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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Ortsbestimmung zur See - Ortskrankenkassen
Sterns durch denselben Vertikalkreis, aus Stern-
bedeckungen von feiten des Mondes, Eintritt eines
Iupitertrabanten in den Schatten des Jupiter,
Austritt desselben aus dem Schatten, Verschwinden
und Wiederhervortreten hinter der Iupiterscheibe,
aus Mond-und Sonnenfinsternissen u. a. m., beson-
ders aber aus dem Abstände des Mondes von einem
Gestirn (Monddistanzen, s. d.). All diese Methoden
erfordern außerordentlich große Sorgfalt und Übung
sowie ziemlich verwickelte Rechnungen; daher kommt
es, daß die Längenbestimmungen der See- und Land-
reisenden oft für einen und denselben Ort sehr weit
voneinander abweichen. Wirklich gut und brauchbar
fallen sie eigentlich nur auf feststehenden Observato-
rien aus. An nichtastron. Methoden zur Längen-
bestimmung steht zur Verfügung die Vergleichung von
genau nach Ortszeit gehenden Uhren mittels optischer
Signale oder mittels des elektrischen Telegraphen.
Bei Landreisen kann die astron. Längenbestimmung
durch die Noutenkonstrultion (s. d.) bei genügender
Übung des Reisenden ersetzt werden.
Neuerdings ist mit sehr bedeutendem Erfolg die
Photographie in den Dienst der O. gestellt worden,
und zwar nicht nur als Photogrammetrie (s. d.) zum
Zweck der Kartenaufnahme,sondern direkt zur astron.
Bestimmung der Länge und Breite, indem zur Gc-
stirnsbeobachtung statt der schwierig zu behandelnden
Winkelmeßinstrumente die photogr. Camera verwen-
det wird, auf deren Platte sich der Stand und Glanz
der Gestirne selbst einzeichnet. Es können nun z. B.
Monddistanzen aus der photogr. Platte mühelos ab-
gemessen und die gewonnenen Daten der weitern Be-
rechnung zu Grunde gelegt werden. Über die auf
dem Meere gebräuchlichen Methoden derO. s. Orts-
bestimmung zur See. - Vgl. Jordan, Grundzüge
der astron. Zeit- und Ortsbestimmung (Berl. 1888);
Wislicenus, Handbuch der geographischen O. auf
Reisen (Lpz.1891); Marey, Die photographische O.
(Bnl.1893), sowie die Aufsätze von Schlichter in
den "Verhandlungen des 10. Deutschen Geographen-
tags" (ebd. 1893) und von Runge in der "Zeitschrift
für Vermessungswesen" (1893 u. 1894).
Ortsbestimmung zur See, das Besteck (s. d.)
eines Schiffs aufmachen. Die Nautik (s. d.) lehrt
die verschiedenen Methoden hierzu; die terrestrische
Nautik im besondern lehrt die O. z. S. durch den
Koppelkurs (s. d.) und durch Peilen (s. d.). Auf hoher
See gewährt nur die astronomische Ortsbestimmung
volle Sicherheit. Zu dieser werden namentlich
Sonne, Mond und Planeten sowie die Sterne erster
und einzelne zweiter Ordnung beobachtet. Im all-
gemeinen beobachtet man zur Breitenbestimmung
die Gestirne bei ihrer Kulmination oder doch mög-
lichst nahe dem Meridian (des Ortes), weil das
Komplement der auf den wahren Horizont redu-
zierten Höhe (f. Kimmtiefe) pw8 der Deklination
des Gestirns unmittelbar die Breite ergiebt^ Zur
Längenbestimmung mittels einer Gestirnsbeobach-
tung kommt es zunächst darauf an, den Stunden-
winkel des Gestirns möglichst genau zu erhalten,
also die Beobachtung so nahe als möglich dem
Premiervertikal (s. d.) zu machen. Aus der be-
obachteten, auf wahren Horizont reduzierten Höhe d
und der bekannten Breite cp und Deklination 3 wird
aus dem fog. nautischen sphärischen Dreieck zwi-
schen Zcnith, Pol und Gestirn der Stundenwinkel t
ausgerechnet nach der Formel:
. _ t . 90 -k-j-V-
. 90 -k-cc^-8
. 8111------------- -^-----. 860 cf> . 860 o.
Indem nun die durch den Stundenwinkel gefundene
Ortszeit mitdcrGreenwicherZeitdesNullmeridians,
die das Chronometer (s. d.) anzeigt, verglichen wird,
ergiebt sich als Differenz beider Zeiten die Länge,
zunächst in Zeitmaß ausgedrückt, was durch einfache
Umrechnuug in Bogenmaß verwandelt wird. Weni-
ger einfach als die angeführten O. z. S. sind jene
Methoden, die aus zwei zu verschiedenen Zeiten
beobachteten Höhen eines Gestirns (oder mehrerer)
gleichzeitig Länge und Breite finden lassen; bei
einigen derselben ist gleichzeitig eine Berechnung des
Azimuts (s. d.) des Gestirns erforderlich. Es sind
dies die Ortsbestimmungsmethoden von Douwes,
Littrow, Ligowsti, Sumner, Heyenga. Von diesen
hat sich namentlich Sumners O. z. S. in allen
Kriegsmarinen schnell Eingang verschafft. Eine vom
Chronometer unabhängige Bestimmung der Länge
durch Monddistanzen (s. d.) kam gegen Mitte des
vorigen Jahrhunderts in Gebrauch und hat sich als
Hilfsmittel zur Kontrolle der Chronometer auch jetzt
noch erhalten. Schließlich sei noch die Längen-
bestimmung durch Beobachtung der Zeit der Be-
deckung eines Fixsterns durch den Mond erwähnt;
hierbei wird die beobachtete Zeit des Phänomens
mit der für Greenwich in nautischen Tafeln voraus-
berechneten verglichen und ergiebt so die Länge. -
Vgl. Sumner, Neue Methode, den Standpunkt eines
Schiffs auf See durch Projektion auf Mercators
Karte zu bestimmen (überfetzt von Tobiesen, Hamb.
1855). Vgl. auch die unter Nautik und Mond-
distanzen angegebene Litteratur.
Ortsbiwak, Ortschaftslager, soviel wie
Alarmquartier (s. Alarm und Lager, militar.).
Ortschauer, s. Feuerortszeiger.
Ortfcheit oder Zugscheit, an manchen Fuhr-
werken der kurze, bewegliche Schwengel, an dem
die Zugseile befestigt werden.
Ortsdienst, Offizier vom, s. Dn Mii-.
Ortsgefechte, Lokalqe fechte, der Kampf um
den Besitz einzelner Ortlichkeiten, wie Dörfer, Ge-
höfte, Wälder, Defileen, Höhen, die dem Verteidiger
als Stützpunkt dienen. Je entscheidender der Besitz
eines solchen Punktes (Schlüsselpunkt) für den Aus-
gang des Gefechts ist, desto mehr kann er zum Brenn-
punkt desselben werden.
Ortsisomerie, s. Isomer.
Ortskrankenkassen, eine der Hauptformen der
durch das Krankenversicherungsgesetz (s. d.) zur Ver-
wirklichung der Krankenversicherung (s< d.) geschaffe-
nen Organisationen. Während die Fabrikkassen (s. d.)
das Personal eines einzelnen Unternehmens um-
fassen, vereinigt die Ortskrankenkasse die Berufs-
genossen innerhalb eines lokalen Bezirks zu gemein-
samer Tragung der für alle im wesentlichen gemein-
samen Krankheitsgefahr. Sie ist daher in der Regel
nur für die in einem Gewerbszweige oder in einer
Betriebsart beschäftigten Personen bestimmt; jedoch
sind auch gemeinsame O. für mehrere Gewerbszweige
oder Betriebsarten zulässig. Demgemäß findet sich
einerseits z. B. in bedeutenden Industriecentren oft
eine große Anzahl von O., die meist aus den frühern
Gesellenkassen hervorgegangen sind, andererseits,
namentlich in kleinern Städten, eine einzige, die
verschiedensten Gewerbe umfassende Ortskranken-
kasse; aber auch in manchen Großstädten, z. B.
Leipzig und Dresden, sind sämtliche O. in eine
einzige Centralkasse verschmolzen worden.
Die Errichtung der Ortskrankenkasse ist Sache
der Gemeinde und steht zunächst im Belieben der-