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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte)

eignet seien. Das Ministerium Hohenwart reichte daher seine Entlassung ein, die 30. Okt. bewilligt wurde. Auch Graf Beust, der den Kaiser zu spät gewarnt hatte, bat um seine Entlassung, die er 8. Nov. erhielt. Sein Nachfolger als Minister des Auswärtigen und Vorsitzender im Reichsministerrate wurde 14. Nov. Graf Andrássy. Die Bildung eines cisleithanischen Ministeriums wurde dem Fürsten Adolf Auersperg übertragen, dessen Programm von der deutschen Verfassungspartei gebilligt wurde. Die Mitglieder des neuen Kabinetts vom 25. Nov. waren: Auersperg, Präsidentschaft; Holzgethan (nach dessen Ernennung zum Reichsfinanzminister 15. Jan. 1872 von Pretis), Finanzen; Lasser, Inneres; Glaser, Justiz; Stremayr, Kultus und Unterricht; Banhans, Handel; Chlumecky, Ackerbau; Horst, Landesverteidigung; Unger, ohne Portefeuille.

Um den fortgesetzten Bestrebungen der Landtage, durch Verweigerung der Reichsratsbeschickung die Centralgesetzgebung und die Verfassung in Frage zu stellen, einen Damm entgegenzusetzen, legte die Regierung 9. Febr. 1872 im österr. Abgeordnetenhause ein Notwahlgesetz vor, das zum Zweck hatte, überall, wo die Landtagsmajoritäten die Wahl in den Reichsrat verweigerten, in den Wahlbezirken die direkte Wahl in den Reichsrat vornehmen zu lassen. Dieses Gesetz wurde 20. Febr. und 5. März von beiden Häusern mit Zweidrittelmehrheit genehmigt. Im Mai wurde der Landtag von Böhmen aufgelöst und die sofortige Einleitung von Neuwahlen angeordnet, bei welcher Gelegenheit die deutsche Verfassungspartei den Sieg davontrug. Am 15. Febr. 1873 wurde dem Abgeordnetenhause ein Gesetz über eine Wahlreform vorgelegt, wonach die Abgeordneten nicht mehr von den Landtagen, sondern unmittelbar von den Wahlberechtigten gewählt werden sollten; im März wurde es in beiden Häusern erledigt und 2. April 1873 sanktioniert. Damit war in Österreich endlich nach 12jährigen Verfassungskämpfen die Selbständigkeit des Abgeordnetenhauses errungen.

In seiner äußern Politik wandte sich Österreich unter dem Einfluß Andrássys entschieden Deutschland und Rußland zu. Das Ergebnis einer Zusammenkunft der drei Kaiser in Berlin (Sept. 1872) war der Dreikaiserbund (s. d.). Die 1. Mai eröffnete Weltausstellung in Wien erlitt starke Einbuße durch die 9. Mai ausgebrochene wirtschaftliche Katastrophe, die zur zeitweiligen Schließung der Börse in Wien und zum Zusammenbruch vieler Bank- und Kreditinstitute führte und in der Folge auch auf die Industrie zurückwirkte. Die Besuche der Kaiser von Rußland und Deutschland trugen wesentlich dazu bei, die Beziehungen Österreichs zu den Nachbarstaaten innig zu gestalten. Von noch größerer Bedeutung war der Besuch des Königs Victor Emanuel II. von Italien in Wien (17. bis 21. Sept.) als ein Zeichen der Aussöhnung zwischen Österreich und Italien.

Auf dem ersten, Okt. 1873 direkt gewählten Reichsrat war mit Ausnahme der Czechen aus Böhmen das ganze Reich vertreten. Am 21. Jan. 1874 brachte der Kultusminister Stremayr vier kirchenpolit. Gesetzentwürfe ein, die die Regelung der äußern Rechtsverhältnisse der kath. Kirche, die Rechtsverhältnisse der klösterlichen Gemeinschaften, die Regelung der Beiträge des Pfründenvermögens und die gesetzliche Anerkennung der Religionsgenossenschaften betrafen. Der Episkopat vereinigte sich auf die Aufforderung des Papstes zu einer Protesteingabe und stimmte mit den klerikal-feudalen Aristokraten im Herrenhause gegen die Vorlagen. Trotzdem wurden diese Gesetze (mit Ausnahme des Klostergesetzes) sowohl im Abgeordneten- wie im Herrenhause genehmigt und vom Kaiser 7. und 20. Mai sanktioniert. Das Klostergesetz wurde erst in der Session von 1876 vom Herrenhause mit einigen Amendements angenommen und in dieser Fassung vom Abgeordnetenhaus 21. Febr. genehmigt; der Ministerrat aber beschloß, das so durchberatene Gesetz dem Kaiser nicht zur Sanktion vorzulegen; 1876 wurde auch der gesamte Civilprozeß reformiert und ein neues Strafgesetz beraten. Das Ministerium erfuhr insofern eine Veränderung, als 20. Mai 1875 der Handelsminister Dr. Banhans seinen Platz an den bisherigen Ackerbauminister Chlumecky abgeben mußte, der durch den Grafen Mansfeld ersetzt wurde. Im Reichsministerium folgte 1874 auf den Kriegsminister von Kuhn der bisherige böhm. Statthalter von Koller, 1876 Baron Bylandt, während der Reichsfinanzminister von Holzgethan den bisherigen Sektionschef von Hofmann zum Nachfolger erhielt.

Wiewohl der Ausgleich mit Ungarn erst mit Dez. 1877 ablief, kündigte Minister Tisza bereits 28. Nov. 1875 das Zoll- und Handelsbündnis mit Österreich wodurch mit dem Neujahr 1876 schon die Verhandlungen bezüglich des Ausgleichs zwischen beiden Reichshälften begannen. Im Herbst 1876 wurden den Parlamenten die betreffenden Vorlagen gemacht; aber erst im Mai 1878 kam es nach langwierigen Verhandlungen zu einer definitiven Vereinbarung über sämtliche Teile des neuen Ausgleichs, insbesondere über die Bankfrage, die Finanz- und Industriezölle.

In dem Russisch-Türkischen Krieg von 1877 und 1878 bewahrte Österreich nach vorherigen Abmachungen mit Rußland Neutralität. Auf dem Berliner Kongreß (s. d.) erhielt es ein europ. Mandat zur Besetzung und Verwaltung der türk. Provinzen Bosnien und Herzegowina, worauf 29. Juli 1878 die österr. Truppen in diese Gebiete einmarschierten und dieselben, teilweise nach blutigem Widerstand (s. Bosnien, Geschichte), besetzten. Gemäß der mit der Pforte 21. April 1879 abgeschlossenen Konvention besetzten die Österreicher auch das Sandschak Novipazar. Die Opposition, welche der größte Teil der verfassungstreuen Partei bei der Frage über die Genehmigung des Berliner Vertrags wie bei der Beratung des Militärbudgets 1879 bekundete, machte sie für lange Zeit regierungsunfähig und erschütterte das Kabinett vollständig. Schon nach der Annahme der Ausgleichsgesetze hatte das Ministerium Auersperg, das dabei nur von einem Teile der Verfassungspartei unterstützt worden und bei den Finanzzöllen auf die Hilfe der Polen angewiesen war, um seine Entlassung gebeten (Juli 1878), die damals aber nur der erkrankte Minister des Innern, Lasser, erhalten hatte. Jetzt, wo die Regierung nur mit Hilfe der Oppositionsparteien die Genehmigung des Berliner Vertrags durchgesetzt hatte, ward das Enthebungsgesuch erneuert, und Auersperg und Unger erhielten 16. Febr. 1879 ihre Entlassung. Ein Versuch des Freiherrn von Pretis und dann des Grafen Taaffe, ein Ministerium ohne Systemwechsel zu bilden, scheiterte an der Zerfahrenheit der Verfassungspartei und an ihrer Haltung in der bosn. Frage. Es wurde daher aus den Resten des alten ein Übergangsministerium gebildet, in dem Stremayr neben dem Unterricht den Vorsitz, Taaffe das Innere und damit auch die Leitung der Neuwahlen erhielt. Sein Werk war der Abschluß eines