., war der erste Königin
Preußen, sein siebzehnter Nachfolger, König Wil-
helm I.,der erste Kaiser des neuen Deutschen Reichs.
L. Schwäbische Linie. Diese Linie wurde
von dem erwähnten Grafen Friedrich von Zollern
(s. oben) gegründet. Mehrmals durch Teilungen ge-
schwächt, gelangte sie erst durch Graf Iost Niclas I.
und Gras Eitel Friedrich II. (gest. 1512) zu
größerer Bedeutung. Dieser, Geheimrat, Oberhof-
meister und Kammerrichter bei Kaiser Maximilian I.,
brachte 1504 das Reichserbkämmereramt an sein
Haus. Auch erwarb er 1497 vom Kaiser im Tausch
sür die durch Heirat an seine Familie gekommene
Ichweiz. Landschaft Räzüns die Herrschaft Haigerloch.
Dessen Enkel KarlI. (gest. 1576), der sämtliche
Besitzungen seines Hauses in seiner Hand wieder
vereinigte, erhielt nach dem Erlöschen der Familie
Werdenberg 1534 die Grafschaften Sigmaringen
und Beringen, wurde später Präsident des Reichs-
hofrats und stiftete 1575 eine Erbfolgeordnung,
nach welcher das Land in drei Gebiete geteilt wer-
den, das Reichserbkämmereramt aber jedesmal bei
dem Senior des Hauses bleiben sollte. Da aber
die Linie des dritten Sohnes schon 1601 erlosch, so
erhielten von den Söhnen Karls I. Eitel Fried-
rich IV. Hechingen, Karl II. Sigmaringen und
Beringen. Eitel Friedrich IV. (gest. 1605) nahm
für seme. Linie den Namen Hohenzollern-'
Hechingen an, während Karl II. (gest. 1606)
die seine Hohenzollern-Sigmaringen be-
nannte. Graf Johann Georg von Hohenzollern-
Hechingen, Friedrichs IV. Sohn, erhielt durch Kaiser
Ferdinand II. 28. März 1623 die Reichsfürsten-
würde, die gleichzeitig auch Johann, dem Senior
der sigmaring. Linie, zu teil wurde (Einführung in
das Äeichsfürstenkollegium 26. Juni 1653), worauf
Kaifer Leopold 1.1692, mit Ausnahme der sigma-
ring. Seitenlinie Hohenzollern-Haigerloch, auch den
nachgeborenen Söhnen den Fürstentitel verlieh.
Für den Verlust durch Heiraten erworbener nieder-
länd. Besitzungen erhielten beide Linien 1803 durch
den Neichsdeputationshauptschluß Entschädigun-
gen. Sigmaringen erwarb auch durch den Beitritt
zum Rheinbünde, dem beide Linien die Souveränität
verdankten, einen Zuwachs von 9 Geuiertmeilen.
Mit Kurbrandenburg bez. Preußen und den Mark-
grafen von Bayreuth und Ansbach waren schon
1695 und 1707 Erbverträge geschlossen worden, die
gleich der Erbfolgeordnung von 1575 in das Fa-
milienstatut vom 24. Jan. 1821 übergingen, welches
der König von Preußen, als anerkanntes Haupt
des Gesamthauses H., bestätigte. Kraft dieser Fest-
setzungen galt das Recht der Erstgeburt, und beim
Erlöschen einer Linie im Mannsstamme sollten
deren Lande an die überlebende und nach dem Aus-
sterben beider an das königlich preuß. Haus heim-
fallen. Ein Erbfolgerecht der Fürsten von H. in
die brandenburgischen bez. preuß. Länder ist da-
gegen (abgesehen von den Grafschaften Geyer und
Limburg) nicht festgesetzt und besteht nicht. Sig-
maringen erhielt 11. Juli 1833, Hechinaen 16. Mai
1848 eme neue Verfassung, welche auch die preuß.
Erbansprüche anerkannte. Doch entsagten, noch
ehe ein Aussterben der Linien zu befürchten war,
infolge der polit. Erschütterungen von 1848, von
denen die beiden Ländchen heftig berührt wurden,
die beiden Fürsten, Friedrich Wilhelm Kon-
stantin von Hohenzollern-Hechingen, der seit
13. Sept. 1838 regierte, und Karl Anton von
Hohenzollern-Sigmaringen, der seinem Vater in-
folge Session 27. Aug. 1848 succedierte, der Regie-
rung 7. Dez. 1849. Die Fürstentümer hörten hier-
mit auf souveräne Staaten zu sein, und gingen in
"anticipierter Nachfolge" kraft jener Erbverträge an
die Krone Preußen über, welche 12. März 1850 das
Land in Besitz nahm. Die beiden Fürsten zogen sich
mit den Vorrechten der nachgeborenen Prinzen des
königlich preuh. Hauses und dem Prädikat "Hoheit"
ins Privatleben zurück. Die Linie Hohenzollern-
Hechingen starb 3. Sept. 1869 mit Friedrich Wil-
helm aus. Von den Söhnen des Fürsten Karl
Anton (s. Hohenzollern, S. 276".) erwarb der älteste,
Fürst Leopold, der ihm 2. Juni 1885 succedierte
und 1891 durch preuß. Verleihung das Prädikat
"Königliche Hoheit" erhielt, durch seine Heirat mit
der Infantin Antonia seinen Nachkommen even-
tuelle Erbansprüche an die portug. Königskrone.
Der zweile Sohn Karl (s. d.) wurde durch Plebiscit
vom 30. März 1866 zum Fürsten von Rumänien mit
dem Rechte der Vererbung nach der Primogenitur
im Mannsstamme erwählt und nahm 1881 die
Königswürde an. Nach der rumän. Verfassung ist,
da König Karl selbst kinderlos ist, der zweite Sohn
des Fürsten Leopold, Prinz Ferdinand, als Thron-
folger anerkannt, nachdem fein älterer Bruder, der
Erbprinz Wilhelm, 22. Nov. 1888 auf die Thron-
folge in Rumänien Verzicht geleistet hat.
Als Früchte der vom König Friedrich Wilhelm IV.
von Preußen angeordneten Erforschung der Ur-
geschichte seines Hauses sind zu nennen: UouumeutH
2o1l6i-HUH (Bd. 1-7, mit Gesamtregister, Verl. 1852
-66, hg. von Graf von Stillfried und T.Märcker;
Supplementband, hg. von Großmann und Scheins,
ebd. 1890); Altertümer und Kunstdenkmale des Er-
lauchten Hauses H. (2 Bde., ebd. 1831-67); Hohen-
zoll. Forschungen (Tl. 1, ebd. 1847); vgl. ferner:
Riedel, Die Ahnherren des preuß. Königshauses
(ebd. 1854); ders., Geschichte des preuß. Königs-
hauses (2 Bde., ebd. 1861); Hermann Schulze, Die
Hausgesetze der regierenden deutschenFürstenhä'user,
Bd. 3 (Jena 1883; vgl. dazu E. Berner, Die Haus-
verfassung der H., in der "Histor. Zeitschrift", Neue
Folge, Bd. 16); Ludwig Schmid, Die älteste Ge-
schichte des Gesamthauses der H. (3 Bde., Tüb.
1884-88); Christian Meyer, Die Herkunft der
Burggrafen von Nürnberg (Ansbach 1889); Lud-
wig Schmid, Die Könige von Preußen sind H.
(Berl. 1892); E. Berner, Die Abstammung und
älteste Genealogie der H. (in den "Forschungen
zur brandend, und preuß. Geschichte", 6. Jahrg.,
1893); Hohenzoll. Forschungen, Jahrbuch, hg. von
Christian Meyer (1892 fg.).
Hohenzollern, Friedr. Wilh. Konstantin, Fürst
von Hohenzollern-Hechingen, geb. 16. Aebr. 1801,
das einzige Kind des Fürsten Friedrich Hermann
Otto, vermählte sich 22. Mai 1826 mit der Prin-
zessin Euaeme von Leuchtenberg (geb. 23. Sept.
1808). Dlese Ehe blieb indessen kinderlos. Schon
18*