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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Hollaz - Holleben
Dann stach er Ansichten der vorzüglichsten Städte, wie Straßburg, Frankfurt, Köln, Mainz u. s. w., die allgemein bewundert wurden. In Köln traf er 1636 mit dem Grafen Arundel zusammen, der ihn in seine Dienste nahm. In London stach er nun zunächst einige Platten nach Gemälden der Arundelschen Galerie, 1638 verschiedene Bildnisse der königl. Familie und das des Grafen Arundel zu Pferde, 1639 die bewunderten 28 Blätter des "Ornatus muliebris anglicanus", denen er 1642-44 die übrigen weiblichen Trachten bei den verschiedenen europ. Völkern folgen ließ. 1640 wurde er Zeichenlehrer des Prinzen von Wales. Als Royalist 1645 gefangen gesetzt, folgte er nach seiner Befreiung dem Grafen Arundel nach Antwerpen und kehrte 1652 nach England zurück. Er starb in großer Armut 28. März 1677. Seine Kupferstiche, teils nach ältern und gleichzeitigen Meistern, wie Holbein (Adam und Eva, David vor Saul), Leonardo da Vinci und van Dyck, teils nach eigenen Zeichnungen, zeugen von Geist, Feinheit und einer mit wenigen Mitteln erreichten Naturwahrheit. - Vgl. Parthey, Wenzel H., beschreibendes Verzeichnis seiner Kupferstiche (Berl. 1853; Nachträge und Verbesserungen, 1858); Sollmann, Nachträge (in "Naumanns Archiv für die zeichnenden Künste", 1865).
Hollaz, David, luther. Dogmatiker, geb. 1648 im Dorfe Wulkow bei Stargard in Pommern, studierte in Erfurt und Wittenberg, ward 1670 Prediger in Pützerlin bei Stargard, 1692 Pastor und Propst zu Jakobshagen, wo er 1713 starb. Verbreitet war sein dogmatisches Lehr- und Handbuch "Examen theologicum acroamaticum universam theologiam thetico-polemicam complectens" (Lpz. 1707 u. ö.) wegen der praktischen Brauchbarkeit und der Verbindung kirchlicher Rechtgläubigkeit mit Milde gegen Pietismus und Synkretismus. - Vgl. Frank, Geschichte der prot. Theologie, Bd. 2 (Lpz. 1865), S. 214.
Holle, Frau, s. Hulda.
Hölle, abzuleiten von Hel (s. d.), der Herrscherin des Schattenreichs, bezeichnet diejenige Abteilung der Unterwelt, in die nach der Meinung des Altertums die Seelen der bösen Menschen zur Bestrafung kommen sollten und deren Beschaffenheit daher die Phantasie bei den einzelnen Völkern verschieden ausmalte. Bei den Griechen und Römern hieß diese Abteilung der Unterwelt Tartaros (s. d.). Die Juden nahmen ebenso wie die Griechen und Römer an, daß die Seelen aller Menschen nach dem Tode des Körpers in einen finstern Ort der Unterwelt, bei den Juden Scheol, bei den Griechen Hades genannt, hinabsteigen und dort ein unthätiges, freud- und empfindungsloses Leben führen mühten. Seit dem Babylonischen Exil erweiterte man diese Vorstellung von dem Scheol jedoch dahin, daß man diesen m das Paradies (s. d.), den Aufenthaltsort für die Seelen der guten Menschen, und in die H. (Gehenna, s. d.), den Strafort für die Höfen, teilte. Als Strafe der Bösen galt besonders das Feuer; daher hielt man die H. für einen feurigen Pfuhl, für einen See voll Schwefel und Feuer und betrachtete die Vulkane als die Eingänge zu ihr. Das Christentum fand diese Vorstellungen vor, gestaltete sie jedoch infolge seiner Auferstehungslehre um. Während noch Paulus nur die Auferstehung der Gläubigen zu messianischer Herrlichkeit erwartet, die Ungläubigen aber im Scheol dem ewigen Tode anheimgefallen denkt, lehrte man bald eine Auferstehung der Guten und Bösen zum Weltgericht, worauf die Frommen in das vom Himmel auf die Erde herabgekommene Messiasreich eingehen würden, die Gottlosen aber in den Feuerpfuhl geworfen werden sollten. Später wurde dann als Aufenthaltsort der Gläubigen der Himmel betrachtet, mit dem man nunmehr das Paradies identifizierte, während die H. als Strafort für die Ungläubigen und Gottlosen in der Unterwelt blieb. Die Beschaffenheit der H. selbst und die in der H. zu erduldenden Strafen wurden nach den im Neuen Testament gegebenen Bildern von der äußersten Finsternis, wo Heulen und Zähneklappen sein wird, von dem Feuer, das nie verlischt, von dem Wurme, der nicht stirbt, ausgemalt, über die Dauer der Höllenstrafe war man nicht einerlei Meinung. Indes behielt seit dem 5. Jahrh. die Meinung von der Ewigkeit der Höllenstrafen die Oberhand in der Kirche. Daneben bildete sich aber noch weiter die Lehre vom Fegefeuer (s. d.). So kennt auch Dantes "Göttliche Komödie" drei verschiedene Aufenthaltsorte der Verstorbenen: das Paradies, das Fegefeuer und die H.
Die Ewigkeit der Höllenstrafen wurde auch von dem ältern Protestantismus als Kirchenlehre festgehalten. Erst im 18. Jahrh. begann man dieselbe zu bezweifeln als im Widerspruche mit dem Besserungszwecke der Strafen und unvereinbar mit Gottes Weisheit, Güte und Gerechtigkeit. Die sinnlich-äußerliche Form der Vorstellung wurde allmählich auch von Supranaturalisten sehr gemildert und an die Stelle eines materiellen Höllenfeuers eine innere Unseligkeit von unendlicher Dauer gesetzt. Lessing gab als gesunden Kern der Lehre den Gedanken zu erwägen, daß der Unterschied des Guten und Bösen auf Erden auch im Jenseits einen Unterschied von höhern und niedern Graden der Vollkommenheit und Seligkeit begründen müsse, die auch in einer endlosen Entwicklung niemals völlig ausgeglichen werden könnten. Dagegen verschaffte sich in den durch Schleiermacher beeinflußten Kreisen die Ansicht Geltung, daß die Universalität des Erlösungswerkes Christi das Erlöstwerden aller fordere, daher, solange auch nur ein Teil der Menschheit noch unerlöst sei, das Erlösungswerk noch nicht völlig erreicht wäre. Bei der Voraussetzung unwiderstehlicher Wirksamkeit der göttlichen Gnade erschien diese Annahme als die einzig folgerichtige, wogegen im Interesse der menschlichen Freiheit vielfach wenigstens die hypothetische Möglichkeit festgehalten wurde, daß manche sich beharrlich gegen die Gnade verstocken könnten. Andere, wie Weihe, versuchten die ewige Verdammnis durch die Theorie definitiver Vernichtung der beharrlich Gottlosen zu ersetzen. Die grobsinnliche Vorstellung eines materiellen Ortes der Qual und physischer Strafen war von der neuern Theologie ziemlich allgemein aufgegeben, ist aber von der modernen Orthodoxie, zugleich mit der altkirchlichen Lehre von der absoluten Ewigkeit der Höllenstrafen, wiederhergestellt worden. - Vgl. Delepierre, L’enfer. Essai philosophique et historique sur les légendes de la vie future (Lond. 1876).
Holleben, Albert von, preuß. Generallieutenant, geb. 24. April 1835 zu Erfurt, wurde in der Kadettenanstalt erzogen und trat 1852 in die Armee ein. Nachdem er 1853 Lieutenant geworden war, war er 1857-59 Lehrer am Kadettenhause in Culm. 1866 wurde er Hauptmann und 1870 zum Generalstab der 1. Garde-Infanteriedivision kommandiert und zum Major befördert. 1872-74 war er im Generalstab des 3., 1874-78 in dem