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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Maria (Gemahl. Philipps v. Schwab.) - Maria Luise (Gemahl. Karls IV. v. Span.)

und 29. Juli 1565 wurde die Ehe geschlossen. Dem Rausch der Leidenschaft folgte bald die Reue, als sie die Roheit und Anmaßung, Unfähigkeit und Feigheit des Gatten erkannte. Ihre Verachtung gegen Darnley, die sie offen zur Schau trug, reizte diesen zur Rache. Er ersah sich sein Opfer in dem vertrauten Sekretär der Königin, dem Italiener Rizzio, den er mit mehrern Genossen im Gemach der Königin zu Edinburgh überfiel, von ihrer Seite riß und vor ihrem Gemach niederstieß (9. März 1566). M. S. wurde als Gefangene gehütet; sie entkam aber nach Dunbar, zwang ihren Gemahl, seine Genossen zu verlassen, und diese zur Flucht aus dem Lande. Kurz darauf gebar sie 19. Juni 1566 zu Stirling einen Sohn, den spätern Jakob I. von Großbritannien. Zu ihrem neuen Vertrauten hatte sie sich den Grafen Bothwell ausersehen, und bald erwachte eine leidenschaftliche Liebe für ihn in ihr, während das Verhältnis zu Darnley immer schlechter wurde. M. S. lebte von ihm getrennt, doch als er in Glasgow erkrankte, vermochte sie ihn, sich zu besserer Pflege nach Edinburgh führen zu lassen, wo er 9. Febr. 1567 von Bothwell überfallen und erdrosselt wurde. Der vor Gericht freigesprochene Bothwell entführte 24. April M. S. nach Schloß Dunbar, und 15. Mai wurde sie seine Gemahlin.

Alle diese Vorgänge entfesselten eine mächtige Empörung der schott. Lords unter M. S.s Halbbruder Murray (s. d.); beide Parteien rüsteten, doch bevor es noch zur Entscheidung gekommen war, unterwarf sich M. S. bei Carberry-Hill in der Nähe von Edinburgh 15. Juni 1567. Während Bothwell nach Dänemark entkam, wurde sie in dem Schlosse Lochleven in Fife gefangen gehalten und 24. Juli zur Abdankung zu Gunsten ihres Sohnes genötigt. Der unerträglich werdenden Haft entkam sie in abenteuerlicher Flucht (2. Mai 1568) und scharte einigen Anhang um sich; aber bei Langside unfern Glasgow zersprengte der Regent Murray 13. Mai ihre Scharen. M. S. ging nach England.

Hier setzte Cecil ihre Verhaftung durch, eine Begegnung mit Elisabeth sollte erst stattfinden, wenn sie sich von der Anklage des Gattenmordes gereinigt habe. Als Ankläger trat M. S.s Halbbruder, Lord Murray, auf. Die richtenden Peers zu Westminster fanden ihre Schuld erwiesen, Elisabeth hielt sich unbestimmt, sie sah den Beweis nicht als erbracht an und ließ dennoch M. S. nicht frei. Damit setzte sie sich ins Unrecht. Unter zahlreichen Versuchen, die mit Unterstützung der kath. Mächte Spanien und Frankreich für M. S.s Befreiung unternommen wurden, war am gefährlichsten die Verschwörung des Herzogs von Norfolk (s. d.), der als Rebell 1572 auf dem Schafott fiel. Eine Reihe ähnlicher größerer und kleinerer Versuche vereitelte Cecils Wachsamkeit; aber erst, als es ihm gelang, bei einer größern, von Babington (s. d.) geführten Verschwörung eine Mitschuld M. S.s genügend zu erweisen (1586), erreichte er von Elisabeth die Erlaubnis zur Aburteilung M. S.s vor einem Gerichtshof. Dieser sprach das Schuldig, aber Elisabeth fand erst nach langem Schwanken den Entschluß zur Unterzeichnung des Urteils, das Cecil ungesäumt zu Fotheringhay 18. Febr. 1587 vollstrecken ließ.

Noch heute ist der Streit lebendig, ob M. S. wissentlich mitgeholfen hat an den Vorbereitungen zu Darnleys Ermordung, und völlig wird der auf ihr lastende Vorwurf der Mitschuld schwerlich hinwegzunehmen sein. Als Hauptbeweismaterial gegen sie gelten die "Kassetten- oder Schatullenbriefe", die M. S. an den Grafen Bothwell geschrieben, und die in einer Kassette gefunden sein sollen, die einem Diener Bothwells abgenommen wurde. Das unschuldig leidende, allen Feinden vergebende Weib der Schillerschen Tragödie war sie jedenfalls nicht, mit dem Ruf nach Vergeltung ist sie gestorben. Schön, geistvoll, bestrickend, war sie erfüllt von dämonischer Leidenschaft, die sie fortriß zu ihrem Verderben; hin und her geworfen zwischen Liebe und Haß ermaß sie nie im voraus die Bahn, die sie beschritt. Keine Gefahr aber brach ihren verschlagenen Geist und ihren feurigen Mut; trotz Sünde und Fehl bleibt sie eine hinreißende Erscheinung.

Bei dem Interesse an M. S.s Persönlichkeit und dem Streit über ihre Schuld und Unschuld ist die Litteratur über sie ganz außerordentlich groß. Zu erwähnen sind außer den allgemeinen Darstellungen in Froudes History of England (12 Bde., Lond. 1881) und Rankes Engl. Geschichte vornehmlich im 17. Jahrh., Bd. 1 (4. Aufl., Lpz. 1877) die Biographien von Mignet, Histoire de M. S. (2 Bde., Par. 1851); Agnes Strickland, Life of Mary, queen of Scots (2 Bde., Lond. 1873); Hosack, Mary, queen of Scots and her accusers (2 Bde., ebd. 1874); Chantelauze, M.S., son procès et son exécution (Par. 1876); Gaedecke, M. S. (Heidelb. 1879); Opitz, M. S. nach den neuesten Forschungen dargestellt (2 Bde., Freib. i. Br. 1879-82); Bekker, M. S., Darnley, Bothwell (Bd. 1 der "Gießener Studien auf dem Gebiet der Geschichte", Gieß. 1881); Gerdes, Geschichte der Königin M. S. (Gotha 1885); Kervyn de Lettenhove, M. S., L'œvre puritaine, le procès, le supplice (2 Bde., Par. 1889); Henderson, The casket letters and Mary queen of Scots (Edinb. 1889); Bell, Life of Mary, queen of Scots (2 Bde., Lond. 1890); Philippson, Histoire du règne de M. S. (3 Bde., Par. 1891); Ruble, La première jeunesse de M. S. (ebd. 1891); außerdem die Aufsätze von Breßlau, Die Kassettenbriefe der Königin M. S. (im "Histor. Taschenbuch", 6. Folge, 1. Jahrg., Lpz. 1882); ders., Beiträge zur Geschichte M. S.s (in Sybels "Histor. Zeitschrift", Bd. 52, Münch. 1884); Cardanus, M. S. (im "Histor. Jahrbuch", Münster 1881 u. 1884). Die Lettres, instructions et mémoires de M. S. U. 8. gab Fürst Lobanow heraus (7 Bde., Lond. 1844). Morris veröffentlichte The letter.books of Sir Amias Paulet, keeper of Mary, queen of Scots (Lond. 1874). Dramatisch wurde das Schicksal der M. S. behandelt in einem Trauerspiele von Schiller und in mehrern Opern (von Donizetti, Fetis u. a.).

Maria, Gemahlin Philipps von Schwaben, s. Irene.

Maria Sophie Amalie, Königin beider Sicilien, geb. 4. Okt. 1841 zu München als Tochter des Herzogs Maximilian Joseph von Bayern, vermählte sich 3. Febr. 1859 mit Franz II. (s. d., Bd. 7, S. 1351 b), welche Ehe kinderlos blieb. Nach dem Fall von Gaeta (Febr. 1861) folgte sie ihrem Gatten nach Rom, ging von da 1870 nach Bayern, später nach England.

Maria Luise, Gemahlin König Karls IV. von Spanien, geb. 9. Dez. 1751, Tochter des Herzogs Philipp von Parma, wurde 1765 mit dem Infanten Don Carlos vermählt. Nachdem Karl IV. 14. Dez. 1788 seinem Vater auf dem Thron gefolgt war, regierte sie gemeinschaftlich mit ihrem Günstling, dem Herzog von Alcudia (s. Godoy), unumschränkt. Trotzdem sie von Gestalt unansehnlich