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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Island
Kraft trat und neben einem Gesetze vom 2. Jan. 1871 die staatsrechtlichen Verhältnisse regelt. Die Volksvertretung (Althing) besteht aus 30 vom Volke gewählten und 6 vom König ernannten Mitgliedern und teilt sich in zwei Kammern, in deren oberer die 6 ernannten und 6 gewählte Mitglieder sitzen, während die übrigen 24 gewählten Mitglieder die untere Kammer bilden. Sie hat das Steuerbewilligungsrecht und beschließenden Anteil an der gesetzgebenden Gewalt. Zu den Bedürfnissen des Reichs sollte I. nicht beitragen, sondern einen jährlichen Zuschuß empfangen. Verwaltet wird die Insel von einem Landeshauptmann; sie zerfällt in drei Ämter, das Südamt, das Westamt und das Nord- und Ostamt. An der Spitze der Ämter stehen zwei Amtmänner, in Reykjavik für das Südamt und Westamt und in Akreyri für das Nord- und Ostamt. Die zwei erstern Ämter zerfallen in 14 Sysler, von denen indessen mehrere in einer Hand vereinigt sind, das letztere in 6 Sysler; die Sysselmänner sind zugleich Richter erster Instanz, Polizeimeister und Kasseneinnehmer. Als zweite Instanz besteht in Reykjavik ein Landesobergericht, von dem an das Höchste Gericht in Kopenhagen appelliert wird. In kirchlicher Hinsicht bildet I. ein Bistum (früher zwei) mit 20 Propsteien, 141 Pfarreien und 299 Kirchen. Militär und befestigte Punkte giebt es nicht. Hauptort ist Reykjavik (s. d.). Außerdem sind bemerkenswert: Akreyri (s. d.) und Ifafjord, nächst Reykjavik die wichtigsten Handelsplätze; Hafnarfjord mit gutem Hafen; Skalholt, früher Bischofssitz, wie auch Holar (im W. von Akreyri) mit massiver Domkirche.
Industrie und Handel. Die Industrie beschränkt sich auf den Hausfleiß, welcher die Wolle steilweife zu Strümpfen und Handschuhen) verarbeitet. Handwerker giebt es nur wenige; jeder ist sein eigener Handwerker. Der Handel war bis 1854 nur dän. Unterthanen gestattet, ist aber seitdem auch Fremden geöffnet. Letztern sind 6 Häfen zugänglich. Autorisierte Handelsplätze giebt es 34. Die wichtigsten Ausfuhrwaren sind: Fischereiprodukte (gesalzene Heringe, Stock- und Plattfisch, Thran, Fischeier, Fischleim), Talg und gesalzenes Schaffleisch, Wolle, wollene Strümpfe und Handschuhe, Eiderdunen, Federn, Schaf- und Fuchsfelle, Schwanfedern und Pferde. Der Hauptmarkt für getrocknete Fische ist Spanien, für Wolle und Pferde England; das übrige geht meist nach Kopenhagen. Große Thransiedereien bestehen an den Hauptfangplätzen der Wale. - Wichtiger als die Fischerei der Isländer in den geschützten Fjorden ist die Hochseefischerei der Engländer (aus Great-Grimsby) auf Kabeljau und Heilbutte mit 60 kleinen Dampfern, die der Amerikaner (1892: 13 Schoner) auf Heilbutt und vor allem die der Franzosen, welche (1892) 167 Segelschoner mit 3171 Mann unter dem Schutze eines Kriegsschiffs an die Küsten I.s schickten und 10 Mill. kg Stockfisch, 200000 kg Rogen und 4500 Barrels Fischöl heimbrachten. Ein anschauliches Bild dieses franz. Fischerlebens giebt der Roman «Les Pêcheurs d’Islande» von Pierre Loti, deutsch von Carmen Sylva. 1893 haben auch 4 deutsche Fischdampfer mit Erfolg den Schellfischfang bei I. versucht. Die Norweger beschränken sich auf Walfischjagd.
Geschichtliches. Die Insel I., früher irrtümlich für das alte Thule (s. d.) gehalten, seit dem 8. Jahrh, von irischen Mönchen an einzelnen Stellen der Süd- und Ostküste bewohnt, erhielt den größten Teil seiner Bevölkerung von Norwegen, wo es zuerst durch die zwischen 860-870 aufeinanderfolgenden Reisen des Naddodh, des Gardar, des Floke bekannt wurde. Von letzterm erhielt es wegen des vielen Treibeises, das er in den Buchten aufgehäuft fand, den Namen I., d. h. Eisland. Der erste, der sich zunächst (870) an der Südküste, bleibend (seit 874) in dem spätern Reykjavik einen festen Wohnsitz gründete, war der Norweger Ingolf mit seinen Angehörigen und Verwandten. Bald folgten demselben andere aus der Heimat nach. Da nämlich gleichzeitig der König Harald Harfagr sich durch Besiegung der übrigen Könige Norwegens zum Alleinherrscher, durch Besteuerung der Odalsgüter die freien Grundbesitzer zu seinen Pächtern gemacht hatte, zogen alle, die den neuen Verhältnissen sich nicht fügen mochten, außer Landes und meist nach I. Während die Verfassung der einzelnen Niederlassungen auf der Insel anfangs auf der priesterlichen und zugleich richterlichen Gewalt der Tempelvorsteher (Goden) beruhte und eine monarchisch-aristokratische war, bildete sich seit der Vereinigung der Einzelherrschaften für das Land eine aristokratisch-republikanische Gesamtverfassung aus. Den Grund dazu legte (930) Ulfliots für die ganze Insel gültige Gesetzgebung und seine Errichtung des Althing, einer aus den kundigsten Männern aller Bezirke zusammengesetzten Versammlung, die unter dem Vorsitze des "Gesetzsprechers" jeden Sommer 14 Tage lang auf der großen Thingvallaebene die oberste Gerichtsbarkeit übte und über die Angelegenheiten des Landes beriet. Neben dieser Versammlung wurden seit 965 eine Anzahl ähnlicher Thinge für die einzelnen Bezirke der Insel eingerichtet, diesen endlich auch 1004 durch Njal ein besonderes höchstes Gericht (das Fünftegericht) beigefügt. Das Christentum wurde 1000 angenommen und wenig später (1080-1105) zwei Bischofssitze in Holar und Skalholt errichtet. Die hiermit eingeführte Kenntnis lat. Schrift und Sprache, abendländ. Litteratur und Gelehrsamkeit fand auf I. einen um so empfänglichern Boden, als Dichtkunst und geschichtliche Erzählung bereits mehr denn anderwärts im german. Norden gepflegt wurden. (S. Isländische Sprache und Litteratur.) Häufig unternahmen auch die Isländer in früherer Zeit Reisen vorzugsweise nach dem Westen, und dies führte (982) zur Entdeckung Grönlands und (um 1000) eines Teils von Amerika, den man Helluland, Markland und Vinland nannte. (S. Amerika, Bd. 1, S. 518 a.) Später fühlte man sich nach Europa zur Befriedigung der religiösen und wissenschaftlichen Bedürfnisse gezogen. Die staatlichen Verhältnisse wie die Blüte des geistigen Lebens und reger Verkehr nach außen hatten um den Anfang des 13. Jahrh. ihren Höhepunkt erreicht (s. Snorre Sturluson), als infolge zunehmender Macht und gegenseitiger Eifersucht einzelner Großen es dem König Hakan V. von Norwegen 1262 gelang, die Vereinigung der Insel mit Norwegen einzuleiten, die sein Nachfolger Magnus VI. 1264 vollendete. Mit Norwegen gelangte I. 1380 an Dänemark, bei dem es auch verblieb, als Norwegen 1814 mit Schweden vereinigt wurde.
Der Handel mit I. war 1294 allen Ausländern verboten worden, Anfang des 15. Jahrh. gewannen engl. Schleichhändler Einfluß und seit 1450 entwickelte sich ein reger Verkehr mit den deutschen Hansestädten (Lübeck, Danzig, später auch Hamburg);