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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Luxeuil - Luxussteuern

Preuß. Grenze (6,94 km); c. von den ältern Strecken wird die Linie Luxemburger Grenze bei Gouvy-Spa (in Belgien belegen, 55 km) von der Belg. Staatsbahn betrieben. 2) Die luxemb. Prinz-Heinrich-Eisenbahn und die Erzgruben-Gesellschaft (Sitz der Direktion in Luxemburg) haben 166,11 km Linien. 3) Die Luxemburger Nebenbahnen (Schmalspurbahnen, Sitz der Direktion in Luxemburg) umfassen 39,3 km. 4) Die Luxemburger Kanton-Eisenbahnen (Sitz der Direktion in Diekirch) umfassen 43,2 km, zusammen 509,41 km, davon 443,72 km innerhalb des Großherzogtums Luxemburg. Die ersten Bahnen waren die der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahn-Gesellschaft gehörende Strecken Luxemburg-Bettingen und Luxemburg-Elsaß-Lothr. Grenze, welche 4. und 5. Okt. 1859 eröffnet wurden. Von den Strecken der Wilhelm-Luxemburg-Bahn werden 174,04 km ältere Linien von der Generaldirektion der Reichseisenbahnen in Straßburg i. E. auf Grund des Staatsvertrags vom 11. Juni 1872, später eröffnete Strecken auf Grund besonderer Vereinbarungen betrieben. Die Prinz-Heinrich-Bahn, deren erste Strecke Esch-Petange-Athus (21,5 km) 1. Dez. 1874 eröffnet wurde, besaß Ende 1894 Erzgrubengerechtsame für ein Gebiet von 412 ha, welche gegen feste Pacht vergeben sind. Die Einnahmen aus dem Personen- und Gepäckverkehr ergaben (1893) 335 371 M., aus dein Güter- und Viehverkehr 2 868 450 M., aus sonstigen Quellen 14 064 M.; die Ausgaben betrugen 1 669 412 M. Der Gesellschaft ist unterm 23. Dez. 1894 die Linie Luxemburg-Petingen (2l km) zum Bau genehmigt worden, welche 1897 eröffnet werden soll.

Luxeuil (spr. lüxöj) oder Luxeu, Stadt im franz. Depart. Haute-Saône, Arrondissement Lure, am rechten Ufer des Breuchin, an der Linie Aillevillers-Lure der Ostbahn, hat (1891) 4498, als Gemeinde 4811 E., eine schöne Kirche (14. Jahrh.), Collège, Seminar, Hospital, Bibliothek, Museum mit Altertümern, ferner mehrere Mahl- und Papiermühlen, Fabriken von Eisen- und Stahlwaren, von Strohhüten, Baumwollspinnerei, Gerberei, Färberei. Die hier entspringenden Mineralquellen (16 an der Zahl, von 19 bis 51,5° C.) waren schon den Römern bekannt. L. war ehemals besonders berühmt durch seine Abtei, welche um 590 der irische Apostel St. Columban gegründet hatte.

Luxor, ägypt. Dorf, s. Luksor.

Luxuriös (lat.), üppig, verschwenderisch.

Luxus (lat.), strenggenommen jeder Aufwand, der über das gewöhnliche Bedürfnis hinausgeht. In der Regel pflegt man aber, indem man das Bedürfnis festzustellen sucht, die Persönlichkeiten und ihre Stellung, die Sitten und Standesgewohnheiten u. s. w. in Betracht zu ziehen, und unterscheidet notwendige Bedürfnisse, Standes- oder Gewohnheitsbedürfnisse und Luxusbedürfnisse. Da die Grenze der notwendigen und der Standesbedürfnisse durchaus nicht feststeht, sondern nach der Kultur der Länder und Völker bedeutenden Verschiebungen unterliegt, so hat auch der L. keine feststehenden Grenzen. Der Gang der geschichtlichen Entwicklung ist häufig der, daß der Verbrauch eines Gutes, welches anfänglich nur ein Luxusbedürfnis befriedigte, allmählich so allgemein wird, daß er den Charakter des L. verliert, z. B. der Konsum von Kolonialprodukten. Von einer Ausschreitung des L. spricht man, wenn er unvernünftig oder gar unsittlich ist. Er wird dann auch wohl raffinierter L. genannt. Gegen das Übermaß des L. bei den Reichen wie auch gegen das Eindringen desselben in die mittlern und untern Klassen wurde früher vielfach von.den Staaten eingeschritten. Schon bei den Römern gab es Luxusgesetze. Am zahlreichsten finden sie sich indes an und nach dem Ende des Mittelalters, vom 16. bis 18. Jahrh.; sie betreffen namentlich den Aufwand für Kleider, Gelage, Festlichkeiten und Begräbnisse und dienen auch dem Zwecke der Festhaltung der Standesunterschiede. Die Wirkung solcher Maßregeln war indes gering, und man ist in der neuern Zeit vollständig davon zurückgekommen. Auch die Luxussteuern (s. d.) sind für die Beschränkung des L. von geringem Belang. Die sittlichen und wirtschaftlichen Nachteile des L. gelten übrigens nur von dem entarteten, raffinierten L. Der vernünftige, edle L. ist sowohl für die Wirtschaft als auch für die übrigen Kulturbestandteile der Gesellschaft von hoher Wichtigkeit. - Vgl. H. Baudrillart, Histoire du luxe privé et public (4 Bde., 1878-80); Kambli, Der L. nach seiner sittlichen und socialen Bedeutung (Frauenfeld 1890); Röscher, System der Volkswirtschaft, Bd. 1 (20. Aufl., Stuttg. 1892); E. de Laveleye, Der L., deutsch von E. Jacobi (Neuwied 1893).

Luxusexpreßzüge, s. Eisenbahnwagen-Mietgesellschaften.

Luxusgesetze, s. Luxus.

Luxussteuern, im weitern Sinne alle Abgaben, die aus Anlaß des Verbrauchs oder Gebrauchs von Luxusgegenständen oder überhaupt einer Luxusausgabe erhoben werden. Es gehören also dahin auch die Zölle und innern Verbrauchssteuern, sofern sie Luxuswaren, wie Schaumweine, Austern, feine Cigarren, Spitzen, Seidenstoffe u. s. w. mit besonders hohen Sätzen treffen. Hierher gehört auch die Spielkartensteuer und die in England z. B. sehr hohe Abgabe für Stempelung der Gold- und Silberwaren (Ertrag 1894/95: 53 711 Pfd. St.). Im engern Sinne nennt man L. gewisse Steuern, die von bestimmten Personen periodisch für das Recht, eine bestimmte Art von Luxus zu treiben, erhoben werden und auf der Erwägung beruhen, daß das höhere Einkommen auch eine höhere Steuer tragen kann. So giebt es in England eine Steuer für das Halten männlicher Dienstboten (Dienstbotensteuer; Ertrag 1894/95: 143 622 Pfd. St.), neben welcher bis 1870 auch noch eine Taxe für gepuderte Diener bestand. Ferner wird eine jährliche Steuer für das Recht, ein Wappen zu führen, erhoben, deren Ertrag in diesem Jahrhundert immer mehr zugenommen hat und 1894/95 75 000 Pfd. St. betrug. Weit einträglicher ist die Wagensteuer, die 1894/95: 473 550 Pfd. St. einbrachte. In Frankreich brachte die Pferde- und Wagensteuer 1895 etwa 12½ Mill. Frs. ein; auch die Billards (Billardsteuer) und die Klubs sind hier besonders besteuert und von den Theatervorstellungen wird eine Abgabe zu Gunsten der Armenpflege erhoben. Andere Arten von L. sind die Abgaben für Juwelen (1809-12 in Preußen), Taschenuhren u. s. w. In Deutschland sind die L. wenig entwickelt. Für das Reich wird ein Spielkartenstempel erhoben (für das Etatsjahr 1896/97 auf 1 328 000 M. veranschlagt); auch einige Gebühren, wie die für Ausstellung eines Jagdscheins, können hierher gerechnet werden. Ferner sind Steuern auf Café-Chantants und ähnliche Lokale, die in Deutschland verschiedentlich von Gemeinden erhoben werden, und die Nachtigallensteuer (in Hessen Staatssteuer, in Preußen fakultative Gemeindesteuer, in Sachsen